Im Rahmen des Verfahrens bei hochschulstart.de (Stiftung für Hochschulzulassung) werden
zum Wintersemester 2012/13 die Studienplätze für die an der MLU angebotenen Studiengänge Medizin (Staatsexamen), Pharmazie
(Staatsexamen) und Zahnmedizin (Staatsexamen)
an folgende Bewerber vergeben:
- deutsche Studienbewerber,
- Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten sowie Islands, Liechtensteins
und Norwegens
- Ausländer mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer)
unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Es gelten folgende Regelungen.
Nach Abzug von Studienplätzen für besondere Bewerbergruppen,
wie z.B. Zweitstudienbewerber oder Härtefälle, werden die verbleibenden
Studienplätze wie folgt vergeben:
- 20% der Plätze vergibt hochschulstart an die Abiturbesten,
- 20% der Plätze vergibt hochschulstart nach Wartezeit,
- 60% werden in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben.
Für die im Rahmen des hochschuleigenen Auswahlverfahrens an der
MLU zu vergebenden Studienplätze werden die
folgenden Auswahlkriterien angewandt: |
| Studienfächer |
Auswahlkriterien |
Medizin (Staatsexamen)
Auswahlordnung |
Die Erstellung der Rangliste und die Auswahlentscheidung erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag der MLU nach folgenden Kriterien:
- Am Auswahlverfahren werden nur Bewerber und Bewerberinnen beteiligt, die in ihrem Antrag bei der Stiftung für Hochschulzulassung die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg an erster, zweiter oder dritter Ortspräferenz angegeben haben.
- Bei der weiteren Auswahl und der Erstellung der Ranglisten bestimmt sich der Rangplatz zunächst nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.
- Sofern Bewerberinnen bzw. Bewerber mit ihrem Antrag auf Zulassung innerhalb der vorgesehenen Ausschlussfristen bei der Stiftung für Hochschulzulassung das Ergebnis des "Tests für Medizinische Studiengänge" (TMS - siehe weiter unten) vorlegen und das TMS-Ergebnis besser als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ist, wird eine neue gewichtete Durchschnittsnote gebildet, in die zu 51 % die Abiturdurchschnittsnote und zu 49 % das TMS-Ergebnis (in Form des in eine Schulnote umgerechneten Notenäquivalents) einfließt.
- Wird mit dem Antrag auf Zulassung fristgemäß bei der Stiftung für Hochschulzulassung eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der folgenden Ausbildungsberufe nachgewiesen, verbessert sich die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um 0,1.
- Altenpfleger/in;
- Arzthelfer/in;
- Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in;
- Augenoptiker/in; Augenoptiker/in (staatl. gepr.);
- Ergotherapeut/in;
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in;
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in;
- Hebamme/Entbindungspfleger;
- Logopäde/Logopädin;
- Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik;
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in;
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in;
- Physiotherapeut/in
- Rettungsassistent/ -in
Diese Verbesserung wird nur einmal gewährt, auch wenn mehrere Abschlüsse oben genannter Ausbildungsberufe nachgewiesen werden. Eine im Ausland erworbene Berufsausbildung kann bei nachgewiesener Gleichwertigkeit berücksichtigt werden.
Bei Ranggleichheit in der erstellten endgültigen Rangliste gelten die Bestimmungen des §
18 der Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die zentrale Vergabe von Studienplätzen.
Die Stiftung für Hochschulzulassung erstellt und versendet die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide
im Auftrag der MLU entsprechend der endgültigen Rangplatzeinordnung.
Mit Fragen zur Anwendung der genannten Auswahlkriterien wenden Sie sich bitte direkt an das Studiendekanat
der Medizinischen Fakultät. |
Pharmazie (Staatsexamen)
Auswahlordnung |
Die Auswahl der Studierenden erfolgt durch hochschulstart nach der Abiturdurchschnittsnote. |
Zahnmedizin (Staatsexamen)
Auswahlordnung |
Die Erstellung der Rangliste und die Auswahlentscheidung erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag der MLU nach folgenden Kriterien:
- Am Auswahlverfahren werden nur Bewerber und Bewerberinnen beteiligt, die in ihrem Antrag bei der Stiftung für Hochschulzulassung die MLU an erster, zweiter oder dritter Ortspräferenz angegeben haben.
- Bei der weiteren Auswahl und der Erstellung der Ranglisten bestimmt sich der Rangplatz zunächst nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.
- Sofern Bewerberinnen bzw. Bewerber mit ihrem Antrag auf Zulassung innerhalb der vorgesehenen Ausschlussfristen bei der Stiftung für Hochschulzulassung das Ergebnis des "Tests für Medizinische Studiengänge" (TMS - siehe weiter unten) vorlegen und das TMS-Ergebnis besser als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ist, wird eine neue gewichtete Durchschnittsnote gebildet, in die zu 51 % die Abiturdurchschnittsnote und zu 49 % das TMS-Ergebnis (in Form des in eine Schulnote umgerechneten Notenäquivalents) einfließt.
- Wird mit dem Antrag auf Zulassung fristgemäß bei der Stiftung für Hochschulzulassung eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der folgenden Ausbildungsberufe nachgewiesen, verbessert sich die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um 0,2.
- Zahnmedizinische/r Prophylaxehelfer/in;
- Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (Zahnarzthelfer/in);
- Zahnmedizinische/r Fachassistent/in;
- Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in Zahntechniker/in.
Diese Verbesserung wird nur einmal gewährt, auch wenn mehrere Abschlüsse oben genannter Ausbildungsberufe nachgewiesen werden. Eine im Ausland erworbene Berufsausbildung kann bei nachgewiesener Gleichwertigkeit berücksichtigt werden.
Bei Ranggleichheit in der erstellten endgültigen Rangliste gelten die Bestimmungen des §
18 der Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die zentrale Vergabe von Studienplätzen.
Die Stiftung für Hochschulzulassung erstellt und versendet die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide
im Auftrag der MLU entsprechend der endgültigen Rangplatzeinordnung.
Mit Fragen zur Anwendung der genannten Auswahlkriterien wenden Sie sich bitte direkt an das Studiendekanat
der Medizinischen Fakultät. |
Tests für medizinische Studiengänge (TMS):
Durch die Teilnahme am TMS können Bewerberinnen und Bewerber die Note ihrer Hochschulzugangsberechtigung verbessern und dadurch ihren Listenplatz erhöhen. Eine Verschlechterung ist ausgeschlossen.
Die Anmeldetermine für den TMS liegen im Dezember des Vorjahres und sind Ausschlussfristen.
Der TMS wird von der ITB Consulting GmbH, Bonn, (Testentwicklung und -auswertung) zur Verfügung gestellt und von der zentralen Koordinationsstelle TMS an der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg vorbereitet, organisiert und koordiniert. Informationen zu den Teilnahmebedingungen sind erhältlich bei:
TMS-Koordinationsstelle
Universität Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 153
69120 Heidelberg
bzw. im Internet: http://www.tms-info.org/
Anmeldefrist zum TMS: 01.12.2012- 15.01.2013
Die Teilnahme am TMS ist freiwillig und kostenpflichtig und bestimmt sich ausschließlich nach den von der zentralen Koordinationsstelle TMS festgelegten Bedingungen. Die MLU verwendet ausschließlich das den Teilnehmern von der ITB Consulting GmbH, Bonn, zur Verfügung gestellte Testergebnis. Ohne die Vorlage durch den Bewerber bzw. die Bewerberin erfolgt keine Berücksichtigung des Testergebnisses.
Die Anmeldung zum TMS ersetzt nicht die Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Sofern neben der Durchschnittsnote der Hochschulzulassungsberechtigung das Ergebnis des TMS berücksichtigt und gewertet werden soll, muss eine Kopie der Ergebnismitteilung der ITB Consulting GmbH, Bonn, zusammen mit dem Zulassungsantrag innerhalb der allgemein für Zulassungsanträge vorgesehenen Ausschlussfristen bei der Stiftung für Hochschulzulassung eingereicht werden. |
| |
Alle notwendigen Informationen zur Bewerbung bei hochschulstart finden Sie auf der Homepage von hochschulstart.de. |