MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

- Der Wahlleiter -

 

 

 

Bekanntmachung für die

Wahl der/ des Gleichstellungsbeauftragten

und deren/ dessen Stellvertretung an der

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

am 23.05.2012

 

 

 

Gemäß § 72 Abs. 2 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom 05. Mai 2004 (GVBI. 2004, S. 255 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.07.2010 (GVBl. LSA S. 436) ist an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine Gleichstellungsbeauftragte oder ein Gleichstellungsbeauftragter sowie deren/ dessen Stellvertretung für zwei Jahre zu wählen. Wahlberechtigt sind alle weiblichen Mitglieder (einschließlich der Studentinnen) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Wählbar sind auch männliche Mitglieder der Universität. Die oder der Gleichstellungsbeauftragte soll dem hauptberuflichen wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal angehören.

 

Auf der Vollversammlung der weiblichen Mitglieder der Universität am 18.04.2012 gingen dazu folgende Wahlvorschläge ein:

 

 

Für das Amt der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten

 

 

Frau    Dr. Kathrin Hirschinger                wissenschaftliche Mitarbeiterin

Philosophische Fakultät II

 

 

Für das Amt der Stellvertretung der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten

 

           

Frau    Silvia Sandmann                            Referentin

Prorektorat für Forschung und wissen-schaftlichen Nachwuchs

 

Frau    Dr. Claudia Beetz                           wissenschaftliche Mitarbeiterin

Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

 

Frau    Dr. Karla Schneider                       Kustodin

Zentralmagazin Naturwissenschaftliche

Sammlungen (ZNS)

 

Frau    Andrea Ritschel                              wissenschaftliche Mitarbeiterin

Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

 

 

 

Es wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Die Wählerinnen haben je eine Stimme für die Gleichstellungsbeauftragte und die Stellvertretung. Gewählt ist jeweils, wer Stimmen erhält. Die Reihenfolge der Stellvertretung ergibt sich aus den absteigenden Stimmenzahlen.

 

Die Wahl findet zeit- und ortsgleich mit den Hochschulgremienwahlen statt. Alle Wählerinnen können ihr Wahlrecht nur in den in der Bekanntmachung der Wahlen für den Senat und die Fakultätsräte/ Rat des Zentrums für Ingenieurwissenschaften aufgeführten Wahllokalen wahrnehmen. In den Wahllokalen, die in o.g. Bekanntmachung explizit für Mitgliedergruppe 2 ausgewiesen sind, wählen alle Mitarbeiterinnen des entsprechenden Bereichs. Die Wählerinnen, die keiner Fakultät und auch nicht dem Zentrum für Ingenieurwissenschaften angehören, wählen im Zentralen Wahllokal im Hallischen Saal.

 

Die Wahl findet zeit- und ortsgleich mit den Hochschulgremienwahlen im Zentralen Wahllokal im Hallischen Saal statt. Abgestimmt werden darf nur mit den amtlichen Stimmzetteln. Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl die Abstimmung nicht persönlich im Wahlraum durchführen können, erhalten auf schriftlichen Antrag an das Wahlamt
der Universität (Barfüßerstr. 17, Hinterhaus 2. Etage, Ansprechpartnerinnen Hella Giebler, hella.giebler@verwaltung.uni-halle.de, Tel. 55-21304 oder Yvonne Hellwig yvonne.hellwig@verwaltung.uni-halle.de, Tel. 55-21457) einen Wahlschein sowie die entsprechenden Briefwahlunterlagen.

 

Diese Unterlagen können nur bis zum 18.05.2012, 12:00 Uhr im Wahlamt beantragt und ausgegeben werden. Die Kosten der Übersendung trägt die Wählerin selbst.

 

 

 

Dr. Martin Hecht                                                                                              Halle (Saale), 20.04.2012

Wahlleiter