Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
3. Jahrgang, Nr. 1 vom 8. Juni 1993, S. 18
 



Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.
Fachbereich Philosophie, Geschichte und Sozialwissenschaften

Prüfungsordnung für den Studiengang Geschichte, 
Magister Artium (Hauptfach)


Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Leistungsnachweise

§ 1 
Geltungsbereich

Die vorliegende Prüfungsordnung regelt unter Berücksichtigung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.07.1992 Voraus-setzungen, Inhalte und Verlauf der Prüfungen des Magisterstudiums Geschichte im Hauptfach an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

§ 2 
Leistungsnachweise

(1) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme

Bis zum Abschluß des Studiums im Fach Geschichte ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflicht- und freien Lehrveranstaltungen des Grund- bzw. Haupt-studiums, der Zwischenprüfung Geschichte (Historicum) und der Magisterprüfung Geschichte zu erbringen.

(2) Zwischenprüfung Geschichte (Historicum)

(2.1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Leistungsnachweise

Anstelle von Latein kann für Ausländer eine klassische Sprache eines anderen Kulturkreises angerechnet werden. Eine der beiden modernen Fremdsprachen kann durch eine zweite alte Sprache ersetzt werden. Im Rahmen der Spezialisierung ggf. notwendig werdende weitere Sprachanforderungen bleiben davon unberührt.

Die o.g. Nachweise sind dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung (Historicum) beizufügen. Unvollständig oder verspätet eingereichte Anträge führen zur Ablehnung des Zulassungsantrages durch den Prüfungsausschuß des Fachbereichs.

Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung setzt voraus, daß der Kandidat / die Kandidatin für das letzte Semester vor der Zwischenprüfung an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist.

(2.2) Inhalt

Durch die Zwischenprüfung soll der Kandidat / die Kandidatin nachweisen, daß er/sie das Ziel des Grundstudiums erreicht hat und daß er/sie insbesondere die inhaltlichen Grundlagen des Faches Geschichte, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen.

(2.3) Art und Dauer

Die Zwischenprüfung besteht aus

(3) Magisterprüfung Geschichte

(3.1) Prüfungsteile

Die Magisterprüfung besteht aus: der Magisterarbeit, der Klausur und der mündlichen Prüfung.

(3.2) Zulassungsvoraussetzungen

(3.2.1) Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sind

Der Antrag auf Zulassung zur Magisterarbeit setzt voraus, daß der Kandidat / die Kandidatin grundsätzlich in den beiden der Prüfung vorangehenden Semestern an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist.

(3.2.2) Besondere Zulassungsvoraussetzung

(3.3) Inhalt, Art und Dauer der Prüfungsteile

Die Magisterprüfung insgesamt bildet den Abschluß des Studienganges Magister Artium im Fach Geschichte. Durch die Magisterprüfung wird die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten sowie die Kenntnis von Grundlagen und wesentlichen Forschungsergebnissen des Faches festgestellt.

(3.3.1) In der Magisterarbeit ist der Nachweis zu erbringen, daß ein wissenschaftliches Thema innerhalb einer gesetzten Frist selbständig, wissenschaftlich exakt und auf ausreichender Quellen- und Literaturbasis bearbeitet und das Ergebnis eigenständig beurteilt und sprachlich einwandfrei niedergelegt werden kann. Für die Anfertigung der Magisterarbeit stehen sechs Monate nach Ausgabe des Themas zur Verfügung.

(3.3.2) In der Klausur zeigt der Kandidat / die Kandidatin, daß er/sie in begrenzter Zeit und nur mit den zugelassenen Hilfsmitteln mit den Methoden seines Faches vorgegebene Fragestellungen bearbeiten kann.

Zur Auswahl steht je ein Thema aus den historischen Epochen Alte Geschichte, Mittlere Geschichte (einschl. Landesgeschichte) und Neuere Geschichte (einschl. Landesgeschichte und Zeitgeschichte).

Dauer der Klausur: 5 Zeitstunden

(3.3.3) Mündliche Prüfung Geschichte

Inhaltliche Anforderungen dieser Prüfung sind

Dafür wählt der Prüfling zwei Epochen: die Alte oder die Mittlere Geschichte sowie die Neuere Geschichte einschl. der Zeitgeschichte. Je Epoche wählt der Student / die Studentin zusätzlich drei Spezialgebiete, in denen vertiefte Kenntnisse nachzuweisen sind (je ca. 10 Min.). Das Thema der Magisterarbeit und die Themen der Klausur dürfen nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.

Gesamtdauer der mündlichen Prüfung Geschichte: ca. 60 Min.

Halle, 04.05.1992

gez. Prof. Dr. habil. W. Zöllner
(k.) Institutsdirektor / stellv. Fachbereichsleiter

Vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Sachsen-Anhalt am 05.05.1993 genehmigt.


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