Richtlinie L - textile Materialien mit schädlichen
Verunreinigungen
- z.B. Putzlappen, Putzwolle aus Werkstätten
Richtlinie J - verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen
mitschädlichen Verunreinigungen
- z.B. Kieselgur, Aktivkohle
- Ölfilter
Richtlinie K - Papierfilter,Zellstofftücher
mit schädlichenVerunreinigungen
- z.B. Filterrückstände (anorganisch, organisch) aus Praktika,
Laboratorien
Für die in den Richtlinien J,K,L aufgeführten Abfallarten
können beim Referat Umweltschutz Sammelgefäße (in der Regel
30l-/60l-Spannringdeckelfässer) angefordert werden. Dabei ist auf
folgendes zu achten:
- getrennte Sammlung der einzelnen Abfallarten
- möglichst genaue Kennzeichnung der Verunreinigungen (z.B. Inhaltsstoffe
von Fällungsrückständen).
Der Austausch bzw. die Abholung der Sammelgefäße kann von
den Einrichtungen telefonisch beim Referat Umweltschutz angemeldet werden.