V. Aufgabenkomplexe des Beauftragten für
Immissions- und Gewässerschutz der Universität sowie für solche Abfälle, die
unmittelbar durch gesundheitsdienstlichen Tätigkeiten für Mensch und Tier in
Praxis, Lehre und Forschung anfallen
1.Schriftverkehr mit Behörden durch
Bearbeitung von Informationen der Leiter von Einrichtungen und aufgrund des
Vollzuges von Rechtsnormen
Wesentliche Arbeitsaufgaben sind:
- Veranlassung und Koordinierung von Kontrollen für emittierende genehmigungsbedürftige Anlagen durch Fachbetriebe und Sachverständige,
- Beantragung von Einleitungsgenehmigungen, Eignungsfeststellungsbescheiden und von anzeige- oder von genehmigungsbedürftigen Lägern zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bei der jeweilig zuständigen Behörde,
- Erstellung von Konzepten zur kostengünstigen Entsorgung [Verwertung, Behandlung; Beseitigung] von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und fachliche Beratung von Leitern,
- Begleitung von behördlich genehmigten Anlagen.
Zwecks ordnungsgemäßer Bearbeitung obiger Aufgaben ist es erforderlich, dass sich der jeweils zuständige Leiter bei einem entsprechenden Vorhaben frühestmöglich an den Beauftragten wendet. Das gilt insbesondere:
- vor jedem Eingriff in das universitäre Wasser-Ver- /-Entsorgungssystem,
- bei eintretenden umweltgefährdenden Vorfällen in Lägern, Laboren, etc.,
- bei Investitionen mit der Vorgabe:
- genehmigungsbedürftige Anlagen anzuschaffen und der Behörde anzuzeigen,
- Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen vorzunehmen,
- anzeigebedürftige Anlagen zu installieren,
- bei Anlagen den Stand der Technik auf dem Gebiet des Immissions- und Gewässerrechtes zu berücksichtigen.
2. Entsorgungsaufgaben
- Entsorgung von:
- technisch verbrauchten wassergefährdenden Betriebsstoffen,
- mit wassergefährdenden Stoffen kontaminierten Böden,
- asbestgebundenem Baumaterial bzw. asbestbeinhaltenden Betriebsmitteln,
- mit wassergefährdenden Stoffen arbeitenden Betriebsmitteln,
3. Beratungsaufgaben
Beratung:
- für die Zusammenarbeit mit Vertragspartnern von anzeigepflichtigen und genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie von Werkstätten bzw. Reparaturstützpunkten zwecks kostengünstiger Inanspruchnahme von Wartungs- und Entsorgungsleistungen,
- über den Einsatz umweltschonender und effektiver Energieträger,
- zum Verhalten in Smog-Situationen,
- zu Verhaltensweisen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen,
- bei Organisation und gesetzeskonformer kostengünstiger Entsorgung /Beseitigung von Abfällen aus Einrichtungen des Hochschulbereiches und des Gesundheitsdienstes, insbesondere auch von Tierkadavern aus Anfallstellen in der Medizinischen Fakultät der Universität,
- bei der Organisation und Festlegung der von der Logmed-Anlage im Universitätsklinikum zu behandelnden Abfallarten,
- der Leiter bei Ausschreibung und Vertragsgestaltung von Dienstleistungen,
- zu Verwertungsmöglichkeiten des im Hochschulbereich und im Gesundheitsdienst [Praxis /Lehre /Forschung] anfallenden Abfalls.
4. Zusammenarbeit
Zusammenarbeit mit Behörden und mit Leitern universitärer Einrichtungen bezüglich des Vollzuges von Rechtsnormen aus den Bereichen des Immissions- und Gewässerschutzes und des Abfalls der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität.