MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
- Der Wahlleiter -
W A H L B E K A N N T M A C H U N G
für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter
der Mitgliedergruppe 3 - Studierende -
zum Senat und zu den Fakultäts- bzw. Fachbereichsräten am 11. 05. 2005
I. Rechtsgrundlagen und Wahlgrundsätze
(1) Die Wahlen zum Senat und den Fakultäts- bzw.
Fachbereichsräten an der Martin-Luther-Universität erfolgen auf Grundlage
- des Hochschulgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (HSG-LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA Nr. 25, S.256),
- der Verordnung zur Durchführung von Wahlen
an den Hochschulen (HochschulwahlVO LSA) vom 16. 11. 1993 (GVBl. LSA S.
708), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur
Durchführung von Wahlen an den Hochschulen vom 18. 07. 1994 (GVBl. LSA S. 887),
- der Grundordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 14. 06. 1994 (MBl. LSA Nr. 58/1994), zuletzt geändert durch die 2. Satzung
zur Änderung der Grundordnung vom 15. 07. 1998 (MBl. LSA Nr. 62/1998 S. 2288).
(2) Die Gruppenvertreterinnen und
-vertreter in den Hochschulgremien werden in unmittelbarer freier, gleicher und
geheimer Wahl von den wahlberechtigten Mitgliedern der Universität gewählt. Es
besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
(3) Die Wahl findet in der Regel nach
den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl statt (' 62 Abs. 1 Hochschulgesetz). Die Verhältniswahl
wird durchgeführt, wenn von einer
Wählergruppe drei oder mehr
Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind und von dieser Wählergruppe mindestens zwei gültige Wahlvorschläge
eingereicht wurden, die zusammen mindestens
doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen wie Mitglieder zu
wählen sind (' 10 Abs. 1 HochschulwahlVO).
(4) Abweichend vom Grundsatz der
Verhältniswahl findet die Mehrheitswahl mit
Bindung an die vorgeschlagenen Be-werberinnen oder Bewerber statt, wenn von einer Wählergruppe weniger als drei Vertreterinnen oder
Vertreter zu wählen sind und
mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die zusammen mindestens
doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen wie Mitglieder zu wählen
sind (' 11 Abs. 1 HochschulwahlVO).
(5)
Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen
Bewerberinnen oder Bewerber findet statt, wenn
von einer
Wählergruppe nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag oder nur Wahlvorschläge mit
einer einzigen Bewerberin
oder einem einzigen Bewerber eingereicht wurden oder die Zahl der Bewerberinnen oder Bewerber
in den eingereichten Wahlvorschlägen zusammen nicht doppelt so groß ist wie die
Zahl der zu wählenden Mitglieder (' 12 Abs. 1
HochschulwahlVO).
II. Wahltermin und Wahlorte
Die Wahlen finden am Mittwoch, dem 11. 05. 2005, in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr in den Wahllokalen statt, die gemäß der Tabelle
(siehe Tabelle II) der Wahllokale der jeweiligen Fakultät bzw. dem Fachbereich
sowie dem Studienkolleg zugeordnet sind. Jeder
Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur in diesem Wahllokal ausüben!
III. Sitzverteilung in den Gremien (' 10 Abs. 1, ' 12 Abs. 1, ' 15 Abs. 1 und 2 Grundordnung)
(1) Zur Sitzverteilung in den Gremien
siehe Tabelle I.
(2) Die Amtszeit der Vertreterinnen und
Vertreter der Mitgliedergruppe 3 (Studierende) beträgt ein Jahr.
IV. Wahlberechtigung und Wählbarkeit
(1) Wählen und gewählt werden können
nur Mitglieder, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Weitere
Einzelheiten siehe unter V. (' 2 Abs. 1 HochschulwahlVO).
(2) Jeder Wahlberechtigte kann sein
aktives und sein passives Wahlrecht nur an jeweils einer Fakultät/ einem
Fachbereich ausüben. Jeder Studierende bestimmt bei der Immatrikulation oder
jeweils bei der Rückmeldung durch Option, wo er sein Wahlrecht wahrnehmen
möchte (' 2 Abs. 2 HochschulwahlVO).
(3) Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber
sowie Vertreterinnen und Vertreter eines Wahlvorschlages sowie ihre
Stellvertretung können nicht Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des
Wahlausschusses sein (' 3 Abs. 1 HochschulwahlVO).
V. Wählerverzeichnisse
(1) Die Wahlberechtigten werden getrennt
nach Fakultäten bzw. Fachbereichen in die Wählerverzeichnisse eingetragen. Die
Studienkollegiaten erhalten ein eigenes Wählerverzeichnis, da diese nur
zum Senat wahlberechtigt und wählbar
sind.
(2) Die Wählerverzeichnisse liegen in der Zeit vom 11. 04. 2005 (Montag) bis zum 15. 04. 2005 (Freitag) im Wahlamt,
Universitätsplatz 11 (Löwengebäude), Parterre Raum 7, hochschulöffentlich aus.
Während dieser Zeit können die Verzeichnisse arbeitstäglich von 10:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Donnerstag
von 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag 13:00
bis 17:00 Uhr, von allen Wahlberechtigten der Hochschule eingesehen
werden.
(3) Die Wahlberechtigten der Hochschule
können, wenn sie ein Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten,
dessen Berichtigung oder Ergänzung während der Dauer der Auslegung im Wahlamt
beantragen. Sie haben die erforderlichen Beweise beizubringen. Nach Ablauf der
Auslegungsfrist ist ein entsprechender Antrag nicht mehr zulässig.
(4)
Korrekturen können nur wirksam in den Original-verzeichnissen und durch das
Wahlamt vollzogen werden. Deshalb müssen alle Korrekturanträge über das Wahlamt
an den Wahlleiter gerichtet werden.
VI. Wahlvorschläge (' 8 HochschulwahlVO)
(1) Die Wahlvorschläge können bis spätestens (!) zum 20. 04. 2005,
15.00 Uhr, im Wahlamt, Universitätsplatz 11 (Löwengebäude), eingereicht
werden.
(2) Für die Einreichung von Wahlvorschlägen sollten Sie die Formulare benutzen, die eigens dafür vom Wahlamt entwickelt wurden und den Erfordernissen der HochschulwahlVO entsprechen. Die Formulare sind im Wahlamt, in den Dekanaten, auf den Internetseiten des Wahlamtes oder beim StudentInnenrat erhältlich. Es können nur vollständig und gut lesbar ausgefüllte Wahlvorschläge entgegengenommen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem als Anlage zum Wahlvorschlag eine schriftliche
Zustimmungserklärung für die Aufnahme ihrer Person in den Wahlvorschlag beifügen.
(3) Der Wahlvorschlag muss von
mindestens drei Wahlberechtigten der Hochschule unterzeichnet sein. Diese
dürfen keinen anderen Wahlvorschlag für die Wahl desselben Gremiums
unterzeichnet haben. Weiterhin darf eine Bewerberin oder ein Bewerber sich
nicht in mehrere Wahlvorschläge für die Wahl desselben Gremiums aufnehmen
lassen. Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sowie die Bewerberinnen und
Bewerber müssen für die betreffende Wahl und Mitgliedergruppe wahlberechtigt
sein.
(4) Listenvorschläge sollten mit einem Kennwort versehen werden. Das Kennwort
darf nicht beleidigend wirken oder den Anschein erwecken, als handle es sich um
die Liste einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung.
VII. Stimmabgabe, Briefwahl
(1) Die Wahlberechtigten können nur
persönlich im Wahlraum oder durch Briefwahl ihr Wahlrecht ausüben.
Wahlberechtigte, die aufgrund körperlichen Gebrechens auf fremde Hilfe
angewiesen sind, können sich zur Stimmabgabe einer Vertrauensperson bedienen (' 16 Abs. 1 HochschulwahlVO).
(2) Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt
der Wahl die Abstimmung nicht im Wahlraum durchführen können, erhalten auf schriftlichen
Antrag einen Wahlschein sowie die
entsprechenden Briefwahlunterlagen.
Diese Unterlagen können nur bis zum 06. 05. 2005, 12.00 Uhr, im Wahlamt
beantragt und ausgegeben werden. Die Kosten der Übersendung trägt die Wählerin
oder der Wähler selbst (' 14 HochschulwahlVO).
Tabelle I Sitzverteilung
in den Gremien
|
Gremium |
Mitgliedergruppe |
Anzahl der Sitze |
|
SENAT |
1 - Hochschullehrerinnen und Hochschul- lehrer 2 - wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3 - Studierende 4 - sonst. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
12 4 4 2 |
|
Fak./FB-Räte für Fak./FB mit mehr als 15 Professorenstellen: Juristische
Fakultät Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät Medizinische Fakultät Landwirtschaftliche
Fakultät FB Sprach- und
Literaturwissenschaften FB Kunst-,
Orient- und Altertumswissenschaften FB
Erziehungswissenschaften FB Geschichte,
Philosophie und Sozialwissenschaften FB Mathematik
und Informatik FB Chemie FB Biologie FB
Ingenieurwissenschaften |
1 - Hochschullehrerinnen und Hochschul - lehrer 2 - wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3 - Studierende 4 - sonst. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
12 4 4 2 |
|
Fak./FB-Räte für Fak./FB mit bis zu 15 Professorenstellen: Theologische
Fakultät FB Musik-,
Sport- u. Sprechwissenschaft FB
Biochemie/Biotechnologie FB Pharmazie FB Physik FB
Geowissenschaften |
1 - Hochschullehrerinnen und Hochschul - lehrer 2 - wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3 - Studierende 4 - sonst. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
7 2 2 1 |
Tabelle II Zuordnung der
Einrichtungen zu den Wahllokalen
|
Einrichtung |
Wahllokal |
|
Theologische Fakultät |
Franckeplatz 1,
Haus 30, Sitzungszimmer, Franckesche
Stiftungen |
|
Juristische Fakultät |
Juridicum,
Universitätsplatz 5, 1. Etage der Bibliothek |
|
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Hörsaalgebäude auf
dem Universitätsplatz, Garderobe neben Audimax |
|
Medizinische Fakultät |
UKM, Magdeburger
Str. 24, Vorraum des Hörsaals der ehemaligen Frauenklinik |
|
Landwirtschaftliche Fakultät |
Julius-Kühn-Haus,
Ludwig-Wucherer-Str. 82 – 85, Seminarraum 1 |
|
FB Erziehungswissenschaften |
Franckeplatz 1,
Haus 7, Raum 6, Franckesche
Stiftungen |
|
FB Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften |
Emil-Abderhalden-Str.
6, Erdgeschoss, Konferenzraum
des Zentrums für Sozialforschung |
|
FB Kunst-, Orient- und
Altertumswissenschaften |
Dekanat,
Emil-Abderhalden-Str. 9, Erdgeschoss |
|
FB Sprach- und Literaturwissenschaften |
Dachritzstr. 12,
Foyer |
|
FB Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft (außer
erstes Hauptfach Sport, Sportwissenschaft) |
Händelhauskarree,
Kleine Marktstr. 7, Raum 461,
Ausweichlokal: Konzertsaal |
|
FB Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft/ Wahllokal Sportstud. (erstes Hauptfach Sport, Sportwissenschaft) |
Selkestr. 9,
Haus F, Institut für
Sportwissenschaft, Raum 312 |
|
FB Biochemie/Biotechnologie |
Kurt-Mothes-Str.
3, Seminarraum, Alte Bibliothek |
|
FB Biologie |
Biologicum,
Weinbergweg, Raum 100 |
|
FB Chemie |
Kurt-Mothes-Str.
2, Sitzungszimmer Raum 401 b |
|
FB Geowissenschaften |
Von-Seckendorff-Platz
3, Raum 1.48 |
|
FB Ingenieurwissenschaften |
Kurt-Mothes-Str.
1, 3. Obergeschoss, Raum 2 |
|
FB Mathematik und Informatik |
Von-Seckendorff-Platz
1, (Informatikgebäude), Seminarraum 1.16 |
|
FB Pharmazie |
Foyer des FB
Pharmazie, Wolfgang-Langenbeck-Str.
4 |
|
FB Physik |
Lesesaal der
Bibliothek des FB Physik, Friedemann-Bach-Platz 6 |
|
Studienkolleg |
Nietlebener Str.
6, Raum 33 |
|
Bei allen Anfragen in Wahlangelegenheiten, Einreichen von Wahlvorschlägen
und Änderungsanträgen zu den Wählerlisten wenden Sie sich bitte an das
Wahlamt der Martin-Luther-Universität, Abt. 1/ Wahlamt, Universitätsplatz 11
(Löwengebäude, Parterre, Raum 7) Mo., Di., Do., Fr. jeweils 10:00 – 12:00 und Di. 13:00 – 17:00 Uhr, Do.
13:00 – 15:00 Uhr, (an Tagen vor Feiertagen entfällt die
Nachmittagssprechzeit) oder telefonisch unter 55 21304 bzw. 55 21310. |
|
Alle
wichtigen Termine auf einen Blick (Hinweise im Text beachten!) * Auslage der Wählerverzeichnisse (einschl.
Einspruchsfrist) vom
11. 04. bis 15. 04. 2005 (Wahlamt, Universitätsplatz 11
(Löwengebäude)) arbeitstäglich 10:00
- 12:00 Uhr, Mo., Mi., Do. 13:00 – 15:00 Di.
13:00 - 17:00 Uhr * Einreichung der Wahlvorschläge
bis spätestens 20. 04. 2005, 15:00 Uhr (Wahlamt, Universitätsplatz 11
(Löwengebäude)) * Bekanntmachung der zugelassenen
Wahlvorschläge bis
spätestens 04. 05. 2005 (Bekanntmachungstafel der jeweiligen
Einrichtungen) * Ausgabe der Briefwahlunterlagen
bis 06. 05. 2005, 12:00 Uhr (Wahlamt, Universitätsplatz 11
(Löwengebäude)) * Stimmabgabe am
11. 05. 2005 von 09:00 bis 17:00 Uhr * öffentliche Ermittlung der
Abstimmungsergebnisse am
11. 05. 2005 (und ggf. Folgetagen) -für die Fakultäts-/Fachbereichsräte in
den jeweiligen Wahllokalen ab
17:00 Uhr -für Senat im Hörsaal C und D Melanchthonianum ab
17.00 Uhr (Folgetage ab 8:00 Uhr) * Bekanntmachung der Wahlergebnisse bis
30. 05. 2005 (Bekanntmachungstafel der jeweiligen
Einrichtungen) |
Dr. Martin Hecht Halle
(Saale), 29. 03. 2005
Wahlleiter