MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE
-WITTENBERG
Amtsblatt
3. Jahrgang, Nr. 1 vom 8. Juni 1993, S. 18
Hinweis: Die Wiedergabe
von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff
und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie
bitte der gedruckten Ausgabe.
Fachbereich Philosophie, Geschichte
und Sozialwissenschaften
Prüfungsordnung für den Studiengang Geschichte,
Magister Artium (Hauptfach)
Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Leistungsnachweise
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Prüfungsordnung regelt unter Berücksichtigung
der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.07.1992
Voraus-setzungen, Inhalte und Verlauf der Prüfungen des Magisterstudiums
Geschichte im Hauptfach an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
§ 2
Leistungsnachweise
(1) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme
Bis zum Abschluß des Studiums im Fach Geschichte ist der Nachweis
über die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflicht- und freien Lehrveranstaltungen
des Grund- bzw. Haupt-studiums, der Zwischenprüfung Geschichte (Historicum)
und der Magisterprüfung Geschichte zu erbringen.
(2) Zwischenprüfung Geschichte (Historicum)
(2.1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung
sind folgende Leistungsnachweise
-
zensierte Testate mit ausgewiesener schriftlicher Arbeit in 3 Proseminaren
Geschichte wwo zu den Epochen Alte Geschichte, Mittlere Geschichte und
Neuere Geschichte (einschl. Zeitgeschichte)
-
zensierte Testate in 3 Übungen wwo mit ausgewiesener schriftlicher
Arbeit zu den Epochen Alte Geschichte, Mittlere Geschichte und Neuere Geschichte
(einschl. Zeitgeschichte)
-
erfolgreiche Teilnahme an einer archivwissen schaftlichen Lehrveranstaltung
-
Sprachnachweise: Latinum und zwei moderne Fremdsprachen
Anstelle von Latein kann für Ausländer eine klassische Sprache
eines anderen Kulturkreises angerechnet werden. Eine der beiden modernen
Fremdsprachen kann durch eine zweite alte Sprache ersetzt werden. Im Rahmen
der Spezialisierung ggf. notwendig werdende weitere Sprachanforderungen
bleiben davon unberührt.
Die o.g. Nachweise sind dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung
(Historicum) beizufügen. Unvollständig oder verspätet eingereichte
Anträge führen zur Ablehnung des Zulassungsantrages durch den
Prüfungsausschuß des Fachbereichs.
Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung setzt voraus, daß
der Kandidat / die Kandidatin für das letzte Semester vor der Zwischenprüfung
an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist.
(2.2) Inhalt
Durch die Zwischenprüfung soll der Kandidat / die Kandidatin nachweisen,
daß er/sie das Ziel des Grundstudiums erreicht hat und daß
er/sie insbesondere die inhaltlichen Grundlagen des Faches Geschichte,
ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworben
hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen.
(2.3) Art und Dauer
Die Zwischenprüfung besteht aus
-
einer Klausur von 90 Min. Dafür steht je ein Thema aus den Gebieten
Alte, Mittlere und Neuere Geschichte (einschl. Zeitgeschichte) zur Wahl.
-
einer mündlichen Prüfung über zwei historische Epochen von
insgesamt ca. 60 Min., wobei bei jeder Epoche ein Wahlthema möglich
ist (ca. 10 Min.).
(3) Magisterprüfung Geschichte
(3.1) Prüfungsteile
Die Magisterprüfung besteht aus: der Magisterarbeit, der Klausur
und der mündlichen Prüfung.
(3.2) Zulassungsvoraussetzungen
(3.2.1) Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sind
-
das Historicum,
-
die Erfüllung aller Anforderungen des Hauptstudiums,
-
fachbezogene Sprachkenntnisse: Latinum, zwei moderne Fremdsprachen bzw.
ihre Ent- sprechungen (vgl. § 2, Abs. 2.1),
-
der fristgemäße schriftliche Antrag auf Zulassung zur Prüfung
und deren schriftliche Bestätigung.
Der Antrag auf Zulassung zur Magisterarbeit setzt voraus, daß der
Kandidat / die Kandidatin grundsätzlich in den beiden der Prüfung
vorangehenden Semestern an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben
ist.
(3.2.2) Besondere Zulassungsvoraussetzung
-
für die Magisterarbeit ist die Ausgabe des vom Gutachter eingereichten
Themas durch das Akademische Prüfungsamt.
Voraussetzung der Begutachtung ist die frist gemäße Abgabe
der (normgerecht verfaßten) Hausarbeit beim Prüfungsamt.
-
für die Klausur ist die positive Begutachtung der Magisterarbeit.
-
für die mündlichen Prüfungen ist die positive Begutachtung
der Klausur.
(3.3) Inhalt, Art und Dauer der Prüfungsteile
Die Magisterprüfung insgesamt bildet den Abschluß des Studienganges
Magister Artium im Fach Geschichte. Durch die Magisterprüfung wird
die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten sowie die Kenntnis von
Grundlagen und wesentlichen Forschungsergebnissen des Faches festgestellt.
(3.3.1) In der Magisterarbeit ist der Nachweis zu erbringen, daß
ein wissenschaftliches Thema innerhalb einer gesetzten Frist selbständig,
wissenschaftlich exakt und auf ausreichender Quellen- und Literaturbasis
bearbeitet und das Ergebnis eigenständig beurteilt und sprachlich
einwandfrei niedergelegt werden kann. Für die Anfertigung der Magisterarbeit
stehen sechs Monate nach Ausgabe des Themas zur Verfügung.
(3.3.2) In der Klausur zeigt der Kandidat / die Kandidatin, daß
er/sie in begrenzter Zeit und nur mit den zugelassenen Hilfsmitteln mit
den Methoden seines Faches vorgegebene Fragestellungen bearbeiten kann.
Zur Auswahl steht je ein Thema aus den historischen Epochen Alte Geschichte,
Mittlere Geschichte (einschl. Landesgeschichte) und Neuere Geschichte (einschl.
Landesgeschichte und Zeitgeschichte).
Dauer der Klausur: 5 Zeitstunden
(3.3.3) Mündliche Prüfung Geschichte
Inhaltliche Anforderungen dieser Prüfung sind
-
Kenntnisse, die für die Erfassung wesentlicher historischer Abläufe,
Probleme und Zusammen- hänge erforderlich sind,
-
Kenntnis ausgewählter Probleme im Bereich der Theorie und Methodologie
sowie der Geschichte der Geschichtswissenschaft,
-
die Fähigkeit, soziale, politische und andere Probleme und Ereignisse
der Geschichte in ihrem jeweiligen historischen Zusammenhang zu erfassen
und in Inhalt, Begrifflichkeit und Form angemessen darzulegen,
-
die Fähigkeit zur Quellenkritik und -interpre tation sowie zur kritischen
Auseinandersetzung mit der Fachliteratur.
Dafür wählt der Prüfling zwei Epochen: die Alte oder die
Mittlere Geschichte sowie die Neuere Geschichte einschl. der Zeitgeschichte.
Je Epoche wählt der Student / die Studentin zusätzlich drei Spezialgebiete,
in denen vertiefte Kenntnisse nachzuweisen sind (je ca. 10 Min.). Das Thema
der Magisterarbeit und die Themen der Klausur dürfen nicht Gegenstand
der mündlichen Prüfung sein.
Gesamtdauer der mündlichen Prüfung Geschichte: ca. 60 Min.
Halle, 04.05.1992
gez. Prof. Dr. habil. W. Zöllner
(k.) Institutsdirektor / stellv. Fachbereichsleiter
Vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des
Landes Sachsen-Anhalt am 05.05.1993 genehmigt.
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