GELTUNGSBEREICH

 Die Entsorgungsordnung regelt im Bereich der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, einschließlich der Medizinischen Fakultät, die Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit gesundheits- bzw. umweltgefährdend sind ("Sonderabfälle").

 Die Entsorgungsordnung gilt weiterhin für die Sammlung von Stoffen, die einer Wiederverwertung zugeführt werden können.

 Sie gilt nicht für die krankenhausspezifischen Abfälle der Medizinischen Fakultät (sog. A-, B-, C-,E-Abfälle) sowie für Abfälle, die unter das Sprengstoffgesetz fallen. Die Entsorgung dieser Stoffe hat der Abfallerzeuger zu veranlassen.