Akten/Datenträger

 Dazu sind u.a. zu zählen:

 

Alle Akten/Datenträger, die dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterliegen, müssen so gesammelt und entsorgt werden, daß ein mißbräuchlicher Umgang ausgeschlossen ist.

 Zur Sammlung dieser Materialien können beim Stab Umweltschutz abschließbare Behälter (Volumen: 240l o. 330l) bestellt werden.

 Es ist beispielsweise möglich, Akten samt Ordnern, Heftern usw. in die Behälter zu geben. Der Austausch/die Abholung der Sammelbehälter erfolgt nach telefonischer Anmeldung. Die Akten/Datenträger werden von einer Fachfirma vernichtet, gleichzeitig wird ein Vernichtungszertifikat erstellt. Die Einrichtungen können die sie betreffenden Zertifikate einsehen bzw. kopieren.