Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
3. Jahrgang, Nr. 1 vom 8. Juni 1993, S. 18
 


Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.
Institut für Geschichte

Studienordnung für den Studiengang Geschichte, 
Magister Artium (Hauptfach) 

Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienbeginn, Studiendauer, Studienvoraussetzungen
§ 3 Struktur des Studienganges und Fächerkombination
§ 4 Inhalt und Gliederung des Studiums
§ 5 Arten der Lehrveranstaltungen
§ 6 Lehrumfang
§ 7 Lehrveranstaltungen

§ 1 
Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.07.1992 Inhalte und Verlauf des Magisterstudiums Geschichte im Hauptfach an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

§ 2 
Studienbeginn, Studiendauer, Studienvoraussetzungen

(1) Studienbeginn

Das Studium beginnt mit dem Wintersemester (Oktober) oder Sommersemester (April).

(2) Studiendauer (Regelstudienzeit)

Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester, einschließlich des Prüfungssemesters.

(3) Studienvoraussetzungen

Voraussetzung ist das Zeugnis der Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

§ 3 
Struktur des Studienganges und Fächerkombination

Im Magisterstudiengang werden ein Hauptfach und zwei Nebenfächer oder zwei Hauptfächer studiert.

Das Studienfach Geschichte kann im Haupt- oder im Nebenfach studiert werden.

Die Magisterarbeit kann im Fach Geschichte oder in einem anderen Fach, für das eine Magister-prüfungsordnung existiert, geschrieben werden.

Die Kombination der Fächer muß eine hinreichende Breite des Studiums gewährleisten. Die als zweite Hauptfächer bzw. als Nebenfächer zugelassenen Fächer sowie ihre Kombinierbarkeit ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Fächerkatalog. Abweichungen davon bedürfen der Zustimmung durch den zuständigen Prüfungsausschuß; in besonderen Fällen kann auf Antrag ein Fach, das an der Martin-Luther-Universität nicht vertreten ist, als Nebenfach gewählt werden.

§ 4 
Inhalt und Gliederung des Studiums

(1) Charakteristik des Fachs

Die Studierenden sollen auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstandes einen soliden Überblick über die Epochen der Geschichte erhalten. Sie sollen die Fähigkeit erwerben, die historischen Tatsachen und ihre inneren Zusammenhänge zu erkennen, die sich daraus ergebenden Aufgaben zu erarbeiten und mit den entsprechenden wissen-schaftlichen Methoden zu lösen.

(2) Aufbau und Inhalt des Studiums

Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung (Historicum) abschließt, und ein Hauptstudium von fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung endet.

Das Grundstudium führt in fachwissenschaftliche Arbeitsweisen, Methoden und Probleme ein und vermittelt entsprechendes Überblickswissen.

Das Hauptstudium dient der Vertiefung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der individuellen Spezialisierung.

§ 5 
Arten der Lehrveranstaltungen

Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in verschiedenartigen Lehrveranstaltungen und Unterrichtsformen vermittelt:

Vorlesungen (V) bieten Überblicke über größere historische Abschnitte oder dienen der Darstellung spezieller Vorgänge und Prozesse.

Proseminare (PS) führen im Grundstudium anhand epochentypischer Themenstellungen in Hilfsmittel und Arbeitsmethoden des Historikers und in deren praktische Anwendung (z.B. bei der Erarbeitung von Referaten) sowie in Grundfragen der jeweiligen Epoche ein.

Übungen (Ü) dienen vorrangig der vertiefenden Beschäftigung mit begrenzten historischen Problemen. Geübt werden auch verschiedene Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens, z.B. die Interpretation von Quellen und Literatur, von Bild- und Kartenmaterial sowie anderer Formen der Veranschaulichung historischer Sachverhalte.

Hauptseminare (HS) behandeln fachwissen-schaftliche Fragestellungen auf der Grundlage schriftlicher Arbeiten. Ihr Besuch setzt den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums (Historicum) voraus.

Oberseminare (OS) sind forschungs- oder examensorientierte Veranstaltungen des Haupt-studiums für höhere Semester.

Exkursionen (E) dienen der Veranschaulichung und Vertiefung bzw. der praktischen Anwendung fachwissenschaftlicher Kenntnisse. Ihre Vor-bereitung, auch durch Studierende, ist in der Regel an eine Lehrveranstaltung des Grund- bzw. Hauptstudiums gebunden.

§ 6 
Lehrumfang

Das Lehrangebot erstreckt sich über acht Semester. Teile des achten Semesters und das neunte Semester sind der Anfertigung der Magisterarbeit und der Ablegung der Fachprüfungen gewidmet.

Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtbereichs sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl des Studierenden.

Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen einschließlich der Lehr-veranstaltungen nach freier Wahl des Studierenden beträgt für Geschichte als Hauptfach höchstens 80 SWS. Der Anteil der Lehrveranstaltungen nach freier Wahl beträgt etwa 10 Prozent, der des Wahl-pflichtbereiches entsprechend etwa 90 Prozent der Gesamt-SWS.

§ 7 
Lehrveranstaltungen

Grundstudium
Alte Geschichte 4 V
2 PS
2 Ü
Mittlere Geschichte 4 V
2 PS
2 Ü
Neuere Geschichte 4 V
2 PS
4 Ü
Historische Hilfswissenschaften 2 V
Archivwissenschaft 2 V
3 weitere Vorlesungen nach Wahl 6 V
2 weitere Lehrveranstaltungen nach Wahl 4 V/Ü
= 40 SWS
Hauptstudium
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 2 V
2 HS
Landesgeschichte 4 V
2 HS
Zeitgeschichte 4 V
2 HS
Geschichte der Geschichtswissenschaft 2 V
3 Hauptseminare nach Wahl (pro Epoche eines) 6 HS
Oberseminar 2 OS
Historische Hilfswissenschaften 2 Ü
6 Lehrveranstaltungen nach Wahl im Rahmen der Spezialisierung 12 V/HS/Ü
= 40 SWS
insgesamt 80 SWS
Halle, 04.05.1992

Prof. Dr. habil. W. Zöllner
(k.) Institutsdirektor / stellv. Fachbereichsleiter

Vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Sachsen-Anhalt am 05.05.1993 ohne Einwand zur Kenntnis genommen.


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