ALLGEMEINE HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG DER INNERBETRIEBLICHEN SONDERABFALLENTSORGUNG

 

Die Entsorgung aller aufgeführten Sonderabfallarten erfolgt ausschließlich nach Antrag durch den Stab Arbeits- und Umweltschutz beim Kanzler der Universität.

Eine gesetzeskonforme Entsorgung kann nur stattfinden, wenn die Inhaltsstoffe der zu entsorgenden Substanzen deklariert worden sind. Zu diesem Zweck werden den Einrichtungen der Universität durch das Referat Entsorgungsanträge zur Verfügung gestellt. Beim Ausfüllen der Entsorgungsanträge ist auf folgendes zu achten:

Der vollständig ausgefüllte Entsorgungsantrag wird vom Leiter der Einrichtung bzw. vom Gefahrstoffbeauftragten unterschrieben an das Referat Umweltschutz gesandt. Zusammen mit dem bearbeiteten Antrag erhält die Einrichtung entsprechendes Leergut zur Verpackung der Sonderabfälle zur Verfügung gestellt. Bei der Verpackung sind die Hinweise des Stabes Umweltschutz zu beachten. Als Leergut stehen verschiedene transportzugelassene Spannringdeckelfässer, Kisten bzw. Kanister zur Verfügung.

Die in den Einrichtungen verpackten Abfälle werden telefonisch beim Stab Umweltschutz zur Abholung angemeldet. (Hinweis: Die Lieferung von Leergut bzw. die Abholung der Abfälle erfolgt z.Z. immer an einem Dienstag). Bei Abholung ist ein Entsorgungsauftrag durch einen Vertreter der Einrichtung rechtsverbindlich zu unterschreiben. Damit wird bestätigt, daß die dem Referat Umweltschutz zur Entsorgung übergebenen Abfälle mit dem zuvor gestellten Antrag sowie der Inhalt der gepackten Gebinde mit den Begleitlisten übereinstimmen.

Hinweis: Falsch deklarierte Fässer bzw. Sonderabfälle, die nicht im Entsorgungsantrag aufgeführt sind, werden kostenpflichtig in die Einrichtung zurückgeführt.

Die von den Einrichtungen übergebenen Abfälle werden zum Zentralen Abfallzwischenlager der Universität, Weinbergweg, transportiert. Hier erfolgt die endgültige Zusammenstellung der Abfälle für die Entsorgungsfirmen entsprechend den gefahrgutrechtlichen Vorschriften.

Die Gefahrstoffentsorgung wird für den nichtmedizinischen Bereich der Universität aus Mitteln des Stabes Umweltschutz finanziert.

Für die Medizinische Fakultät gilt die in diesem Abschnitt beschriebene Logistik der Entsorgung analog. Die Kosten werden durch das Referat Umweltschutz halbjährlich bei Dezernat M I. abgerechnet.

Dieses auf den ersten Blick relativ aufwendige Verfahren macht sich aufgrund der bestehenden Rechtslage auf dem Gebiet der Sonderabfallentsorgung notwendig

An dieser Stelle ist nochmals zu betonen, daß ein ordnungsgemäß ausgefüllter Entsorgungsantrag allen Beteiligten die Arbeit erleichtert.