Zu entsorgende Kühl- und Gefriergeräte sind beim Referat Umweltschutz anzumelden.
Hierzu werden Angaben über Art, Anzahl und Größe der Geräte benötigt. Die Abholung erfolgt dann aus den Einrichtungen.
Hinweis: Die Einrichtungen müssen selbst dafür sorgen, dass die zu entsorgenden Geräte aus den Inverntarlisten entfernt werden.