Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
3. Jahrgang, Nr. 1 vom 8. Juni 1993, S. 25
 


Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.
Fachbereich Philosophie, Geschichte und Sozialwissenschaften

Studienordnung für den Studiengang Historische Hilfswissenschaften, Magister Artium (Nebenfach)


Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienbeginn, Studiendauer, Studienvoraussetzungen
§ 3 Struktur des Studienganges und Fächerkombination
§ 4 Inhalt und Gliederung des Studiums
§ 5 Arten der Lehrveranstaltungen
§ 6 Lehrumfang
§ 7 Lehrveranstaltungen


§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.07.1992 Inhalte und Verlauf des Magisterstudiums Historische Hilfswissenschaften im Nebenfach an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

§ 2
Studienbeginn, Studiendauer, Studienvoraussetzungen

(1) Studienbeginn
Das Studium beginnt mit dem Wintersemester oder dem Sommersemester.

(2) Studiendauer (Regelstudienzeit)
Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester, einschließlich des Prüfungssemesters.

(3) Studienvoraussetzungen
Voraussetzung ist das Zeugnis der Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

§ 3
Struktur des Studienganges und Fächerkombination

Das Studienfach Historische Hilfswissenschaften ist als Nebenfach zu studieren. Die Magisterarbeit kann nur in einem Hauptfach geschrieben werden.

In der Kombination der Fächer ist eine hinreichende Breite des Studiums zu gewährleisten. Die als Haupt- und Nebenfächer zugelassenen Wissen-schaftsgebiete sowie ihre Kombinierbarkeit ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Fächerkatalog.

§ 4
Inhalt und Gliederung des Studiums

(1) Charakteristik des Fachs Die Studierenden erhalten auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstandes einen soliden Überblick über die Teilgebiete der Historischen Hilfswissen-schaften, wobei sie die Fähigkeit erwerben sollen, Struktur und Zusammenhänge der Historischen Hilfswissenschaften zu erkennen und deren Methoden entsprechend den Erfordernissen der Geschichtswissenschaft anzuwenden.

(2) Aufbau und Inhalt des Studiums Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und ein Hauptstudium von fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung endet.

Das Grundstudium führt in fachwissenschaftliche Arbeitsweisen, Methoden und Probleme ein und vermittelt entsprechendes Überblickswissen.

Das Hauptstudium dient der Vertiefung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der individuellen Spezialisierung.

§ 5
Arten der Lehrveranstaltungen

Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in verschiedenartigen Lehrveranstaltungen und Unterrichtsformen vermittelt:

§ 6
Lehrumfang

Das Lehrangebot erstreckt sich über acht Semester. Teile des achten Semesters und das neunte Semester sind der Anfertigung der Magisterarbeit und der Ablegung der Fachprüfungen gewidmet.

Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtbereichs sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl des Studierenden.

Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen einschließlich der Lehr-veranstaltungen nach freier Wahl des Studierenden beträgt für Historische Hilfswissenschaften als Nebenfach höchstens 40 SWS. Der Anteil der Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtbereiches beträgt etwa 90 Prozent, der nach freier Wahl entsprechend etwa 10 Prozent der Gesamt-SWS.

§ 7
Lehrveranstaltungen

Grundstudium
Mittlere Geschichte  2 V
Neuere Geschichte  2 V 
2 PS
Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften 2 V 
2 PS
Urkunden- und Aktenlehre 2 Ü
Paläographie 6 Ü
Historische Kartographie 2 Ü
1 Lehrveranstaltung nach Wahl 2 V/Ü
Hauptstudium
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 2 V
Landesgeschichte 2 V
Verwaltungsgeschichte 4 V
Archivwissenschaft 2 V
3 Hauptseminare nach Wahl 6 HS
2 Lehrveranstaltungen nach Wahl im Rahmen der fachlichen Spezialisierung
4 V/HS/Ü
= 20 SWS
insgesamt:
= 40 SWS
Halle, 30. September 1992

gez. Prof. Dr. habil. Zöllner
(k.) Institutsdirektor

Vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Sachsen-Anhalt am 11.05.1993 ohne Einwand zur Kenntnis genommen.


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