Richtlinie I - Pflanzenschutzmittel

  

Bei der Entsorgung von Pflanzenschutzmittelabfällen ist im Prinzip analog wie bei Laborchemikalien (s. Richtlinie A) zu verfahren. Bei der Auflistung der Produkte im Entsorgungsantrag sind neben den Handelsnamen möglichst auch die Hauptwirkstoffe anzugeben.