Betriebs- und Verhaltensvorschrift beim Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen
Diese Anlage
kann Grundwasser, Bäche, Seen, Flüsse ,
Abwasserbehandlungsanlagen sowie den Boden gefährden!!!
- Vorsicht beim Befüllen mit Straßen- oder
Aufsetztanks und beim Entleeren der Anlage:
- Befüllung nur unter Verwendung einer selbsttätig schließenden Abfüllsicherung und mit festen
Leitungsanschlüssen.
- Ständige Überwachung des Befüllvorganges, Einhaltung des zulässigen Betriebsdruckes während des
Füllvorganges und währen des laufenden Betriebes.
- Abtropfende Flüssigkeit ist aufzufangen.
- Verwendung einer bzw. je nach verwendeten Gebindekomplexen auch von mehreren Überfüllsicherungen,
die vor Erreichen des zulässigen Füllstandes den Füllvorgang selbständig unterbrechen oder akustischen Alarm
auslösen.
- Sorgfalt im Betrieb:
Beachtung der Betriebsanleitung; Überprüfung der Leitungsstränge, der Leitungsverbindungen und der
Gebinde auf undichte Stellen bzw. Dichtheitsprüfung des Hydrauliksystems in Aufzügen, Bereitstellung eines
Aufsaugmittels zur umgehenden Bindung / Beseitigung von Leckagen.
- Kontrolle aller
Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen:
Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen in entsprechenden Zeitintervallen überprüfen (z. B. Reißleine,
Datum der letzten Überprüfung der Feuerlöscheinrichtung oder Stand der Leckflüssigkeit im Schauglas),
Kontrolle auf ordnungsgemäße, saubere und unbeschädigte ölfeste Farbbeschichtungen der Auffangwannen,
Bescheinigung der Eignung des Hydraulikschlauches; Keine Rohrleitungsverbindungen außerhalb der Wanne.
- Sofortmaßnahmen im
Schadensfall:
Ausbreiten von auslaufenden wassergefährdenden Flüssigkeiten verhindern,
Anlage außer Betrieb nehmen, wenn eine Gefährdung oder Schädigung eines Gewässers oder von Boden auf
andere Weise nicht verhindert werden kann.
Anlage soweit entleeren, dass keine weitere Gefährdung eintreten kann.
Schaden melden:
- Bei Schadensfällen, Betriebsstörungen mit Gefahr
für Boden und Wässer (Leckagen
etc.) ist
umgehend der Gewässerschutz
im Stab Arbeits- und Umweltschutz,
[Tel..
0345 5521346; Fax.: 0345- 5527117]
zu informieren
–in dieser Verwaltungsstelle (der Zentralen Universitätsverwaltung [ZUV])
befinden sich weitere
Informationen über die Anlage.
- Bei hydraulischen Fahrstühlen sind entsprechend ergänzende Unterlagen
in den jeweiligen Sachgebieten Elektrotechnik zu erfragen [Tel..
5521208 oder 5572311 und 5571252]
- Aufgrund von
Festlegungen im Wasserrecht werden zu realisierende jährliche Fach-
betriebsüberprüfungen und falls
erforderlich, auch die Erst- und Wiederholungs-
prüfungen für Anlagen durch
Sachverständige, über den Beauftragten der Universität
für Immissions- und Gewässerschutz ausgelöst .
Das Austreten einer nicht unbedeutenden Menge eines
wassergefährdenden Stoffes außerhalb der
Auffangwanne ist zusätzlich und unverzüglich bei der
Wasserbehörde oder der Polizei anzuzeigen.
- Untere Wasserbehörde – für die Stadt Halle/S.:Tel.: 0345 – 221 - 46 64,:
- Polizei /Notruf - Tel.:110,
- Feuerwehr /Rettungsleitstelle -falls örtlich nicht anders geregelt - Tel.:112,
Betrieblicher Alarm- und Maßnahmeplan ist zu beachten.