MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
Bekanntmachung des Kanzlers vom 13.08.1991
Hiermit wird bekannt gegeben, daß als die Stelle, an der ein zuzustellendes Schriftstück bei öffentlicher Zustellung i.S. des § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes auszuhändigen ist,
die Informationstafel auf der rechten Seite im Vorraum des Eingangsbereiches des Rektoratsgebäudes, Universitätsplatz 10,
bestimmt ist.
Zustellungen, die den Zuständigkeitsbereich des Immatrikulationsamtes betreffen, erfolgen durch Aushang im
Block 299, Gimritzer Damm 3, 3. Etage, Dezernat 2 - Angelegenheiten der Studierenden - rechts neben dem Immatrikulationsamt an der zweiten Informationstafel.
Der Kanzler
Dr. K.-H. Millgramm