MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
- Der
Wahlleiter -
Bekanntmachung
für die
Wahl der/ des
Gleichstellungsbeauftragten
und deren/
dessen Stellvertretung an der
Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
am 23.05.2012
Gemäß § 72 Abs. 2 des Hochschulgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (HSG LSA) in der Fassung vom
Auf der Vollversammlung der weiblichen Mitglieder der
Universität am 18.04.2012 gingen dazu folgende Wahlvorschläge ein:
Für das Amt der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
Frau Dr. Kathrin Hirschinger wissenschaftliche Mitarbeiterin
Philosophische
Fakultät II
Für das Amt der Stellvertretung
der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
Frau Silvia Sandmann Referentin
Prorektorat für Forschung und wissen-schaftlichen
Nachwuchs
Frau Dr. Claudia Beetz wissenschaftliche
Mitarbeiterin
Juristische und
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Frau Dr. Karla Schneider Kustodin
Zentralmagazin
Naturwissenschaftliche
Sammlungen (ZNS)
Frau Andrea Ritschel wissenschaftliche
Mitarbeiterin
Juristische und
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Es wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Die
Wählerinnen haben je eine Stimme für die Gleichstellungsbeauftragte und
die Stellvertretung. Gewählt ist jeweils, wer Stimmen erhält. Die Reihenfolge der Stellvertretung
ergibt sich aus den absteigenden Stimmenzahlen.
Die Wahl findet zeit- und ortsgleich
mit den Hochschulgremienwahlen statt. Alle Wählerinnen können ihr Wahlrecht nur in den in der
Bekanntmachung der Wahlen für den Senat und die Fakultätsräte/ Rat des Zentrums
für Ingenieurwissenschaften aufgeführten Wahllokalen wahrnehmen. In den
Wahllokalen, die in o.g. Bekanntmachung explizit für Mitgliedergruppe 2
ausgewiesen sind, wählen alle Mitarbeiterinnen des entsprechenden Bereichs. Die
Wählerinnen, die keiner Fakultät und auch nicht dem Zentrum für
Ingenieurwissenschaften angehören, wählen im Zentralen Wahllokal im Hallischen
Saal.
Die Wahl findet zeit- und
ortsgleich mit den Hochschulgremienwahlen im Zentralen Wahllokal im Hallischen Saal statt. Abgestimmt werden darf nur mit
den amtlichen Stimmzetteln. Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl die Abstimmung
nicht persönlich im Wahlraum durchführen können, erhalten auf schriftlichen Antrag an das Wahlamt
der Universität (Barfüßerstr. 17, Hinterhaus 2. Etage, Ansprechpartnerinnen
Hella Giebler, hella.giebler@verwaltung.uni-halle.de, Tel. 55-21304 oder Yvonne
Hellwig yvonne.hellwig@verwaltung.uni-halle.de, Tel. 55-21457) einen Wahlschein
sowie die entsprechenden Briefwahlunterlagen.
Diese Unterlagen können nur bis zum 18.05.2012,
Dr. Martin Hecht Halle
(Saale), 20.04.2012
Wahlleiter