INKRAFTTRETEN
Die vorliegende Entsorgungsordnung für besonders überwachungsbedürftige Abfälle tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. ;Gleichzeitig tritt die Entsorgungsordnung in der Fassung von 1992 außer Kraft. Die Entsorgungsordnung ist für alle Angehörigen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verbindlich.
Halle, den 01.03.1995
(W. Matschke)
Kanzler