MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
5. Jahrgang, Nr. 3 vom 22. August 1995, S. 4
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplom-Prüfungsordnung für den Studiengang Sprechwissenschaft vom 11.04.1994 Ziele, Aufbau und Inhalte des Diplomstudienganges Sprechwissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.1
(1) Für die Aufnahme des Studiums ist das Zeugnis der allgemeinen oder einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis erforderlich.
(2) Fachspezifische Voraussetzungen:
Die Sprechleistung der Bewerber darf keine stimm- und sprechpathologischen Befunde aufweisen.
Das Studium der Sprechwissenschaft dient der Vermittlung fachwissenschaftlicher und methodischer Kenntnisse, der Entwicklung von Fähigkeiten zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit sowie der Ausbildung von sprecherzieherischer, rhetorischer, sprechkünstlerischer und therapeutischer Handlungskompetenz. Es soll die Studierenden auf ihre künftigen Aufgaben in fachspezifischen Berufsfeldern vorbereiten, so
(1) Das Studium der Sprechwissenschaft kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
(2) Das Studium wird in ein Grundstudium und in ein Hauptstudium mit jeweils 4semestriger Studienzeit gegliedert. Das Grundstudium endet mit der Diplom-Vorprüfung. Im Anschluß an das Hauptstudium steht ein weiteres Semester für die Diplomprüfung einschließlich Diplomarbeit zur Verfügung. Die Regelstudienzeit beträgt damit insgesamt 9 Semester.
(3) Zum Studium der Sprechwissenschaft gehören Berufspraktika, die während des Hauptstudiums in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten sind. Ihre Gesamtdauer beträgt mindestens 9 Wochen. Davon müssen 3 Wochen Praktikum im therapeutischen Bereich absolviert werden. Darüber hinaus sollten möglichst in allen anderen Ausbildungsbereichen Praktika nachgewiesen werden. Die Zeitspanne von einer Woche zusammenhängender Praktikumszeit ist nicht zu unterschreiten.
(4) Das Studium umfaßt (einschließlich Wahlpflichtfach gemäß § 7) mindestens 156 SWS. Im Grundstudium gehören 76 SWS zum Pflichtbereich. Um eine Zahl von 80 SWS zu erreichen, sind weitere Lehrveranstaltungen aus dem Angebot an Seminaren und Übungen entsprechend dem Studienverlaufsplan zu wählen. Im Hauptstudium liegen (einschließlich Wahlpflichtfach gemäß § 7) 76 SWS im Pflicht- und Wahlpflichtbereich.
(5) Die Wahlmöglichkeiten erlauben den Studierenden im Hauptstudium eine Schwerpunktsetzung gemäß den individuellen Studieninteressen und Berufsabsichten.
(1) Das Grundstudium dient der Einarbeitung in die Grundlagen der Sprechwissenschaft und Sprecherziehung, dem Überblick über die Inhalte und Bereiche des Faches und dem Kennenlernen grundlegender Theorien und praktischer Anforderungen bei der Vorbereitung auf das Hauptstudium.
(2) Im Hauptstudium wird die Berufsbezogenheit des Studiums vor allem dadurch verstärkt, daß die Studierenden die Möglichkeit zur Mitarbeit an den Ausbildungs- und Weiterbildungsaufgaben des Instituts für Sprechwissenschaft und Phonetik, an künstlerischen Projekten und an Forschungsvorhaben erhalten. Die Hauptthemen für die einzelnen Inhaltsbereiche werden unter besonderer Berücksichtigung der Theoriebildung, der Forschungsmethoden, der Forschungsgeschichte sowie der Ansätze, die sich aus dem interdisziplinären Herangehen an die sprechsprachliche Kommunikation ergeben, auf einem höheren Anspruchsniveau weitergeführt.
(3) Das Studium umfaßt folgende Inhaltsbereiche:
(3.1) Allgemeine Grundlagen der sprechsprachlichen Kommunikation und Sprechbildung
In den Lehrveranstaltungen zu diesem Inhaltsbereich werden die Strukturen und Prozesse der sprechsprachlichen Kommunikation beschrieben und interpretiert. Darauf aufbauend werden Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt, die den unterschiedlichen Formen des kommunikativen Handelns als Grundlage dienen.
Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:
Das Studium dieses Inhaltsbereiches vermittelt Erkenntnisse über Phonem- und Intonemsysteme, deren Realisierung und die Perzeptionsgesetzmäßigkeiten. Daneben werden Formen und Funktionen der nonverbalen Kommunikation behandelt. Es werden Fähigkeiten ausgebildet, die eine wissenschaftliche Beschreibung phonologisch-phonetischer Prozesse und Strukturen ermöglichen.
Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:
Das Studium dieses Inhaltsbereiches vermittelt Kenntnisse über ästhetische Theorien der Vortragskunst und über Prozesse sprechkünstlerischer Kommunikation. Die Studierenden werden unter Berücksichtigung künstlerisch-pädagogischer und kommunikationstheoretischer Grundlagen mit methodischen Konzepten vertraut gemacht. Sie erlangen Handlungskompetenz für die Gestal
Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:
Das Studium dieses Inhaltsbereiches umfaßt die theoretischen Grundlagen und die Systematisierung von Gesprächs-, Rede- und Argumentationsprozessen in Abhängigkeit von der Kom-munikationssituation. Die Vermittlung erfolgt in der Einheit von Theorie und eigener Fähigkeitsentwicklung der Studierenden in der Gesprächs-, Rede- und Argumentationsdidaktik. Die Methodik behandelt stark praxisorientiert rhetorische Prozesse in Medien, Wirtschaft, Institutionen und in der Öffentlichkeit.
Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:
Die Studierenden erhalten in diesem Inhaltsbereich Kenntnisse über Erscheinungsformen, Ätiologie, Anamnese, Diagnose, Funktionstherapie und Prognose von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen. Sie werden befähigt, auf diesen theoretischen Grundlagen unter Berücksichtigung der verschiedenen Ansätze lerntheoretischer, psychologischer und sozialpsychologischer Art sowie entsprechender Praktika selbständig funktionstherapeutisch tätig zu sein.
Der Inhaltsbereich umfaßt folgende Hauptthemen:
Der Studienverlaufsplan (s. Anlage) weist das konkrete Lehrangebot aus und informiert über Art und Umfang der Lehrveranstaltungen, über Wahlmöglichkeiten und über Leistungsnachweise. Veränderungen in der Reihenfolge der Lehrveranstaltungen sind unter Berücksichtigung von § 11 Abs. 3 entsprechend der individuellen Studienplanung der Studierenden und der Planungen des Institutes für Sprechwissenschaft und Phonetik möglich.
(1) Im Wahlpflichtfach, in dem eine Belegung von mindestens 24 SWS nachzuweisen ist, erwerben die Studierenden in einem den Berufsabsichten entsprechenden, inhaltlich begrenzten Bereich einer Nachbardisziplin vertiefte Kenntnisse, die eine Schwerpunktsetzung im Fach Sprechwissenschaft unterstützen sollen. Bei der Belegung des Wahlpflichtfaches können die Studierenden durch einen Verantwortlichen des Institutes für Sprechwissenschaft und Phonetik Beratung erhalten.
(2) Als mögliche Wahlpflichtfächer werden empfohlen:
Es wird empfohlen, in Englisch einen zweisemestrigen universitären Fachkurs (insgesamt 4 SWS) zu absolvieren sowie darüber hinaus Kenntnisse in Latein und in einer weiteren Fremdsprache zu erwerben bzw. zu vertiefen.
Innerhalb des Hauptstudiums können die Studierenden ihren individuellen Studieninteressen oder ihren Berufsabsichten entsprechend Zusatzfächer belegen, um
Innerhalb des Studienganges Sprechwissenschaft werden neben Vorlesungen, Seminaren, Übungen und Praktika als weitere Lehr- und Lernformen Hospitationen, Exkursionen sowie Forschungsarbeiten als Beteiligung an laufenden Forschungsprojekten genutzt; außerdem weisen Übungen teilweise Besonderheiten auf:
Inhalt und Umfang der erforderlichen Leistungsnachweise regelt die Diplomprüfungsordnung. Eine Übersicht bietet außerdem der Studienverlaufsplan (§ 6).
(1) Teilnahmescheine
Teilnahmescheine können im Rahmen von Seminaren, Übungen und Forschungsarbeiten bei regelmäßiger Teilnahme vergeben werden.
(2) Leistungsscheine
Leistungsscheine können im Rahmen von Seminaren, Übungen und Forschungsarbeiten ausgestellt werden für
(3) Gemäß § 11 Abs. 3 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt kann der Erwerb obligatorischer Leistungsscheine Voraussetzung für den Besuch inhaltlich hierauf aufbauender Lehrveranstaltungen sein. Die Studierenden werden im gegebenen Fall hierüber von den Lehrkräften in Kenntnis gesetzt.
(4) Die erfolgreiche Ableistung der Praktika muß durch die Praktikumseinrichtung schriftlich bestätigt werden.
Übergangsbestimmungen gelten entsprechend § 28 der Diplomprüfungsordnung vom 11.04.1994.
Die Studienordnung tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.
Halle, den 26.01.1995
Prof. Dr. Dr. G. Berg
Rektor
Vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am 25.01.1995 zur Kenntnis genommen.
Aus den Seminaren/Übungen
A Grundstudium
1. Semester
2 SWS | Vorlesung: Einführung in die sprechsprachliche Kommunikation |
3 SWS | Vorlesung: Physiologische Phonetik |
2 SWS | Vorlesung: Grundlagen der sprechkünstlerischen Kommunikation |
1 SWS | Vorlesung: Transkriptionssysteme |
2 SWS | Vorlesung: Sprach- und Sprechstörungen I |
2 SWS | Übung (LS): Höhere Leselehre |
2 SWS | Übung (TS): Sprechausdruck |
3 SWS | Übung: Sprech-Denk-Übungen |
1 SWS | Übung (TS): Grundlagentraining I |
2 SWS | Übung (LS für Sprechbildung I u. II wird nach dem 2. Semester erteilt): Sprechbildung I |
1 SWS | Übung (LS wird je nach individuellen Voraussetzungen nach dem 1., 2. oder 3. Semester erteilt): Musikpraktische Grundlagen I |
1 SWS | Übung (TS): Entspannungstraining |
2 SWS | Seminar (LS): Probleme der physiologischen Phonetik |
2 SWS | Seminar (LS): Probelme der sprechkünstlerischen Kommunikation |
2 SWS | Seminar (LS für Sprechkünstlerisches Gestalten I, II, III wird nach dem 4. Semester erteilt): Sprechkünstlerisches Gestalten I (Lyrik) |
2 SWS | Vorlesung: Grundlagen der rhetorischen Kommunikation |
2 SWS | Übung (TS): Gesprächsübungen |
2 SWS | Vorlesung: Psycholinguistische Aspekte der sprechsprachlichen Kommunikation |
2 SWS | Vorlesung: Sprachentwicklung |
2 SWS | Vorlesung: Sprach- und Sprechstörungen II |
1 SWS | Übung (TS): Grundlagentraining II |
2 SWS | Übung (LS für Sprechbildung I u. II): Sprechbildung II |
1 SWS | Übung (LS möglich): Musikpraktische Grundlagen II |
1 SWS | Übung (TS): Konzentrative Entspannung |
2 SWS | Vorlesung: Akustische und auditive Phonetik |
1 SWS | Vorlesung: Intonation |
2 SWS | Vorlesung: Phonologie |
2 SWS | Seminar (LS möglich: Probleme der Psycholinguistik |
2 SWS | Übung (LS möglich für Transkriptions- und Hörübungen I u. II wird nach dem 4. Semester erteilt): Transkriptions- und Hörübungen I |
2 SWS | Seminar (LS für Sprechkünstlerisches Gestalten I, II, III wird nach dem 4. Semester erteilt): Sprechkünstlerisches Gestalten II (Lyrik) |
2 SWS | Seminar (LS): Probleme der rhetorischen Kommunikation |
2 SWS | Übung (LS): Redeübungen |
2 SWS | Seminar (LS möglich): Ontogenese von Gespräch und Argumentation |
2 SWS | Vorlesung: Stimmstörungen I |
1 SWS | Übung (TS): Körper-Stimm-Training I |
2 SWS | Übung (LS für Sprechbildung III u. IV wird nach dem 4. Semester erteilt): Sprechbildung III |
2 SWS | Seminaar (TS/LS möglich): Methoden der Sprechbildung |
1 SWS | Übung (LS möglich): Musikpraktische Grundlagen III |
2 SWS | Vorlesung: Entwicklung des Aussprachestandards im Deutschen |
2 SWS | Seminar (LS): Intonation |
2 SWS | Seminar (LS): Phonologie des Deutschen |
2 SWS | Übung (LS möglich für Transkriptions- und Hörübungen I u. II): Transkriptions- und Hörübungen II |
2 SWS | Seminar (LS möglich): Akustische und auditive Phonetik |
2 SWS | Seminar (LS für Sprechkünstlerisches Gestalten I, II, III): Sprechkünstlerisches Gestalten III (Epik) |
3 SWS | Übung (LS möglich): Argumentationsübungen |
2 SWS | Vorlesung: Stimmstörungen II |
2 SWS | Seminar (LS): Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen |
2 SWS | Vorlesung: Methodik der Funktionstherapie |
1 SWS | Übung (TS): Körper-Stimm-Training II |
2 SWS | Übung (LS für Sprechbildung III u. IV): Sprechbildung IV |
5. Semester
2 SWS | Hauptseminaar (LS): Probleme der Normphonetik |
2 SWS | Seminar (TS/LS möglich): Methodik des Phonetikunterrichts |
2 SWS | Übung (LS möglich): Phonetische Analysen |
1 SWS | Übung: Praxis des Phonetikunterrichts für Ausländer |
2 SWS | Hauptseminar (LS): Argumentationstheorie |
2 SWS | Übung: Sprechkünstlerische Projektarbeit I |
2 SWS | Übung: Praxis der sprechkünstlerischen Kommunikation I |
2 SWS | Seminar (LS möglich): Diagnostik der Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen |
1 SWS | Übung (LS für Praxis der Funktionstherapie I u. II wird nach dem 6. Semester erteilt): Praxis der Funktionstherapie I |
2 SWS | Vorlesung: Funktionelle Anatomie der Phonations- und Hörorgane |
1 SWS | Übung: Praxis der Sprechbildung |
2 SWS | Seminar (TS/LS möglich): Methodik der sprechkünstlerischen Kommunikationsbefähigung |
2 SWS | Seminar (TS/LS möglich): Methodik der rhetorischen Kommunikationsbefähigung I |
2 SWS | Seminar (LS möglich): Wirtschaftsrhetorik |
2 SWS | Seminar (LS möglich): Medienrhetorik |
2 SWS | W1 Übung (LS): Partnerzentrierte Kommunikation in der Therapie |
2 SWS | W1 Übung (LS): Kontrastive Phonetik |
4 SWS | Übung (LS möglich für Sprechkünstlerische Projektarbeit I u. II): Sprechkünstlerische Projektarbeit II |
2 SWS | Übung: Praxis der sprechkünstlerischen Kommunikation II |
2 SWS | Übung (LS möglich): Paralinguistische Analysen |
1 SWS | Vorlesung: Neurologie für Sprechwissenschaftler |
1 SWS | Vorlesung: Psychiatrie für Sprechwissenschaftler |
1 SWS | Übung (LS für Praxis der Funktionstherapie I u. II): Praxis der Funktionstherapie II |
2 SWS | Übung (LS): Praxis des Gruppenunterrichts |
1 SWS | Vorlesung: Methodik und Didaktik der Sprecherziehung für Lehramtsanwärter |
1 SWS | Seminaar (LS möglich): Metthodik und Didaktik der Sprecherziehung für Lehramtsanwärter |
2 SWS | W2 Seminar (LS): Spezialprobleme der Phonetik |
2 SWS | W2 Seminar (LS): Spezialprobleme der sprechkünstlerischen Kommunikation |
2 SWS | W2 Seminar (LS): Spezialprobleme der rhetorischen Kommunikation |
2 SWS | W2 Seminar (LS): Spezialprobleme der Stimm- und Sprachheilkunde |
2 SWS | Übung (LS möglich): Verslehre |
2 SWS | W3 Seminar (LS): Aktuelle Forschungsprobleme der Phonetik |
2 SWS | W3 Seminar (LS): Aktuelle Forschungsprobleme der sprechkünstlerischen Kommunikation |
2 SWS | W3 Seminar (LS): Aktuelle Forschungsprobleme der rhetorischen Kommunikation |
2 SWS | W3 Seminar (LS): Aktuelle Forschungsprobleme der Stimm- und Sprachheilkunde |
2 SWS | Übung (LS möglich): Experimentalphonetik |
2 SWS | Seminar (LS möglich): Methodik der rhetorischen Kommunikationsbefähigung II |
2 SWS | W4 Seminar (LS): Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Phonetik |
2 SWS | W4 Seminar (LS): Forschungsarbeit auf dem Gebiet der sprechkünstlerischen Kommunikation |
2 SWS | W4 Seminar (LS): Forschungsarbeit auf dem Gebiet der rhetorischen Kommunikation |
2 SWS | W4 Seminar (LS): Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Stimm- und Sprachheilkunde |
1 SWS | Übung (LS möglich): Pathophonetische Transkription |
1 SWS | Übung (LS möglich): Computergestützte Therapie |
2 SWS | W5 Seminar (LS): Geschichte der Rhetorik |
2 SWS | W5 Seminar (LS): Geschichte der Vortragskunst |
2 SWS | W5 Seminar (LS): Theoretische Konzepte der Therapie bei Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen |
1 SWS | Übung (LS möglich): Praxis der Gruppentherapie |
2 SWS | Seminar (LS möglich): Manipulation in der Kommunikation |
2 SWS | Übung: Sprechchor |
Konsultationen zu den Diplomarbeiten
1 Alle in dieser Ordnung nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen Form und von Männern in der männlichen Form geführt.
2 SWS= Semesterwochenstunden
LS möglich=Leistungsschein möglich
LS=Leistungsschein erforderlich
TS=Teilnahmeschein erforderlich
TS/LS möglich=Teilnahmeschein erforderlich, Leistungsschein
möglich
W 1 bis W 5=bezeichnen wahlobligatorische Lehrveranstaltungen,
d.h. von den mit der gleichen Indexziffer gekennzeichneten Veranstaltungen
muß jeweils eine gewählt werden. Eine Ausnahme bilden die Lehrveranstaltungen
"Spezialprobleme ..." (W2), von denen 2 Veranstaltungen gewählt werden
müssen.