Leitfaden für die Zwischenevaluation von Juniorprofessuren[1]

 

1. Rahmenbedingungen

 

Die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren werden laut Landeshochschulgesetz §41 für die Zeit von drei Jahren auf Zeit benannt. Das Gesetz macht die Verlängerung des Beamtenverhältnisses um weitere drei Jahre von der Bewährung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren im Amt abhängig. Über die Bewährung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors entscheidet der Senat der Martin-Luther-Universität auf Vorschlag des Fachbereichrates bzw. Fakultätsrates unter Berücksichtigung einer Evaluation. Die Evaluation besteht aus einem Selbstbericht der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors, einer Evaluation der Lehre sowie zwei externen sowieggfls. einem möglichen weiteren, internen Gutachten. Das Verfahren hierzu wird in der neuen Grundordnung geregelt.

 

2. Ablauf der Evaluation

 

2.1 Zeitplan

 

Die Evaluation findet im dritten Jahr der Juniorprofessur statt. Im Falle einer Beurlaubung oder Freistellung, die zu einer Verlängerung des Dienstverhältnisses nach § 41 Hochschulgesetz LSA führt, bleibt diese Zeit unberücksichtigt. Die Entscheidung des Fachbereichs- bzw. Fakultätsrats über die Verlängerung soll spätestens zwei Monate vor Ablauf des dritten Jahres erfolgen.

Mit den vorgesehenen Verfahrensschritten ergibt sich daraus folgender Zeitplan:

 

 

Verfahrensschritt

Dauer

Zeitleiste

 

 

 

1. Verfahrenseröffnung von Amts wegen durch die Dekanin/den Dekan

2 Wochen

spätestens 2 Jahre 4-5 Mt.

1.1 Mitteilung über Verfahrenseröffnung, Aufforderung Selbstbericht der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors durch die Dekanin/den Dekan

1.2 Benennung der Evaluationskommission durch den Fakultäts-/Fachbereichsrat

2. Abgabe des Selbstberichtes der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors

 2  Wochen

2 Jahre 5 Mt.

43. Bestimmung der Gutachterinnen/Gutachter durch die Evaluationskommission, Eingang der Gutachten

8 Wochen

2 Jahre 7-8 Mt.

4. Bericht der Evaluationskommission

2 Wochen

2 Jahre 8 Mt.

5. Stellungnahme der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors

1 Woche

6. Beschluss des Fakultäts-/Fachbereichsrates; Weiterleitung an den Senat

4 Wochen

2 Jahre 9-11 Mt.

 

7. Beschluss des Senates; Antrag an den Rektor

8. Bearbeitung durch die Personalabteilung

 

 


Variante 1: Einstellungstermin zum 1. Oktober

 

30. Nov.

31. Dez.

31. Jan.

28. Feb.

31. März

30. April

31. Mai

30. Juni

31. Juli

30. Aug.

2. J 2 Mt.

2. J 3 Mt.

2 J 4 Mt.

2 J 5 Mt.

2 J 6 Mt.

2 J 7 Mt.

2 J 8 Mt.

2. J 9 Mt.

2 J 10 Mt.

2 J 11 Mt.

 

 

1. Verfahrenseröffnung von Amts wegen durch die Dekanin/den Dekan

1.1 Mitteilung über Verfahrenseröffnung, Aufforderung Selbstbericht der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors durch die Dekanin/den Dekan

1.2 Benennung der Evaluationskommission durch den Fakultäts-/Fachbereichsrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Abgabe des Selbstberichts der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Bestimmung der Gutachterinnen/Gutachter durch die Evaluationskommission, Eingang der Gutachten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Bericht der Evaluationskommission

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Stellungnahme der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors

6.  Beschluss des Fakultäts-/Fachbereichsrates; Weiterleitung an den Senat

7. Beschluss des Senats, Antrag an den Rektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8. Bearbeitung durch die Personalabteilung

 

 

 


Variante 2: Einstellungstermin zum 1. April

 

31. Mai

30. Juni

31. Juli

31. Aug.

30. Sept.

31. Okt.

30. Nov.

31. Dez.

31. Jan.

28. Feb..

2. J 2 Mt.

2. J 3 Mt.

2 J 4 Mt.

2 J 5 Mt.

2 J 6 Mt.

2 J 7 Mt.

2 J 8 Mt.

2. J 9 Mt.

2 J 10 Mt.

2 J 11 Mt.

 

 

1. Verfahrenseröffnung von Amts wegen durch die Dekanin/den Dekan

1.1 Mitteilung über Verfahrenseröffnung, Aufforderung Selbstbericht der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors durch die Dekanin/den Dekan

1.2 Benennung der Evaluationskommission durch den Fakultäts-/Fachbereichsrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Abgabe des Selbstberichts der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Bestimmung der Gutachterinnen/Gutachter durch die Evaluationskommission, Eingang der Gutachten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Bericht der Evaluationskommission

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Stellungnahme der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors

6.  Beschluss des Fakultäts-/Fachbereichsrates; Weiterleitung an den Senat

7. Beschluss des Senats, Antrag an den Rektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8. Bearbeitung durch die Personalabteilung

 

 

 


2.2 Verfahrensschritte

 

2.2.1 Verfahrenseröffnung

Das Verfahren wird von Amts wegen von der Dekanin/dem Dekan eröffnet, indem sie/er die Juniorprofessorin/den Juniorprofessor zur Einreichung des Selbstberichts auffordert. Gleichzeitig setzt der Fakultäts-/Fachbereichsrat eine Evaluationskommission ein. Sie besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, von denen zwei Frauen sein sollten: drei Professorinnen/Professoren und je einer Vertreterin/einem Vertreter des Mittelbaus und der Studierenden. Mindestens eine Professorin/ein Professor muss aus einem anderen Fachgebiet stammen. Auf Antrag der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors kann eine Mentorin/ein Mentor als beratendes Mitglied in die Evaluationskommission aufgenommen werden.

 

2.2.2 Selbstbericht

 

Die Juniorprofessorin/der Juniorprofessor legt eine Dokumentation ihrer/seiner Leistungen in den ersten zweieinhalb Jahren der Juniorprofessur vor. Diese besteht aus einer persönlichen Stellungnahme und einer Dokumentation, die die Leistung belegt (Details siehe „3. Selbstbericht der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors“).

 

2.2.3 Bestimmung der  Gutachterinnen/Gutachter

 

Die Evaluationskommission bestimmt zwei externe Professorinnen/Professoren als Gutachterinnen/Gutachter, die eine schriftliche Beurteilung der Forschungsarbeit der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors abgeben.  Sie dürfen erst nach Vorlage des Selbstberichts bestimmt werden.  Zusätzlich kann ein weiteres internes und von einer Professorin / einem Professor des zuständigen Fachbereichs verfasstes Gutachten angefordert werden.

 

2.2.4  Gutachten

 

Als Grundlage für ihr Gutachten erhalten die  Gutachterinnen/Gutachter den von der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor zusammengestellten Selbstbericht.

Die Gutachterinnen/Gutachter sollen in erster Linie die Forschungstätigkeit der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors beurteilen. Sie können in ihrer Evaluation jedoch auch Aspekte der Lehrtätigkeit sowie der Gremienarbeit mit einbeziehen. Sie sollen eine Prognose zum erfolgreichen Abschluss des wissenschaftlichen Vorhabens in den nächsten drei Jahren abgeben.

Die Gutachterinnen/Gutachter sollen primär eine Beurteilung der Forschungsleistung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors abgeben, sie können daran jedoch auch eine Empfehlung zur Verlängerung der Juniorprofessur anschließen.

Den  Gutachten ist maßgeblicher Einfluss auf die Evaluationsentscheidung über die Forschungsleistung einzuräumen.

 

2.2.5 Bericht der Evaluationskommission

 

Aufgrund des von der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor eingereichten Selbstberichts sowie der  Gutachten verfasst die Evaluationskommission einen schriftlichen Bericht. Der Bericht umfasst eine Beschreibung und kritische Evaluation von Forschung, Lehre und Gremienarbeit sowie eine Einschätzung der weiteren wissenschaftlichen Entwicklung der Kandidatin/des Kandidaten. Bei der Beurteilung der Forschungsleistung ist den Gutachten maßgeblichen Einfluss auf die Evaluationsentscheidung einzuräumen (siehe „2.2.4 Gutachten“). Die Beurteilung der Lehre basiert auf der Evaluation der Lehre (siehe Evaluationsordnung#). Der Bericht der Evaluationskommission endet mit einer Empfehlung bezüglich der Verlängerung der Juniorprofessur (siehe „5. Bericht der Evaluationskommission“).

Nach Zustellung des Berichts der Evaluationskommission und sämtlicher Gutachten hat die Juniorprofessorin/der Juniorprofessor sieben Tage eine Woche Zeit für eine Stellungnahme.

 

2.2.6 Entscheidung des Fakultäts-/Fachbereichsrates

 

Aufgrund der vorliegenden Dokumente (Selbstbericht der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors;  Gutachten; Bericht der Evaluationskommission; Stellungnahme der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors) fällt der Fakultäts-/Fachbereichsrates eine Entscheidung, die schriftlich festgehalten wird und die die Abstimmungsergebnisse des Fakultätsrates sowie die Begründung für das Votum beinhaltet. Der Fakultäts-/Fachbereichsrat empfiehlt dem Senat der Martin-Luther-Universität eine Entscheidung über eine Verlängerung der Juniorprofessur und liefert dazu einen zusammenfassenden und aussagekräftigen Bericht des Evaluationsverfahrens, s.5. (Ergänzung 14.11.2005). Der Senat der Martin-Luther-Universität wird durch das Rektorat (Ergänzung 14.11.2005) umgehend von der Empfehlung unterrichtet und stellt die Bewährung auf Basis des Fachbereichsvotums fest. Das Rektorat verlängert nach Feststellung der Bewährung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors das Dienstverhältnisses der Juniorprofessur um weitere drei Jahre. Bei Feststellung der Nicht-Bewährung gewährt das Rektorat eine Verlängerung des Dienstverhältnisses um ein Jahr.

 

 

3. Selbstbericht der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors

 

Der Selbstbericht der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors besteht aus zwei Teilen: einer persönlichen Stellungnahme und einer Dokumentation:

- Die persönliche Stellungnahme beschreibt die Aktivitäten in den vergangenen zweieinhalb Jahren der Juniorprofessur. Es ist vorgesehen, dass hierbei auf die drei Bereiche Forschung, Lehre und Gremienarbeit eingegangen wird. Im Gegensatz zu der eher faktischen Bestandsaufnahme der Dokumentation hat die Juniorprofessorin/der Juniorprofessor in der Stellungnahme die Gelegenheit, ihre/seine Forschungsschwerpunkte darzustellen und zu gewichten. Dabei sollte vor allem der Stand der Arbeit an wichtigen langfristigen Forschungsarbeiten, Problemlösungen und Perspektiven deutlich gemacht werden. Darüber hinaus sollten Pläne und Konzepte für die weitere Ausgestaltung der Juniorprofessur entwickelt werden. Die Stellungnahme soll selbstkritisch sein, also nicht nur Erfolge, sondern auch Probleme und Vorschläge zu ihrer Lösung mitteilen. Die persönliche Stellungnahme soll mindestens drei und höchstens zehn Seiten umfassen.

- Die von der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor einzureichende Dokumentation dient der umfassenden Darstellung der Aktivitäten in Forschung, Lehre und Gremienarbeit in den ersten zweieinhalb Jahren der Juniorprofessur. Die Auswahl der Dokumente soll den Gepflogenheiten des eigenen Fachgebietes entsprechen und umfasst in der Regel folgende Unterlagen:

 

1.        Lebenslauf (mit Stipendien, beruflichen Positionen, Preisen, Funktionen innerhalb und außerhalb der Universität)

2.        Bibliographie

3.        Liste der Vorträge

4.        Sonderdrucke oder Kopien von Veröffentlichungen (höchstens drei)

5.        Bericht über den aktuellen Stand von Forschungsvorhaben (mindestens drei und höchstens zehn Seiten)

6.        Planung/Konzepte/Projektskizzen für Forschungsvorhaben für das vierte bis sechste Jahr der Juniorprofessur (mindestens drei und höchstens zehn Seiten)

7.        Lehre (Aufstellung der Lehrveranstaltungen mit SWS; Angaben zur Beteiligung an Prüfungen von Studierenden sowie zur Betreuung von Examenskandidatinnen/Examenskandidaten bzw. Doktorandinnen/Doktoranden.

8.        Evaluation der Lehre nach der Evaluationsverordnung sowie ggfs. weitere zusätzliche Lehrevaluationen (studentische und externe Lehrevaluationen aus den ersten zweieinhalb Jahren der Juniorprofessur)

9.        Studienberatung und andere beratende akademische Tätigkeiten

10.   Auflistung eingeworbener Drittmittelprojekte (Kurzbeschreibung, Mittelgeber, Volumen)

11.   Gremienarbeit und akademische Selbstverwaltung

12.   weiteres unterstützendes Material (z.B. Belege zu Tätigkeiten als Gutachterin/Gutachter, Beraterin/Berater, Herausgeberin/Herausgeber, leitende Funktionen in wissenschaftlichen Vereinigungen)

 

 

4. Bewertungskriterien

 

Der Evaluation liegen Kriterien zu Grunde, die sich bereits in anerkannten Verfahren zur Beurteilung von akademischen Leistungen bewährt haben. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass einzelne Kriterien, insbesondere aus dem quantitativen Bereich (Drittmittel, internationale Publikationen), in den jeweiligen Disziplinen sehr unterschiedliche Bedeutung und Realisierungschancen haben. Die unten aufgeführten Kriterien bieten deshalb lediglich einen möglichen Rahmen der Evaluation, der – abhängig vom jeweiligen Fach – erweitert oder eingegrenzt werden kann.

Ausgangspunkt und Grundlage der Bewertung ist die Überzeugung, dass Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren eigenständige Forscherpersönlichkeiten sind, die dazu in der Lage sind, ihren Forschungs- und Arbeitsbereich selbständig zu gestalten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuleiten und ihren Arbeitsbereich nach außen zu vertreten.

Für die Bewertung der Forschung, Lehre und Gremien gilt: Die Weitergabe von Wissen und die Verantwortung für Studierende und Graduierte ist ein wesentlicher Bestandteil einer Juniorprofessur. Die positive Bewertung der Lehre ist daher für die Evaluation wesentlich.: Ohne eine positive Lehrevaluation kann eine Juniorprofessur nicht verlängert werden. Forschung ist jedoch das sine qua non. Dabei gilt der Grundsatz, dass exzellente Forschung Defizite in der Lehre in begrenztem Umfang ausgleichen kann, nicht aber eine exzellente Lehre eine weniger gute Forschungsevaluation. Engagement in der universitären Selbstverwaltung wird berücksichtigt. Das Engagement einer Juniorprofessorin/eines Juniorprofessors muss jedoch nicht so umfassend sein wie bei Professorinnen/Professoren auf unbefristeten Stellen.

 

4.1 Forschung

 

-             Quantität und Qualität der Veröffentlichungen

-             Tätigkeit als Herausgeberin/Herausgeber, Redakteurin/Redakteur oder Rezensentin/Rezensent)

-             Breite und Tiefe der Fragestellungen und Veröffentlichungen

-             Erweiterung und Innovation der Forschungsansätze inm  Vergleich zur Dissertation

-             Eigenständigkeit des wissenschaftlichen Ansatzes

-             Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären Forschung

-             Bedeutung der Forschung im deutschen und internationalen Vergleich

-             Einwerben von Drittmitteln

-             wissenschaftliche Kooperationen (universitäre/außeruniversitäre; Deutschland/international)

-             andere Kooperationen (kulturelle, soziale und politische Einrichtungen; Wirtschaft, Industrie etc.)

 

4.2 Lehre

 

-            Fachwissen (theoretische Fundierung, Klarheit des Ansatzes, Materialkenntnis, Fachdidaktik)

-            Beratungsfähigkeit (Flexibilität, Objektivität, Verantwortung, Entscheidungshilfen etc.)

-            Lehrevaluation durch Studierende

-            Internationalität (Betreuung von Austauschstudierenden, internationale Doktorandinnen/Doktoranden, Teilnahme an internationalen Hochschulkooperationen, persönlich eingeworbene Studienplätze im Ausland, internationale Sommerschulen, Lehrangebote in englischer Sprache oder anderen Fremdsprachen)

-            besondere Aktivitäten zur Förderung der Gleichstellung

-            Didaktik (Kommunikation, Präsentation von Wissen, Lehrmaterial)

-            Einsatz von Multimedia und Förderung der Multimediakompetenz der Studierenden

-            Lehrplan

-            -Lehrspektrum

 

4.3 Gremienarbeit und außeruniversitäres Engagement

 

-             Beteiligung an Gremienarbeit am Institut und innerhalb der Universität

-             Tätigkeit für Wissenschafts- und Standesorganisationen

-             Tätigkeiten für Bildungs-, Regierungs- oder andere Institutionen

 

 


5. Bericht der Evaluationskommission

 

Der schriftliche Bericht der Evaluationskommission fasst die von der Juniorprofessorin/dem Juniorprofessor eingereichten Unterlagen sowie die externen Gutachten zusammen. Daraus abgeleitet wird die Empfehlung zur Verlängerung der Juniorprofessur.

Der Bericht sollte in möglichst klarer und knapper Form (2 bis 3 Seiten) gestaltet sein. Die abschließende Bewertung sollte aus den unter „4. Bewertungskriterien“ genannten Kriterien basieren und in einer Einschätzung der Kandidatin/des Kandidaten im deutschen und internationalen Vergleich münden.

Der Bericht sollte auf folgende Punkte eingehen:

 

1.       Zusammenfassung (Rahmenbedingungen, wesentliche Ergebnisse, Empfehlung)

 

2.        Einleitung

-            Rahmenbedingungen der Evaluation (Vorgehensweise, Beschreibung des Selbstberichts, Auswahl und Beschreibung der externen Gutachterinnen/Gutachter)

-            Kriterien und Maßstäbe der Bewertung

 

3.        Darstellung und Profil der Forschung

-            Schwerpunkte

-            Darstellung der Einzelleistungen

-            Wissenschaftliche Kooperationen

 

4.        Darstellung der Lehre

-             Darstellung der Lehrveranstaltungen

-             Betreuung von Studierenden, Examenskandidatinnen/Examenskandidaten sowie Doktorandinnen/Doktoranden

-             Didaktik

 

5.        Darstellung der Gremienarbeit und außeruniversitäres Engagement

 

6.        Erkenntnisse und Einschätzungen

-            Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung fachspezifischer Besonderheiten

-            Einzelbewertung der Leistungen in Forschung, Lehre und Gremienarbeit und außeruniversitäres Engagement im deutschen und internationalen Vergleich

-            Bewertung der Gesamtleistung

-            Zukünftige Entwicklungschancen der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors

 

7.        Empfehlung der Evaluationskommission an den Fakultäts-/Fachbereichsrat

-            Empfehlung der Verlängerung

-            Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung von Leistung, Rahmenbedingungen etc. der Juniorprofessur

 

 

 

 



[1] Senat vom 8.12.2004, ergänzt 14.11.2005