An gut sichtbarer Stelle in der Nähe der Anlage dauerhaft anbringen!

 

 

Merkblatt

 

Betriebs- und Verhaltensvorschrift beim Umgang mit

wassergefährdenden Stoffen

 

Diese Anlage kann Grundwasser, Bäche, Seen, Flüsse ,

Abwasserbehandlungsanlagen sowie den Boden gefährden!!!

 

 

 

Hinweise für Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

 

- Vorsicht beim Befüllen und Entleeren der Anlage

  Befüllung der Tankbehälter, die mit Öl-Wasser-Warngeräten / Überfüllsicherungen ausgerüstet sind, damit

  diese den Füllvorgang selbständig unterbrechen oder optischen und /oder akustischen Alarm auslösen,

  Entleerung der Tankbehälter durch Fremdfirmen nur unter Verwendung einer selbsttätig schließenden  

  Abfüllsicherung und mit festen Leitungsanschlüssen an der Anlage des Tankfahrzeuges,

  Überwachung des Entleerungsvorganges,

  Abtropfende Flüssigkeit ist aufzufangen.

 

- Sorgfalt im Betrieb

  Beachtung der Betriebsanleitung; Überprüfung der Leitungsstränge,

  Das Austreten eines wassergefährdenden Stoffes außerhalb der Auffangwanne ist in jedem Falle zu

  vermeiden,

  Bereitstellung eines Aufsaugmittels zur umgehenden Bindung / Beseitigung von Leckagen.

 

- Kontrolle aller Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen

  Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen in entsprechenden Zeitintervallen überprüfen

  (Überfüllsicherung),

  Kontrolle auf ordnungsgemäße, saubere und unbeschädigte Auffangwanne.

 

- Sofortmaßnahmen im Schadensfall

  Ausbreiten von auslaufenden wassergefährdenden Flüssigkeiten verhindern, z. B. bei defektem Schlauch,

  Anlage außer Betrieb nehmen, wenn eine Gefährdung oder Schädigung des Mauerwerkes eines Gebäudes oder

  des Fußbodens auf andere Weise nicht verhindert werden kann.

 

 

 

Schaden melden

 

- Bei Schadensfällen, Betriebsstörungen mit Gefahr für Boden und Wässer (Leckagen

  etc.) ist umgehend der

Gewässerschutz im Arbeits- und Umweltschutz,

  [Tel.: 0345 5521346; Fax.: 0345- 5527117]

zu informieren

 –in dieser Verwaltungsstelle, Stab der Zentralen Universitätsverwaltung [ZUV]), befinden sich

   weitere Informationen zu Überprüfungen und zum Fachbetrieb für die Entsorgung der Anlage.

 

- Aufgrund von Festlegungen im Wasserrecht werden auch die Anzeigen für die  

  Inbetriebnahme der Anlage und die jährlich zu realisierenden Fachbetriebs- 

  überprüfungen grundsätzlich über den Beauftragten der Universität für Immissions-

  und Gewässerschutz, ausgelöst. (16.06.2005)