Umgang mit Gefahrstoffen

Rechtsgrundlage:

Zielsetzung:

"...den Menschen vor arbeitsbedingten und sonstigen Gesundheitsgefahren und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen." (§1 GefStoffV)

Daraus leitet sich für den "Arbeitgeber" (nach unserem Verständnis an der Universität der jeweils verantwortliche Leiter) eine

ab.

Besonderheiten von Universitäten/Hochschulen

Wie ist ein Stoff als Gefahrstoff einzustufen ?

Bestandsaufnahme:

Informationsbeschaffung:

Gefahrenbewertung:

Wenn ein Stoff als Gefahrstoff eingestuft ist