Beschluß zur Bildung von Senatskommissionen in der Legislaturperiode 2003 - 2006
I.
Senatskommissionen Gemäß
§ 78 Abs. 1 HSG-LSA und § 4 der Geschäftsordnung des Senats bildet der
Akademische Senat im o. g. Zeitraum folgende ständige Kommissionen: 1.
die Kommission für Strukturentwicklung und Finanzen als eine
empfehlende Kommission 2.
die Forschungskommission als eine empfehlende
Kommission 3.
die Kommission für Studium und Lehre als eine empfehlende
Kommission
II.
Aufgaben der Senatskommissionen Die
Kommissionen erarbeiten für den Akademischen Senat Beschlussvorlagen, die
sich insbesondere auf folgende Aufgaben beziehen: Kommission für
Strukturentwicklung und Finanzen: -
Hochschulentwicklungsplan -
Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Hochschuleinrichtungen der
Universität sowie von An-Instituten
-
Änderung und Fortschreibung des Stellenplanes
-
Neuzuordnung von Stellen -
Haushaltsplanentwurf
der Universität und den Haushalt der Körperschaft -
Verteilung der zugewiesenen Mittel (soweit nicht
Kanzlerhaushalt) -
Prüfung der Freigabe von C-Stellen zur
Ausschreibung/Denominationsänderungen (§ 43 Abs. 1 HSG-LSA) Forschungskommission: -
Forschungsprofil
(Bildung von Forschungsschwerpunkten, Einrichtung
von
Sonderforschungsbereichen u.ä.) -
Förderung der Forschungskooperation innerhalb der Universität sowie
mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen
Universitäten (national und international) -
Förderung des Wissenschafts- und Technologietransfer -
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses -
Forschungsberichterstattung -
Vergabe von Haushaltsmitteln zur Pflege internationaler
Beziehungen -
Abgabe von Empfehlungen bei Anträgen an den Allgemeinen
Stiftungsfonds der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
-
Begleitung und Evaluierung der Interdisziplinären
Wissenschaftlichen Zentren -
Koordination der internationalen Austauschbeziehungen
Kommission für Studium und
Lehre: -
Initiativen zur Studienreform -
Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen -
Abgabe von Stellungnahmen zu Studien-, Prüfungs- und
Habilitationsordnungen -
Evaluation von Studium und Lehre -
internationale Studienangelegenheiten -
Festsetzung von Zulassungszahlen -
Maßnahmen zur wissenschaftlichen Weiterbildung
-
Vergabe von Exkursionsmitteln III.
Zusammensetzung der Kommissionen 1. Den
Kommissionen gehören mit Stimmrecht an: (a)
der zuständige Prorektor als Vorsitzender (b)
Vertreter der einzelnen Statusgruppen in folgenden
zahlenmäßigen Zusammensetzungen:
(c)
die Gleichstellungsbeauftragte oder eine von der
Gleichstellungskommission gewählte ständige Vertreterin 2. Die Stellvertreter der für die
Kommission zuständigen Prorektoren und der Kanzler gehören allen
Kommissionen und der Vertrauensdozent der Deutschen
Forschungsgemeinschaft der Forschungskommission kraft Amtes mit
beratender Stimme an. Die zuständigen Abteilungsleiter nehmen an den
Sitzungen ebenfalls mit beratender Stimme teil. 3. Über die personelle Zusammensetzung
entscheidet der Senat, wobei die jeweiligen Statusgruppen ein
Vorschlagsrecht haben. 4.Im
Sinne der Anwendung des Stellvertreterprinzips gemäß §70/Abs. 5 HSG
bestimmt der Senat für die Statusgruppe 1 zwei stellvertretende
Kommissionsmitglieder in numerierter Reihenfolge, bei allen anderen
Statusgruppen ein stellvertretendes Mitglied. IV.
Fachkommissionen Zu
den o. g. Kommissionen werden folgende Fachkommissionen
gebildet: Zur
Kommission für Strukturentwicklung und Finanzen: -
Bibliothekskommission -
Gerätekommission Zur
Forschungskommission: -
Graduiertenförderungskommission -
Kommission für die Vergabe der Universitätspreise -
Kommission zur Vergabe des Martin-Luther-Stipendiums
-
Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen
wissenschaftlichen Fehlverhaltens -
Kommission für den internationalen Austausch Zur
Kommission für Studium und Lehre: - Lehrerbildungskommission
-
Kommission für wissenschaftliche Weiterbildung
- Kommission für Informationstechnologien und Multimedia V.
Aufgaben der Fachkommissionen Die
Fachkommissionen arbeiten weitestgehend selbständig. Die Umsetzung von
Beschlußempfehlungen an den Senat muß über die Hauptkommission
erfolgen. Die
Fachkommissionen haben insbesondere folgende Aufgaben: Bibliothekskommission -
Erarbeitung von Vorschlägen zur Struktur der ULB - Umsetzung der Bibliothekskonzeption -
Erarbeitung eines Vorschlags zur Verteilung der Mittel für Bücher
und Zeitschriften -
Entwurf von Ordnungen d. ULB Gerätekommission -
Erarbeitung eines Vorschlages für die Gerätelisten HBFG und
Titel 81271 (außer Rechentechnik) für das Haushaltsjahr in Abstimmung mit
der Forschungskommission Graduiertenförderungskommission -
Feststellung
des Vorliegens der fachlichen Voraussetzungen für die Gewährung eines
Stipendiums nach §§ 2 und 3 des Graduiertenförderungsgesetzes (GradFG
LSA) -
Festlegung der Förderungsdauer nach § 6 Abs. 2 GradFG LSA -
Beurteilung der Notwendigkeit der Gewährung von besonderen
Zuwendungen nach § 5 Abs. 4 GradFG LSA aufgrund von Stellungnahmen der
zuständigen Fakultät/des Fachbereichs -
Feststellung des Bemühens der Stipendiatinnen und Stipendiaten um
die Verwirklichung des Zwecks der Stipendiengewährung Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen
wissenschaftlichen Fehlverhaltens -
Tätigwerden
bei Vorliegen hinreichender Verdachtsmomente für wissenschaftliches
Fehlverhalten auf Antrag des Ombudsmanns oder der Ombudsfrau bzw. wenn sie
selbst entsprechende Hinweise erhält -
Durchführung des Vorprüfungsverfahrens und des förmlichen
Untersuchungsverfahrens entsprechend den Beschlüssen des Akademischen
Senates vom 9. Dezember 1998 und vom 13. Juni 2001 “Zum Umgang mit
wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg” -
Berichterstattung über die Ergebnisse der Verfahren und Vorlegen
von Beschlußempfehlungen Kommission für die Vergabe der
Universitätspreise - Nominierung der Kandidatinnen
und Kandidaten für die Verleihung der Universitätspreise
(Christian-Wolff-Preis, Dorothea-Erxleben-Preis, Anton-Wilhelm-Amo-Preis,
Wissens- und Technologietransferpreis, Lehrinnovationspreis) nach
entsprechenden Auswahlverfahren im Zusammenwirken von Prorektor für
Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und internationale
Beziehungen und Prorektor für Studium und Lehre
-
Feststellung des Vorliegens der fachlichen Voraussetzungen für die
Gewährung des Martin-Luther-Nachwuchsstipendiums entsprechend den
“Allgemeinen Richtlinien für die Vergabe von
Martin-Luther-Nachwuchsstipendien an den wissenschaftlichen Nachwuchs
im Sinne des § 1 Ziff. 2b der Satzung der Vereinigung der Freunde und
Förderer der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg e.V.” und
Beschlußfassung über die Stipendiengewährung -
Feststellung des Bemühens der Martin-Luther-StipendiatInnen und
-Stipendiaten um die Verwirklichung des Zwecks der
Stipendiengewährung - Widerruf von Bewilligungen (ganz oder
teilweise) und Geltendmachung von Erstattungsansprüchen bei Vorliegen
wichtiger Gründe Lehrerbildungskommission
-
Gremium
für alle Fragen der Lehrerbildung -
Erarbeiten von Konzeptionen zur Struktur der Lehrerbildung und
Erarbeiten von Stellungnahmen zur Lehrerbildung -
Erarbeiten grundsätzlicher Regelungen für die Universität wie
Praktikumsordnung, Leitfaden
für Studienordnung,
Lehrerfort- und -weiterbildung -
berufbegleitende Studiengänge. Kommission für
internationalen Austausch -
Koordination
der internationalen Austauschbeziehungen -
Unterstützung ausländischer Dozent(inn)en und Studierender bei der
Organisation ihres Aufenthaltes und von Universitätsangehörigen im
Ausland -
Unterstützung
der Arbeit des Ausländerbeauftragten des Akademischen Senats
-
Evaluierung
der Universitätsverträge und Fachbereichsvereinbarungen - Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Zuschüssen zur Pflege internationaler Beziehungen Kommission für
Wissenschaftliche Weiterbildung - Entwicklung und Etablierung
fachübergreifender Weiterbildungsangebote -
Grundsätzliche
Fragen des Einsatzes der Rechentechnik und Vorschläge zur Ausbauplanung im
Bereich IT (Aufgaben der Datenverarbeitungskommission gemäß HSG LSA § 101
Abs. 4), insbesondere Entscheidung über Weiterleitung von HBFG-Anträgen
und ihre universitäre Reihung -
Erarbeitung
einer Konzeption für ein Multimedia-Kompetenzzentrum an der
Universität -
Erarbeitung
von Vorschlägen zur Einführung von notwendigen IT-Diensten im akademischen
Bereich für eine moderne, attraktive Universität -
Vorschläge
für die Erarbeitung von Richtlinien zur IT-Sicherheitsstruktur -
Herausarbeitung
von IT-Schnittstellen, die zwischen den Einrichtungen der Universität für
ein effizientes Arbeiten geschaffen werden müssen -
Beratung
des Universitätsrechenzentrums im Sinne eines wissenschaftlichen
Beirates VI. Zusammensetzung der
Fachkommissionen Die
Zusammensetzung der Fachkommissionen ergibt sich aus gesetzlichen
Regelungen bzw. aus der Aufgabenstellung der jeweiligen Kommission, für
die der zuständige Prorektor das Vorschlagsrecht besitzt. Für die
Graduiertenförderungskommission gilt Punkt III.3. Die
Gleichstellungsbeauftragte oder eine von der Gleichstellungskommission
gewählte ständige Vertreterin gehört den Fachkommissionen an. Die personelle Zusammensetzung dieser
Kommissionen ist vom Senat zu bestätigen. VII. Verfahrensregelungen
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Nicole Teichert, 18. September 2003