MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
3. Jahrgang, Nr. 1 vom 8. Juni 1993, S. 27
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von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
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bitte der gedruckten Ausgabe.
Fachbereich Philosophie, Geschichte und Sozialwissenschaften
Prüfungsordnung für den Studiengang Historische Hilfswissenschaften,
Magister Artium (Nebenfach)
Inhalt:
§ 1Geltungsbereich
§ 2Leistungsnachweise
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Prüfungsordnung regelt unter Berücksichtigung
der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.07.1992
Voraussetzungen, Inhalte und Verlauf der Prüfungen des Magisterstudiums
Historische Hilfswissenschaften im Nebenfach an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg.
§ 2
Leistungsnachweise
(1) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme Bis zum Abschluß
des Studiums im Fach Historische Hilfswissenschaften ist der Nachweis über
die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflicht- und freien Lehrveranstaltungen
des Grund- bzw. Hauptstudiums, ggf. der Zwischenprüfung Historische
Hilfswissenschaften und der Magisterprüfung Historische Hilfswissenschaften
zu erbringen.
(2) Zwischenprüfung Historische Hilfswissenschaften
(2.1) Laut Rahmenprüfungsordnung wird die Zwischenprüfung
in einem der beiden Nebenfächer abgelegt.
(2.2) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung
sind folgende Leistungsnachweise
-
zensierte Testate mit ausgewiesener schriftlicher Arbeit im Proseminar
Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften und im Proseminar
Neuere Geschichte
-
zensierte Testate in 4 Übungen wwo mit ausgewiesener schriftlicher
Arbeit
-
Sprachnachweise: Latinum und zwei moderne Fremdsprachen (nach Möglichkeit
Französisch).
Die o.g. Nachweise sind dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung
beizufügen. Unvollständig oder verspätet eingereichte Anträge
führen zur Ablehnung des Zulassungsantrages durch den Prüfungsausschuß
des Fachbereichs.
Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung setzt voraus, daß
der Kandidat / die Kandidatin für das letzte Semester vor der Zwischenprüfung
an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist.
(2.3) Inhalt Durch die Zwischenprüfung soll der Kandidat / die
Kandidatin nachweisen, daß er/sie das Ziel des Grundstudiums erreicht
hat und daß er/sie insbesondere die inhaltlichen Grundlagen des Faches
Historische Hilfswissenschaften, das methodische Instrumentarium und eine
systematische Orien-tierung erworben hat, die erforderlich sind, um das
Studium
mit Erfolg fortzusetzen.
(2.4) Art und Dauer Die Zwischenprüfung besteht aus
-
einer Klausur von 60 Min. Dafür stehen drei Themen zur Wahl,
-
einer mündlichen Prüfung über die Historischen Hilfswissenschaften
(Überblick) von insgesamt ca. 40 Min., wobei zwei Wahlthemen möglich
sind (ca. 10 Min.).
(3) Magisterprüfung im Nebenfach Historische Hilfswissenschaften
(3.1) Prüfungsteile
Die Magisterprüfung besteht aus der Klausur und der mündlichen
Prüfung.
(3.2) Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sind
-
ggf. die Zwischenprüfung,
-
die Erfüllung aller Anforderungen des Hauptstudiums,
-
fachbezogene Sprachkenntnisse: Latinum und zwei moderne Fremdsprachen,
-
der fristgemäße Antrag auf Zulassung zur Prüfung und deren
schriftliche Bestätigung.
Der Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung setzt voraus, daß
der Kandidat / die Kandidatin grundsätzlich in den beiden der Prüfung
vorangegangenen Semestern an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben
ist.
(3.3) Besondere Zulassungsvoraussetzung für die mündliche
Prüfung ist die positive Begutachtung der Klausur.
(3.4) Inhalt, Art und Dauer der Prüfungsteile
Die Magisterprüfung insgesamt bildet den Abschluß des Studienganges
Magister Artium im Nebenfach Historische Hilfswissenschaften. Durch die
Magisterprüfung wird die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten
sowie die Kenntnis von Grundlagen und wesentlichen Forschungsergebnissen
des Faches festgestellt.
(3.5) In der Klausur zeigt der Kandidat / die Kandidatin, daß
er/sie in begrenzter Zeit und nur mit den zugelassenen Hilfsmitteln in
Anwendung der Methoden seines Faches vorgegebene Fragestellungen bearbeiten
kann. Zur Auswahl stehen drei Themen aus dem Gebiet der Historischen Hilfswissenschaften.
Dauer der Klausur: 3 Zeitstunden
(3.6) Mündliche Prüfung im Nebenfach Historische Hilfswissenschaften
Inhaltliche Anforderungen dieser Prüfung sind
-
Kenntnisse, die für die Erfassung wesentlicher Probleme und Zusammenhänge
der Historischen Hilfswissenschaften erforderlich sind,
-
Kenntnisse ausgewählter Probleme im Bereich der Theorie und Methodologie
der Geschichtswissenschaft,
-
die Fähigkeit, Elemente und Probleme der Historischen Hilfswissenschaften
in ihrem jeweiligen Zusammenhang zu erfassen und in Inhalt, Begrifflichkeit
und Form angemessen darzulegen,
-
Fähigkeit, die hauptsächlichen Methoden der Historischen Hilfswissenschaften
anzuwenden sowie sich mit der Fachliteratur kritisch auseinanderzusetzen.
Geprüft werden die wichtigsten Historischen Hilfswissenschaften zur
Mittleren und Neueren Geschichte. Der Student / die Studentin wählt
zusätzlich zwei Spezialgebiete, in denen vertiefte Kenntnisse nachzuweisen
sind (je ca. 10 Min.). Die Themen der Klausur dürfen nicht Gegenstand
der mündlichen Prüfung sein. Gesamtdauer der mündlichen
Prüfung im Nebenfach Historische Hilfswissenschaften: ca. 40 Min.
Halle, 30. September 1992
gez. Prof. Dr. habil. W. Zöllner
(k.) Institutsdirektor
Vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des
Landes Sachsen-Anhalt am 11.05.1993 genehmigt.
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