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Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
Akademischer Senat
FÜR UNSERE UNIVERSITÄT
Memorandum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
an den Landtag von Sachsen-Anhalt
Im Haushaltsplan 1999 sind für die Hochschulen gravierende Mittelkürzungen
vorgesehen. Sie würden sich für unsere Universität - die
mit Abstand älteste, größte und differenzierteste Hochschule
des Landes - besonders fatal auswirken. Inzwischen ist das auch in der
Landesregierung erkannt worden. Es sind mit den Hochschulen Gespräche
in Gang gekommen, die die schlimmsten Auswirkungen abwenden sollen. Vom
neu ernannten Kultusminister erhoffen sich die Universitäten und Fachhochschulen
dabei tatkräftige Unterstützung.
Nicht die Regierung, sondern das Parlament ist aber der Gesetzgeber.
Gerade im Lande Sachsen-Anhalt trägt es besondere Verantwortung. Deswegen
wendet sich der Akademische Senat der Martin-Luther-Universität im
Namen der Studierenden, der wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiter
und der Professoren, mit diesem Memorandum an den Landtag von Sachsen-Anhalt.
Er bittet ihn mit allem Ernst, seine Fürsorgepflicht für uns
wahrzunehmen und die verfassungsmäßig gebotene finanzielle Grundausstattung
der Martin-Luther-Universität bereitzustellen.
Wir sind uns sicher, daß der Erhalt einer klassischen Volluniversität
für unser Land notwendig ist. Nur hier kann erstklassige Forschung
in ihrer ganzen Breite stattfinden. Nur hier kann der wissenschaftliche
Nachwuchs in einer Vielzahl von Fachgebieten herangebildet werden, den
das Land benötigt. Und nur hier ist auch der Ort, wo gewährleistet
werden kann, daß bei uns im Land ein voll ausdifferenziertes Fächerangebot
für unsere Studierenden angeboten wird. Dies sind auch die Gründe,
weshalb der Wiederaufbau unserer Universität nicht einfach unterbrochen
werden darf. Ausgaben für Wissenschaft und Forschung und für
die bestmögliche Ausbildung der jungen Generation sind keine konsumptiven
Kosten, sondern notwendige Zukunftsinvestitionen. Unsere Universität
darf nicht wieder, wie schon einmal, dazu gezwungen werden, von ihrer Substanz
zu leben.
Wir ersuchen deshalb den Landtag von Sachsen-Anhalt, insbesondere
dafür Sorge zu tragen, daß
- unserer Medizinischen Fakultät die ihr für den Umstrukturierungsprozeß
gesetzlich zugesicherten Mittel erhalten bleiben,
- die Nachbesetzung der turnusmäßig freiwerdenden
Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs und für Professoren
garantiert und nicht aus finanziellen Gründen blockiert wird,
- der schrittweise weitere Aufbau der Universität durch
ausgewählte Neuberufungen gewährleistet bleibt und auch die dafür
unerläßlichen Erstausstattungsmittel bereitgestellt werden,
- die Arbeitsfähigkeit der Universität durch ausreichende
Mittel für wissenschaftliche Literatur, Geräte und den laufenden
Unterhalt gesichert wird und
- die Kofinanzierung von Bundesmitteln für Bauten und Großgeräte
bestehen bleibt und die erforderlichen Mittel für kleine Baumaßnahmen
und dringend erforderliche Bausanierungen bereitgestellt werden.
Wir wissen, daß selbst dieses Minimalprogramm für das Land
eine außerordentliche Kraftanstrengung bedeutet. Aber die im Regierungsentwurf
vorgesehene Kürzung des Hochschulhaushaltes (ohne Medizin) um über
18 Millionen DM auf einen Schlag kann eine so komplexe und leistungsfähige
Einrichtung wie die Martin-Luther-Universität einfach nicht verkraften,
ohne Schaden zu nehmen. Über die dauerhaft angespannte Finanzlage
des Landes machen wir uns keine Illusionen. Eine Offenlegung des mittelfristigen
Finanzplanes des Landes für den Hochschulbereich ist deshalb unerläßlich.
Wir erklären ausdrücklich die Bereitschaft, an einer verläßlichen
mittelfristigen Struktur- und Finanzplanung für unsere Universität
konstruktiv mitzuarbeiten. Wir appellieren an den Landtag, entsprechende
Initiativen aktiv zu unterstützen, da nur so die Zukunft von Forschung
und Lehre an der Martin-Luther-Universität und im Lande Sachsen-Anhalt
nachhaltig gesichert werden kann.
Prof. Dr. Reinhard Kreckel
Vorsitzender des Akademischen Senats
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