Für Lasergeräte der Laserschutzklasse 3B oder 4 sind nach GUV 2.20 Laserschutzbeauftragte zu bestellen. Die Aufgaben der Laserschutzbeauftragten sind in der Anlage angeführt.


ANGABEN zur BESTELLUNG von LASERSCHUTZBEAUFTRAGTEN

1.Angaben zur Person :

2.Angabe des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches:

3. Angaben zur vorhandenen Sachkunde (mit einer Kopie)

Halle,den ..........

Unterschrift ....................................


Anzeige gemäß §5 der GUV 2.20 "Laserstrahlung"

  1. Bezeichnung des Lasers
  2. Hersteller
  3. Herstellungsjahr
  4. an der Universität in Betrieb genommen
  5. Klasse der Lasereinrichtung
  6. Spektralbereich
  7. Strahlungsleistung
  8. Aufstellungsort des Lasers
  9. Laserschutzbeauftragter


Anlage

I. Aufgaben des Laserschutzbeauftragten

Der bestellte Laserschutzbeauftragte

II. Pflichtenübertragung gemäß §12 der UVV "Allgemeine Vorschriften" (GUV 0.1)

III. Befugnisse

In seinem Entscheidungsbereich

Besonders zu beachten:

  1. Ändert sich während der Instandhaltung die Klasse der Lasereinrichtungen, so hat der Laserschutzbeauftragte dafür zu sorgen, daß die Bestimmungen für die höhere Klasse eingehalten werden.
  2. Kann die Energie- und Leistungsdichte der Laserstrahlung eine Zündung brennbarer Stoffe oder explosionsfähiger Atmosphäre herbeiführen, so hat der Laserschutzbeauftragte alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen.
  3. Entstehen durch Einwirkung von Laserstrahlung gesundheitsgefährdende Gase, Dämpfe, Stäube, Nebel, explosionsfähige Gemische oder Sekundärstrahlungen, so hat der Laserschutzbeauftragte alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen (wirksames Absaugsystem, Vermeiden von Asbest und Beryllium als Strahlfänger).
  4. Besteht der Verdacht, daß durch Laserstrahlung ein Augenschaden eingetreten ist, so hat der Laserschutzbeauftragte dafür zu sorgen, daß der Versicherte unverzüglich einem Augenarzt vorgestellt wird.


Die Anzeige zum Betrieb der Lasereinrichtungen der Klasse 3B und 4 gemäß §5 der GUV 2.20 an die zuständige Behörde und den Gemeindeunfallversicherungsverband Sachsen-Anhalt erfolgt vom Stab Umwelt- und Arbeitsschutz