Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

 

Resolution des Akademischen Senates zur Einführung

von Studiengebühren

 

 

Im Einklang mit der mehrfach geäußerten Einschätzung der LRK und vor dem Hintergrund nicht vorhandener Rahmenbedingungen lehnt der Akademische Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die Einführung allgemeiner Studiengebühren in Sachsen-Anhalt derzeit ab. Solange nicht über vernünftige Darlehens- und Stipendienmodelle angemessene Rahmenbedingungen geschaffen sind, solange nicht staatlicherseits verbindlich zugesichert ist, dass die Beiträge den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden und dies nicht eine Kürzung der Finanzzuweisung des Landes an die Hochschulen zur Folge hat, solange nicht sichergestellt ist, dass die Beiträge als „zusätzliche Mittel für die Lehre“ verwendet werden, solange kann über eine erforderliche Gesetzesänderung, die die Erhebung von Studiengebühren möglich machen würde, nicht beraten werden.

 

Prof. Dr. Wilfried Grecksch

Rektor

 

 

 

Halle, 9. Februar 2005                                               

 

 

 

Nicole Weber, 30.03.2005