MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
10. Jahrgang, Nr. 4 vom 1. Augsut 2000, S. 18
vom 17.02.2000
Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300) hat die Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg die folgende Studienordnung für das Magisterfach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens erlassen:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienbeginn, Studiendauer, Studienvoraussetzungen
§ 3 Studienziele
§ 4 Struktur des Studienfaches und Fächerkombination
§ 5 Inhalt und Gliederung des Studiums
§ 6 Lehrumfang
§ 7 Lehrveranstaltungen
§ 8 Leistungsnachweise
§ 9 Studienberatung
§ 10 Inkrafttreten
Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg vom 02.12.1994 (MBl. LSA S. 1771), zuletzt geändert durch die zweite Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg vom 20.12.1996 (MBl. LSA S. 1865), Ziel, Inhalt und Verlauf des Magisterstudiums Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens im Haupt- und Nebenfach am Institut für Indologie und Südasienwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg.
(1) Studienbeginn
Das Studium des Faches Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens
wird zum Wintersemester (Oktober) aufgenommen.
(2) Studiendauer
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich des Prüfungssemesters
9 Semester. Zusätzlich kann auf begründeten Antrag ein zusätzliches
Semester zum Erwerb notwendiger Sanskritkenntnisse gemäß Abs.
3 in Anspruch genommen werden.
(3) Studienvoraussetzungen
(3.1) Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist die allgemeine oder fachgebundene
Hochschulreife oder ein vom Kultusministerium als gleichwertig anerkanntes
Zeugnis.
(3.2) Hinreichende Kenntnisse des Englischen werden bei Studienbeginn vorausgesetzt; sie werden nicht überprüft, doch der Studienaufbau kann auf ein eventuelles Nichtvorhandensein keine Rücksicht nehmen. Kenntnisse weiterer moderner europäischer Sprachen (insbesondere Portugiesisch, Russisch, Französisch) wären vorteilhaft. Lateinkenntnisse werden empfohlen, sind jedoch nicht zwingend.
(3.3) Für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist der Nachweis der Beherrschung von Grammatik und Syntax des klassischen Sanskrit nach Maßgabe der Bestimmungen für die entsprechenden Grund- und Aufbaukurse im Nebenfach Indologie erforderlich. Diese Sprachkenntnisse können, wenn nicht bereits vorhanden, vor Ablegung der Zwischenprüfung studienbegleitend erworben werden, auch als Bestandteil des regulären Lehrumfangs eines zweiten Faches, das im Magisterstudiengang mit dem Hauptfach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens gewählt wird. Erfolgt der studienbegleitende Spracherwerb nicht im Rahmen des regulären Lehrumfangs eines anderen gewählten Faches, so kann für den Spracherwerb auf Antrag ein zusätzliches Studiensemester auf die Regelstudienzeit angerechnet werden.
(1) Studienziele sind die Aneignung der Fähigkeit zur Anwendung wissenschaftlicher Verfahren auf die Lösung von Fragen im Bereich der Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens sowie der Erwerb der erforderlichen sprachlichen und sachlichen Grundkenntnisse in einem breiten Bereich des Faches, unter anderem auch als Grundlage zur Erforschung aktueller Entwicklungen. Daraus ergibt sich die Befähigung zu einer Tätigkeit unter anderem in auswärtigen Missionen, im internationalen Kommunikationsbereich, in Organisationen der Wohlfahrt und Entwicklungshilfe, an Museen, wissenschaftlichen Bibliotheken, Universitäten, wissenschaftlichen Verlagen, Forschungsinstituten, in der Publizistik und in der Medienarbeit. Die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung Südasiens und insbesondere Indiens eröffnet bei entsprechender Studiengestaltung längerfristig auch Perspektiven auf eine Tätigkeit in der Wirtschaft.
(2) Durch das Studium soll auch der Blick geschärft werden für Entwicklungen, die sich aus der Präsenz großer, ursprünglich aus Südasien stammender Bevölkerungsgruppen außerhalb Südasiens ergeben, wie beispielsweise in den angelsächsischen Ländern, der Karibik, Surinam, der malaiischen Halbinsel, dem afrikanischen Festland, der arabischen Halbinsel, Mauritius und der Fidschi-Inseln - in zunehmendem Maße auch in Deutschland.
(1) Allgemeines
(1.1) Im Magisterstudiengang müssen im Grund- und Hauptstudium entweder
zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer gewählt
werden. Bis auf die in Abs. 2 genannten Ausnahmen sind alle in den Magisterstudiengängen
der drei Universitäten (Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg,
Friedrich-Schiller-Universität Jena und Universität Leipzig)
des Universitätsverbundes Halle–Jena–Leipzig vertretenen Fächer
innerhalb dieses Rahmens mit dem Fach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen
Südasiens kombinierbar.
(1.2) Kombinationen mit Magisterfächern von Universitäten, die nicht dem Universitätsverbund Halle–Jena–Leipzig angehören, sowie mit Fächern, für die im Universitätsverbund ein Studienfach mit einem anderen Abschluss als der Magister angeboten wird, bedürfen der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss des Fachbereiches im Einvernehmen mit der für das Fach zuständigen Person.
(1.3) Es wird empfohlen, bei der Wahl anderer Fächer die in § 3 erwähnten Studienziele zu berücksichtigen.
(2) Ausnahmen
(3) Zusätzliche Regelungen für das Hauptfachstudium
Die Magisterarbeit kann nur in einem Hauptfach geschrieben werden. Soll
dieses Hauptfach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens
sein, so muss in der Regel ein Studium des Faches als Hauptfach vorangehen.
Ein solches Studium ist auch die Voraussetzung für das Ablegen der
Magisterprüfung im Hauptfach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen
Südasiens. Begründete Ausnahmen, etwa bei Überwechseln von
einer anderen Universität, an der nur ein undifferenziertes Studienfach
aus dem Bereich der Indologie/Südasienkunde angeboten wird, sind bei
entsprechender Studienausrichtung möglich, bedürfen jedoch der
Genehmigung der Prüfungskommission des Fachbereiches im Einvernehmen
mit der für das Fach zuständigen Person.
(4) Zusätzliche Regelungen für das Nebenfachstudium
(4.1) Wird das Fach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens
als Nebenfach gewählt, so sind auch eventuelle Fächerkombinationen
betreffende Regeln für das Hauptfach, in dem die Magisterarbeit geschrieben
werden soll, zu beachten.
(4.2) Die Magisterprüfung im Nebenfach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens kann in der Regel nur nach einem entsprechenden Studium des Faches als Nebenfach abgelegt werden. Begründete Ausnahmen, etwa bei Überwechseln von einer anderen Universität, an der nur ein undifferenziertes Studienfach aus dem Bereich der Indologie/Südasienkunde angeboten wird, sind bei entsprechender Studienausrichtung möglich, bedürfen jedoch der Genehmigung der Prüfungskommission des Fachbereiches im Einvernehmen mit der für das Fach zuständigen Person.
(1) Charakteristik des Faches
(1.1) Der Studiengegenstand des Prüfungsfaches Sprachen und Kulturen
des neuzeitlichen Südasiens definiert sich aus der Abgrenzung zum
Prüfungsfach Indologie, das sich der Geistes-, Kultur-, Literatur-
und Religionsgeschichte (Hinduismus, Buddhismus, Jainismus) Indiens widmet,
und umfasst die sprachlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen
Entwicklungen im Südasien auch der Kolonialzeit und Moderne. Näheres
ergibt sich aus § 7 dieser Studienordnung und den fachspezifischen
Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung.
(1.2) "Südasien" bezeichnet den indischen Subkontinent, der zur Zeit folgende Staaten umfasst: Indien, Bangladesch, Pakistan, Nepal, Bhutan, Sri Lanka und die Malediven. Auch Randgebiete müssen gegebenenfalls berücksichtigt werden.
(1.3) Das Studium des Faches Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg ist interdisziplinär konzipiert.
(2) Aufbau und Inhalt des Studiums
(2.1) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern,
das mit der Zwischenprüfung abschließt, und ein Hauptstudium
von fünf Semestern.
(2.2) Das Grundstudium dient dem Erwerb notwendiger Sprachkenntnisse, der Bekanntmachung mit Methoden und Hilfsmitteln der Wissenschaft und dem Erwerb sachlichen Überblickswissens über das Fach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens und seiner Quellen.
(2.3) Das Hauptstudium vertieft die Sprachkenntnisse und die Vertrautheit mit den Quellen und Methoden des Faches Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens und dient dem Erwerb der zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse.
(1) Das Lehrangebot erstreckt sich in der Regel über acht Semester. Das neunte Semester dient der Anfertigung der Magisterarbeit im Hauptfach. Die schriftlichen und mündlichen Magisterprüfungen erfolgen nach Annahme der Magisterarbeit, wenn diese im Hauptfach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens angefertigt wurde. Wird die Magisterarbeit in einem anderen Hauptfach geschrieben, so gelten für den Zeitpunkt der Ablegung der schriftlichen und mündlichen Magisterprüfungen die Bestimmungen für dieses Hauptfach.
(2) Das Studium umfasst obligatorische Veranstaltungen und Wahlveranstaltungen aus dem Lehrangebot. Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) im Grund- und Hauptstudium beträgt im Hauptfach jeweils 36 SWS, insgesamt 72 SWS, im Nebenfach jeweils 18 SWS, insgesamt 36 SWS. Der interdisziplinären Konzeption des Studienfaches folgend, können sowohl im Pflicht- als auch im Wahlpflichtbereich Lehrveranstaltungen aller Prüfungsfächer des Universitätsverbundes Halle–Jena–Leipzig berücksichtigt werden, insofern deren Lehrinhalt nachweisbaren fachspezifischen Bezug hat.
(1) Allgemeines
(1.1) Der interdisziplinären Konzeption des Studienfaches folgend,
dürfen auch Lehrveranstaltungen, die im Rahmen anderer Studienfächer
angeboten werden, als Teil des Studienangebotes des Faches Sprachen und
Kulturen des neuzeitlichen Südasiens angesehen werden, insofern ein
nachweislicher fachspezifischer Bezug vorhanden ist und der Zugang zu diesen
Lehrveranstaltungen auch Studierenden, die nicht für diese Studienfächer
eingeschrieben sind, entweder allgemein oder durch Sondervereinbarungen
gestattet ist. Der Inhalt solcher Lehrveranstaltungen muss den in Abs.
2-5 dargelegten Anforderungen entsprechen; in Zweifelsfällen ist vor
dem Besuch einer derartigen Lehrveranstaltung das Einverständnis der
für das Fach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens
zuständigen Person einzuholen. Die mit dem Besuch der jeweiligen Lehrveranstaltung
erbrachte Studienleistung darf nur dem Fach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen
Südasiens angerechnet werden.
(1.2) Wird eine fachrelevante Sprache im Rahmen eines Neben- oder zweiten Hauptfaches erlernt, so kann ihr Erlernen nicht auch als Studienleistung für das Fach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens anerkannt werden. Eine Ausnahme ist das Erlernen von Sanskrit gemäß § 2 Abs. 3.
(1.3) Alle Lehrveranstaltungen sind so zu wählen, dass den Voraussetzungen, die in den der Magisterordnung des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften beigegebenen fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens angeführt sind, Genüge geleistet wird. Es ist möglich, bei entsprechenden vorhandenen und nachgewiesenen Kenntnissen von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich freigestellt zu werden; gegebenenfalls ist in einem solchen Falle schon während des Grundstudiums die Teilnahme an für das Hauptstudium zwingend vorgeschriebenen Veranstaltungen möglich. Dies darf aber nicht zu einer Verringerung der Gesamtstudienzeit von 72 SWS im Hauptfachstudium oder 36 SWS im Nebenfachstudium führen; die Differenz an SWS ist durch zusätzliche Wahlpflichtveranstaltungen mit nachweisbarem fachspezifischen Bezug auszugleichen.
(1.4) Neben dem Belegen von Lehrveranstaltungen kann gegebenenfalls auch die Lektüre bestimmter, von der für das Fach zuständigen Person benannter Werke verlangt werden. In einem solchen Falle wird die Kenntnis dieser Werke bei der Zwischenprüfung vorausgesetzt.
(2) Grundstudium Hauptfach
Studierende im Hauptfach müssen während des Grundstudiums 36
SWS belegen. Dieses Grundstudium ist wie folgt gegliedert:
I. Pflichtbereich | |
a) Nichtvariable Bestandteile | 28 SWS |
|
12 SWS |
b) Variable Bestandteile Sind diese bereits Teil eines Neben- oder zweiten Hauptfaches, so werden sie jeweils durch auf Südasien bezogene Wahlpflichtveranstaltungen gleicher Länge ersetzt, die nicht notwendigerweise das Studium von Quellenmaterial in einer südasiatischen Sprache beinhalten. |
4 SWS |
|
2 SWS |
II. Wahlpflichtbereich |
4 SWS |
|
2 SWS |
III. Referat/Hausarbeit
Im Laufe des Grundstudiums ist im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich, die nicht dem Spracherwerb dient, ein benotetes Referat oder eine benotete Hausarbeit anzufertigen. Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen ist deshalb darauf zu achten, dass im Rahmen einer dieser ein solches Referat oder eine solche Hausarbeit angefertigt werden kann.
(3) Grundstudium Nebenfach
Studierende im Nebenfach müssen während des Grundstudiums 18
SWS belegen. Dieses Grundstudium ist wie folgt gegliedert:
I. Pflichtbereich | |
a) Nichtvariable Bestandteile | 14 SWS |
|
12 SWS |
b) Variabler Bestandteil Ist dieser bereits Teil eines Neben- oder zweiten Hauptfaches, so erhöht sich statt dessen der Wahlpflichtbereich im Grundstudiumvon 2 SWS auf 4 SWS. |
2 SWS |
|
2 SWS |
II. Wahlpflichtbereich |
2 SWS |
|
2 SWS |
(4) Hauptstudium Hauptfach
Studierende im Hauptfach müssen während des Hauptstudiums 36
SWS belegen. Dieses Hauptstudium ist wie folgt gegliedert:
I. Pflichtbereich |
22 SWS |
|
4 SWS |
II. Wahlpflichtbereich |
14 SWS |
Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen aus den Bereichen (a) Sprach- und Literaturwissenschaft, (b) Religions- und Kulturwissenschaft und (c) Sozialwissenschaft. Aus den Bereichen (a) oder (b) ist einer als Schwerpunkt zu wählen; auf den Schwerpunktbereich sollen mindestens 6 SWS entfallen, auf den anderen mindestens 4 SWS. Auf Bereich (c) entfallen mindestens 2 SWS. Mindestens 10 SWS der Lehrveranstaltungen insgesamt aus den Bereichen (a), (b) und (c) zusammen müssen zumindest teilweise die Analyse von relevantem Quellenmaterial in mindestens zweien der während des Hauptfachstudiums erlernten Sprachen beinhalten; der Sprachanteil moderner südasiatischer Sprachen darf 8 SWS nicht unterschreiten.
III. Referat/Hausarbeit
Im Laufe des Hauptstudiums ist im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich, die nicht dem Spracherwerb dient, ein benotetes anspruchsvolles Referat oder eine benotete anspruchsvolle Hausarbeit anzufertigen. Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen ist deshalb darauf zu achten, dass im Rahmen einer dieser ein solches Referat oder eine solche Hausarbeit angefertigt werden kann.
(5) Hauptstudium Nebenfach
Studierende im Nebenfach müssen während des Hauptstudiums 18
SWS belegen. Dieses Hauptstudium ist wie folgt gegliedert:
I. Pflichtbereich |
14 SWS |
|
8 SWS |
II. Wahlpflichtbereich 4 SWS
Gewählt werden dürfen Lehrveranstaltungen mit nachweisbarem fachspezifischen Bezug von jeweils insgesamt 2 SWS aus zweien der Bereiche Sprach-, Literatur-, Religions-, Kultur- und Sozialwissenschaft. Mindestens 2 SWS müssen zumindest teilweise die Analyse von Quellenmaterial in einer der während des Nebenfachstudiums erlernten modernen südasiatischen Sprachen beinhalten.
Anzahl und Art der geforderten Leistungsnachweise sind in den fachspezifischen Regelungen der Prüfungsordnung des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften aufgeführt.
Eine Fachstudienberatung am Institut für Indologie und Südasienwissenschaften bei den vom Institut damit Beauftragten ist bei Studienanfang obligatorisch. Darüber hinaus kann die Fachstudienberatung auch zu anderen Zeiten in Anspruch genommen werden. Für Fragen, die Prüfungen und den formalen Aufbau des Studiums im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften betreffen, stehen nicht nur die Prüfungsbeauftragten des Instituts, sondern auch die Studienabteilung des Fachbereiches Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften zur Verfügung. Die allgemeine Studienberatung erfolgt beim Dezernat 2 - Angelegenheiten der Studierenden - der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg.
Die vorliegende Studienordnung tritt zum Wintersemester 2000/2001 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg veröffentlicht.
Halle (Saale), 18. Juli 2000
Prof.Dr. Reinhard Kreckel
Rektor
Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 08.06.2000 zur Kenntnis genommen.