Richtlinie F - Altfarben und Farbenreste

 

 

 Die Altfarben/Farbenreste sind in ihren Originalbehältnissen zu belassen und zur Entsorgung anzumelden. Je nach anfallender Menge werden den Einrichtungen Behältnisse zur Verpackung und zum Abtransport dieser Abfälle zur Verfügung gestellt.