MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

- Der Wahlleiter -

 

 

W A H L B E K A N N T M A C H U N G

für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppen zum Senat und zu den Fakultätsräten / Rat des Zentrums für Ingenieurwissenschaften am 19.05.2010

 


I. Rechtsgrundlagen und Wahlgrundsätze

(1) Die Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten/zum Rat des Zentrums für Ingenieurwissenschaften an der Martin-Luther-Universität erfolgen auf Grundlage

-     des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt  (HSG-LSA) vom 05. Mai 2004 (GVBl. LSA S.256), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.12.2009 (GVBl. LSA S. 700, 706).

-     der Ordnung zur Durchführung von Wahlen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (WO) vom 26.10.2005 (Amtsblatt Nr. 6/2005 der Martin-Luther-Universität S. 5), zuletzt geändert durch die 3. Ordnung  zur Änderung der Ordnung zur Durchführung von Wahlen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 13.02.2008 (Amtsblatt Nr.4/2008, S. 2)

-     der Grundordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 13.07.2005 (MBl. LSA Nr. 51/2005 S. 693), zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung der Grundordnung der Martin-Luther-Universität vom 16.12.2009 (MBl. LSA Nr. 2/2010 vom 01.02.2010, S. 21).

-     der Satzung des Zentrums für Ingenieurwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.02.2006 (Amtsblatt Nr.1/2006, S. 25)

-     des Hochschulmedizingesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HMG LSA) vom 12.08.2005 (GVBl. LSA Nr. 49/2005, S. 508).

 

(2) Die Gruppenvertreterinnen und -vertreter in den Hochschulgremien werden in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Mitgliedern der Universität gewählt. Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

 

(3) Die Wahl findet in der Regel nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl statt (§ 62 Abs.1 Hochschulgesetz). Die Verhältniswahl wird durchgeführt, wenn von einer Wählergruppe drei oder mehr Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind und von dieser Wählergruppe mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die zusammen mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen wie Mitglieder zu wählen sind (§ 10 Abs. 1 WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).

 

(4) Abweichend vom Grundsatz der Verhältniswahl findet die Mehrheitswahl mit Bindung an die vorgeschlagenen Be-werberinnen oder Bewerber statt, wenn von einer Wählergruppe weniger als drei Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind und mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die zusammen mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen wie Mitglieder zu wählen sind (§ 11 Abs. 1 WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).

 

(5) Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber findet statt, wenn von einer Wählergruppe nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag oder nur Wahlvorschläge mit einer einzigen Bewerberin

oder  einem einzigen Bewerber  eingereicht wurden oder die Zahl der Bewerberinnen oder Bewerber in den eingereichten Wahlvorschlägen zusammen nicht doppelt so groß ist wie die Zahl der zu wählenden Mitglieder (§ 12 Abs. 1 WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).

 

II. Wahltermin und Wahlorte

Die Wahlen finden am Mittwoch, dem 19.05.2010,  in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr in den Wahllokalen statt, die gemäß der Tabelle der Wahllokale (siehe Tabelle II) der jeweiligen Fakultät/ dem  Zentrum für Ingenieurwissenschaften  sowie den Einrichtungen ohne Fakultätszugehörigkeit zugeordnet sind. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur in diesem Wahllokal ausüben!

 

III. Sitzverteilung in den Gremien und Amtszeit (§ 16 Abs.1, § 21 Abs. 1 und 2, § 22, § 29 Abs. 3 und 4 Grundordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, § 3 Abs. 2 Satzung des Zentrums für Ingenieurwissenschaften)

(1) Zur Sitzverteilung in den Gremien siehe Tabelle Ia und Ib.

 

(2) Die Sitzverteilung auf die einzelnen Wahlbereiche der Fakultäten erfolgte nach § 2 Abs. 4 WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

 

(3) Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppe 1 und 4 beträgt vier, die der Gruppe 2 (wiss. MitarbeiterInnen)  zwei Jahre, die der Gruppe 3 (Studierende) beträgt ein Jahr.

 

IV. Wahlberechtigung und Wählbarkeit

(1) Wählen und gewählt werden können nur Mitglieder, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (§ 2 Abs. 1 WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg). Weitere Einzelheiten siehe unter V.

 

(2) Jeder Wahlberechtigte kann sein aktives und sein passives Wahlrecht nur an jeweils einer Fakultät bzw. Organisationseinheit ausüben. Jeder Studierende bestimmt bei der Immatrikulation oder jeweils bei der Rückmeldung durch Option, wo er sein Wahlrecht wahrnehmen möchte (§ 2 Abs. 2 WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).

 

(3) Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie Vertreterinnen und Vertreter eines Wahlvorschlages und deren Stellvertreter können nicht Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses sein (§ 3 Abs. 1 WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).

 

V. Wählerverzeichnisse

(1) Die Wahlberechtigten werden getrennt nach Fakultäten und dem Zentrum für Ingenieurwissenschaften in die Wählerverzeichnisse eingetragen. Die Wahlberechtigten der Verwaltung, der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und der anderen Betriebseinheiten ohne Zugehörigkeit zu einer Fakultät oder dem Zentrum für Ingenieurwissenschaften erhalten eigene Wählerverzeichnisse, da sie nur zum Senat wahlberechtigt und wählbar sind.

 

(2) Die Wählerverzeichnisse liegen in der Zeit vom 19. 04. 2010 (Montag) bis zum 23. 04. 2010 (Freitag) im Wahlamt, Barfüßerstr.17, Hinterhaus 2. Etage, Zimmer 7, hochschulöffentlich aus. Während dieser Zeit können die Verzeichnisse arbeitstäglich von 10 bis 12 Uhr , zusätzlich  dienstags von 13 bis 17 Uhr, donnerstags  von 13 bis 15 Uhr, von allen Wahlberechtigten der Hochschule eingesehen werden. Zusätzlich werden den Dekanaten Kopien der Wählerverzeichnisse zur Verfügung gestellt.

 

(3) Die Wahlberechtigten der Hochschule können, wenn sie ein Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, dessen Berichtigung oder Ergänzung während der Dauer der Auslegung im Wahlamt beantragen. Sie haben die erforderlichen Beweise beizubringen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist ist ein entsprechender Antrag nicht mehr  zulässig.

 

(4) Korrekturen können nur wirksam in den Original-verzeichnissen und durch das Wahlamt vollzogen werden. Deshalb müssen alle Korrekturanträge – schriftlich - über  das Wahlamt an den Wahlleiter gerichtet werden.

 

VI. Wahlvorschläge (§ 8 WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

(1) Die Wahlvorschläge können bis spätestens (!) zum 28. 04. 2010, 15:00 Uhr, im Wahlamt, Barfüßerstr. 17. Hinterhaus 2. Etage, Zimmer 7, eingereicht werden.

 

(2) Für die Einreichung von Wahlvorschlägen sollten die Formulare benutzt werden, die eigens dafür vom Wahlamt entwickelt wurden und den Erfordernissen der WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg entsprechen. Es werden nur vollständig und gut lesbar ausgefüllte Wahlvorschläge entgegengenommen.

 

 

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem als Anlage zum Wahlvorschlag eine schriftliche Zustimmungserklä-rung für die Aufnahme ihrer Person in den Wahlvorschlag beifügen. Die Formulare können unter folgenden Adressen aus dem Internet heruntergeladen werden:

 

http://www.verwaltung.uni-halle.de/wahlen/bilder/zustimwv.pdf

 

Für Mitgliedergruppe 1,2,4:

http://www.verwaltung.uni-halle.de/wahlen/bilder/wahlvor1.pdf

 

Für Mitgliedergruppe 3:

http://www.verwaltung.uni-halle.de/wahlen/bilder/wahlvor2.pdf

 

(3) Der Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten der Hochschule unterzeichnet sein. Diese dürfen keinen

anderen Wahlvorschlag für dasselbe Gremium unterzeichnet haben. Weiterhin darf eine Bewerberin oder ein Bewerber sich nicht in mehrere Wahlvorschläge für die Wahl desselben Gremiums aufnehmen lassen. Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sowie die Bewerberinnen und Bewerber müssen für die betreffende Wahl und Mitgliedergruppe wahlberechtigt sein.

 

(4) Listenvorschläge sollen mit einem Kennwort versehen werden. Das Kennwort darf nicht beleidigend wirken oder den Anschein erwecken, als handle es sich um die Liste einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung.

 

VII. Stimmabgabe, Briefwahl

(1) Die Wahlberechtigten können nur persönlich im  Wahlraum oder durch Briefwahl ihr Wahlrecht ausüben. Es darf nur mit amtlichen Stimmzetteln abgestimmt werden. Wahlberechtigte, die aufgrund eines körperlichen Gebrechens auf fremde Hilfe angewiesen sind, können sich zur Stimmabgabe einer Vertrauensperson bedienen (§ 16 Abs. 1 WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).

 

(2) Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl die Abstimmung nicht im Wahlraum durchführen können, erhalten auf schriftlichen Antrag einen Wahlschein sowie die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese Unterlagen können nur bis zum 14. 05. 2010, 12:00 Uhr, im Wahlamt beantragt und ausgegeben werden. Die Kosten der Übersendung trägt die Wählerin oder der Wähler selbst (§ 14 Abs. 2 WO der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).

 


 

Sitzverteilung in den Gremien

 

Tabelle I a             Sitzverteilung im Senat

 

Gremium

 

Mitgliedergruppe

Anzahl der Sitze

 

SENAT

 

1 -  Hochschullehrerinnen und

      Hochschullehrer

2 -  wissenschaftliche Mitarbeiterinnen   und  Mitarbeiter

3 -  Studierende

4 -  sonstige Mitarbeiterinnen und          Mitarbeiter

 

           

             12

 

4

 

 4

 2

 

 

Tabelle Ib              Sitzverteilung in den Fakultätsräten / Rat des Zentrums für Ingenieurwissenschaften

Einrichtung

Wahlbereiche

 

Anzahl der Sitze in den Mitgliedergruppen:

 

1 - Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

2 -   wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

3 -  Studierende

4 -  sonst. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

1

2

3

4

Theologische Fakultät

7

2

2

1

 

Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

 

Wirtschaftswissenschaften

6

2

2

1

Rechtswissenschaften

6

2

2

1

Medizinische Fakultät

12

4

4

2

Philosophische Fakultät I

12

4

4

2

Philosophische Fakultät II

12

4

4

2

Philosophische Fakultät III

12

4

4

2

Naturwissenschaftliche

Fakultät I

Biochemie/-technologie

4

1

1

1

Biologie

4

2

2

Pharmazie

4

1

1

1

Naturwissenschaftliche

Fakultät II

Chemie

5

1

1

1

Physik

4

2

2

1

Mathematik

3

1

1

-

Naturwissenschaftliche

 Fakultät III

 Agrar- und Ernährungswissenschaften

6

2

1

1

Geowissenschaften

3

1

2

1

Informatik

3

1

1

Zentrum für Ingenieurwissenschaften

6

2

2

1

                                               

Tabelle II               Zuordnung der Einrichtungen zu den Wahllokalen

 

Einrichtung

Wahllokal

Theologische Fakultät

Franckesche Stiftungen, Franckeplatz 1, Haus 30, Foyer

 

 

Juristische und Wirtschafts­wissenschaftliche Fakultät

 

 

Wahlbereich

 Rechtswissenschaften

Universitätsplatz , Juridicum, Foyer

Wahlbereich Wirtschaftswissenschaften

(Mitgliedergruppen 1,2,4)

Große Steinstr. 73, Raum 201

Wahlbereich Wirtschaftswissenschaften

(Mitgliedergruppe 3)

Universitätsplatz,  Audimax, Garderobe/Vorraum

 

Medizinische Fakultät

Alle Studierenden, Beschäftigte mit Dienstsitz außerhalb UKK

Magdeburger Str. 8, Seminarraum des Dekanats

(ehemalige Augenklinik)

Beschäftigte mit Dienstsitz UKK

Ernst-Grube-Str. 40, Komplement, Konferenzraum, 2. Etage, Raum 2106

Naturwissenschaftliche

Fakultät I

 

Wahlbereiche Biochemie/Biotechnologie, Biologie und Pharmazie

 Kurt-Mothes-Straße 3, alte Bibliothek

Naturwissenschaftliche

 Fakultät II

Wahlbereiche Chemie, Physik und

 Mathematik

Von-Danckelmann-Platz 3, Raum 1.12.0

Naturwissenschaftliche

Fakultät III

Wahlbereiche Agrar- und

Ernährungswissenschaften, Geowissenschaften, Informatik

Von-Seckendorff-Platz 1, Seminarraum 0.04

Philosophische Fakultät I

Konferenzraum ZSH, Emil-Abderhalden-Str. 6

Philosophische Fakultät II

Kleine Marktstr. 7, Institut für Musikwissenschaft, Konzertsaal

 

Philosophische Fakultät III

 

Franckesche Stiftungen, Haus 7, Seminarraum 7.5

 

Zentrum für Ingenieurwissenschaften

 

Kurt-Mothes-Str. 1, 3.OG, Raum 3-02

Zentrale Einrichtungen, ZUV, Wissenschaftliche Zentren und sonstige Einrichtungen ohne Zugehörigkeit zu einer Fakultät/ dem Zentrum für Ingenieurwissenschaften

Universitätsring 5, Burse zur Tulpe, Hallischer Saal

 

Bei allen Anfragen in Wahlangelegenheiten, z.B. zum Einreichen von Wahlvorschlägen oder zu

 Änderungsanträgen zu den Wählerverzeichnissen wenden Sie sich bitte an das

 Wahlamt der Martin-Luther-Universität,

Abt. 1, Arbeitsbereich Wahlamt, Barfüßerstr. 17, Hinterhaus 2. Etage

Mo., Di., Do., Fr. jeweils 10:00 – 12:00 Uhr und Di. 13:00 – 17:00 Uhr,  Do. 13:00 – 15:00 Uhr, an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen nur bis 12:00 Uhr

oder telefonisch unter 55-21304 und 55-21519.

 

  

 

 

Alle wichtigen Termine auf einen Blick (Hinweise im Text beachten!)

* Auslage der Wählerverzeichnisse (einschl. Einspruchsfrist)                             vom 19. 04. bis 23. 04. 2010

   (Wahlamt, Barfüßerstr. 17)                                                                                                                   arbeitstäglich  10:00  - 12:00 Uhr

                                                                                            zusätzlich dienstags 13:00 bis 17:00 Uhr, donnerstags   13:00  bis 15:00 Uhr             

 

* Einreichung der Wahlvorschläge                                             bis spätestens 28. 04. 2010, 15:00 Uhr

   (Wahlamt, Barfüßerstr. 17)

 

* Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge                                        bis spätestens 12. 05. 2010

   (Bekanntmachungstafel des Wahlamtes)

 

* Ausgabe der Briefwahlunterlagen                                                                    bis 14. 05. 2010, 12:00 Uhr

   (Wahlamt, Barfüßerstr. 17)                                                                                                                                   

 

* Stimmabgabe                                                                        am 19. 05. 2010  von 09:00 bis 17:00 Uhr

 

* öffentliche Ermittlung der Abstimmungsergebnisse                                                am 19. und 20. 05. 2010

   - für die Fakultätsräte/den Rat des Zentrums für Ingenieurwissenschaften                                                                           ab 17:00 Uhr  

     in den jeweiligen Wahllokalen

   - für den Senat im Hallischen Saal und Anhalter Zimmer, Burse zur Tulpe                                    ab 17:30 Uhr (Folgetag ab 8:00 Uhr)

 

* Bekanntmachung der Wahlergebnisse                                                                        bis 08. 06. 2010

   (Bekanntmachungstafel des Wahlamtes)

 

 

 

 

 

Dr. Martin Hecht                                                                                                        Halle (Saale), 08. 04. 2010

Wahlleiter