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INKRAFTTRETEN

 

Die vorliegende Entsorgungsordnung für besonders überwachungsbedürftige Abfälle tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. ;Gleichzeitig tritt die Entsorgungsordnung in der Fassung von 1992 außer Kraft. Die Entsorgungsordnung ist für alle Angehörigen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verbindlich.

Halle, den 01.03.1995

(W. Matschke)

Kanzler