Betriebs- und Verhaltensvorschrift beim Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen
Diese Anlage
kann Grundwasser, Bäche, Seen, Flüsse ,
Abwasserbehandlungsanlagen sowie den Boden gefährden!!!
- Vorsicht beim Befüllen und Entleeren der
Anlage
Befüllung der Tankbehälter, die mit Öl-Wasser-Warngeräten / Überfüllsicherungen ausgerüstet sind, damit
diese den Füllvorgang selbständig unterbrechen oder optischen und /oder akustischen Alarm auslösen,
Entleerung der Tankbehälter durch Fremdfirmen nur unter Verwendung einer selbsttätig schließenden
Abfüllsicherung und mit festen Leitungsanschlüssen an der Anlage des Tankfahrzeuges,
Überwachung des Entleerungsvorganges,
Abtropfende Flüssigkeit ist aufzufangen.
- Sorgfalt im Betrieb
Beachtung der Betriebsanleitung; Überprüfung der Leitungsstränge,
Das Austreten eines wassergefährdenden Stoffes außerhalb der Auffangwanne ist in jedem Falle zu
vermeiden,
Bereitstellung eines Aufsaugmittels zur umgehenden Bindung / Beseitigung von Leckagen.
- Kontrolle aller
Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen
Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen in entsprechenden Zeitintervallen überprüfen
(Überfüllsicherung),
Kontrolle auf ordnungsgemäße, saubere und unbeschädigte Auffangwanne.
- Sofortmaßnahmen im
Schadensfall
Ausbreiten von auslaufenden wassergefährdenden Flüssigkeiten verhindern, z. B. bei defektem Schlauch,
Anlage außer Betrieb nehmen, wenn eine Gefährdung oder Schädigung des Mauerwerkes eines Gebäudes oder
des Fußbodens auf andere Weise nicht verhindert werden kann.
Schaden melden
- Bei Schadensfällen, Betriebsstörungen mit Gefahr
für Boden und Wässer (Leckagen
etc.) ist
umgehend der
Gewässerschutz im Arbeits- und Umweltschutz,
[Tel.: 0345
5521346; Fax.: 0345- 5527117]
zu informieren
–in dieser Verwaltungsstelle, Stab der Zentralen
Universitätsverwaltung [ZUV]), befinden sich
weitere Informationen zu Überprüfungen und zum Fachbetrieb für
die Entsorgung der Anlage.
- Aufgrund von
Festlegungen im Wasserrecht werden auch die Anzeigen für die
Inbetriebnahme der Anlage und die
jährlich zu realisierenden Fachbetriebs-
überprüfungen grundsätzlich über
den Beauftragten der Universität für Immissions-
und Gewässerschutz, ausgelöst. (16.06.2005)