An gut sichtbarer Stelle in der Nähe der Anlage dauerhaft anbringen!

 

 

Merkblatt

 

Betriebs- und Verhaltensvorschrift beim Umgang mit

wassergefährdenden Stoffen

 

Diese Anlage kann Grundwasser, Bäche, Seen, Flüsse ,

Abwasserbehandlungsanlagen sowie den Boden gefährden!!!

 

 

Hinweise für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen und von Aufzügen mit hydraulischem Antrieb

 

- Vorsicht beim Befüllen mit Straßen- oder Aufsetztanks und beim Entleeren der Anlage:

- Befüllung nur unter Verwendung einer selbsttätig schließenden Abfüllsicherung und mit festen

  Leitungsanschlüssen.

- Ständige Überwachung des Befüllvorganges, Einhaltung des zulässigen Betriebsdruckes während des

  Füllvorganges und währen des laufenden Betriebes.

- Abtropfende Flüssigkeit ist aufzufangen.

- Verwendung einer bzw. je nach verwendeten Gebindekomplexen auch von mehreren Überfüllsicherungen,

  die vor Erreichen des zulässigen Füllstandes den Füllvorgang selbständig unterbrechen oder akustischen Alarm

  auslösen.

- Sorgfalt im Betrieb:

  Beachtung der Betriebsanleitung; Überprüfung der Leitungsstränge, der Leitungsverbindungen und der

  Gebinde auf undichte Stellen bzw. Dichtheitsprüfung des Hydrauliksystems in Aufzügen, Bereitstellung eines

  Aufsaugmittels zur umgehenden Bindung / Beseitigung von Leckagen.

- Kontrolle aller Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen:

  Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen in entsprechenden Zeitintervallen überprüfen (z. B. Reißleine,

  Datum der letzten Überprüfung der Feuerlöscheinrichtung oder Stand der Leckflüssigkeit im Schauglas),

  Kontrolle auf ordnungsgemäße, saubere und unbeschädigte ölfeste Farbbeschichtungen der Auffangwannen,

  Bescheinigung der Eignung des Hydraulikschlauches; Keine Rohrleitungsverbindungen außerhalb der Wanne.

- Sofortmaßnahmen im Schadensfall:

  Ausbreiten von auslaufenden wassergefährdenden Flüssigkeiten verhindern,

  Anlage außer Betrieb nehmen, wenn eine Gefährdung oder Schädigung eines Gewässers oder von Boden auf

  andere Weise nicht verhindert werden kann.

  Anlage soweit entleeren, dass keine weitere Gefährdung eintreten kann.

 

Schaden melden:

- Bei Schadensfällen, Betriebsstörungen mit Gefahr für Boden und Wässer (Leckagen

  etc.) ist umgehend der    Gewässerschutz im Stab Arbeits- und Umweltschutz,

                                        [Tel.. 0345 5521346; Fax.: 0345- 5527117]

zu informieren

–in dieser Verwaltungsstelle (der Zentralen Universitätsverwaltung [ZUV])

befinden sich weitere Informationen über die Anlage.

- Bei hydraulischen Fahrstühlen sind entsprechend ergänzende Unterlagen

  in den jeweiligen Sachgebieten Elektrotechnik zu erfragen [Tel.. 5521208 oder 5572311 und 5571252]

 

- Aufgrund von Festlegungen im Wasserrecht werden zu realisierende jährliche Fach- 

  betriebsüberprüfungen und falls erforderlich, auch die Erst- und Wiederholungs-

  prüfungen für Anlagen durch Sachverständige, über den Beauftragten der Universität

  für Immissions- und Gewässerschutz ausgelöst .

  Das Austreten einer nicht unbedeutenden Menge eines wassergefährdenden Stoffes außerhalb der

  Auffangwanne ist zusätzlich und unverzüglich bei der Wasserbehörde oder der Polizei anzuzeigen.

- Untere Wasserbehörde – für die Stadt Halle/S.:Tel.: 0345221 - 46 64,:  

- Polizei  /Notruf                                                                                    - Tel.:110,

- Feuerwehr /Rettungsleitstelle -falls örtlich nicht anders geregelt      - Tel.:112,

  Betrieblicher Alarm- und Maßnahmeplan ist zu beachten.

  Meldestelle –Diensthabender in der jeweiligen Technikzentrale an der Martin Luther-Universität Halle-Wittenberg