III. Spezifische Abfälle aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

In unserer öffentlichen Einrichtung des Gesundheitsdienstes existieren im wesentlichen zwei Herkunftsbereiche.

Es sind das:

1. alle Abfälle, die mittelbar mit der gesundheitsdienstlichen Tätigkeit für Mensch und Tier in Praxis, Lehre und Forschung verbunden sind,

2. alle Abfälle, die unmittelbar durch gesundheitsdienstliche Tätigkeiten für Mensch und Tier in Praxis, Lehre und Forschung anfallen.

 Zu 1.:

1.1. Abfälle zur Verwertung bzw. Deponierung /Beseitigung,

wie z. B.:

- Gemischte Siedlungsabfälle /"Haus"-Abfälle [AVV-Code 200301],

- Papier und Pappe (Zeitungen, Ausdrucke, Kopien) [AVV-Code 200101] è blauer WER-Container,

- Verpackungsabfall (Papier, Pappe) [AVV-Code 150101] è Presscontainer,

- Glas-Verpackungsabfall (Infusions-, Injektions-, Getränkeflaschen) [AVV-Code 150107] è grüne / braune bzw. weiße WER-Container,

- Verpackungsabfall Kunststoff (Sterilverpackungen, Kunststoff-Infusionsflaschen, Spülllösungsflaschen, Folien, Lebensmittelverpackungen) [AVV-Code 150102] und Verpackungsabfall Metall (Konservendosen, Weißblech, Alu-Verpackungen) [AVV 150104]  è gelbe WER-Container,

- Verpackungsabfall Gemisch /gemischte Materialien [AVV 150106]

- Verpackungsabfall Verbund /Verbundverpackungen (Tablettenblister, Sterilgutverpackungen, Getränkekartons, Lebensmittelverpackungen) [AVV 150105] è z.T. über Selbstentsorgungssystem oder gelbe WER-Container,

- Gartenabfälle (kompostierbare Abfälle) [AVV-Code 200201];

- Sperrmüll [AVV 200307];Verpackungsabfall Holz (Paletten) [AVV 150103], Möbelholz, Holzabfall [AVV 200138 mit Ausnahme desjenigen, dass unter 200137* fällt]; Gebrauchte Elektro- /Elektronikgeräte (Radios, Fernseher, Bildschirme, Taschenrechner, medizinische Geräte [AVV 160214] mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV 160209* bis 160213* fallen, Batterien aus Taschenlampen, Langzeit medizinischen Geräten (z.B. Blutdruck- o. EKG), wie z.B. Alkalibatterien [AVV 160604], andere Batterien und Akkumulatoren [AVV 160605], Metall- /Mischschrott [AVV 200140]; Fäkalschlamm [AVV 200304], Abfälle aus der Kanalreinigung [AVV 200306], Baustellenabfall (Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die keine gefährlichen Stoffe enthalten [AVV 170107].

 An diese Abfälle werden aus infektionspräventiver und umwelthygienischer Sicht keine besonderen Maßnahmen hinsichtlich Verwertung oder Beseitigung gestellt.

1.2. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle,

wie z. B.:

-Motoren- und Kondensator-Öle und ölhaltige Abfälle, Chemikalien, Lösemittel, Altfarben und Farbreste, Fotochemische Abfälle sowie Pflanzenschutzmittel etc.,

Solche Abfälle sind gefährlich. Die Abfallschlüsselnummer ist mit einem Stern gekennzeichnet. Es sind besonders überwachungsbedürftige Abfälle. Hierzu rechnen z.B.:

-Radioaktiv kontaminierte Stoffe.

Diese Abfälle sind gesetzeskonform zu sammeln und zu entsorgen.

 Zu 2.:

2.1. Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver und umwelthygienischer Sicht keine Anforderungen gestellt werden,

wie z.B.: Fachzeitschriften, Medikamentenbeschreibungen, Patientendateien, Kunststoff- und Glas-Abfälle und Verpackungen. Hierzu rechnen aber auch Polystyrolabfälle [Styrofoam] [AVV-Code 200139], geshredderter Siedlungsabfall aus der Logmed-Behandlungsanlage (andere Zusammensetzung als Abfall aus Privathaushalten, so sind in ihm auch entsprechend behandelte Tupfer, Sonden, Handschuhe, Spritzen, Windeln etc. enthalten) [AVV 200301] sowie Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten [AVV 090107], Arzneimittel [AVV 180109 und 1802008].

2.2. Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht innerhalb der Einrichtung besondere Anforderungen zu stellen sind, wie z. B. solche mit den Abfallschlüsselnummern (AS): 180104 /180203 /180101 /180201 und 020106.

Hierzu zählen

-mit Blut , Sekreten und Exkreten behaftete gering kontaminierte Abfälle, wie Wund- und Gipsverbände,

Stuhlwindeln, Tupfer, Ärmelstutzen, Handschuhe, Plastik-, Pappen-, Papiermaterial, Aufwischtücher

-sowie leere Ampullen, Spritzen*, Kanülen*, Schläuche, Infusionsflaschen bzw. –beutel,

ebenso wie tierische Ausscheidungen, Gülle /Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer.

2.3. Abfälle an deren Entsorgung zum Schutz vor möglichen Gefahren innerhalb und

außerhalb der Einrichtung besondere Anforderungen zu stellen sind,

wie z.B.:

2.3.1. Abfälle zum Schutz aus infektionspräventiver Sicht.

Das sind infektiöse, ansteckungsgefährliche oder stark ansteckungsgefährliche Abfälle mit den AS-Nummern: 180103* /180202* (Teile)/180101 /180102 (Teile)/180201.

Es sind mit Erregern meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten behaftete Abfälle aus:

Infektionsstationen (s. § 10a BSeuchG bzw. § 7 IfSG); Dialysestationen bzw. -zentren mit gelber Dialyse und aus Blutbanken.

Hierzu zählen z. T. auch gefüllte Blutbeutel und -konserven sowie mikrobiologische Kulturen aus Instituten der Hygiene, Mikrobiologie und Virologie.

2.3.2. Abfälle zur Vermeidung von Umweltgefährdungen. Solche Abfälle werden

mit den AS-Nummern: 180106*, 180205*, 180108*, 180207*, 140603*; 090101*, 090104*, 180110*, 180108* bzw. 180206* gekennzeichnet.

Es sind z.B.:

- Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (gebrauchte Färbelösungen, cyanidhaltige Lösungen, Formalin, Xylol, Ethanol, etc.),

- Abfälle von pharmazeutischen Erzeugnissen, wie

- nicht vollständig entleerte Originalbehältnisse, z. B. durch Therapie-Abbruch angefallene Zytostatika in Originalgebinden (Einweggebinde, wie z.B. Infusionssysteme [Spritzen und Infusionsflaschen bzw. –beutel] mit Restinhalten von > 20 ml),

- Reste an Trockensubstanzen oder zerbrochene Tabletten,

- größere Mengen zytostatikakontaminierte Materialien (Unterlagen),

- Luftfilter von Zytostatika-Werkbänken

- Chemikalienreste und nicht weiter verwertbare chemische Verbindungen,

- radioaktiv kontaminierte Stoffe.

2.4. Abfälle, an deren Entsorgung nur aus ethischer Sicht zusätzliche Anforderungen zu stellen sind, wie z. B. Abfälle mit der AS-Nummer 180102.

Es sind Körperteile und Organabfälle aus z. B. Chirurgischen Abteilungen, Gynäkologie, Onkologie, Anatomie und Prosekturen sowie Blutbeutel und Blutkonserven.

·         zur Beachtung:

- Spritzen, Kanüle etc. in durchstichsichere Gebinde (z. B. Halibox [Pappbox] oder Plastkübel) abwerfen.

 Grundsätzlich gilt:

-Abfälle (Pkte. 1.2 und 2.) dürfen nicht umgefüllt oder nach Befüllung der Gebinde erneut sortiert werden!

-Altmedikamente (AS-Nummern 180109 und 180208) sind in der Universitätsapotheke oder in der Tierklinik abzugeben. Sie werden von dort entsorgt.

-Größere Flüssigkeitsmengen (Sekrete /Exkrete) sind über das Spülbecken zu entleeren.

  Halle (Saale), 2002-01-13

OI. E. Harzer

[Beauftragter im Umweltschutz der Universität]