MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
- Der Wahlleiter -
W A H L B E K A N N T M A C H U N G
für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter
der Mitgliedergruppen zum Senat und zu den Fakultätsräten / Rat des Zentrums
für Ingenieurwissenschaften am 19.05.2010
I. Rechtsgrundlagen und Wahlgrundsätze
(1) Die Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten/zum Rat
des Zentrums für Ingenieurwissenschaften an der Martin-Luther-Universität erfolgen
auf Grundlage
- des Hochschulgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (HSG-LSA) vom 05. Mai
2004 (GVBl. LSA S.256), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
16.12.2009 (GVBl. LSA S. 700, 706).
- der
Ordnung zur Durchführung von Wahlen an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg (WO) vom
26.10.2005 (Amtsblatt Nr. 6/2005 der Martin-Luther-Universität S. 5), zuletzt
geändert durch die 3. Ordnung zur
Änderung der Ordnung zur Durchführung von Wahlen an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg vom 13.02.2008 (Amtsblatt Nr.4/2008, S. 2)
- der Grundordnung der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 13.07.2005 (MBl. LSA Nr. 51/2005
S. 693), zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung der Grundordnung
der Martin-Luther-Universität vom 16.12.2009 (MBl. LSA Nr. 2/2010 vom 01.02.2010,
S. 21).
- der
Satzung des Zentrums für Ingenieurwissenschaften der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg vom 15.02.2006 (Amtsblatt Nr.1/2006, S. 25)
- des Hochschulmedizingesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (HMG LSA) vom 12.08.2005 (GVBl. LSA Nr. 49/2005, S. 508).
(2) Die Gruppenvertreterinnen und
-vertreter in den Hochschulgremien werden in unmittelbarer, freier, gleicher
und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Mitgliedern der Universität gewählt.
Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
(3) Die Wahl findet in der Regel nach
den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl statt (§ 62 Abs.1 Hochschulgesetz).
Die Verhältniswahl wird
durchgeführt, wenn von einer
Wählergruppe drei oder mehr
Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind und von dieser Wählergruppe mindestens zwei gültige Wahlvorschläge
eingereicht wurden, die zusammen
mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen wie
Mitglieder zu wählen sind (§ 10 Abs. 1 WO der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg).
(4) Abweichend vom Grundsatz der
Verhältniswahl findet die Mehrheitswahl
mit Bindung an die vorgeschlagenen Be-werberinnen oder Bewerber statt, wenn von einer Wählergruppe weniger als drei Vertreterinnen oder
Vertreter zu wählen sind und
mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die zusammen
mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen wie
Mitglieder zu wählen sind (§ 11 Abs. 1 WO der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg).
(5)
Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber
findet statt, wenn von einer Wählergruppe
nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag
oder nur Wahlvorschläge mit einer einzigen Bewerberin
oder einem einzigen Bewerber eingereicht wurden oder die Zahl der Bewerberinnen
oder Bewerber in den eingereichten Wahlvorschlägen zusammen nicht doppelt so
groß ist wie die Zahl der zu wählenden Mitglieder (§ 12 Abs. 1
WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).
II. Wahltermin und Wahlorte
Die Wahlen finden am Mittwoch, dem 19.05.2010, in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr in den Wahllokalen statt, die gemäß der Tabelle
der Wahllokale (siehe Tabelle II) der jeweiligen Fakultät/ dem Zentrum für Ingenieurwissenschaften sowie den Einrichtungen ohne
Fakultätszugehörigkeit zugeordnet sind. Jeder
Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur in diesem Wahllokal ausüben!
III. Sitzverteilung in den Gremien und Amtszeit (§ 16 Abs.1, § 21 Abs. 1 und 2, § 22, §
29 Abs. 3 und 4 Grundordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, §
3 Abs. 2 Satzung des Zentrums für Ingenieurwissenschaften)
(1) Zur Sitzverteilung in den Gremien
siehe Tabelle Ia und Ib.
(2) Die Sitzverteilung auf die
einzelnen Wahlbereiche der Fakultäten erfolgte nach § 2 Abs. 4 WO der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
(3) Die Amtszeit der Vertreterinnen und
Vertreter der Mitgliedergruppe 1 und 4 beträgt vier, die der Gruppe 2 (wiss.
MitarbeiterInnen) zwei Jahre, die der
Gruppe 3 (Studierende) beträgt ein Jahr.
IV. Wahlberechtigung und Wählbarkeit
(1) Wählen und gewählt werden können
nur Mitglieder, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (§ 2 Abs. 1 WO
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg). Weitere Einzelheiten siehe
unter V.
(2) Jeder Wahlberechtigte kann sein
aktives und sein passives Wahlrecht nur an jeweils einer Fakultät bzw.
Organisationseinheit ausüben. Jeder Studierende bestimmt bei der Immatrikulation
oder jeweils bei der Rückmeldung durch Option, wo er sein Wahlrecht wahrnehmen
möchte (§ 2 Abs. 2 WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).
(3) Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber
sowie Vertreterinnen und Vertreter eines Wahlvorschlages und deren Stellvertreter
können nicht Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses
sein (§ 3 Abs. 1 WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).
V. Wählerverzeichnisse
(1) Die Wahlberechtigten werden
getrennt nach Fakultäten und dem Zentrum für Ingenieurwissenschaften in die
Wählerverzeichnisse eingetragen. Die Wahlberechtigten der Verwaltung, der
zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und der anderen Betriebseinheiten
ohne Zugehörigkeit zu einer Fakultät oder dem Zentrum für
Ingenieurwissenschaften erhalten eigene Wählerverzeichnisse, da sie nur zum
Senat wahlberechtigt und wählbar sind.
(2) Die Wählerverzeichnisse liegen in der Zeit vom 19. 04. 2010 (Montag) bis zum 23. 04. 2010 (Freitag) im Wahlamt,
Barfüßerstr.17, Hinterhaus 2. Etage, Zimmer 7, hochschulöffentlich aus.
Während dieser Zeit können die Verzeichnisse arbeitstäglich von 10 bis 12 Uhr , zusätzlich dienstags von 13 bis 17 Uhr, donnerstags von 13 bis 15 Uhr, von allen
Wahlberechtigten der Hochschule eingesehen werden. Zusätzlich werden den
Dekanaten Kopien der Wählerverzeichnisse zur Verfügung gestellt.
(3) Die Wahlberechtigten der Hochschule
können, wenn sie ein Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten,
dessen Berichtigung oder Ergänzung während der Dauer der Auslegung im Wahlamt
beantragen. Sie haben die erforderlichen Beweise beizubringen. Nach Ablauf der
Auslegungsfrist ist ein entsprechender Antrag nicht mehr zulässig.
(4)
Korrekturen können nur wirksam in den Original-verzeichnissen und durch das
Wahlamt vollzogen werden. Deshalb müssen alle Korrekturanträge – schriftlich
- über das Wahlamt an den Wahlleiter
gerichtet werden.
VI. Wahlvorschläge (§ 8 WO der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg)
(1) Die Wahlvorschläge können bis spätestens (!) zum 28. 04. 2010,
15:00 Uhr, im Wahlamt, Barfüßerstr. 17. Hinterhaus 2. Etage, Zimmer 7, eingereicht
werden.
(2) Für die Einreichung von
Wahlvorschlägen sollten die Formulare benutzt werden, die eigens dafür vom
Wahlamt entwickelt wurden und den Erfordernissen der WO der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg entsprechen. Es werden nur vollständig
und gut lesbar ausgefüllte Wahlvorschläge entgegengenommen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen
außerdem als Anlage zum Wahlvorschlag eine schriftliche Zustimmungserklä-rung
für die Aufnahme ihrer Person in den Wahlvorschlag beifügen. Die Formulare
können unter folgenden Adressen aus dem Internet heruntergeladen
werden:
http://www.verwaltung.uni-halle.de/wahlen/bilder/zustimwv.pdf
Für Mitgliedergruppe 1,2,4:
http://www.verwaltung.uni-halle.de/wahlen/bilder/wahlvor1.pdf
Für Mitgliedergruppe 3:
http://www.verwaltung.uni-halle.de/wahlen/bilder/wahlvor2.pdf
(3) Der Wahlvorschlag muss von
mindestens drei Wahlberechtigten der Hochschule unterzeichnet sein. Diese
dürfen keinen
anderen Wahlvorschlag für dasselbe
Gremium unterzeichnet haben. Weiterhin darf eine Bewerberin oder ein Bewerber
sich nicht in mehrere Wahlvorschläge für die Wahl desselben Gremiums aufnehmen
lassen. Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sowie die Bewerberinnen und
Bewerber müssen für die betreffende Wahl und Mitgliedergruppe wahlberechtigt
sein.
(4) Listenvorschläge sollen mit einem Kennwort
versehen werden. Das Kennwort darf nicht beleidigend wirken oder den Anschein
erwecken, als handle es sich um die Liste einer öffentlich-rechtlichen
Einrichtung.
(1) Die Wahlberechtigten können nur persönlich im Wahlraum oder durch Briefwahl ihr Wahlrecht ausüben. Es darf nur mit amtlichen Stimmzetteln abgestimmt werden. Wahlberechtigte, die aufgrund eines körperlichen Gebrechens auf fremde Hilfe angewiesen sind, können sich zur Stimmabgabe einer Vertrauensperson bedienen (§ 16 Abs. 1 WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).
(2) Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt
der Wahl die Abstimmung nicht im Wahlraum durchführen können, erhalten auf
schriftlichen Antrag einen Wahlschein
sowie die entsprechenden Briefwahlunterlagen.
Diese Unterlagen können nur bis zum 14. 05. 2010, 12:00 Uhr, im Wahlamt
beantragt und ausgegeben werden. Die Kosten der Übersendung trägt die Wählerin
oder der Wähler selbst (§ 14 Abs. 2 WO der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg).
Tabelle I a Sitzverteilung im Senat
|
Gremium |
Mitgliedergruppe |
Anzahl der
Sitze |
SENAT
|
1 - Hochschullehrerinnen
und Hochschullehrer 2 - wissenschaftliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3 - Studierende 4 - sonstige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
12 4 4 2 |
Einrichtung
|
Wahlbereiche
|
Anzahl der Sitze in den Mitgliedergruppen: 1 -
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 2 - wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3 - Studierende 4 - sonst.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
|||
|
1 |
2 |
3 |
4 |
||
|
Theologische Fakultät |
7 |
2 |
2 |
1 |
|
|
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Wirtschaftswissenschaften |
6 |
2 |
2 |
1 |
|
Rechtswissenschaften |
6 |
2 |
2 |
1 |
|
|
Medizinische Fakultät |
12 |
4 |
4 |
2 |
|
|
Philosophische Fakultät I |
12 |
4 |
4 |
2 |
|
|
Philosophische Fakultät II |
12 |
4 |
4 |
2 |
|
|
Philosophische Fakultät III |
12 |
4 |
4 |
2 |
|
|
Naturwissenschaftliche Fakultät I |
Biochemie/-technologie |
4 |
1 |
1 |
1 |
|
Biologie |
4 |
2 |
2 |
||
|
Pharmazie |
4 |
1 |
1 |
1 |
|
|
Naturwissenschaftliche Fakultät II |
Chemie |
5 |
1 |
1 |
1 |
|
Physik |
4 |
2 |
2 |
1 |
|
|
Mathematik |
3 |
1 |
1 |
- |
|
|
Naturwissenschaftliche Fakultät III |
Agrar- und
Ernährungswissenschaften |
6 |
2 |
1 |
1 |
|
Geowissenschaften |
3 |
1 |
2 |
1 |
|
|
Informatik |
3 |
1 |
1 |
||
|
Zentrum für Ingenieurwissenschaften |
6 |
2 |
2 |
1 |
|
Tabelle II Zuordnung der
Einrichtungen zu den Wahllokalen
Einrichtung
|
Wahllokal
|
|
Theologische Fakultät |
Franckesche Stiftungen, Franckeplatz 1, Haus 30, Foyer |
|
|
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Wahlbereich Rechtswissenschaften |
Universitätsplatz , Juridicum, Foyer |
|
Wahlbereich Wirtschaftswissenschaften (Mitgliedergruppen 1,2,4) |
Große Steinstr. 73, Raum 201 |
|
|
Wahlbereich Wirtschaftswissenschaften (Mitgliedergruppe 3) |
Universitätsplatz,
Audimax, Garderobe/Vorraum |
|
Medizinische Fakultät
|
Alle Studierenden, Beschäftigte mit Dienstsitz
außerhalb UKK |
Magdeburger Str. 8, Seminarraum des Dekanats (ehemalige Augenklinik) |
|
Beschäftigte mit Dienstsitz UKK |
Ernst-Grube-Str. 40, Komplement, Konferenzraum, 2.
Etage, Raum 2106 |
|
|
Naturwissenschaftliche Fakultät I |
Wahlbereiche Biochemie/Biotechnologie, Biologie und
Pharmazie |
Kurt-Mothes-Straße 3, alte Bibliothek |
|
Naturwissenschaftliche Fakultät II |
Wahlbereiche
Chemie, Physik und
Mathematik
|
Von-Danckelmann-Platz
3, Raum 1.12.0 |
|
Naturwissenschaftliche Fakultät III |
Wahlbereiche Agrar- und Ernährungswissenschaften, Geowissenschaften, Informatik |
Von-Seckendorff-Platz 1, Seminarraum 0.04 |
|
Philosophische Fakultät I |
Konferenzraum ZSH, Emil-Abderhalden-Str. 6 |
|
|
Philosophische Fakultät II |
Kleine Marktstr. 7, Institut für Musikwissenschaft,
Konzertsaal |
|
|
Philosophische Fakultät III |
Franckesche Stiftungen, Haus 7, Seminarraum 7.5 |
|
|
Zentrum für Ingenieurwissenschaften |
Kurt-Mothes-Str.
1, 3.OG, Raum 3-02 |
|
|
Zentrale Einrichtungen, ZUV, Wissenschaftliche Zentren
und sonstige Einrichtungen ohne Zugehörigkeit zu einer Fakultät/ dem Zentrum
für Ingenieurwissenschaften |
Universitätsring 5, Burse zur Tulpe, Hallischer Saal |
|
|
Bei allen Anfragen in Wahlangelegenheiten, z.B. zum Einreichen von
Wahlvorschlägen oder zu Änderungsanträgen zu den
Wählerverzeichnissen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Martin-Luther-Universität,
Abt. 1, Arbeitsbereich Wahlamt, Barfüßerstr. 17, Hinterhaus 2. Etage Mo., Di., Do., Fr. jeweils 10:00 – 12:00 Uhr und Di. 13:00 – 17:00
Uhr, Do. 13:00 – 15:00 Uhr, an Tagen
vor gesetzlichen Feiertagen nur bis 12:00 Uhr oder telefonisch unter 55-21304 und 55-21519. |
|
Alle wichtigen Termine auf einen Blick (Hinweise im Text beachten!) * Auslage der Wählerverzeichnisse (einschl.
Einspruchsfrist) vom
19. 04. bis 23. 04. 2010
(Wahlamt, Barfüßerstr. 17) arbeitstäglich 10:00
- 12:00 Uhr zusätzlich
dienstags 13:00 bis 17:00 Uhr, donnerstags 13:00
bis 15:00 Uhr * Einreichung der Wahlvorschläge bis spätestens 28.
04. 2010, 15:00 Uhr (Wahlamt, Barfüßerstr. 17) * Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge bis
spätestens 12. 05. 2010 (Bekanntmachungstafel des
Wahlamtes) * Ausgabe der
Briefwahlunterlagen
bis 14. 05. 2010, 12:00 Uhr
(Wahlamt, Barfüßerstr. 17) * Stimmabgabe am
19. 05. 2010 von 09:00 bis 17:00 Uhr * öffentliche
Ermittlung der Abstimmungsergebnisse am
19. und 20. 05. 2010 - für die Fakultätsräte/den Rat
des Zentrums für Ingenieurwissenschaften
ab
17:00 Uhr in den jeweiligen Wahllokalen - für den Senat im Hallischen
Saal und Anhalter Zimmer, Burse zur Tulpe ab
17:30 Uhr (Folgetag ab 8:00 Uhr) * Bekanntmachung der Wahlergebnisse bis
08. 06. 2010 (Bekanntmachungstafel des
Wahlamtes) |
Dr. Martin Hecht Halle
(Saale), 08. 04. 2010
Wahlleiter