Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Abt.1 - Wahlamt |
Die Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter in Mitgliedergruppe 2 (wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und Mitgliedergruppe 3 (Studierende) für den Senat und die Fakultätsräte/ Rat des Zentrums für Ingenieurwissenschaften finden am 23.05.2012 statt.
Ablaufplan
|
bis 18.04.2012 |
Bekanntmachung des Wahlausschreibens |
| 20.04.2012 |
vorläufiger Abschluss der Wählerverzeichnisse |
|
23.-27.04.2012 |
Auslage der Wählerverzeichnisse und Einreichung von
Berichtigungsanträgen |
|
ab 18.04. bis 02.05.2012, 15 Uhr |
Einreichung von Wahlvorschlägen |
| 25.04. 2012 und alternativ 15.05.2012, 14-16 Uhr | Informationsveranstaltung für Abstimmungsausschüsse im Hörsaal XVI im Melanchthonianum |
|
bis 16.05.2012 |
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge |
|
bis 18.05.2012, 12 Uhr |
Beantragung von Briefwahlunterlagen |
|
ab 15.05.2012 |
Ausgabe von Briefwahlunterlagen* |
| 23.05.2012, 9-17 Uhr | Stimmabgabe in den Wahllokalen der Fakultäten und dem zentralen Wahllokal |
|
12.06.2012 |
Bekanntgabe des Wahlergebnisses und
Benachrichtigung der Gewählten |
|
21.06.2012 |
Wahlprüfung |
*Bei Briefwahl zu beachten: An einen anderen als den Wahlberechtigten oder die Wahlberechtigte persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wahlvorschlagsformular Mitgliedergruppe 2
Wahlvorschlagsformular Mitgliedergruppe 3
Zustimmungserklärung für Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen
Zugehörigkeitserklärung zu einem Wahlbereich (für Studierende nach § 20 Abs.2 Grundordnung, für Mitgliedergruppe 1 nach § 20 Abs.1 Grundordnung, für Mitglieder mit Wahlmöglichkeit gemäß Fakultätsordnung)
Studierende, die in einem oder mehreren Studiengängen studieren, dessen bzw. deren Durchführung mehreren Fakultäten/ Wahlbereichen zugeordnet ist, können seit 29.02.2012 auch über die Selbstbedienungsfunktion "Änderung der Wahlberechtigung" im Löwenportal ihre Zugehörigkeit zu einem Wahlbereich erklären. Automatisch sind die Studierenden nach der Immatrikulation und nach Änderungen im Studiengang der Fakultät und dem Wahlbereich zugeordnet, in dem das 1. Fach des aktuellen 1. Studienganges angesiedelt ist (bei Lehramtsstudiengängen das 1. Unterrichtsfach/ bei Lehramt Sonderschulen das 1. Sonderpädagogikfach).