IV. Entsorgungswege für überwachungsbedürftige Abfälle des Universitätsklinikums

 

Als Wege der Entsorgung von Abfällen nutzt die Medizinische Fakultät grundsätzlich die Möglichkeit der Fremdentsorgung.

Die Universität nimmt ihre Verantwortung als Abfallerzeuger hinsichtlich der ordnungsgemäßen und kostengünstigen Entsorgung von Abfällen sehr ernst. Aus diesem Gunde werden zuverlässige und kostengünstige Fachbetriebe ausgewählt, mit denen die unterschiedlich anfallenden Abfälle entsorgt werden.

Abfallarten werden entsprechend ihrer AVV-Code getrennt erfasst, gesammelt und z. T. zwischengelagert und verpackt, um sie entweder zu behandeln oder von Entsorgungsfachbetrieben zur stofflichen oder energetischen Verwertung bzw. zur Beseitigung transportieren zu lassen.

 

Da Abfallverwertung Vorrang vor der Beseitigung hat, müssen kontaminierte Abfälle des Gesundheitsdienstes, z. B. solche mit dem AVV-Code 180103*, vor der weiteren Verwendung mindestens desinfiziert werden. So findet z. B. bereits am Ort der Entstehung des Abfalls eine Wandlung von gefährlichem besonders überwachungsbedürftigem krankenhausspezifischem Abfall in der Form statt, dass durch Zerkleinerung mit anschließender Dampfdesinfektion aus diesem Abfalls letztlich ungefährlicher Abfall entsteht.

Diese Vorgehensweise ist eine Voraussetzung für die Weiter- bzw. Wiederverwendung von krankenhausspezifischem Abfall. Er  kann erst nach dieser Behandlung gefahrlos entweder einer stofflichen Verwertung oder einer gefahrlosen stofflichen Beseitigung einer Deponie zugeführt werden. Überlegungen zur Verwertung von entsprechenden Inhaltsstoffen dieses Abfalls werden gemeinsam mit dem Anlagebesitzer erkundet.

 

Grundsätzlich ist zu den Entsorgungswegen [extern und intern] festzustellen, dass

 I. die Entsorgung von gefährlichem und damit besonders überwachungsbedürftigen Abfällen erfolgt:

 [è extern]

I.1. durch unmittelbare Entsorgung über Fremdfirmen vom Ort des Anfalles, wie z. B.

von zytostatischen Mitteln, radioaktiven Abfällen, Fixier- und Entwicklerlösungen,.

I.2. nach interner Erfassung, sortenreiner Sammlung und Transport durch

universitätseigene Mitarbeiter und Zwischenlagerung. Danach werden Teile der z. B. zum AVV-Code 180104 bzw. 180203 bezeichneten Abfälle zur Abholung durch Fremdfirmen vom Abfall-/Gefahrstoff- Zwischenlager der Universität bereitgestellt.

 

[è intern]

I.3. durch Mitarbeiter des Universitätsklinikums zur mechanischen und thermischen Behandlung dieser Abfälle von den Anfallorten zu einer nach Immissionsschutzrecht genehmigten Anlage. Die hier behandelten Abfälle besitzen dann als Ausweis ihrer Ungefährlichkeit eine neue Abfallschlüsselnummer.

 

II. Entsorgung überwachungsbedürftiger Abfälle

 Die Entsorgung überwachungsbedürftiger Abfälle erfolgt grundsätzlich extern.

 

Zusätzlich nutzt die Universität auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme kostenfreier Selbstentsorgersysteme für Verpackungen, gem. Verpackungsverordnung und des freiwilligen Rücknahmesystems für Altmedikamente, gem. Kreislaufwirtschafts- /Abfallgesetz.

 

Halle (Saale), 14.01.02

OI.  E. Harzer

[Beauftragter im Umweltschutz der Universität]