Stab Umwelt- und Arbeitsschutz

Oberingenieur E. Harzer

- Beauftragter im Umweltschutz -                                                                                                                     27.04.2005

 

Ergänzung zum Merkblatt zur Sammlung und Entsorgung sogenannter „krankenhausspezifischer“ Abfälle

è    A u f s a u g m i t t e l    ç

 

 

 

Einsatz:

 

Wird eingesetzt zur leichten und sicheren Bindung von Flüssigkeiten in Abfällen aus Geburtshilfe, Diagnose; Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen sowie von Flüssigkeiten in Abfällen, wie z.B. bei tiefgefrorenen Abfallbeuteln, aus Forschung,, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren.

 


Anwendung:

 

Das Aufsaugmittel wird in entsprechender Menge in das z. T. mit flüssigem Abfall befüllte Sammelgebinde geschüttet. Durch die Langzeitwirkung des mittels, nehmen bereits gebundene Flüssigkeiten noch nach Tagen zulaufende Flüssigkeiten auf. Leichtes Bewegen des Gebindes beschleunigt und verbessert die Wirkung des Mittels.

Das Aufsaugmittel, kann auch bereits in ein leeres Sammelgebinde gegeben werden, wenn dieses erfahrungsgemäß mit solchem Abfall befüllt wird, den man als Feststoff-Flüssigkeits-Gemisch charakterisiert.

 

Achtung:

Das Aufsaugmittel darf wegen der Verstopfung von Leitungsrohren nicht in den Abfluss gelangen.

 

 

Vorzüge der Anwendung des Aufsaugmittels:

 

- Das Mittel bindet die flüssige Phase des Feststoff-Flüssigkeits-Gemisches. Dadurch wird es möglich, auch die  

  Flüssigkeit in dem vom Abfallerzeuger bereitgestellten tiefgekühlten Abfallbeutel im bauartgeprüften 

  Sammelgebinde, der während des Transportes abtaut zu binden.

  Das ist auch insofern wesentlich, weil das Einmalgebinde nur die Transportzulassung für festen Abfall hat und    

  die Sonder-Verbrennungs-Anlagen (SVA) auch nur feste Abfälle zur Verbrennung annehmen.

 

- Ein weiterer Vorzug besteht darin, dass falls mal ein Sammelgebinde umfällt oder während des Transportes    

  platzt, keine flüssigen Teile mehr umherspritzen können und demzufolge entfällt die Gefahr der Ansteckung

  beim Aufkehren durch Berührung der gebundenen Aufsaugmasse oder durch Einatmung von Aerosolen der  

  ehemals flüssigen kontaminierten Bestandteile.

 

- Es besteht weiterhin die Möglichkeit auch nichtkontaminierte Flüssigkeiten, wie z. B. in Behältern oder Beutel

  gesammelte Körperflüssigkeiten, zu binden, um diese dann gemeinsam mit dem Gebinde als  

  krankenhausspezifischen Siedlungsabfall entsorgen zu können.

 

- dargestellt mit Schlagworten:

 

Einfache Handhabung des Aufsaugmittels,

 

Anwendung überall dort, wo flüssige Bestandteile mit dem Abfall zu entsorgen sind,

 

                Kein unkontrolliertes Austreten von Flüssigkeiten mehr,

 

Gesicherte umweltgerechte und hygienische Entsorgung,

 

Problemloser Transport innerhalb und außerhalb der Gesundheitseinrichtung,

 

Problemlose, ästhetisch unauffällige Entsorgung, kein Ärger mit Bevölkerung und Behörden.