MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
3. Jahrgang, Nr. 1 vom 8. Juni 1993, S. 23
Hinweis: Die Wiedergabe
von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
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bitte der gedruckten Ausgabe.
Fachbereich Philosophie, Geschichte und Sozialwissenschaften
Prüfungsordnung für den Studiengang Mittlere und Neuere Geschichte,
Magister Artium (Nebenfach)
Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Leistungsnachweise
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Prüfungsordnung regelt unter Berücksichtigung
der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.07.1992
Voraussetzungen, Inhalte und Verlauf der Prüfungen des Magisterstudiums
Mittlere und Neuere Geschichte im Nebenfach an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg.
§ 2
Leistungsnachweise
(1) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme
Bis zum Abschluß des Studiums im Fach Mittlere und Neuere Geschichte
ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflicht-
und freien Lehrveranstaltungen des Grund- bzw. Hauptstudiums, ggf. der
Zwischenprüfung Mittlere und Neuere Geschichte und der Magisterprüfung
Mittlere und Neuere Geschichte zu erbringen.
(2) Zwischenprüfung Mittlere und Neuere Geschichte (kleines Historicum)
(2.1) Laut Rahmenprüfungsordnung wird die Zwischenprüfung
in einem der beiden Nebenfächer abgelegt.
(2.2) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung
sind folgende Leistungsnachweise
-
zensierte Testate mit ausgewiesener schriftlicher Arbeit in 2 Proseminaren
wwo zur Mittleren und Neueren Geschichte (einschl. Zeitgeschichte),
-
zensierte Testate mit ausgewiesener schriftlicher Arbeit in 2 Übungen
zur Mittleren und Neueren Geschichte (einschl. Zeitgeschichte),
-
Sprachnachweise: Lateinkenntnisse; im übrigen gelten die Regelungen
des Hauptfaches.
Die o.g. Nachweise sind dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung
im Fach Mittlere und Neuere Geschichte beizufügen. Unvollständig
oder verspätet eingereichte Anträge führen zur Ablehnung
des Zulassungsantrages durch den Prüfungsausschuß des Fachbereichs.
Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung setzt voraus, daß
der Kandidat / die Kandidatin für das letzte Semester vor der Zwischenprüfung
an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist.
(2.3) Inhalt Durch die Zwischenprüfung soll der Kandidat / die
Kandidatin nachweisen, daß er/sie das Ziel des Grundstudiums erreicht
hat und daß er/sie insbesondere die inhaltlichen Grundlagen des Faches
Mittlere und Neuere Geschichte, ein methodisches Instrumentarium und eine
systematische Orien-tierung erworben hat, die erforderlich sind, um das
Studium mit Erfolg fortzusetzen.
(2.4) Art und Dauer
Die Zwischenprüfung besteht aus
-
einer Klausur von 60 Min. Dafür steht je ein Thema aus den Gebieten
Mittlere und Neuere Geschichte (einschl. Zeitgeschichte) zur Wahl.
-
einer mündlichen Prüfung über die beiden historischen Epochen
von insgesamt ca. 40 Min., wobei bei jeder Epoche ein Wahlthema möglich
ist (ca. 10 Min.).
(3) Magisterprüfung Mittlere und Neuere Geschichte
(3.1) Prüfungsteile
Die Magisterprüfung besteht aus der Klausur und der mündlichen
Prüfung.
(3.2) Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sind
-
ggf. die Zwischenprüfung,
-
die Erfüllung aller Anforderungen des Haupt studiums,
-
fachbezogene Sprachkenntnisse: Lateinkenntnisse; vgl. im übrigen §
2 Abs. 2.3,
-
der fristgemäße schriftliche Antrag auf Zulassung zur Prüfung
und deren schriftliche Bestätigung.
Der Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung setzt voraus, daß
der Kandidat / die Kandidatin in den beiden der Prüfung vorangegangenen
Semestern an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist.
(3.3) Besondere Zulassungsvoraussetzung für die mündlichen
Prüfungen ist die positive Begutachtung der Klausur.
(3.4) Inhalt, Art und Dauer der Prüfungsteile
Die Magisterprüfung insgesamt bildet den Abschluß des Studienganges
Magister Artium im Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte. Durch die
Magisterprüfung wird die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten
sowie die Kenntnis von Grundlagen und wesentlichen Forschungsergebnissen
des Faches festgestellt.
(3.5) In der Klausur zeigt der Kandidat / die Kandidatin, daß
er/sie in begrenzter Zeit und nur mit den zugelassenen Hilfsmitteln in
Anwendung der Methoden seines Faches vorgegebene Frage-stellungen bearbeiten
kann.
Zur Auswahl steht je ein Thema aus den historischen Epochen Mittlere
Geschichte (einschl. Landesgeschichte) und Neuere Geschichte (einschl.
Landesgeschichte und Zeitgeschichte). Dauer der Klausur: 3 Zeitstunden
(3.6) Mündliche Prüfung Mittlere und Neuere Geschichte
Inhaltliche Anforderungen dieser Prüfung sind
-
Kenntnisse, die für die Erfassung wesentlicher historischer Abläufe,
Probleme und Zusammen- hänge der Mittleren und Neueren Geschichte
erforderlich sind,
-
Kenntnis ausgewählter Probleme im Bereich der Theorie und Methodologie
sowie der Geschichte der Geschichtswissenschaft, bezogen auf die studierten
Epochen,
-
die Fähigkeit, soziale, politische und andere Probleme und Ereignisse
der Mittleren und Neueren Geschichte in ihrem jeweiligen historischen Zusammenhang
zu erfassen und in Inhalt, Begrifflichkeit und Form angemessen darzulegen,
-
Fähigkeit zur Quellenkritik und interpretation sowie zur kritischen
Auseinandersetzung mit der Fachliteratur.
Geprüft werden die Mittlere Geschichte (einschließl. Landesgeschichte)
und die Neuere Geschichte (einschl. Landes- und Zeitgeschichte). Je Epoche
wählt der Student / die Studentin zusätzlich zwei Spezialgebiete,
in denen vertiefte Kenntnisse nachzuweisen sind (je ca. 10 Min.). Die Themen
der Klausur dürfen nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung
sein.
Gesamtdauer der mündlichen Prüfung Mittlere und Neuere Geschichte:
ca. 40 Min.
Halle, 30. September 1992
gez. Prof. Dr. habil. W. Zöllner
(k.) Institutsdirektor
Vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des
Landes Sachsen-Anhalt am 11.05.1993 genehmigt.
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