Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
7. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. Juni 1997, S. 2
 


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Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften

Studienordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg für das Magisterfach Japanologie im Haupt- und Nebenfach 

Inhalt:
Präambel
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienbeginn, Studiendauer, Studienvoraussetzungen
§ 3 Aufbau und Inhalte des Studiums
§ 4 Lehrumfang
§ 5 Lehrveranstaltungen
§ 6 Schlußbestimmungen und Inkrafttreten

Aufgrund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.10.1993 (GVBl. LSA S. 614), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.02.1996 (GVBl. LSA S. 74), hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Studienordnung für das Magisterfach Japanologie im Haupt- und Nebenfach als Satzung erlassen:

Präambel

(1) Im Rahmen des Fachbereichs Philosophie, Geschichte und Sozialwissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg legt die Japanologie ihren Schwerpunkt auf eine sozial-wissenschaftlich orientierte Forschung und Lehre im Bereich Politik, Gesellschaft und Wirtschaft des modernen Japan sowie der jeweiligen histo-rischen Grundlagen.

(2) Die Japanologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bildet auf der Grundlage des Universitätsabkommens mit den Universitäten Leipzig und Jena einen Verbund mit der Japanologie an der Universität Leipzig, wo komplementär zu dem sozialwissenschaftlichen Ansatz an der Universität Halle ein kulturwissenschaftlicher Ansatz vertreten wird. Die Lehrver-anstaltungen beider Seminare werden in Abstim-mung miteinander geplant und durchgeführt. Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Lei-stungsnachweise werden den Studierenden der Partneruniversität im Rahmen der Prüfungs- und Studienordnung anerkannt.

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie der Prüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg für das Magisterstudium den Inhalt und Verlauf des Magisterstudiums Japanologie im Haupt- und Nebenfach.

§ 2
Studienbeginn, Studiendauer, Studienvoraussetzungen

(1) Studienbeginn

Studienbeginn ist das Wintersemester.

(2) Studiendauer

Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester, einschließlich des Prüfungssemesters.

(3) Studienvoraussetzungen

Voraussetzung ist das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

§ 3
Aufbau und Inhalte des Studiums

(1) Aufbau des Studiums

1. Das Studium im Hauptfach Japanologie gliedert sich in das Grundstudium mit vier Semestern und das Hauptstudium mit fünf Semestern einschließlich des Prüfungssemesters.

2. Das Grundstudium umfaßt im Hauptfach 46 SWS und schließt mit der Zwischenprüfung ab, die als Blockprüfung bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt werden muß.

2.1 Das Grundstudium im Nebenfach umfaßt 20 SWS und schließt mit der Zwischenprüfung ab, die als Blockprüfung bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgelegt werden muß.

3. Das Hauptstudium im Hauptfach umfaßt 34 SWS und wird mit der Magisterhauptfachprüfung im neunten Fachsemester abgeschlossen.

3.1 Das Hauptstudium im Nebenfach umfaßt 15 SWS und wird mit der Magisternebenfachprüfung im neunten Fachsemester abgeschlossen.

(2) Inhalte des Studiums

1. Das Grundstudium vermittelt ein Überblickswissen über Gesellschaft, Wirtschaft und Politik des modernen Japan und führt in die entsprechenden fachsprachlichen Grundlagen ein.

2. Das Hauptstudium dient vertiefenden Studien von Teilaspekten der japanischen Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sowie der Festigung der umgangssprachlichen und fachsprachlichen Kompetenz.

§ 4
Lehrumfang

(1) Lehrumfang im Hauptfach

1. Das Studium umfaßt 80 SWS, davon werden 56 SWS im Pflichtbereich und 24 SWS im Wahlpflichtbereich studiert.

2. Das Grundstudium umfaßt 46 SWS mit 34 SWS Pflichtveranstaltungen und 12 SWS Wahlpflichtveranstaltungen, die auf vier Semester zu verteilen sind. Die Sprachausbildung gilt als Pflichtveranstaltung.

3. Das Hauptstudium umfaßt 34 SWS mit 22 SWS Pflichtveranstaltungen und 12 SWS Wahlpflichtveranstaltungen, die bis zur Anmeldung zur Magisterhauptfachprüfung nachgewiesen werden müssen. Die Sprachausbildung gilt als Pflichtveranstaltung.

(2) Lehrumfang im Nebenfach

1. Das Studium umfaßt 35 SWS, davon werden 30 SWS im Pflichtbereich und 5 SWS im Wahlpflichtbereich studiert.

2. Das Grundstudium umfaßt 20 SWS mit 18 SWS Pflichtveranstaltungen und 2 SWS Wahlpflichtveranstaltungen, die auf vier Semester zu verteilen sind. Die Sprachausbildung gilt als Pflichtveranstaltung.

3. Das Hauptstudium umfaßt 15 SWS mit 12 SWS Pflichtveranstaltungen und 3 SWS Wahlpflichtveranstaltungen, die bis zur Anmeldung zur Magisternebenfachprüfung nachgewiesen werden müssen. Die Sprachausbildung gilt als Pflichtveranstaltung.

§ 5
Lehrveranstaltungen

(1) Lehrveranstaltungen im Hauptfachstudium

1. Das Grundstudium im Hauptfach Japanologie umfaßt 46 SWS mit 34 SWS Pflicht- und 12 SWS Wahlpflichtveranstaltungen: Davon entfallen auf:
Pflichtveranstaltungen  (34 SWS)
- Einführung in die Japanologie (2 SWS)
- Landeskundlicher Einführungskurs (2 SWS)
- Einführung in die japanische Geschichte (4 SWS)
- Japanisch für Anfänger (20 SWS)
- Lektüre einfacher Fachtexte (4 SWS)
- Einführung in die japanologischen Hilfsmittel  (2 SWS)
Wahlpflichtveranstaltungen  (12 SWS)
zu wählen aus mindestens vier der folgenden Bereiche:
- Wirtschafts- und Sozialgeschichte 
- Einführung in das politische System 
- Einführung in die japanische Wirtschaft und Wirtschaftspolitik 
- Einführung in Bildung und Gesellschaft 
- Geistesgeschichtliche Grundlagen (Japanologie Leipzig) 
- Kultur (Japanologie Leipzig)
2. Das Hauptstudium im Hauptfach Japanologie 34 SWS mit folgenden Lehrveranstaltungen:
Pflichtveranstaltungen  (22 SWS)
- Lektüre wissenschaftlicher Fachtexte  (8 SWS)
- Mündliche und schriftliche Ausdrucksübungen  (4 SWS)
- Klassische Schriftsprache  (2 SWS)
- Wirtschaftssystem und Wirtschaftspolitik (2 SWS)
- Teilbereiche der Wirtschafts- und Sozialgeschichte  (2 SWS)
- Teilbereiche des politischen Systems  (2 SWS)
- Strukturen und Einzelaspekte der japanischen Gesellschaft  (2 SWS)
Wahlpflichtveranstaltungen  (12 SWS)
Davon sind 10 SWS aus mindestens drei der folgenden Bereiche zu wählen: 
- Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Japans 
- Strukturen des japanischen Wirtschaftssystems 
- Ausgewählte Teilbereiche des politischen Systems Japans 
- Teilbereiche der japanischen Gesellschaft 
- Teilbereiche der japanischen Kultur und Kulturgeschichte (Japanologie Leipzig) 
- Geistesgeschichtliche Grundlagen (Japanologie Leipzig) 
sowie 2 SWS aus einem der folgenden Bereiche:
- Übersetzungskurs oder
- Klassische Schriftsprache (Kanbun; Japanologie Leipzig) oder
- Klassische Schriftsprache (Bungo; Japanologie Leipzig)

(2) Lehrveranstaltungen im Nebenfachstudium

1. Das Grundstudium im Nebenfach Japanologie umfaßt 20 SWS mit 18 SWS Pflicht- und 2 SWS Wahlpflichtveranstaltungen:
Pflichtveranstaltungen  (18 SWS)
- Landeskundlicher Einführungskurs  (2 SWS)
- Einführung in die japanische Geschichte (4 SWS)
- Japanisch für Anfänger  (12 SWS)
Wahlpflichtveranstaltungen (2 SWS)
- Einführung in das politische System oder 
- Einführung in die japanische Wirtschaft und Wirtschaftspolitik oder
- Geistesgeschichtliche Grundlagen (Japanologie Leipzig)
2. Das Hauptstudium im Nebenfach Japanologie umfaßt 15 SWS mit 12 SWS Pflicht- und 3 SWS Wahlpflichtveranstaltungen:
Pflichtveranstaltungen  (12 SWS)
- Geschichte Japans nach Teilbereichen  (2 SWS)
- Ausgewählte Themen im Bereich Wirtschaft und Gesellschaft des modernen Japan  (4 SWS)
- Japanisch für Fortgeschrittene (6 SWS)
Wahlpflichtveranstaltungen (3 SWS)
- Lektüre von Fachtexten oder
- Klassische Schriftsprache (Bungo; Japanologie Leipzig) sowie
- Politik und Gesellschaft im modernen Japan
- Ausgewählte Themen im Bereich Wirtschaft und Gesellschaft des modernen Japan (6 SWS)

§ 6
Schlußbestimmungen und Inkrafttreten

Diese Studienordnung gilt mit Inkrafttreten für alle Immatrikulierten des Magisterfachs Japanologie im Haupt- und Nebenfach.

Die Studienordnung für das Magisterfach Japanologie im Haupt- und Nebenfach tritt nach ihrer Kenntnisnahme durch das Kultusministerium am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Magisterstudiengang Japanologie im Nebenfach (MBl. LSA Nr. 39/1996 S. 1615-1619) außer Kraft.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften vom 29.01.1997 und des Senats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 16.04.1997 und der Kenntnisnahme des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt am 23.05.1997
 

Halle (Saale), 02.06.1997

Prof. Dr. R. Kreckel
Der Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 23.05.1997 zur Kenntnis genommen.


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