Hochschulstrukturplanung des

Landes Sachsen-Anhalt

 

- Entwurf -



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium Sachsen-Anhalt

 

15. Juli 2003

 


 

 

 

 

INHALT

Präambel. 4

1. Ausgangssituation. 5

2. Ziele und Leitlinien der Hochschulplanung.. 7

3. Verfahren. 10

4. Hochschulplanerische Analyse: Ansatzpunkt für die Neustrukturierung.. 11

4.1 Hochschulfinanzierung und Wirtschaftskraft des Landes  11

4.2 Vergleiche und formelmäßige Bemessung von Kapazitäten und Kosten. 11

4.3 Hochschulplanerische Analyse und Befunde  13

4.4 Die neustrukturierte Hochschullandschaft 14

4.5 Strukturveränderungen an den einzelnen Hochschulen und Anstöße zur Verbesserung der Kooperation zwischen den Hochschulen gemäß Hochschulstrukturplanung (entsprechend 4.4.1) 15

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. 15

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. 16

Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design Halle. 17

Hochschule Anhalt (FH) 17

Hochschule Harz (FH) 18

Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) 19

Fachhochschule Merseburg. 20

5. Regionalwirtschaftliche Effekte von Hochschulen. 28

6. Umsetzung.. 30

6.1 Entwicklung der Rahmenbedingungen  30

6.2 Personalwirtschaftliche Maßnahmen. 31

6.3 Zeitablauf 32

6.4 Akteure. 32

6.5 Flankierende Maßnahmen. 33

6.6 Controlling. 33

6.7 Hochschulgesetzgebung  34

Anlagen. 36

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abkürzungen

 

Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden für die Hochschulen, z.B. in Tabellen, und wenige andere Abkürzungen benutzt:

 

MLU     Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

OvG      Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

HKD             Hochschule für Kunst und Design, Burg Giebichenstein, Halle

HAh             Hochschule Anhalt (FH), Hochschule für angewandte Wissenschaften

HHz             Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH)

HMd             Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)

HMe             Fachhochschule Merseburg

 

FB            Fachbereich

DFG             Deutsche Forschungsgemeinschaft

Präambel

 

Sachsen-Anhalt verfügt über ein gut ausgebautes und in weiten Bereichen leistungsfähiges System staatlicher Hochschulen. Diesem wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und regionalpolitischen Entwicklungspotential misst das Land große Bedeutung bei. Es hat daher in den vergangenen Jahre profilbestimmende Forschungs- und Ausbildungsschwerpunkte gefördert und verstärkt. Die Hochschulen verfolgen ehrgeizige Ziele. An den Universitäten werden in Forschungsverbünden (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, DFG-Forschergruppen etc.) wichtige Beiträge zur Forschung geleistet und Arbeitsplätze geschaffen, die mit steigender Tendenz zur überregionalen Sichtbarkeit der sachsen-anhaltischen Wissenschaft beitragen. Die Intensivierung der angewandten Forschung – zum Teil in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, insbesondere an den Fachhochschulen – verstärkt die Wirtschaftskraft in den Regionen des Landes.

 

Dennoch besteht angesichts der wachsenden Qualitätsansprüche, aber auch aus Gründen der Haushaltskonsolidierung, Veranlassung, das Hochschulsystem kritisch zu betrachten und weiter zu profilieren. Seine spezifischen Potentiale müssen durch Verdichtung, Konzentration und Schwerpunktbildung stärker zur Wirkung gebracht werden. Die Modalitäten der Bewirtschaftung staatlicher Mittel sind so zu gestalten, dass sie die Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen und deren nachhaltige Entwicklung unterstützen.

 

Dies gilt nicht nur für Sachsen-Anhalt. Die Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland befinden sich insgesamt in einem tiefgreifenden Reformprozess, der sie leistungsfähiger und im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig machen soll. Bundesweit haben veränderte Bedarfs- und Problemlagen im Hochschulsektor zu einer weitreichenden Expansion und Funktionsdifferenzierung des Hochschulsystems geführt. Sie verlangen konzeptionelle und strukturelle Reformen. Angesichts wachsender Relevanz- und Effizienzprobleme sehen sich die Hochschulen zunehmendem Legitimationsdruck ausgesetzt. Rechenschaft über den Einsatz knapper werdender öffentlicher Mittel wird von ihnen erwartet.

1. Ausgangssituation

 

Die Hochschulen Sachsen-Anhalts haben in den letzten Jahren weitgehend unabhängig voneinander und kaum mit Bezug auf die übergreifende Angebotslage im Land ihre Studienangebote ausgebaut. Dabei spielte das legitime Motiv eine Rolle, mit derzeit nachfragestarken Studiengängen Strukturen zu befestigen und einen Ressourcenbedarf zu begründen. Jedoch ist es dadurch auch zu einer erheblichen Anzahl von (in der Folge oft unterausgestatteten) Doppel- und Mehrfachangeboten im Land gekommen. Dies gilt für die meisten Lehramtsstudiengänge, für viele Ingenieurstudiengänge, das Landwirtschaftsstudium, aber auch z.B. für die Studienfächer Design (derzeit an drei Standorten im Land), Architektur oder Musik, die an ihren jeweiligen Standorten ein zu schmales Ausbildungsprofil haben, um deutsch­landweit konkurrenzfähige Angebote unterbreiten zu können. Einige der Doppelangebote rühren auch aus der Geschichte der jeweiligen Vorgängerinstitutionen her (z.B. Elektroingenieurwesen, Landwirtschaft usw.). Die ehrgeizige Hochschulstrukturplanung aus den frühen 90er Jahren, z.T. auch von Prognosen getragen, die damals plausibel erschienen, aber von der tatsächlichen Entwicklung korrigiert wurden, bedarf dringend einer Überprüfung und Neuausrichtung.

 

Die schwierige Haushaltssituation und das von der Regierung beschlossene Konsolidierungsprogramm sind zwar Auslöser der hier vorgestellten neuen Hochschulstrukturplanung, nicht jedoch ihr Anlass. Dieser besteht in erheblichen Effizienzreserven in der gegenwärtigen Hochschullandschaft und den prognostizierten Bedarfs- und Nachfrageänderungen, die u.a. mit dem demografischen Wandel auf die Hochschulen zukommen. Insofern dienen die vorgesehenen Strukturänderungen auch unabhängig von der Frage, wie viel Geld damit im Einzelnen tatsächlich eingespart werden kann (zunächst auch unabhängig von aktuellen Auslastungsquoten), vor allem der Konzentration von Potenzialen, die an ihren gegenwärtigen Standorten nicht auf Dauer wettbewerbsfähig sind. Wettbewerbsfähigkeit hat dabei nicht allein das Land Sachsen-Anhalt zum Maßstab, sondern Deutschland und Europa. Hier rechtzeitig Weichenstellungen vorzunehmen, ist eine wichtige Aufgabe der Zukunftssicherung des Systems. Nachhaltige Effizienz der Hochschulstrukturen setzt voraus, dass kooperations- und konkurrenzfähige Standortprofile entstehen, Stärken gestärkt und Schwachstellen beseitigt oder überwunden werden.

 

In diesem Sinne hat die Landesregierung im Februar 2003 gemäß § 116 Abs. 5 des Hochschulgesetzes mit den Hochschulen Zielvereinbarungen abgeschlossen. Zielvereinbarungen wurden dabei nicht primär als ein Instrument des Sparens aufgefasst, sondern der Modernisierung des Hochschulwesens und des Kooperationsverhältnisses von Hochschule und Staat.

 

Die Hochschulen haben mit den Zielvereinbarungen feste Finanzierungszusagen, damit Planungssicherheit über einen längeren Zeitraum (hier drei Jahre) und eine weitgehende Bewirtschaftungsfreiheit der verfügbaren Mittel erhalten. Im Gegenzug sichern sie Qualität auf einem ausgehandelten Profilierungspfad entlang ihrer jeweiligen Entwicklungskonzeption zu.

 

Die Zielvereinbarungen basieren auf dem Finanzierungsmodell “90 + x”: Den Hochschulen werden 90% der Haushaltsansätze von 2003 auch für die Folgejahre 2004 und 2005 garantiert, die verbleibenden 10 % aber werden an Auflagen gebunden, die sich einerseits an den Entwicklungskonzeptionen der einzelnen Hochschulen orientieren, andererseits aber auch die Hochschulen verpflichten, an der Entwicklung eines neuen Hochschulstrukturplanes für Sachsen-Anhalt mitzuwirken. Damit ist ein zeitliches und finanzielles Plateau für nötige Strukturveränderungen und Neuplanungen geschaffen worden, das die Hochschulen in die Lage versetzt,  trotz einem ab 2006 um etwa 10 Prozent verringerten Budget weiterhin erfolgreich zu arbeiten. Von diesem Zeitpunkt an werden die Studierendenzahlen auf Grund der demografischen Situation allmählich sinken. Auch deshalb ist es wichtig, rechtzeitig mit dem Umbau der Strukturen zu beginnen, um zu einer Verdichtung und sinnvollen Konzentration der Angebote innerhalb der Hochschullandschaft zu gelangen.

 

Dass damit den Hochschulen bis einschließlich 2005 ein Höchstmaß an Stabilität unter äußerst fragilen finanzpolitischen Rahmenbedingungen garantiert wurde, ist ein Zeichen für ihren prominenten Stellenwert in der Politik der Landesregierung. Ein solches Privileg ist bisher keinem anderen öffentlichen Sektor eingeräumt worden. Zudem wird den Hochschulen weitreichende Autonomie in der Bewirtschaftung ihrer Einnahmen und Ausgaben gewährt.

2. Ziele und Leitlinien der Hochschulplanung

 

Eine strukturelle Anpassung der Hochschullandschaft des Landes ist aus verschiedenen Gründen erforderlich:

 

1.      Dem Wissenschaftssystem wohnt der Zwang zur ständigen Selbstüberprüfung inne.

2.      Die Hochschulen haben Inhalte und Formen von Lehre und Studium hinsichtlich neuer Ent­wicklungen in Wissenschaft, Forschung, Technik, Kultur sowie der beruflichen Praxis ständig zu überprüfen und fortzuführen (§ 3 Abs. 2 HSG LSA).

3.      Durch ihre rechtliche Einbindung in die öffentliche Haushalte können angesichts der schwierigen Haushaltslage auch die Hochschulen nicht vom Konsolidierungsprogramm der Landesregierung ausgenommen werden.

 

Entsprechende Planungen müssen quantitative und qualitative Prognosen zu den benötigten Hochschulabsolventen für die Wirtschaft und den öffentlichen Sektor, zur Studiennachfrage (Studienanfängerprognosen, Wanderungsverhalten), zur Anpassungsfähigkeit der Personalstruktur an die Anforderungen des Wissenschaftssystems (Qualifikationsstellen, Wissenschaftstarifvertrag) und zu den Anforderungen an das Hochschulsystem als Standortfaktor (Bildungsniveau, Qualifikation, Wissens- und Technologietransfer) einbeziehen. In den neuen Ländern sind die Hochschulen zudem mit der besonderen Erwartung konfrontiert, Beiträge für die Zukunftssicherung und Wettbewerbsfähigkeit und derzeit noch überwiegend strukturschwacher Regionen zu leisten.

 

Den beschriebenen Ansprüchen können die Hochschulen nur dann gerecht werden, wenn unter den Bedingungen limitierter Budgets

§         eine deutlich stärkere fachliche Profilierung und Schwerpunktbildung erfolgt,

§         hinsichtlich der Finanzierung der Strukturen mittelfristige Planungs­sicherheit besteht,

§         die Kooperationsformen des Wissenschaftssystems intern und extern einschließlich des Kooperationsverhältnisses von Hochschule und Staat optimiert werden,

§         die Autonomie der Hochschulen entschieden gestärkt wird,

§         die dem Wissenschaftssystem zur Verfügung gestellten bzw. von ihm selbst erwirt­schafteten Mittel mit höchstmöglicher Effizienz und Flexibilität eingesetzt werden.

 

Die den aktuellen Prozess begleitenden hochschulpolitischen Ziele und Leitlinien werden durch die folgenden Stichworte charakterisiert, die in die Entwicklung des Hochschulraumes in einer erweiterten Europäischen Union eingebettet sind.

 

 


Profilbildung / Schwerpunktsetzung / Konzentration

§         Entwicklung von untereinander abgestimmten und überregional wahrnehmbaren Eigen­­profilen der Hochschulen in Forschung und Lehre (Leitbild der Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts)

§         Abbau von Doppel- und Mehrfachentwicklungen durch Profilierung und Konzentration (Ab­gleichung der Studiengänge, Forschungsverbünde, komplementäre Kooperation)

§         Orientierung an internationalen Qualitätsstandards für die einzelnen Disziplinen und ihre Studienangebote (Akkreditierung, Evaluation, Sonderforschungs­bereiche und Forschergrup­pen, Erhöhung der Drittmittel)

§         fächerübergreifende Kooperation der wissenschaftlichen Disziplinen (Interdisziplinäre Zen­tren, Interdisziplinäre Studiengänge, Forschungskollegs, Förderung durch integrative Mittelzuweisung)

§         Überwindung der Kooperationsbarrieren zwischen den Hochschultypen (Lehrkooperation durch gestufte und modulare Studiengänge, gemeinsame Nachwuchsförderung durch kooperative Promotionen, Forschungs- und Dienstleistungscluster)

§         Überwindung kleinteiliger Fachbereichs- und Institutsstrukturen durch strukturelle Reformen an den Einzelstandorten und darüber hinaus (“Departments”, Kompetenzzentren, Forschungs- und Lehrverbünde, länderübergreifende Kooperation in Hochschulverbünden)

 

Kooperation / Wettbewerb / Wirtschaftlichkeit

§         Regionale und überregionale strategische Allianzen (zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen, public private partnership)

§         Konzentration auf regionale und überregionale hochschulübergreifende Schwer­punkte und Kooperationsformen (Clusterbildung)

§         Gemeinsame Studien- und Forschungsschwerpunkte zwischen den Hochschultypen (Abstimmung von Studienmodulen, gestufte Studienangebote, Weiterbildung, Centers of Advanced Studies, Graduate Schools usw.)

§         Akzentsetzungen in der Differenzierung des Hochschulsystems (Erweiterung des Studienangebotes an den Fachhochschulen, stärker forschungsorientierte Ausbildung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Universitäten)

§         Entwicklung von Forschungs- und Lehrverbünden mit außerhochschulischen Forschungseinrichtungen (Kooperationsverträge, gemeinsame Berufungen, gemeinsame Schwerpunkte in Forschung und Lehre, Centers of Excellence)

§         Ausgründungs- und Ansiedlungsoffensive für Absolventen im Umfeld der Hochschulen (Existenzgründeroffensive, Technologietransfer)

§         Flexibilisierung der Personalentwicklung (Personalautonomie, Wissenschaftstarifvertrag.

 

Hochschulautonomie / Hochschulfinanzierung / Hochschulmanagement

§         Stärkung der Leitungsstrukturen der Hochschulen (Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse der Rektorate, strategische Planung und Führung, Personal- und Organisationsautonomie, Gremienreform und Verwaltungsmodernisierung)

§         Optimierung der Auslastung vorhandener Ressourcen (Flexibilisierung, schnellere Anpassung der Angebotsstrukturen an veränderte Nachfragen)

§         Ausbau der Finanz- und Wirtschaftsautonomie (mittelfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit, Globalzuschuss, Budgetierung, Kostenrechnung, Berichtswesen, Übertragung der Liegenschaftsverwaltung, Eigenerwirtschaftung von Mitteln)

§         Auf- und Ausbau eines leistungsorientierten Systems der internen Mittelverteilung (interne Zielvereinbarungen, Anreizsysteme)

§         Regelmäßige wissenschaftsinterne Evaluierung von Forschung und Lehre

§         Entwicklung von Marktstrategien für die Angebote, Leistungen und Produkte der Hochschulen (Aus- und Weiterbildungsangebote, Auftragsforschung, Technologie- und Wissenstransfer, Beratungs- und Serviceleistungen)

§         Mobilisierung der Alumni für strategische Ziele der Hochschulen (Bildung von Netzwerken, Fördervereinen, Stiftungen)

 

Modernisierung des Studiums / Internationalisierung / Formen der Wissensvermittlung

§         Flexibilisierung und Modularisierung des Studienangebotes (allgemeine Einführung von credit points, Modernisierung der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen)

§         Neue Formen der Wissensvermittlung (Digitalisierung, “virtual university”, Medienstrategien in Forschung, Lehre, Management und Hochschulmarketing)

§         Verstärkung fremdsprachiger Ausbildungsmodule

§         Stärkere Öffnung der Hochschulen im Zuge der EU-Osterweiterung (Erhöhung der Auslastung, Kompensation demographischer Schwankungen)

3. Verfahren

Um die nötige Strukturreform der Hochschulen in Gang zu setzen, wurde vom Kultusminister im April 2003 ein Planungsanstoß veröffentlicht und eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Unter dem Vorsitz des langjährigen Generalsekretärs des Wissenschaftsrates, Dr. Winfried Benz, hat diese Arbeitsgruppe die Hochschulstrukturen im Land kritisch analysiert und Überlegungen zu einer neuen Hochschulstrukturplanung angestellt. Der Arbeitsgruppe gehörten alle Hochschulrektoren, als externes Mitglied Frau Ruth Kretschmer (Geschäftsführerin von DOW Chemical Central Germany) und der Kultusminister des Landes an.

 

Die Arbeitsgruppe war keine Planungsgruppe im Sinne des § 57 Personalvertretungsgesetz des Landes, sondern ein Gremium, dessen Aufgabe darin bestand, das Kultusministerium zu beraten, die Ergebnisse einer Analyse des status quo zu reflektieren, den Planungsanstoß kritisch zu bewerten, Informationen bereitzustellen und Alternativen zu prüfen. Empfehlungen, Entscheidungen oder Beschlüsse sind durch die Arbeitsgruppe nicht formuliert bzw. getroffen worden. Als wesentliche Bezugspunkte der Arbeit wurden neben dem Planungsanstoß einschlägige Empfehlungen des Wissenschaftsrates sowie Bericht und Empfehlungen der Arbeitsgruppe Wissenschaftsstruktur der Vorgängerregierung vom April 2001 herangezogen. Die Hochschulen sind im Rahmen der Arbeitsgruppe ihrer Verpflichtung, an der Entwicklung einer neuen Hochschulstrukturplanung für Sachsen-Anhalt in der beschriebenen Weise mitzuwirken, nachgekommen. Der Bericht des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe, der mit den Mitgliedern abgestimmt ist, liegt der Hochschulstrukturplanung als Anlage bei.

 

Aufgabenkritik und Situationsanalyse durch die eingesetzte Arbeitsgruppe haben gezeigt, dass es ungeachtet vieler guter Beispiele Mängel und erhebliche Effizienzreserven an den einzelnen Hochschulstandorten gibt. Erwähnt seien zu viele Mehrfachangebote bei gleichzeitiger Unterauslastung, zu wenig hochschulübergreifende Kooperationen und eine beträchtliche Anzahl von Studiengängen mit niedrigen Studierendenzahlen, während die Ausstattung stark nachgefragter Studiengänge oft zu wünschen übrig lässt. Die vorgelegte Hochschulstrukturplanung folgt daher einem Bild von Hochschulen, denen es gelingt, wissenschaftliche Exzellenz mit Wirtschaftlichkeit zu verbinden, sich über erkennbare Schwerpunkte und Profile in der Region gut zu verankern, miteinander zu kooperieren und sich in moderner Weise selbst zu verwalten und zu bewirtschaften. Die beste Zukunftssicherung für die Hochschulen ist ein entsprechend qualitätsorientiertes und plausibles Entwicklungs- und Strukturkonzept für die Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts.

4. Hochschulplanerische Analyse: Ansatzpunkt für die Neustrukturierung

 

Die Vorschläge zur Entwicklung des Hochschulsystems stützen sich auf eine kritische Analyse des status quo und zielen auf qualitative (hochschulpolitische Leitlinien) und quantitative (Auslastung) Verbesserungen. Dabei werden auf der Basis von Daten zu Studierendenzahlen, Personalstellen, Kosten sowie baulichen Voraussetzungen (Flächen) Indikatoren abgeleitet, die für die inhaltlich-strukturelle Diskussion die Grundlage bilden.

4.1 Hochschulfinanzierung und Wirtschaftskraft des Landes

Die Entwicklungsfähigkeit der Hochschulen des Landes wird nicht allein durch eine inhaltliche Debatte bestimmt, sondern wesentlich auch durch die Kostenfrage. Das Land finanziert im Vergleich zu den anderen neuen Ländern in überdurchschnittlichem Umfang seine Ausgaben, auch die des Hochschulsystems, durch Kredite. Das ist nicht zuletzt wegen des ab 2008 beginnenden, gravierenden Rückgangs von Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich problematisch. Die Verschuldung des Landes ist bedrohlich. Hinzu kommt, dass das Land in der letzten Dekade einen der höchsten Bevölkerungsverluste unter den neuen Bundesländern zu verzeichnen hatte. Das Hochschulsystem ist von dieser Situation sowohl im Hinblick auf die Finanzkraft des Landes als auch auf die Zahl der Hochschulzugangsberechtigten nach 2008 in negativer Weise betroffen.

 

Der Finanzbedarf des Hochschulsystems in unveränderter Struktur ist gemessen an den Finanzierungsperspektiven des Landes nicht zu bewältigen. Wenngleich die Innovations- und Wirtschaftskraft entscheidend von den Leistungen des Wissenschaftssystems abhängig sind, liegt es im langfristigen Interesse der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Erwartungen an öffentliche Mittel auf eine realistische Einschätzung der Haushaltsentwicklung des Landes zu gründen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die notwendige Planungssicherheit. Es ist allerdings immerwährend zu prüfen, inwieweit eine Absenkung der Aufwendungen für den Hochschulbereich im Vergleich zu den Ausgaben anderer Ressorts den Ansprüchen einer Innovationspolitik gerecht werden kann.

 

4.2 Vergleiche und formelmäßige Bemessung von Kapazitäten und Kosten

Eine Kostensenkung im Hochschulbereich erfordert, Leistungspotential und Aufgabenerfüllung der Hochschulen durch überzeugende Maßstäbe vergleichbar zu machen. Das liegt im Interesse aller an der finanz- und wissenschaftspolitischen Debatte Beteiligten: Parlament, Hochschulen, Administration und Öffentlichkeit. Dazu werden die Informationsangebote verschiedener, vor allem staatlicher Stellen genutzt, um z.B. Vergleiche der Hochschulen verschiedener Länder zu ermöglichen.

 

Bei Vergleichen des Finanzierungsniveaus und der Leistungsfähigkeit der Hochschulsysteme[1] wird einigen Indikatoren besondere Aufmerksamkeit geschenkt:

 

1.      Bei den Ausgaben[2] je Studierenden im Jahr 2000 nimmt Sachsen-Anhalt mit jährlich 13.089 € in Deutschland den ersten Platz ein. Bei Betrachtung der Ausgaben pro Einwohner aber wird das Defizit an Studierenden deutlich, das für nahezu alle neuen Bundesländer mit Ausnahme von Brandenburg gilt. Hier wendet Sachsen-Anhalt mit 190 € zur Zeit deutschlandweit mit am wenigsten auf (Platzziffer 12). Unter den neuen Ländern (mit Hochschulmedizin) belegt es den letzten Platz. Die scheinbar widersprüchlichen Befunde erklären sich in einer relativ geringen Studierendenzahl. In Sachsen-Anhalt ist nach wie vor eine niedrige Studierendenquote, zugleich aber auch ein geringer Anteil von Langzeitstudierenden zu ver­zeichnen. Bei einem unverändert hohen negativen Wanderungssaldo Studierwilliger und Studierender (-19%) und der demographischen Prognose zu den Studierendenzahlen würde die Studierendenzahl nach einem Maximum um 2008 sogar wieder sinken und sich der Indikator “Ausgaben je Studierende” noch verschlechtern.

 

2.      Die Betreuungsrelationen (das Verhältnis von Studierendenzahl zur Anzahl wissenschaftlichen Personals) an den Hochschulen des Landes und mehr oder weniger in allen neuen Bundesländer weisen im bundesweiten Vergleich auf einen deutlich höheren Personaleinsatz hin.

 

Ergänzend zu solchen Vergleichen mit externen Referenzen hat das Kultusministerium für die Analyse und Bewertung des Hochschulsystems einen formelmäßigen Bewertungs- und Vergleichsmaßstab eingesetzt, der sich auf den Zusammenhang von Art bzw. Anzahl der Studienplätze und Personalbedarf (Ausbildungskapazität) gründet. Dabei werden Parameter wie Curricularnormwert, Lehrdeputat, Personalkostenrichtsätze etc. genutzt. Die Formeln und kapazitätsrelevanten Parameter sind in Anlehnung an bundesweit genutzte Konzepte (Kapazitätsverordnung; BLK) festgelegt worden, die auf umfangreichen statistischen Untersuchungen beruhen. Dadurch wird die Budgetbemessung als ein weiteres, differenzierteres Referenzsystem nutzbar. Es werden auf der Basis des Bedarfs für die Ausbildung von Studierenden Kosten geschätzt, die normale Aufwendungen für die Forschung mit umfassen. Durch Vorgaben zu einer zweckmäßigen Aufteilung von Personal-, Sach- und Investitionsmitteln können über die Stellenbedarfe hinaus die Gesamtkosten für Hochschulen und ihre Fachbereiche abgeschätzt werden. Dieser Zusammenhang zwischen Kosten, Studierendenzahlen, Stellen und Flächen erlaubt es, das Hochschulsystem in unterschiedlichen Kontexten (Hochschulplanung, Referenzvergleiche, Hochschul­bauplanung, staatliche Mittelzuweisung etc.) in konsistenter Weise zu beschreiben. Der Modellcharakter der Bemessungsgrundlage stellt ein geeignetes, vergleichbares und transparentes Werkzeug zur Kostenbewertung dar, das sich der Diskussion zu den Hochschulstrukturen im Regelfall gut zu Grunde legen lässt.

4.3 Hochschulplanerische Analyse und Befunde

Ausgangspunkt der Hochschulplanungen im Land Sachsen-Anhalt sind die 1992 gesetzten 44.000 flächenbezogenen Studienplätze. Mit Entscheidung der Landesregierung im Jahr 2000 erfolgte eine Reduzierung auf 33.000. Zumindest für die Hochschulbauplanungen wurden diese verbindlich als flächenbezogene Studienplätze interpretiert. Diesen entsprechen rechnerisch 35.200 personalbezogene Studienplätze. Die Unterscheidung wurde in den letzten Jahren nicht konsequent genug vollzogen. Nicht zuletzt aus diesem Grunde sind die noch geltenden flächenbezogenen Studienplätze planerisch nicht in Balance zu den aus dem IST-Personal abgeleiteten 39.250 personalbezogenen Studienplätzen (IST-Personal 2002/ 2003). Bei dem niedrigen Realisierungsgrad für die erforderlichen Flächen durch Neubau und Sanierung erschien es zunächst verzichtbar, den erforderlichen Flächenbestand auf die geplanten personalbezogenen Studienplätze abzustimmen. Dies zu erreichen, wird künftig unumgänglich sein, zumal der Realisierungsgrad von erforderlichen Flächen durch weitere Baumaßnahmen und die Neustrukturierung sich beträchtlich erhöhen wird.

 

Die in Tabelle 1 ausgewiesenen Daten geben das Dilemma einer auf Landesebene auszumachenden Unterauslastung der vorhandenen personalbezogenen Studienplätze wieder.

Tabelle 1: Studienplätze

 

Universitäten

Fachhochschulen

Gesamt

Flächenbezogene Studienplätze
(Planzahlen 2000 – gesetzt)

18.050

12.900

30.9501)

personalbezogene Studienplätze
(aus flächenbezogenen Studienplätzen 2000 abgeleitet)

21.815

13.411

35.226

Studierende IST 2002 / 03 in RSZ 2)

18.832

13.745

32.577

personalbezogene Studienplätze 2002/03

27.000

12.252

39.252

Auslastung
(Studierende IST 2002 / 03 in RSZ pro
 personalbezogene Studienplätze 2002/03)


70 %

 

112%


83%

 

1) Ergibt mit denen der Hochschulmedizin 33.000 fl. bez. SPL, Beschluss der Landesregierung im Jahre 2000

2) Studierende in der Regelstudienzeit

 

Die Unterauslastung erweist sich indes – von bestimmten Fachbereichen abgesehen – nicht als ein Problem der Fachhochschulen (112%), sondern, mit graduellen Unterschieden, als Problem der Universitäten (70%). Die Auslastung – Ist-Situation – ist in den Fächergruppen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Profilbestimmende universitäre Fächergruppen bzw. Fachbereiche, z.B. Agrarwissenschaft, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften, partiell aber auch die Geisteswissenschaften weisen im Gesamtdurchschnitt eine geringe Nachfrage auf. Eine in Zukunft zurückgehende Nachfrage von Studierenden wird die Befunde verschärfen.

4.4 Die neustrukturierte Hochschullandschaft

Die Vorschläge zu Veränderungen im Hochschulsystem des Landes sind das Resultat von Analysen unter einer inhaltlich-strukturellen und einer quantitativen, die Ausbildungskapazitäten, Stellen und Kosten berücksichtigenden Perspektive.

4.4.1 Strukturänderungen

Die Vorschläge zu Strukturveränderungen haben sich an folgenden Grundsätzen orientiert:

 

§         Profile sind zu entwickeln, Schwerpunkte zu stärken, erforderliche Konzentrationen zu befördern;

§         Die Ausbildungskapazität ist an der mittelfristigen Entwicklung zu orientieren. Studiengänge, die wenig nachgefragt werden, sind bezüglich der Weiterführung zu überprüfen und Ausbildungskapazitäten sind auslastungsorientiert und profilbezogen festzusetzen (durch Erhöhung bzw. Absenkung);

§         Struktureinheiten, die mit ihrem Personalbestand eine große Ausbildungskapazität vorhalten, in den letzten Jahren aber nur in geringem Umfang nachgefragt wurden, sind zur Disposition zu stellen (dasselbe gilt für Studiengänge, die auf wenige Studienanfänger angelegt sind);

§         Das Verhältnis von Studienanfängern an Universitäten und Fachhochschulen ist weiter zugunsten der Fachhochschulen (Fortsetzung einer hochschulpolitischen Leitlinie seit 1992) zu verschieben. Diese Verschiebung ist nicht allein auslastungsorientiert begründet, sondern durch eine gezielte Differenzierung der Angebote beider Hochschularten, verbunden mit der Festlegung eines örtlichen Numerus Clausus. Diese Steuerung der Studienangebote und der Nachfrage ist Teil der Strategie, das berufsorientierte Profil der Fachhochschulausbildung, die Kapazitäten, Auslastung und Kosten sachgerecht zu korrigieren, um einer höheren Studierquote und dem Bedarf des Beschäftigungssystems gerecht zu werden (spezifischer Bildungsauftrag der Fach­hochschulen). Die durch dieses Umsteuern freigesetzten Potentiale sind zum einen teilweise den Universitäten für eine bessere Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zur Verfügung zu stellen, zum anderen sollen sie einem Ausbau der Fachhochschulkapazitäten dienen. Auf diese Weise ist die hochschul­politisch gewollte Differenzierung der Hochschularten zu befördern.

 

4.4.2 Weitere Planungsziele

Ansonsten sind folgende Planungsvoraussetzungen verändert worden:

 

§         Der Anteil von Lehraufträgen an der Lehrkapazität ist zu konsolidieren. Für Fachhochschulen hat der Wissenschaftsrat im Jahre 2002 als Obergrenze 20 % empfohlen; für die Universitäten sind max. 5% anzusetzen. Diese Obergrenzen sollen künftig Regelfall werden;

§         Der Anteil der Sach- und Investitionsmittel bei den Fachhochschulen ist auf 18 % zu reduzieren, die freizusetzenden Mittel sind im Sinne eines Anreizsystems innerhalb der Finanzierung der Fachhochschulen zu belassen und damit eine gerechtfertigte Ausweitung der Ausbildungskapazität zu finanzieren;

§         Die Aufwendungen für die zentralen Bereiche, z.B. Hochschulsport, Akademische Auslandsämter, Liegenschaftsverwaltung etc. sind in Relation zu den sonstigen strukturbedingten Einsparungen um 10 % abzusenken;

Insbesondere die Strukturveränderungen in den einzelnen Fachbereichen bzw. die Anstöße zur Verbesserung der Kooperation zwischen den Hochschulen sind als die Kernelemente der Hochschulstrukturplanung und damit angestrebten Umgestaltung der Hochschullandschaft im folgenden (4.5) zusammengefasst. Von ihnen kann ein konkreter und umsetzbarer Effekt der Budgetentlastung erwartet werden, der im Einzelnen ausgewiesen ist. Diese Vorschläge sind in ein Gesamtreformkonzept einzubetten, das einen Wandel gemäß der hochschulpolitischen Leitlinien zu vollziehen hilft.

4.5     Strukturveränderungen an den einzelnen Hochschulen und Anstöße zur Verbesserung der Kooperation zwischen den Hochschulen gemäß Hochschulstrukturplanung (entsprechend 4.4.1)

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Die Universität schärft ihr naturwissenschaftlich geprägtes Profil durch Reduzierung der Ingenieurwissenschaften auf die Schwerpunktbereiche Material- und Biowissenschaften. Sie überführt ihre kleinteiligen Strukturen in den Geisteswissenschaften, aber auch in den Naturwissenschaften in größere Struktureinheiten. Mit der Konzentration der Lehrerausbildung in Halle und der Reform der Magisterfächer (Reduzierung) soll durch gleichzeitige verstärkte Kooperation und Vernetzung im Universitätsverbund Leipzig / Halle / Jena der Auslastungsgrad der vorhandenen Kapazität erhöht werden. Durch Einführung jeweils eines oder mehrerer gemeinsamer Studiengänge der Agrarwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des landwirtschaftlichen Fachbereiches der Hochschule Anhalt (FH) einerseits sowie der Ingenieurwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Fachhochschule Merseburg andererseits werden freie Kapazitäten gebunden. Die genannten Bereiche können auch gemeinsame Schwerpunkte der angewandten Forschung im mitteldeutschen Raum gestalten. Die Universität orientiert sich durch eine umfassende Reform der Verwaltung und der zentralen Einrichtungen auf die durch die neuen Instrumente der Hochschulsteuerung anstehenden Herausforderungen für die Dienstleistungsbereiche.

 

Einzelne Fachbereiche

FB Ingenieurwissenschaften: Die ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge werden in der bisherigen Form nicht fortgeführt. Ihre profiIbestimmenden Forschungsfelder werden in die Schwerpunkte Material- und Biowissenschaften integriert und ggf. gemeinsamen Studiengängen mit der FH Merseburg zugrundegelegt. Neuorganisation mit Hilfe externer Beratung; Kooperation mit der Hochschule Merseburg im Rahmen der regionalen Anforderung  (Chemie- und Umweltingenieurwesen)

E.: -2,8 Mio. €

Landwirtschaftliche Fakultät: Einsparungen durch hochschulübergreifende gemeinsame Forschung und Lehre, Abstimmung mit HAh; möglicherweise integrative Strukturen mit IAMO
E.: -3,14 Mio. €

Philosophische Fakultät: Übernahme der Lehrerbildung der OvG ohne Stellenzuführung durch die MLU (Kompensation der Unterauslastung); Reorganisation des stark gegliederten Studienangebotes;

E.: -4,45 Mio. €

Theologische Fakultät:  Trotz der profilbestimmenden Bedeutung der Fakultät wird ein Effizienzbeitrag (Auslastung) gefordert; die strukturellen Bindungen (Denomination) durch den Kirchenvertrag ist zu berücksichtigen.
E.: -0.2 Mio. €

Bildung grösserer Fachlicher Einheiten - Schwerpunkte - Kooperation

 

Materialwissenschaften: [M&I, PHY, CHE, GEO, ING]
E.: -1,69 Mio. €

Biowissenschaften: [BCH, PHA, BIO, CHE, LAW, ING]
E.: -1,41 Mio. €

Rechts- und Wirtschaftswissenschaften: [JUR, WIW, LAW[3]]
E.: -1,02 Mio. €

 

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Die Otto-von-Guericke-Universität verstärkt ihre Profilierung im ingenieurwissenschaftlichen Bereich und nimmt hier die Funktion einer Leiteinrichtung im Land ein. Hierzu gehört die engere Abstimmung von Studien- und Forschungsinhalten mit der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH), Standort Magdeburg. Der technische Schwerpunkt wird durch die alleinige Ausbildung von Berufsschullehrern abgerundet, während die Ausbildung von Lehrern für allgemeinbildende Schulen in Halle konzentriert wird. Abgesehen von der Berufsschullehrerausbildung konzentriert sich die Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften verstärkt auf die Auseinandersetzung der Geisteswissenschaften mit den Herausforderungen einer technisch geprägten Wissensgesellschaft und trägt zu den Fragestellungen des fächerübergreifenden Schwerpunktes Neurowissenschaften bei. Durch eine Zusammenführung von Strukturen in den technischen Disziplinen wird deren Kooperation und die Auslastung der Kapazitäten erhöht. Die Sportwissenschaften konzentrieren sich auf die Ausbildung im Lehramt an Berufsschulen, die Magisterausbildung und die Diplomausbildung. Die Musikausbildung wird in Halle konzentriert.

 

Einzelne Fachbereiche

Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften: Abgabe der (allgemeinbildenden) Lehrerbildung; Fortsetzung der Profilierung durch Verknüpfung geistes-, natur- und ingenieurwissenschaftlicher Disziplinen in Forschung und Lehre mit Betonung der Schnittstellen und eines kombinierten Angebotes in der Lehre in Anlehnung an das “Chemnitzer Modell”
E.: -1,7 Mio. €

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Der momentanen Überlast an Studienanfängern sollte durch Kooperation (modulare Lehrangebote) mit Fachhochschulen begegnet werden.
E.: -0,1 Mio. €

Bildung grösserer Fachlicher Einheiten - Schwerpunkte - Kooperation

 

Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik [MA, IN, NW]
E.: -1,31 Mio. €

Neuordnung der Ingenieurwissenschaften [MB, VST, ET]
E.: -4,5 Mio. €

Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design Halle

Die Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design Halle  konzentriert ihre Grundlagenausbildung und verstärkt ihre Kooperation mit der Universität Halle (Kunstwissenschaften) und den Fachhochschulen (Design). Das Studienangebot wird mit dem Ziel einer besseren Durchlässigkeit und Studierbarkeit überprüft, so weit wie möglich modularisiert und auf eine Dauer von 10 Semestern Regelstudienzeit festgelegt (außer Lehrerbildung). Die interne Kooperation der beiden Fachbereiche in affinen Fächern wird verstärkt. Die zentralen Einrichtungen und die Verwaltung werden zu Dienstleistungseinrichtungen für die Lehre und die strategische Steuerung an der Hochschule entwickelt.

Einzelne Fachbereiche

FB Kunst: Durchsetzen einer einheitlichen Regelstudienzeit von 10 Semestern; Reform der Grundlagenausbildung; Kooperation mit MLU (Lehrangebote)
E.: -0,34 Mio. €

FB Design: Durchsetzen einer einheitlichen Regelstudienzeit von 10 Semestern (außer Lehramt); Reform der Grundlagenausbildung; Kooperation mit Fachhochschulen
E.: -0,56 Mio. €

Hochschule Anhalt (FH)

Mit der Neustrukturierung der Hochschule Anhalt können im Zusammenspiel mit zwei anderen Fachhochschulen des Landes wesentliche hochschulpolitische Forderungen wie Profilierung, Schwerpunkbildung, Abbau von Mehrfachangeboten etc. erfüllt werden.  Sie ist eine überwiegend ingenieurwissenschaftlich geprägte Hochschule mit einem starken traditionell orientierten Maschinenbau und Elektrotechnik. Bestimmend sind eine moderne Verfahrenstechnik und eine leistungsfähige Biotechnologie. Architektur und Design sind künftig konsequent mit den Bauhaus zu verknüpfen. Die Landwirtschaft wird künftig die Aufgabe einer praxisorientierten Ausbildung für den gesamten Mitteldeutschen Raum in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  erfüllen. Die Profilierung des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften ist in Abstimmung mit vergleichbaren Fachbereichen der anderen Fachhochschulen fortzusetzen, Schwerpunkte dabei sind: Controlling, Wirtschaftsrecht, Existenzgründung.

Einzelne Fachbereiche

 

FB Landwirtschaft/ Ökotrophologie/ Landespflege: Kooperation MLU – Abbau einer Professoren-Stelle 
E.: -0,42 Mio. €

FB Wirtschaft: Abbau mindestens einer Stelle durch Etablierung des Fachvertretungsprinzips
E.: 0,05 Mio. €

FB Architektur/ Bauingenieurwesen:      Schließung des Studienganges Bauingenieurwesen in Dessau, Integration des Vermessungswesens VWG in einen neu zustrukturierenden Fachbereich
E.: -0,62 Mio. €

FB Design: Einsparungen durch Kooperation bei Lehrangebot mit HKD, HMd
E.: -0,26 Mio. €

FB Elektrotechnik: Kooperation mit HMe nach Übernahme  des Studienganges Elektrotechnik 
E.: -0,05 Mio. €

FB Lebensmitteltechnologie/ Biotechnologie/ Verfahrens- und Umwelttechnik: Schließung des Studienganges Verfahrens- und Umwelttechnik und Neuorganisation eines Studienganges Verfahrenstechnik in diesbezüglicher Profilabstimmung mit der HMe
E.: -0,25 Mio. €

FB Maschinenbau/ Wirtschaftsingenieurwesen: Abbau von Stellen durch Etablierung des Fachvertretungsprinzips; Übernahme der Studierenden des Studienganges Maschinenbau der HMe;
E.: -0,3 Mio. €

FB Informatik/ Fachübersetzen: Abbau von Stellen durch Anwendung des Fachvertretungsprinzips; Verlagerung des Studienganges Fachkommunikation nach Magdeburg
E.: -0,25 Mio. €

 

Bildung grösserer Fachlicher Einheiten - Schwerpunkte - Kooperation

 

§         Informatik und Elektrotechnik zu einer Einheit zusammenfassen

§         Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen, Lebensmittel- und Biotechnologie / Verfahrenstechnik zu einer Einheit verbinden

§         Architektur und Vermessungswesen zusammenführen

Hochschule Harz (FH)

Die Hochschule verfügt über drei Säulen: Wirtschaftswissenschaften, Angewandte Informatik / Automatisierungstechnik und Verwaltungswissenschaften. Ein großes, noch nicht erschlossenes Potential steckt in den Verwaltungswissenschaften. Hier ist es von größter Wichtigkeit, den Bereich auszubauen, inhaltlich stärker in die Hochschule zu integrieren und die Angebotstruktur auf die Anforderungen an moderne Verwaltungswissenschaften im mitteldeutschen Raum abzustimmen. Dabei müssen die Ressourcen der beiden anderen Fachbereiche wesentlich stärker in Anspruch genommen werden. Die Standort- und Fachbereichsgrenzen dürfen diesen Prozess nicht länger behindern. Ein weiteres Entwicklungspotential steckt in der Schwerpunktbildung Tourismuswirtschaft, der mittlerweile aber in starker Konkurrenz zu anderen Fachhochschulen Deutschlands entwickelt werden muss.

 

Einzelne Fachbereiche

 

FB Automatisierung und Informatik: Neuorganisation der Lehre des Fachbereiches
E.:- 0,05 Mio. €

FB Wirtschaft: Schwerpunktsetzung Tourismuswirtschaft
E.: -0,2 Mio. €

FB Verwaltungswissenschaften: Personalwirtschaftliche Maßnahmen (Altersteilzeit) für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (derzeit mit kw-Vermerken versehen)
E.: -0,15 Mio. €

Bildung grösserer Fachlicher Einheiten - Schwerpunkte - Kooperation

 

Eine langfristige Entwicklung muss die Größe und Leistungsfähigkeit der Fachbereiche ausbalancieren helfen und die Fachbereiche über die Standortgrenzen hinweg bei Anwendung des Fachvertretungsprinzips zur stärkeren Kooperation führen. Informatik, BWL und Rechtswissenschaften müssen für alle Fachbereiche zu Kooperationspartnern werden; dadurch kann das Profil der Hochschule entscheidend gestärkt werden. Der Fachbereich Verwaltungswissenschaften ist durch Zusammenführung der Studiengänge Non-Profit-Management und Verwaltungsökonomie / Öffentliches Dienstleistungsmanagement zu stärken. Die bisher in mehreren Fachbereichen angesiedelten Informatikstudiengänge sind im entsprechend zu profilierenden Fachbereich Informatik / Automatisierungstechnik anzusiedeln.

Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)

Die Entwicklung der Hochschule hängt sehr stark von der künftigen Entwicklung der neu am Standort Stendal zu etablierenden Fachbereiche BWL und Rehabilitation ab, weil die Ressourcen und die Angebote an beiden Standorten durch die Verlagerungen und Verstärkungen künftig viel stärker verknüpft sind. Sozial- / Gesundheitswesen bzw. Rehabilitation und Ingenieurwissenschaften sind zwei Schwerpunktbereiche. Der Fachbereich Fachkommunikation / Medien hat sich noch zu etablieren. Der Standort Magdeburg ist in besonderer Weise geeignet, eine die Ressourcen auslastende Kooperation zwischen Fachhochschule und Universität insbesondere in den Ingenieurwissenschaften zu gestalten.

 

Einzelne Fachbereiche

FB Maschinenbau: Verlagerung der BWL-Professuren zum neuen Fachbereich BWL / Stendal; Nutzung der Kooperationsmöglichkeiten mit den Ingenieurwissenschaften der OvG 
E.: -0,76 Mio. €

FB Elektrotechnik: Nutzung der Kooperationsmöglichkeiten mit den Ingenieurwissenschaften der OvG 
E.: -0,29 Mio. €

FB Sozial- und Gesundheitswesen (incl. Musik): Verlagerung von Studiengängen, insbesondere Heilpädagogik, in den Fachbereich Rehabilitation/Stendal; Reduktion der Aufnahmekapazität von Studiengängen des Sozialwesens; kein grundständiger Studiengang Musiktherapie mehr, statt dessen evtl. gebührenpflichtiger Weiterbildungsstudiengang
E.: -1,8 Mio. €

FB Chemie/ Pharmatechnik: Schließung des Fachbereiches, z.T. Verlagerung nach Merseburg und Köthen
E.: -1,0 Mio. €

FB Wasserwirtschaft: Zuordnung von zwei Professuren aus Fachbereich Chemie
E.: +0,39 Mio. €

FB Bauwesen: Schließung des Fachbereiches Architektur
E.: -0,55 Mio. €  

FB Gestaltung/Industriedesign: Konzentration auf Industriedesign, Kooperation mit OvG
E.: -0,1 Mio. €    

FB Medien und Fachkommunikation: Zuführung von Ressourcen zum Ausbau des Fachbereiches Medien/Fachkommunikation, der an den Standort Magdeburg verlagert wird. Zugleich sind die entsprechenden Schwerpunkte am Standort Merseburg zu berücksichtigen; Zuführung von Ressourcen der Hochschule Anhalt (FH), Hochschule für angewandte Wissenschaften  (Fachübersetzen) und durch Umverteilung 
E.: +0,58 Mio. €

FB Betriebwirtschaftslehre: Schaffung des neuen Fachbereiches BWL am Standort Stendal; Zuführung der Professuren aus Fachbereich Maschinenbau
E.: +0,42 Mio. €

FB Rehabilitation: Schaffung des neuen Fachbereiches Rehabilitation/Heilpädagogik am Standort Stendal; Zuführung der Professuren aus Fachbereich Sozial- und Gesundheitswissenschaften
E.: +1,38 Mio. €  

 

Bildung grösserer Fachlicher Einheiten - Schwerpunkte - Kooperation

Maschinenbau, Design und Elektrotechnik sind in einem Fachbereich zusammenzufassen, da diese Bereiche sich auch wegen der Nachfrageschwankungen stärker in gemeinsamen Studienangeboten finden müssen. Design hat nur in der Kooperation mit dem Maschinenbau im Landesmaßstab eine langfristige Entwicklungsperspektive. Durch die Zusammenführung werden Studienangebote inhaltlich verbessert und die Voraussetzungen für die Kooperation mit der OvG geschaffen. In gleicher Weise ist die Wasserwirtschaft mit dem Bauwesen zu verschränken und in der Kooperation ein neuer profilscharfer Schwerpunkt zu entwickeln.

 

Fachhochschule Merseburg

Von den drei Schwerpunkten verdient im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Hochschullandschaft der Bereich Chemie und Umweltingenieurwesen besondere Beachtung. Angesichts der beabsichtigten Reduzierung der Ingenieurwissenschaften an der MLU bietet sich hier für die Hochschule eine große Profilierungschance, die in Kooperation mit den verbleibenden universitären Ressourcen wahrzunehmen ist. Die beiden anderen Bereiche Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und der Medien- bzw. kulturwissenschaftliche Bereich  sind nicht ohne Abstimmung mit entsprechenden Bereichen an anderen Fachhochschulen zu entwickeln und auszubauen.

 

Einzelne Fachbereiche

FB Informatik: Abstimmung der Schwerpunkte mit anderen Fachhochschulen mit dem Ziel der Konzentration; Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg   
E.: -0,18 Mio. €

FB Chemie- und Umweltingenieurwesen: Verlagerung von Ressourcen aus Magdeburg (Chemie) und Umwelttechnik der Hochschule Anhalt (FH), Hochschule für angewandte Wissenschaften   mit dem Ziel der Stärkung des regionalpolitisch bedeutsamen Schwerpunktes; das vorhandene Studienangebot ist umzustrukturieren, um eine bessere Nachfrage zu erreichen; dazu ist vor dem regionalen Hintergrund die Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zu forcieren; Alleinstellungsmerkmal im Umwelttechnikbereich ist für die Standortstärkung zu nutzen 
E.: +0,12 Mio. €

FB Maschinenbau: Verlagerung der Ressourcen und des Studienganges Maschinenbau zur HAh
E.: - 0,55 Mio. € 

FB Elektrotechnik: Verlagerung der Ressourcen und des Studienganges Elektrotechnik zur HAh
E.: -0,40 Mio. €

FB Sozialwesen: Reduzierung der Aufnahmekapazität im grundständigen Studiengang Sozialarbeit / Sozialpädagogik
E.: -0,29 Mio. € 

 

Bildung grösserer Fachlicher Einheiten - Schwerpunkte - Kooperation

Die vier bestehenden Fachbereiche Ingenieurwissenschaften sind zur Stärkung und Profilierung dieser profilbestimmenden Fächer zu einem Fachbereich Natur- und Technikwissenschaften zusammenzufassen.

 


Die strukturellen Veränderungen und die sie hinsichtlich der Budgetentlastung ergänzenden Veränderungen der Planungsansätze sind durch das Bemessungsmodell quantitativ beurteilt worden, um die Konsistenz der Vorschläge unter Berücksichtigung der Anforderungen und hochschulplanerischen Indikatoren überprüfen zu können. Diese hochschulplanerische Analyse zeigt z.B. erhebliche Abweichungen von einer ausgewogenen Verteilung des Personals (Durchschnittswerte bundesdeutscher Hochschulen) auf Stellen für wissenschaftliches und für nichtwissenschaftliches Personal mit hieraus resultierenden strukturellen und finanziellen Effekten. Diese Abweichungen verursachen einerseits Kosten und berühren andererseits die Funktionsfähigkeit der Fachbereiche. Deshalb sind sie an allen Hochschulen in unterschiedlichem Umfang bei der Planung struktureller Eingriffe und deren Umsetzung zu berücksichtigen.

 

Die Ergebnisse der Analyse und der Bewertung der Strukturveränderungen bzw. der Veränderung der Planungsansätze, die auf den zuvor dargestellten Befunden zur IST-Situation aufbauen, sind im Folgenden dokumentiert und bewertet.

 

Festzuhalten ist – siehe Tabelle 2 - dass nach dem Bemessungsmodell diese Strukturveränderungen mit der Umsetzung eine Reduzierung von 10 % ab 2006 (bezogen auf den Gesamtansatz aller Hochschulen des Jahres 2003) erbringen.

Tabelle 2 zeigt, dass die strukturellen Veränderungen in den finanziellen Auswirkungen für die einzelne Hochschule absichtsvoll von den linearen 10%-Werten abweichen, die als Richtschnur für die Reduzierung dienen. Die empfohlenen Strukturveränderungen orientieren sich also nicht an einer proportionalen Absenkung der einzelnen Hochschulbudgets. Die Unterschiede in der Auslastung der Ausbildungskapazitäten legen ohnehin differenzierte Interventionen nahe. Aus hochschulpolitischen Erwägungen und wegen der Auslastungsunterschiede der beiden Hochschularten sind – siehe Tabelle 2 – die Fachhochschulen in geringerem Maße von den Reduzierungen betroffen als die Universitäten. Die Übersicht unter 4.5. enthält auch die finanziellen Entlastungen, die als Resultate für Strukturveränderungen der Fachbereiche berechnet worden sind.

 

Tabelle 2: Finanzielle Auswirkungen struktureller und sonstiger Maßnahmen

 

Hochschulen

 

Haushalt 2003

 

“plus x”-Mittel

Abgeschätzte finanzielle Auswirkungen der Neustrukturierung
strukturelle Veränderungen (4.4.1)

 

[Mio €]

[Mio €]

[Mio €] (%)1)

MLU

122

12.2

14,7 (12,0%)

OvG

75

7,5

7.6 (10,1%)

HKD

12

1,2

0,9 (7,5%)

Hah

29

2,9

2,2 (7,6%)

HHz

12

1,2

0,4 (3,3%)

HMd

22

2,2

1,7 (7,7%)

Hme

16

1,6

1,3 (8,1%)

Gesamt

288,2

28,8

29,0 (10%)

1) bezogen auf die Höhe des Haushaltansatzes 2003

 

Neben den Strukturänderungen (28,8 Mio. €) erbringen auch die geänderten Planungsansätze (Anteil der Sach- und Investitionskosten, Aufwendungen für die zentralen Bereiche und Erhöhung des Anteils der Lehraufträge) nominell eine Entlastung. Allerdings bringt eine Änderung der Strukturen nicht nur Einsparungen, sondern verursacht - insbesondere im Hinblick auf eine wettbewerbsfähige Ausbildung und Ausstattung von Profilen und Schwerpunkten auch Kosten. Die dafür erforderlichen Mittel sollen im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses (Maßnahmen gem. Ziff. 4.4.1 und 4.4.2) gewonnen werden.

In den Fachhochschulen soll damit die Schaffung von weiteren ausgelasteten und vom Beschäftigungssystem nachgefragten Studienplätzen (bis zu 980) ermöglicht werden. Bei den Universitäten besteht forschungspolitisch Veranlassung, den im Vergleich zu bundesdeutschen Verhältnissen geringen Sachkostenanteil (nicht das Budget absolut) zu erhöhen. Aus diesen Mitteln werden u.a. Aufwendungen für die Drittmittelforschung bestritten. So wird ein Anreizsystem für besondere Forschungsleistungen etabliert. Insgesamt wird damit hochschulpolitisch den differenzierten Leistungsanforderungen an beide Hochschularten entsprochen.

 

Nach der Realisierung der beabsichtigten Strukturänderung wird eine höhere Auslastung für alle Hochschulen vorliegen - siehe Tabelle 3. Die MLU wäre allerdings noch immer beträchtlich unterausgelastet. Die Fachhochschulen müssten durch die Überlast motiviert sein, durch die Umverteilung von Mitteln, die durch wirtschaftlicheres Agieren freigesetzt werden, aber den Hochschulen verbleiben, bis zu 980 zusätzliche Studienplätze (siehe Tabelle 4) zu schaffen.

 

Die personalbezogene Ausbildungskapazität liegt nach der vorgesehenen Strukturänderung mit knapp 34.000 deutlich unter den noch geltenden 39.250 (siehe Tabelle 1) und ist damit momentan in Balance mit den Zahlen „Studierende in der Regelstudienzeit“. Die künftige Entwicklung der Studierendenzahlen wird zeigen, ob diese Gesamtausbildungskapazität einer weiteren Korrektur bedarf. Die strukturellen Veränderungen sind so konzipiert worden, das sich Auslastungsunterschiede verringern. Bei den Fachhochschulen ist das gelungen.

 

Die Transparenz, die über die Ausstattung des Hochschulsystems hergestellt wird, ist für alle an der Diskussion über die Effizienz Beteiligten und den Budgetgeber von Nutzen. Die Budgets der Hochschulen des Landes sind damit gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament viel besser begründbar.

 

Die Unterschiede in den Auslastungen zwischen den beiden Universitäten und vor allem zwischen den beiden Hochschularten können mit den vorgesehenen Strukturänderungen noch nicht zufriedenstellend abgebaut werden. Das zu erreichen, wird Gegenstand einer längerfristigen Umsteuerung durch das Kultusministerium sein. Die neue Anzahl der flächenbezogenen Studienplätze liegt mit nunmehr 29.700 nur wenig unter der bisher geltenden (siehe Tabelle 1), ist in Balance mit den 33.850 personalbezogenen Studienplätzen der neuen Hochschulstruktur des Landes und muss künftig auch der zu revidierenden Hochschulbauplanung zugrunde gelegt werden. Es wird deutlich, dass sich die flächenbezogenen Studienplätze der Fachhochschulen gegenüber den alten, seit 1992 geltenden Zielzahlen deutlich verringern, während sich die der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg moderat, die der Otto-von-Guericke-Univer­sität Magdeburg stärker erhöhen.

 

Angesichts der dann immer noch bestehenden Unterauslastung kann das als unproblematisch angesehen werden, für die Universitäten bedeutet es aber, dass die für die Forschung zu nutzenden Flächen auch nach der Neustrukturierung noch fehlen.

 


Tabelle 3: Vergleich der Ausbildungskapazitäten (personalbezogene Studienplätze) und ihre Auslastung (Studierende in RSZ 2002/03 strukturangepasst)

Hochschule

IST- Situation
2002 / 03

Nach Strukturplanung 2003

MLU

16.340 (64%)

13.710 (76%)

OvG

 9.732 (78%)

 8.307 (91%)

HKD

   927 (83%)

   846 (100%)

Universitäten gesamt

27.000 (70 %)

22.863 (82 %)

HAh

 3.943 (114%)

3.736 (126%)

HHz

 1.964 (113%)

1.824 (122%)

HMd

 3.933 (109%)

3.503 (120%)

HMe

 2.411 (113%)

2.115 (121%)

Fachhochschulen gesamt

12.252 (112%)

11.178 (123%)

insgesamt

39.251 (83%)

34.041 (96%)

980 zusätzliche Studienplätze
bei Fachhochschulen1)

 

12.158 (113%]

1) zusätzliche, durch eingesparte und intern umverteilte Mittel für Fachhochschulen zu schaffende Studienplätze

 

Durch die Neustrukturierung und die Neufestsetzung des Anteils der Sach- und Investitionskosten bei den Fachhochschulen kommt es dort zu einer deutlichen Reduzierung der Kosten pro Studierenden in der Regelstudienzeit. Im Landesdurchschnitt betrachtet, sinken diese Kosten pro Studierenden um 11,5 %. Im Hinblick auf den oben betrachteten, für bundesweite Vergleiche nutzbaren Indikator “Kosten pro Studierender”, kann mit einer deutlichen Absenkung gerechnet werden. Das Land Sachsen-Anhalt wird dann bei Ländervergleichen bezüglich dieses Indikators einen Mittelplatz einnehmen.

 

Tabelle 4 gibt abschließend einen Überblick über die an verschiedenen Indikatoren ablesbaren Auswirkungen der Neustrukturierung. Diese quantitativen Aussagen zeigen eine im Hinblick auf die Kosten- und Leistungsbilanz wesentlich verbesserte Hochschullandschaft. Auf diese Weise ist auch eine solide Basis für das Controlling des komplizierten und von Auseinandersetzungen sicher nicht freien Umsetzungsprozesses gegeben.

 


Tabelle 4: Hochschullandschaft vor und nach der Neustrukturierung

 

IST- Situation 2002 / 03

Nach der
Neustrukturierung

Gesamtbudget für die Hochschulen
(
ohne zugewiesene Tarifsteigerungsmittel)

288,2 Mio. €

259,4 Mio.€

Studierende IST 2002 / 03 in RSZ 2)

32.577’

--

personalbezogene Studienplätze
(Auslastung)

39.251
(83%)

33.850
(96%)

Zusätzliche
 personalbezogene Studienplätze
 für Fachhochschulen 





9803)

       Studienplätze an den Fachhochschulen

(Auslastung)

12.252
(112%)

12.120 3)
(113%]

Flächenbezogene Studienplätze

30.9501)

29.578)

Verhältnis der Studienanfänger 1.HS
Universitäten : Fachhochschulen
(bei zusätzlichen 980 Stellen für FH)


60 / 40


58 / 42
(56 / 44)

Kosten je Studierenden4 in RSZ (2002 /03)
(hochgerechnet auf Stud.zahl 2008)

8.700 €  p. a.
7.200 € p.a.

7.700 € p.a
6.400 € p.a..

Kosten je pers.bez. Studienplatz

7200 € p.a.

7.100 € p.a

Flächenbestand IST u. Flächenbedarf [m2] 5

287.422

294.024

 

1) Ergibt mit denen der Hochschulmedizin 33.000 fl. bez. SPL , sind als Planzahl zu interpretieren

2) Studierende in der Regelstudienzeit

3) Vermehrung ausgelasteter Kapazität durch Umverteilung

4) bezogen auf Budgets der Hochschulen

5) nutzungstaugliche Ist-Fläche für Fachbereiche (ohne zentrale Einrichtungen) nach Meldung der Hochschulen im April 2003

 

 

Die quantitative Beschreibung der Hochschullandschaft ist im Zusammenhang mit den Strukturmaßnahmen zu sehen (Siehe Übersicht “Strukturveränderungen in und Anstöße zur Verbesserung der Kooperation zwischen den Hochschulen”). Die Hochschullandschaft wird in der Folge, wie aus der Übersicht ablesbar ist, auch strukturell gewinnen:

 

§         Das Profil der Hochschulen wird durch Abbau der Mehrfachangebote geschärft;

§         Die Schwerpunkte werden innerhalb der Hochschule stärker ins Bewusstsein gerückt. Das wird künftig besser gestatten, intern Formen der leistungsorientierten Mittelverteilung zu installieren, zumal diese nunmehr auch besser durch die Formen der externen Mittelzuteilung (Budgetierung) unterstützt werden können.

§         Die Diskussion in der Arbeitsgruppe “Hochschulstrukturplan” (siehe Abschlußbericht) hat von Beginn an hohe Potentiale zur Verbesserung der direkten Kooperation zwischen Hochschulen und sogar über die Grenzen der Hochschularten hinweg aufgezeigt: Im Wettbewerb um die knapperen Ressourcen werden neue Allianzen entstehen. So arbeiten beispielsweise künftig die Universität Magdeburg und die Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) / Standort Magdeburg in den Ingenieurwissenschaften zusammen. Dabei kann auf der universitären Seite die Unterauslastung und auf der Fachhochschulseite die Überauslastung der Kapazitäten kompensiert werden.

§         Bei den erforderlichen Reduzierungen des Budgets ist ein Strukturabbau nicht gänzlich zu vermeiden. Das kann gewachsene Kooperationsbeziehungen z.B. in existierenden bzw. entstehenden Clustern anwendungsorientierter Forschung berühren. Es zeichnen sich aber Möglichkeiten der Kompensation ab, in dem die Kooperation in der Lehre zur Pflege des wissenschaftlichen Nachwuchses und in der Forschung verstärkt wird. Gemäß einer Verabredung zwischen den Rektoraten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Merseburg wird dies u.a. im Raum Halle/Merseburg geschehen. Die Fachhochschule selbst begreift sich in der Verantwortung für das Chemieingenieurwesen im südlichen Raum Sachsen-Anhalts und wird das Profil stärker auf die ingenieurwissenschaftlichen Bedürfnisse der ortsansässigen Wirtschaft und die sonstigen Kooperationspartner abzustimmen haben. Diese geschieht in Kooperation mit den verbleibenden ingenieurwissenschaftlichen Ressourcen an der Universität Halle.

 

5. Regionalwirtschaftliche Effekte von Hochschulen

 

Von Hochschulen gehen im Unterschied zu anderen regionalen Infrastruktureinrichtungen eine Vielzahl positiver Wachstumseffekte aus[4]. Diese Effekte lassen sich in kurzfristige Einkommenseffekte und langfristige Kapazitätseffekte unterscheiden.

 

Die kurzfristigen Einkommenseffekte, also jene Effekte, die zu einer höheren Wertschöpfung und mehr Beschäftigung in der Region führen, basieren auf der größeren Nachfrage, welche durch die mit der Hochschule verknüpften Zahlungsströme entsteht. Studierende aus anderen Regionen lassen sich zumindest für die Dauer des Studiums am Hochschulort nieder und sind dort Konsumenten. Auch durch die Finanzierung von Forschungsprojekten und Investitionen an den Hochschulen fließen Mittel in die Region, die letztlich in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Die steigende Nachfrage kann zu einer Erhöhung der regionalen Produktion und damit in der Regel auch zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze in der Region führen.

 

Die raumwirtschaftliche Bedeutung von Hochschulen erschöpft sich jedoch nicht in den Nachfrage- und Beschäftigungsimpulsen. Weitaus wichtiger sind die langfristigen Kapazitätseffekte, die aus der Ausbildung junger Menschen und der Forschungstätigkeit an Hochschulen resultieren. Gegenwärtig vollziehen Regionen dann eine erfolgreiche Entwicklung, wenn die dort ansässigen Unternehmen durch innovative Produkte und Verfahren auf überregionalen Märkten erfolgreich sind. Hierfür müssen den Unternehmen hochqualifizierte Arbeitskräfte bereitstehen. Hochschulen sind eine wichtige Voraussetzung für die qualitative und quantitative Verbesserung des Arbeitsangebotes in der Region.

 

Neben der Bereitstellung von Humankapital im Rahmen der Lehre ist die Forschung und damit die Schaffung neuer Erkenntnisse bzw. neuen Wissens Aufgabe der Hochschulen. Gelingt es, die Forschungsergebnisse für die Unternehmen zeitnah nutzbar zu machen, können weitere Vorteile im Innovationsprozess erlangt werden. Die raumwirtschaftliche Forschung geht heute davon aus, dass stabile Kooperationsbeziehungen zwischen den Unternehmen einer Region und den dortigen Hochschulen in besonderem Maße innovations- und wachstumsfördernd sind. Sollen sich sogenannte Innovationsnetzwerke in einer Region bilden, sind Hochschulen als Wissensträger ein unverzichtbarer Bestandteil.

 

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig der dargestellte Austausch zwischen Hochschule und Wirtschaft gerade auch für strukturschwache Regionen ist. Sachsen-Anhalt als Untersuchungsregion weist im Vergleich zu den alten Bundesländern, aber auch im Vergleich zu einigen neuen Länder noch immer erhebliche Infrastrukturdefizite auf. Um so wichtiger ist die Bildung von Humankapital an Hochschulen und die Produktion von Wissen als Voraussetzung für Innovationen.

 

Die Förderung der Hochschullandschaft ist wesentliche Voraussetzung für eine Innovationspolitik. Die Forschungspotentiale der Hochschulen spielen in den bestehenden Innovationsverbünden und der Herausbildung von Innovationszentren eine wichtige Rolle. Insofern wird der Prozess der Konzentrierung, Profilierung und Schwerpunktbildung an den Hochschulen wesentlich die Leistungsfähigkeit von Innovationsclustern bestimmen und diese selbst zu einer Schwerpunktbildung führen. Das wird das Spektrum der Innovationsfelder notwendigerweise einengen, aber die Leistungsfähigkeit der auf Schwerpunkt basierenden Innovationscluster erhöhen Die Kooperationspotentiale der Hochschulen scheinen noch nicht im vollen Maße ausgenutzt; das gilt weitaus stärker für die Kooperation in Clustern, die über den Hochschulbereich hinauswirken. Dies ist künftig stärker zu nutzen.

 

 

 

 

6. Umsetzung

 

Die Strukturmaßnahmen (Übersicht Anlage 3) sind in einem komplexen und sicher nicht leicht zu bewerkstelligenden Prozess umzusetzen. Nur dann wird die Hochschullandschaft das dargestellte Profil gewinnen und unter dem gegebenen Finanzierungsniveau die erwartete Leistung erbringen.

 

Die Ziele der Umsetzungsmaßnahmen sind oben im Einzelnen dargelegt. Die Hochschulen haben sich in den Zielvereinbarungen verpflichtet, sich an der Umsetzung des Hochschulstrukturplans mit folgenden Maßnahmen zu beteiligen:

 

Ø      Mitwirkung an einem mit den Hochschulen abgestimmten Hochschulstrukturkonzept

Ø      Vorlage eines verbindlichen Zeit- und Maßnahmeplans jeder Hochschule

Ø      Nachweis der zeitgerechten Umsetzung durch die Hochschulen

 

Diese Maßnahmen sind die Voraussetzung für die Zuweisung zentral veranschlagter Mittel für die Hochschulen (“plus x – Mittel”). Die Verpflichtung zur Mitwirkung der Hochschulen an der Umsetzung des Hochschulstrukturplans des Landes wurde durch den Landtag im Haushaltsgesetz 2003 festgeschrieben.

 

Die Rektoren haben trotz verständlicher Vorbehalte gegenüber der Budgetkürzung versichert, an der Umsetzung einer vom Kultusministerium vorgegebenen Hochschulstrukturplanung mitzuwirken, da die Limitierung der Budgets ab 2006 ohne strukturelle Maßnahmen die Leistungsfähigkeit der Hochschulen unkalkulierbar einschränken würde. Den flankierenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen kommt bei einem Budgetanteil der Personalkosten von ca. 80% in der Umsetzung prioritäre Bedeutung zu. Aus diesem Grunde ist die Bearbeitung personalwirtschaftlicher Maßnahmen aller Hochschulen gemeinsam mit dem Kultusministerium zu bündeln und in die Gesamtstrategie des Landes zur Reduzierung von Personalstellen im öffentlichen Dienst des Landes einzubeziehen.

6.1 Entwicklung der Rahmenbedingungen

Die Strukturmaßnahmen berücksichtigen u.a. die demographische Entwicklung der Studienanfänger ab 2008 (theoretisch steht eine Abnahme auf etwa 65% der Werte von 2003 bevor). Obwohl die Studienanfängerzahlen in den nächsten Jahren (2004 bis 2007) noch ansteigen werden, müssen die Strukturen der Hochschulen – und wegen der Langfristigkeit der Entscheidungen insbesondere die Personalstruktur – bereits jetzt auf die Reduzierung der Nachfrage eingestellt werden. Für die Jahre 2004 bis 2007 muss dafür ein gewisses Maß an Überlast in Kauf genommen werden, das aber Maximalwerte anderer deutscher Universitäten nicht erreichen wird.

 

Die Entwicklung der Finanzlage des Landes erlaubt es nicht, die Hochschulen von den erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen auszunehmen. Deshalb ist die Reduzierung der Hochschulbudgets um insgesamt 10% bis zum Jahre 2006 nicht abzuwenden, sie ist mit dem ohnehin nach 12 Jahren Hochschulentwicklung des Landes erforderlichen Strukturmaßnahmen auf der Basis einer kritischen Analyse der Leistungsbilanzen der Hochschulen in Koinzidenz zu bringen.

6.2 Personalwirtschaftliche Maßnahmen

Die vorgegebenen strukturellen Maßnahmen können in einem kommunikativen Prozess zwischen den Hochschulen und dem Kultusministerium (Anpassung der Zielvereinbarungen) weiter optimiert werden. Die rechnerisch vorgegebene Reduzierung der Budgets muss jedoch eingehalten werden.

 

Die sich hieraus notwendigerweise ergebenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen müssen von den Hochschulen eigenverantwortlich vorbereitet werden (Strukturentscheidung durch die Rektoren als Dienstvorgesetzte und durch Senatsbeschlüsse; Sozialauswahl etc.). Ziel der Personalmaßnahmen und der strukturellen Umgestaltung muss eine flexiblere Personalstruktur der Hochschulen sein, die den Herausforderungen zukünftiger Nachfrageschwankungen besser begegnen kann. Bei der Durchsetzung sind wirksame Methoden der Begleitung durch das Kultusministerium zu entwickeln (das Kultusministerium hat bereits eine Task Force “Personalentwicklung” gebildet; die Landesrektorenkonferenz ist einzubeziehen; Vorbereitung von Abstimmungen auf verschiedenen Ebenen der Landesverwaltung sind vorzubereiten; Einbeziehung der Personalvertretungen; des Personal Service Centers, etc.).

 

Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht auszuschließen, alle sonstigen Möglichkeiten eines sozialverträglichen Stellenabbaus sind jedoch auszuschöpfen (Altersteilzeitregelungen, Abfindungen, Versetzungen in andere Bereiche der Landesverwaltung, Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand, tarifliche Arbeitszeitverkürzungen, etc.).

 

6.3 Zeitablauf

1. Phase (2003 bis 2004):            Vorbereitung detaillierter struktureller und personalwirtschaftlicher Maßnahmen auf der Basis des Kabinettsbeschlusses zu einer Hochschulstrukturplanung (Fusion oder Schließung von Struktureinheiten und Studiengängen, Verwaltungsreform, Kooperationsverträge, Verträge mit den Gewerkschaften bzw. Übereinkünfte mit Personalvertretungen etc.). Festlegungen zum Verteilungsmodus für 10% des Budgets 2003 in den Jahren 2004 und 2005; Entwicklung des Abbaukonzeptes im Rahmen der Strukturmaßnahmen.

 

2. Phase (2005 bis 2006):            Mit der Haushaltsplanaufstellung 2005/2006 (voraussichtlich Doppelhaushalt) ist der konkrete Stand des Umsetzungs- und Maßnahmeplanes hochschulkonkret auszuweisen. Haushaltsplanaufstellung 2005/06.

 

3. Phase (2007 bis 2008):            Vollständige Umsetzung der Personalmaßnahmen im Rahmen des mittelfristigen Abschlusses der Strukturmaßnahmen (Detailfestlegungen in Zielvereinbarungen).

Ab dem Jahr 2008 ist der absehbaren Entwicklung der Studierendenzahlen durch geeignete Maßnahmen der Strukturanpassung zu entsprechen. Bis dahin sind die Verfahren der externen bzw. internen Mittelzuweisungen so zu qualifizieren, dass sie diese Strukturanpassung flankieren können.

6.4 Akteure

Für die Umsetzungsmaßnahmen ist ein Netzwerk der handelnden Akteure zu bilden, das es erlaubt, jederzeit Fallgruppen und Einzelfälle der Umsetzung der Strukturplanung kurzfristig zu analysieren und Lösungsvarianten zu präsentieren. Eine wichtige Rolle kommt hierbei der Landesrektorenkonferenz als Plattform der hochschulübergreifenden Abstimmung zu, da das Ziel der Maßnahmen, die hochschulübergreifende Profilierung und Schwerpunktbildung durch Koordination, Kooperation und Konzentration der Potenziale der Einzelhochschulen erreicht werden soll. Als wichtigste Akteure im Prozess der Umsetzungen seien genannt:

 

§         Kultusministerium (Strukturkonzept, Personalmaßnahmen, Rechtssetzungen, Haushalt....)

§         Kabinett (Beschlüsse, Ressortabstimmungen, Anpassungen und Nachsteuerungen...)

§         Landtag (Gesetzgebungsverfahren, Öffentlichkeit, Anhörungen...)

§         Hochschulen (Gremienbeschlüsse, Gruppenvertretungen, Verwaltung....)

§         Landesrektorenkonferenz (Koordination und Moderation hochschulübergreifender Maßnahmen)

§         Personalvertretungen (ÖPR; AHPR; Gewerkschaften; Abstimmungen, Verträge.....)

§         Außerhochschulische Forschungseinrichtungen (Abstimmungen zu spezifischen Bedarfen; gemeinsame Schwerpunktsetzungen; Übernahme von geeignetem Personal.....)

6.5 Flankierende Maßnahmen

Bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans 2004 haben die Hochschulen ihre Hochschulentwicklungspläne gemäß § 116 Abs. 4 Satz 3 HSG LSA den neuen Erfordernissen anzupassen und (Vorwort zum Einzelplan 06 des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 Buchst. D, Ziff. 6.1) einen Zeit- und Maßnahmeplan für die Umsetzungen vorzulegen. Bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans 2004 sind die Zielvereinbarungen zu aktualisieren bzw. durch Anlagen zu präzisieren, dass die Umsetzungsmaßnahmen des Hochschulstrukturplans des Landes aufgenommen werden. Als Grundlage hierfür dient die Zustimmung der Hochschulen in den Zielvereinbarungen zur Mitwirkung am Strukturierungsprozess. Die Anlage zur Zielvereinbarung sollte bis zur Erzielung der für die jeweilige Hochschule zu erbringenden Reduzierungssumme zumindest folgende Maßnahmen enthalten:

 

§         Prioritätensetzung von Berufungen (Wettbewerbsfähigkeit der Schwerpunkte)

§         Keine Neubesetzung der durch Ruhestand frei werdenden Professuren (außerhalb der Schwerpunkte zeitweilig Überschreitung der üblichen Anteile von Lehraufträgen)

§         Immatrikulationsstop für auslaufende Studiengänge

§         Genereller Einstellungsstop (Ausnahmen für Schwerpunktbereiche)

§         Genereller Investitionsstop (Ausnahmen für Schwerpunktbereiche und Notfälle)

§         Installation von Anreizsystemen bei Überschreitung der Reduzierung von 10%

§         Anpassung der HBFG-Planung (34. Rahmenplan) an die neue Hochschulstrukturplanung

§         Freigabe von EFRE-Mitteln nur für Schwerpunktbereiche

6.6 Controlling

Die Umsetzung der Strukturmaßnahmen erfordert den Ausbau geeigneter controlling-Instrumente an den Hochschulen und zwischen Hochschulen und Kultusministerium (Hochschulstrukturplanung des Landes, Entwicklungspläne der Hochschulen, Budgetermittlungsverfahren, Zielvereinbarungen, Kostenrechnung, Berichterstattung). Einzelne Schritte der Umsetzung der Strukturplanung erfolgen über den Abschluss aktualisierter Zielvereinbarungen. Das oben vorgestellte Bemessungsmodell (Planung) sowie die auf gleicher Grundlage entwickelte Budgetermittlung (Budgetierung) werden schrittweise zu einem einheitlichen Controlling-Instrument für alle Hochschulen ausgebaut. Dadurch sind die Perspektiven der Hochschulplanung mit denen der Budgetierung und Haushaltsführung zu vereinen. Dies wird die Steuerungsmöglichkeiten des Kultusministeriums zur Verfolgung des Ziels einer abgestimmten Hochschulplanung angemessen verbessern und von der Detailsteuerung fort- und zur strategischen Steuerung hinführen. Schon etablierte, im Zusammenwirken von Kultusministerium und Hochschulen zu verbessernde Instrumente dieses Controlling sind:

 


·         Hochschulplanung des Landes (Kultusministerium)

·         Hochschulentwicklungspläne (Hochschulen)

·         Hochschulbauplanung (Hochschulen, Kultusministerium, Bund, EU)

·         Budgetermittlung/Budgetzuweisung (Hochschulen, Kultusministerium)

·         Zielvereinbarung (Hochschulen/Kultusministerium)

·         Integrative Mittelzuweisung (Kultusministerium, LRK)

·         Qualitätsmanagement (Hochschulen, Kultusministerium, Evaluierungsagenturen)

·         Berichtswesen (Hochschulen/Kultusministerium,/Parlament)

 

 

Von entscheidender Bedeutung wird bei der Prozesssteuerung die Weiterentwicklung der Elemente des Zusammenwirkens von Hochschulen und Kultusministerium sein.

6.7 Hochschulgesetzgebung

Die wichtigsten Eckwerte der Neustrukturierung der Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts sollen in einem Hochschulstrukturgesetz (HSStrG) zusammengefasst werden, um den Rechtsrahmen für die Entwicklung der nächsten Jahre zu setzen. Parallel dazu werden aktuelle hochschulpolitische Entwicklungen durch eine Novellierung des Hochschulgesetzes des Landes (HSG LSA) zu berücksichtigen sein.

 

Im HSStrG werden Normen für die Umsetzung der strukturellen Maßnahmen gesetzt, die teilweise in das HSG LSA übernommen, teilweise aber temporärer Natur sind und durch die Novellierung des HSG LSA für den Fall der erfolgreichen Umsetzung wieder außer Kraft gesetzt werden können. Die folgenden Inhalte werden das Gesetzgebungsverfahren bestimmen:

 

Inhalte Hochschulstrukturgesetz (bzw. einer Novellierung des Hochschulgesetzes)::

 

§         Aufzählung der “großen” Strukturmaßnahmen je Hochschule (Schließung von FB; Schließung von Studiengängen; Verlagerung von Struktureinheiten; Fusion von Struktureinheiten....)

§         Verpflichtung der Professoren, an zweiten Standorten bzw. zweiten Hochschulen Lehrverpflichtungen im Rahmen ihres Lehrdeputats zu übernehmen

§         Weitgehende Öffnung der Möglichkeiten, Einnahmen in allen der Hochschule zugänglichen Tätigkeitsfeldern zu erwirtschaften (Ausnahme: Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss).

§         Ermächtigung für Kultusministerium, Sanktionen gegen Langzeitstudierende zu erlassen.

§         Sonderregelungen zur Ausübung der Hochschulautonomie bis zum Abschluss der Umsetzung der Strukturmaßnahmen (Beantragung der Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen; Genehmigungsvorbehalt des Kultusministeriums für den Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen; Maßnahmen im Haushaltsvollzug; Einschränkung von Berufungen und Stellenbesetzungen; Beschränkung von Investitionsmaßnahmen;...)

 


Inhalte Hochschulgesetz:

 

§         Stärkung der internen Leitungsstrukturen der Hochschulen unter Berücksichtigung des Prinzips der Verantwortung vor Ort, das sowohl ein mit weitgehenden Befugnissen ausgestattetes Rektorat als auch eigenverantwortlich agierende Fachbereiche erfordert. Festlegung möglicher Alternativen mit den jeweiligen Befugnissen sowie den dazu gehörigen Beratungs- und Kontrollgremien und deren Befugnissen.

§         Festlegung der Elemente der neuen Steuerung (Landes-Hochschulstrukturplanung, Hochschulentwicklungspläne, Zielvereinbarungen, Budgetierung, Kostenrechnung, Berichtswesen)

§         Klare und erweiterte Regelungen zur Übertragung der Dienstvorgesetzteneigenschaften an die Hochschulen

§         Grundsätzliche Übertragung der Bau- und Liegenschaftsverwaltung an die Hochschulen mit der Auflage hochschulübergreifende Möglichkeiten der Kooperation zu suchen

§         Liberalisierung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Hochschulen (Optimierung der Liegenschaftsnutzung zur Erzielung von Einnahmen; unternehmerische Tätigkeit zum Nutzen der Hochschulaufgaben; Bildung strategischer Allianzen zur Erhöhung der Eigeneinnahmen; Rücklagenbildung; Beteiligung am Kapitalmarkt; Erprobung neuer Rechtsformen)

 

Die Novellierung des Hochschulgesetzes wird seitens des Kultusministeriums intensiv vorbereitet. Die parlamentarische Behandlung ist für den Beginn 2004 vorgesehen.

 

 

Anlagen

 

1.      Planungsanstoß des Kultusministers vom 17. April 2003

2.      Bericht des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Hochschulstrukturen vom 9. Juli 2003

 



[1] BMBF (2002) Grund- und Strukturdaten 2001/2002

[2] Ausgaben für Wissenschaft und Forschung insgesamt; mehr als nur die Hochschulbudgets

[3] Agrarökonomie

[4] Das Kultusministerium hat 2001 Forschungsprojekte zu folgenden Themen gefördert:

 

·   ”Ökonomische Analyse der Wirkung und Effekte der Forschungsförderung im Land Sachsen-Anhalt” (V.: Prof. Weimann, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg)

·   “Was bringt die Wissenschaft für die Wirtschaft in einer Region” – Eine Untersuchung am Beispiel der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Region (V.: Prof. Rosenfeld Halle, Institut für Wirtschaftsforschung)

·   Regionale Entwicklungsimpulse von Hochschulen – Wirkungen und Effekte der Hochschulen Harz und Anhalt mit ihren Standorten Wernigerode, Halberstadt, Köthen, Bernburg und Dessau (V.: Prof. Assenmacher, Hochschule Harz (FH))