1. Arbeitsinhalte des Beauftragten

 

Immission ==> SMOG Trinkwasser ==> Nutzwasser

 

E m i s s i o n   [austretender Stoff]

 

Pflichten des Beauftragten:

- schützen durch vermeiden

- vorsorgen durch vermindern

- wiederverwenden durch verwerten

- beseitigen durch schadloses entsorgen

 

 

Anlage Abwasser / Schlamm / Gülle

==> z.B.:  - als Universitätsklinikum mit Darstellung von anfallenden Abfallarten,

- als Behandlungsanlage mit Angabe der in ihr zu behandelnden spezifischen Abfälle.