Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
5. Jahrgang, Nr. 3 vom 22. August 1995, S. 4
 


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Senat
Studienordnung für den Diplomstudiengang Sprechwissenschaft Fachbereich Musik-, Sport- und Angewandte Sprachwissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienvoraussetzungen
§ 3 Studienziele
§ 4 Aufbau des Studiums
§ 5 Inhaltsbereiche
§ 6 Studienverlaufsplan
§ 7 Wahlpflichtfach
§ 8 Fremdsprachenkenntnisse
§ 9 Zusatzfächer
§ 10 Lehr- und Lernformen
§ 11 Leistungsnachweise
§ 12 Übergangsbestimmungen
§ 13 Inkrafttreten und Bekanntmachung
Anlage: Studienverlaufsplan



Aufgrund des § 11 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.10.1993 (GVBl LSA S. 614) wird für den Diplomstudiengang Sprechwissenschaft die folgende Studienordnung erlassen:

§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Sprechwissenschaft vom 11.04.1994 Ziele, Aufbau und Inhalte des Diplomstudienganges Sprechwissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.1

§ 2
Studienvoraussetzungen

(1) Für die Aufnahme des Studiums ist das Zeugnis der allgemeinen oder einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis erforderlich.

(2) Fachspezifische Voraussetzungen:

Die Sprechleistung der Bewerber darf keine stimm- und sprechpathologischen Befunde aufweisen.

§ 3
Studienziele

Das Studium der Sprechwissenschaft dient der Vermittlung fachwissenschaftlicher und methodischer Kenntnisse, der Entwicklung von Fähigkeiten zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit sowie der Ausbildung von sprecherzieherischer, rhetorischer, sprechkünstlerischer und therapeutischer Handlungskompetenz. Es soll die Studierenden auf ihre künftigen Aufgaben in fachspezifischen Berufsfeldern vorbereiten, so

§ 4
Aufbau des Studiums

(1) Das Studium der Sprechwissenschaft kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

(2) Das Studium wird in ein Grundstudium und in ein Hauptstudium mit jeweils 4semestriger Studienzeit gegliedert. Das Grundstudium endet mit der Diplom-Vorprüfung. Im Anschluß an das Hauptstudium steht ein weiteres Semester für die Diplomprüfung einschließlich Diplomarbeit zur Verfügung. Die Regelstudienzeit beträgt damit insgesamt 9 Semester.

(3) Zum Studium der Sprechwissenschaft gehören Berufspraktika, die während des Hauptstudiums in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten sind. Ihre Gesamtdauer beträgt mindestens 9 Wochen. Davon müssen 3 Wochen Praktikum im therapeutischen Bereich absolviert werden. Darüber hinaus sollten möglichst in allen anderen Ausbildungsbereichen Praktika nachgewiesen werden. Die Zeitspanne von einer Woche zusammenhängender Praktikumszeit ist nicht zu unterschreiten.

(4) Das Studium umfaßt (einschließlich Wahlpflichtfach gemäß § 7) mindestens 156 SWS. Im Grundstudium gehören 76 SWS zum Pflichtbereich. Um eine Zahl von 80 SWS zu erreichen, sind weitere Lehrveranstaltungen aus dem Angebot an Seminaren und Übungen entsprechend dem Studienverlaufsplan zu wählen. Im Hauptstudium liegen (einschließlich Wahlpflichtfach gemäß § 7) 76 SWS im Pflicht- und Wahlpflichtbereich.

(5) Die Wahlmöglichkeiten erlauben den Studierenden im Hauptstudium eine Schwerpunktsetzung gemäß den individuellen Studieninteressen und Berufsabsichten.

§ 5
Inhaltsbereiche

(1) Das Grundstudium dient der Einarbeitung in die Grundlagen der Sprechwissenschaft und Sprecherziehung, dem Überblick über die Inhalte und Bereiche des Faches und dem Kennenlernen grundlegender Theorien und praktischer Anforderungen bei der Vorbereitung auf das Hauptstudium.

(2) Im Hauptstudium wird die Berufsbezogenheit des Studiums vor allem dadurch verstärkt, daß die Studierenden die Möglichkeit zur Mitarbeit an den Ausbildungs- und Weiterbildungsaufgaben des Instituts für Sprechwissenschaft und Phonetik, an künstlerischen Projekten und an Forschungsvorhaben erhalten. Die Hauptthemen für die einzelnen Inhaltsbereiche werden unter besonderer Berücksichtigung der Theoriebildung, der Forschungsmethoden, der Forschungsgeschichte sowie der Ansätze, die sich aus dem interdisziplinären Herangehen an die sprechsprachliche Kommunikation ergeben, auf einem höheren Anspruchsniveau weitergeführt.

(3) Das Studium umfaßt folgende Inhaltsbereiche:

(3.1) Allgemeine Grundlagen der sprechsprachlichen Kommunikation und Sprechbildung

In den Lehrveranstaltungen zu diesem Inhaltsbereich werden die Strukturen und Prozesse der sprechsprachlichen Kommunikation beschrieben und interpretiert. Darauf aufbauend werden Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt, die den unterschiedlichen Formen des kommunikativen Handelns als Grundlage dienen.

Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:

(3.2) Phonetik und Phonologie

Das Studium dieses Inhaltsbereiches vermittelt Erkenntnisse über Phonem- und Intonemsysteme, deren Realisierung und die Perzeptionsgesetzmäßigkeiten. Daneben werden Formen und Funktionen der nonverbalen Kommunikation behandelt. Es werden Fähigkeiten ausgebildet, die eine wissenschaftliche Beschreibung phonologisch-phonetischer Prozesse und Strukturen ermöglichen.

Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:

(3.3) Sprechkünstlerische Kommunikation

Das Studium dieses Inhaltsbereiches vermittelt Kenntnisse über ästhetische Theorien der Vortragskunst und über Prozesse sprechkünstlerischer Kommunikation. Die Studierenden werden unter Berücksichtigung künstlerisch-pädagogischer und kommunikationstheoretischer Grundlagen mit methodischen Konzepten vertraut gemacht. Sie erlangen Handlungskompetenz für die Gestal

Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:

(3.4) Rhetorische Kommunikation

Das Studium dieses Inhaltsbereiches umfaßt die theoretischen Grundlagen und die Systematisierung von Gesprächs-, Rede- und Argumentationsprozessen in Abhängigkeit von der Kom-munikationssituation. Die Vermittlung erfolgt in der Einheit von Theorie und eigener Fähigkeitsentwicklung der Studierenden in der Gesprächs-, Rede- und Argumentationsdidaktik. Die Methodik behandelt stark praxisorientiert rhetorische Prozesse in Medien, Wirtschaft, Institutionen und in der Öffentlichkeit.

Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:

(3.5) Stimm- und Sprachheilkunde

Die Studierenden erhalten in diesem Inhaltsbereich Kenntnisse über Erscheinungsformen, Ätiologie, Anamnese, Diagnose, Funktionstherapie und Prognose von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen. Sie werden befähigt, auf diesen theoretischen Grundlagen unter Berücksichtigung der verschiedenen Ansätze lerntheoretischer, psychologischer und sozialpsychologischer Art sowie entsprechender Praktika selbständig funktionstherapeutisch tätig zu sein.

Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:

§ 6
Studienverlaufsplan

Der Studienverlaufsplan (s. Anlage) weist das konkrete Lehrangebot aus und informiert über Art und Umfang der Lehrveranstaltungen, über Wahlmöglichkeiten und über Leistungsnachweise. Veränderungen in der Reihenfolge der Lehrveranstaltungen sind unter Berücksichtigung von § 11 Abs. 3 entsprechend der individuellen Studienplanung der Studierenden und der Planungen des Institutes für Sprechwissenschaft und Phonetik möglich.

§ 7
Wahlpflichtfach

(1) Im Wahlpflichtfach, in dem eine Belegung von mindestens 24 SWS nachzuweisen ist, erwerben die Studierenden in einem den Berufsabsichten entsprechenden, inhaltlich begrenzten Bereich einer Nachbardisziplin vertiefte Kenntnisse, die eine Schwerpunktsetzung im Fach Sprechwissenschaft unterstützen sollen. Bei der Belegung des Wahlpflichtfaches können die Studierenden durch einen Verantwortlichen des Institutes für Sprechwissenschaft und Phonetik Beratung erhalten.

(2) Als mögliche Wahlpflichtfächer werden empfohlen:

Daneben können auch andere an der Martin-Luther-Universität oder einer anderen Hochschule angebotene Fächer, die in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Hauptstudium stehen, im erforderlichen Mindestumfang belegt und nachgewiesen werden.

§ 8
Fremdsprachenkenntnisse

Es wird empfohlen, in Englisch einen zweisemestrigen universitären Fachkurs (insgesamt 4 SWS) zu absolvieren sowie darüber hinaus Kenntnisse in Latein und in einer weiteren Fremdsprache zu erwerben bzw. zu vertiefen.

§ 9
Zusatzfächer

Innerhalb des Hauptstudiums können die Studierenden ihren individuellen Studieninteressen oder ihren Berufsabsichten entsprechend Zusatzfächer belegen, um

§ 10
Lehr- und Lernformen

Innerhalb des Studienganges Sprechwissenschaft werden neben Vorlesungen, Seminaren, Übungen und Praktika als weitere Lehr- und Lernformen Hospitationen, Exkursionen sowie Forschungsarbeiten als Beteiligung an laufenden Forschungsprojekten genutzt; außerdem weisen Übungen teilweise Besonderheiten auf:

  1. Hospitationen dienen der Verhaltensbeobachtung und dem Verstehenlernen von Strukturen, Zielen und Organisationsformen sprecherzieherischer Handlungsabläufe. Sie werden einzeln oder in kleineren Gruppen durchgeführt und sind Teil der Lehrveranstaltung.
  2. Exkursionen sollen einen Einblick in die sprechwissenschaftliche Arbeit anderer Einrichtungen vermitteln. Sie sind Teil folgender Lehrveranstaltungen: Medienrhetorik, Spezialprobleme der Stimm- und Sprachheilkunde, Experimentalphonetik, Sprechkünstlerische Projektarbeit, Spezialprobleme der sprechkünstlerischen Kommunikation.
  3. Für die Mitarbeit an einem Forschungsprojekt werden gegenstandsbezogene, theorie- und praxisorientierte Arbeitsformen entwickelt. Diese spezielle Lernform dient der Verknüpfung von theoretischer Reflexion und praktischer Erfahrung; sie soll die Selbständigkeit der Studierenden fördern, ihre theoretische und praktische Handlungskompetenz festigen und erweitern und ihnen Gelegenheit bieten, an der Lösung fachübergreifender Problemstellungen mitzuarbeiten.
  4. In Übungen zum Inhaltsbereich Sprechbildung werden in individueller und in Kleingruppenarbeit Möglichkeiten geboten, Prozesse der Stimmbildung und Artikulation im Zusammenhang mit der Spannungsregulierung des Gesamtkörpers zu trainieren und zu automatisieren und damit entsprechende berufsbezogene Handlungskompetenzen zu erwerben.
§ 11
Leistungsnachweise

Inhalt und Umfang der erforderlichen Leistungsnachweise regelt die Diplomprüfungsordnung. Eine Übersicht bietet außerdem der Studienverlaufsplan (§ 6).

(1) Teilnahmescheine

Teilnahmescheine können im Rahmen von Seminaren, Übungen und Forschungsarbeiten bei regelmäßiger Teilnahme vergeben werden.

(2) Leistungsscheine

Leistungsscheine können im Rahmen von Seminaren, Übungen und Forschungsarbeiten ausgestellt werden für

Leistungsscheine können von allen Lehrenden ausgestellt werden, die die entsprechenden Lehrveranstaltungen durchgeführt haben. Die Bedingungen werden für jede Lehrveranstaltung gesondert festgelegt.

(3) Gemäß § 11 Abs. 3 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt kann der Erwerb obligatorischer Leistungsscheine Voraussetzung für den Besuch inhaltlich hierauf aufbauender Lehrveranstaltungen sein. Die Studierenden werden im gegebenen Fall hierüber von den Lehrkräften in Kenntnis gesetzt.

(4) Die erfolgreiche Ableistung der Praktika muß durch die Praktikumseinrichtung schriftlich bestätigt werden.

§ 12
Übergangsbestimmungen

Übergangsbestimmungen gelten entsprechend § 28 der Diplomprüfungsordnung vom 11.04.1994.

§ 13
Inkrafttreten und Bekanntmachung

Die Studienordnung tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.

Halle, den 26.01.1995

Prof. Dr. Dr. G. Berg
Rektor

Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 25.01.1995 zur Kenntnis genommen.


Anlage
Studienverlaufsplan2

Aus den Seminaren/Übungen

sind zur Erreichung von insgesamt mindestens 156 SWS (einschließlich Wahlpflichtfach gemäß § 7) entsprechende Lehrveranstaltungen auszuwählen.

A Grundstudium

1. Semester
2 SWS Vorlesung: Einführung in die sprechsprachliche Kommunikation
3 SWS Vorlesung: Physiologische Phonetik
2 SWS Vorlesung: Grundlagen der sprechkünstlerischen Kommunikation
1 SWS Vorlesung: Transkriptionssysteme
2 SWS Vorlesung: Sprach- und Sprechstörungen I
2 SWS  Übung (LS): Höhere Leselehre
2 SWS Übung (TS): Sprechausdruck
3 SWS Übung: Sprech-Denk-Übungen
1 SWS Übung (TS): Grundlagentraining I
2 SWS Übung (LS für Sprechbildung I u. II wird nach dem 2. Semester erteilt): Sprechbildung I
1 SWS Übung (LS wird je nach individuellen Voraussetzungen nach dem 1., 2. oder 3. Semester erteilt): Musikpraktische Grundlagen I
1 SWS Übung (TS): Entspannungstraining
2. Semester
2 SWS Seminar (LS): Probleme der physiologischen Phonetik
2 SWS Seminar (LS): Probelme der sprechkünstlerischen Kommunikation
2 SWS Seminar (LS für Sprechkünstlerisches Gestalten I, II, III wird nach dem 4. Semester erteilt): Sprechkünstlerisches Gestalten I (Lyrik)
2 SWS Vorlesung: Grundlagen der rhetorischen Kommunikation
2 SWS Übung (TS): Gesprächsübungen
2 SWS  Vorlesung: Psycholinguistische Aspekte der sprechsprachlichen Kommunikation
2 SWS Vorlesung: Sprachentwicklung
2 SWS Vorlesung: Sprach- und Sprechstörungen II
1 SWS Übung (TS): Grundlagentraining II
2 SWS Übung (LS für Sprechbildung I u. II): Sprechbildung II
1 SWS Übung (LS möglich): Musikpraktische Grundlagen II
1 SWS Übung (TS): Konzentrative Entspannung
3. Semester
2 SWS Vorlesung: Akustische und auditive Phonetik
1 SWS Vorlesung: Intonation
2 SWS Vorlesung: Phonologie
2 SWS Seminar (LS möglich: Probleme der Psycholinguistik
2 SWS Übung (LS möglich für Transkriptions- und Hörübungen I u. II wird nach dem 4. Semester erteilt): Transkriptions- und Hörübungen I
2 SWS  Seminar (LS für Sprechkünstlerisches Gestalten I, II, III wird nach dem 4. Semester erteilt): Sprechkünstlerisches Gestalten II (Lyrik)
2 SWS Seminar (LS): Probleme der rhetorischen Kommunikation
2 SWS Übung (LS): Redeübungen
2 SWS Seminar (LS möglich): Ontogenese von Gespräch und Argumentation
2 SWS Vorlesung: Stimmstörungen I
1 SWS Übung (TS): Körper-Stimm-Training I
2 SWS Übung (LS für Sprechbildung III u. IV wird nach dem 4. Semester erteilt): Sprechbildung III
2 SWS Seminaar (TS/LS möglich): Methoden der Sprechbildung
1 SWS Übung (LS möglich): Musikpraktische Grundlagen III
4. Semester
2 SWS Vorlesung: Entwicklung des Aussprachestandards im Deutschen
2 SWS Seminar (LS): Intonation
2 SWS Seminar (LS): Phonologie des Deutschen
2 SWS Übung (LS möglich für Transkriptions- und Hörübungen I u. II): Transkriptions- und Hörübungen II
2 SWS Seminar (LS möglich): Akustische und auditive Phonetik
2 SWS  Seminar (LS für Sprechkünstlerisches Gestalten I, II, III): Sprechkünstlerisches Gestalten III (Epik)
3 SWS Übung (LS möglich): Argumentationsübungen
2 SWS Vorlesung: Stimmstörungen II
2 SWS Seminar (LS): Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen
2 SWS Vorlesung: Methodik der Funktionstherapie
1 SWS Übung (TS): Körper-Stimm-Training II
2 SWS Übung (LS für Sprechbildung III u. IV): Sprechbildung IV
B Hauptstudium

5. Semester
2 SWS Hauptseminaar (LS): Probleme der Normphonetik
2 SWS Seminar (TS/LS möglich): Methodik des Phonetikunterrichts
2 SWS Übung (LS möglich): Phonetische Analysen
1 SWS Übung: Praxis des Phonetikunterrichts für Ausländer
2 SWS Hauptseminar (LS): Argumentationstheorie
2 SWS  Übung: Sprechkünstlerische Projektarbeit I
2 SWS Übung: Praxis der sprechkünstlerischen Kommunikation I
2 SWS Seminar (LS möglich): Diagnostik der Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen
1 SWS Übung (LS für Praxis der Funktionstherapie I u. II wird nach dem 6. Semester erteilt): Praxis der Funktionstherapie I
2 SWS Vorlesung: Funktionelle Anatomie der Phonations- und Hörorgane
1 SWS Übung: Praxis der Sprechbildung
6. Semester
2 SWS Seminar (TS/LS möglich): Methodik der sprechkünstlerischen Kommunikationsbefähigung
2 SWS Seminar (TS/LS möglich): Methodik der rhetorischen Kommunikationsbefähigung I
2 SWS Seminar (LS möglich): Wirtschaftsrhetorik
2 SWS Seminar (LS möglich): Medienrhetorik
2 SWS W1 Übung (LS): Partnerzentrierte Kommunikation in der Therapie
2 SWS  W1 Übung (LS): Kontrastive Phonetik
4 SWS Übung (LS möglich für Sprechkünstlerische Projektarbeit I u. II): Sprechkünstlerische Projektarbeit II
2 SWS Übung: Praxis der sprechkünstlerischen Kommunikation II
2 SWS Übung (LS möglich): Paralinguistische Analysen
1 SWS Vorlesung: Neurologie für Sprechwissenschaftler
1 SWS Vorlesung: Psychiatrie für Sprechwissenschaftler
1 SWS Übung (LS für Praxis der Funktionstherapie I u. II): Praxis der Funktionstherapie II
2 SWS Übung (LS): Praxis des Gruppenunterrichts
1 SWS Vorlesung: Methodik und Didaktik der Sprecherziehung für Lehramtsanwärter
1 SWS Seminaar (LS möglich): Metthodik und Didaktik der Sprecherziehung für Lehramtsanwärter
7. Semester
2 SWS W2 Seminar (LS): Spezialprobleme der Phonetik
2 SWS W2 Seminar (LS): Spezialprobleme der sprechkünstlerischen Kommunikation
2 SWS W2 Seminar (LS): Spezialprobleme der rhetorischen Kommunikation
2 SWS W2 Seminar (LS): Spezialprobleme der Stimm- und Sprachheilkunde
2 SWS Übung (LS möglich): Verslehre
2 SWS  W3 Seminar (LS): Aktuelle Forschungsprobleme der Phonetik
2 SWS W3 Seminar (LS): Aktuelle Forschungsprobleme der sprechkünstlerischen Kommunikation
2 SWS W3 Seminar (LS): Aktuelle Forschungsprobleme der rhetorischen Kommunikation
2 SWS W3 Seminar (LS): Aktuelle Forschungsprobleme der Stimm- und Sprachheilkunde
2 SWS Übung (LS möglich): Experimentalphonetik
2 SWS Seminar (LS möglich): Methodik der rhetorischen Kommunikationsbefähigung II
8. Semester
2 SWS W4 Seminar (LS): Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Phonetik
2 SWS W4 Seminar (LS): Forschungsarbeit auf dem Gebiet der sprechkünstlerischen Kommunikation
2 SWS W4 Seminar (LS): Forschungsarbeit auf dem Gebiet der rhetorischen Kommunikation
2 SWS W4 Seminar (LS): Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Stimm- und Sprachheilkunde
1 SWS Übung (LS möglich): Pathophonetische Transkription
1 SWS Übung (LS möglich): Computergestützte Therapie
2 SWS W5 Seminar (LS): Geschichte der Rhetorik
2 SWS W5 Seminar (LS): Geschichte der Vortragskunst
2 SWS W5 Seminar (LS): Theoretische Konzepte der Therapie bei Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen
1 SWS Übung (LS möglich): Praxis der Gruppentherapie
2 SWS Seminar (LS möglich): Manipulation in der Kommunikation
2 SWS Übung: Sprechchor
9. Semester

Konsultationen zu den Diplomarbeiten


1 Alle in dieser Ordnung nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen Form und von Männern in der männlichen Form geführt.

2 SWS= Semesterwochenstunden
LS möglich=Leistungsschein möglich
LS=Leistungsschein erforderlich
TS=Teilnahmeschein erforderlich
TS/LS möglich=Teilnahmeschein erforderlich, Leistungsschein möglich
W 1 bis W 5=bezeichnen wahlobligatorische Lehrveranstaltungen, d.h. von den mit der gleichen Indexziffer gekennzeichneten Veranstaltungen muß jeweils eine gewählt werden. Eine Ausnahme bilden die Lehrveranstaltungen "Spezialprobleme ..." (W2), von denen 2 Veranstaltungen gewählt werden müssen.


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