Hochschulstrukturplanung
des
Landes
Sachsen-Anhalt
- Entwurf -
Kultusministerium Sachsen-Anhalt
15. Juli 2003
INHALT
2. Ziele und Leitlinien der Hochschulplanung
4. Hochschulplanerische Analyse: Ansatzpunkt für die
Neustrukturierung
4.1 Hochschulfinanzierung und Wirtschaftskraft des Landes
4.2 Vergleiche und formelmäßige Bemessung von Kapazitäten
und Kosten
4.3 Hochschulplanerische Analyse und Befunde
4.4 Die neustrukturierte Hochschullandschaft
Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
Otto-von-Guericke-Universität
Magdeburg
Burg
Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design Halle
Hochschule
Magdeburg-Stendal (FH)
5. Regionalwirtschaftliche Effekte von Hochschulen
6.1 Entwicklung der Rahmenbedingungen
6.2 Personalwirtschaftliche Maßnahmen
Abkürzungen
Aus
Zweckmäßigkeitsgründen werden für die Hochschulen, z.B. in Tabellen, und wenige
andere Abkürzungen benutzt:
MLU Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
OvG Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
HKD Hochschule für Kunst und Design,
Burg Giebichenstein, Halle
HAh Hochschule Anhalt (FH), Hochschule
für angewandte Wissenschaften
HHz Hochschule Harz, Hochschule für
angewandte Wissenschaften (FH)
HMd Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)
HMe Fachhochschule Merseburg
FB Fachbereich
DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft
Sachsen-Anhalt verfügt über ein gut ausgebautes und in
weiten Bereichen leistungsfähiges System staatlicher Hochschulen. Diesem
wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und regionalpolitischen
Entwicklungspotential misst das Land große Bedeutung bei. Es hat daher in den
vergangenen Jahre profilbestimmende Forschungs- und Ausbildungsschwerpunkte
gefördert und verstärkt. Die Hochschulen verfolgen ehrgeizige Ziele. An den
Universitäten werden in Forschungsverbünden (Sonderforschungsbereiche,
Graduiertenkollegs, DFG-Forschergruppen etc.) wichtige Beiträge zur Forschung
geleistet und Arbeitsplätze geschaffen, die mit steigender Tendenz zur
überregionalen Sichtbarkeit der sachsen-anhaltischen Wissenschaft beitragen.
Die Intensivierung der angewandten Forschung – zum Teil in Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft, insbesondere an den Fachhochschulen – verstärkt die
Wirtschaftskraft in den Regionen des Landes.
Dennoch besteht angesichts der wachsenden
Qualitätsansprüche, aber auch aus Gründen der Haushaltskonsolidierung,
Veranlassung, das Hochschulsystem kritisch zu betrachten und weiter zu
profilieren. Seine spezifischen Potentiale müssen durch Verdichtung,
Konzentration und Schwerpunktbildung stärker zur Wirkung gebracht werden. Die
Modalitäten der Bewirtschaftung staatlicher Mittel sind so zu gestalten, dass
sie die Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen und deren nachhaltige
Entwicklung unterstützen.
Dies gilt nicht nur für Sachsen-Anhalt.
Die Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland befinden sich insgesamt in einem
tiefgreifenden Reformprozess, der sie leistungsfähiger und im internationalen
Wettbewerb konkurrenzfähig machen soll. Bundesweit haben veränderte Bedarfs-
und Problemlagen im Hochschulsektor zu einer weitreichenden Expansion und Funktionsdifferenzierung
des Hochschulsystems geführt. Sie verlangen konzeptionelle und strukturelle
Reformen. Angesichts wachsender Relevanz- und Effizienzprobleme sehen sich die
Hochschulen zunehmendem Legitimationsdruck ausgesetzt. Rechenschaft über den
Einsatz knapper werdender öffentlicher Mittel wird von ihnen erwartet.
Die Hochschulen Sachsen-Anhalts haben
in den letzten Jahren weitgehend unabhängig voneinander und kaum mit Bezug auf
die übergreifende Angebotslage im Land ihre Studienangebote ausgebaut. Dabei
spielte das legitime Motiv eine Rolle, mit derzeit nachfragestarken Studiengängen
Strukturen zu befestigen und einen Ressourcenbedarf zu begründen. Jedoch ist es
dadurch auch zu einer erheblichen Anzahl von (in der Folge oft
unterausgestatteten) Doppel- und Mehrfachangeboten im Land gekommen. Dies gilt
für die meisten Lehramtsstudiengänge, für viele Ingenieurstudiengänge, das
Landwirtschaftsstudium, aber auch z.B. für die Studienfächer Design (derzeit an
drei Standorten im Land), Architektur oder Musik, die an ihren jeweiligen Standorten
ein zu schmales Ausbildungsprofil haben, um deutschlandweit konkurrenzfähige
Angebote unterbreiten zu können. Einige der Doppelangebote rühren auch aus der
Geschichte der jeweiligen Vorgängerinstitutionen her (z.B.
Elektroingenieurwesen, Landwirtschaft usw.). Die ehrgeizige
Hochschulstrukturplanung aus den frühen 90er Jahren, z.T. auch von Prognosen
getragen, die damals plausibel erschienen, aber von der tatsächlichen Entwicklung
korrigiert wurden, bedarf dringend einer Überprüfung und Neuausrichtung.
Die schwierige Haushaltssituation und
das von der Regierung beschlossene Konsolidierungsprogramm sind zwar Auslöser
der hier vorgestellten neuen Hochschulstrukturplanung, nicht jedoch ihr Anlass.
Dieser besteht in erheblichen Effizienzreserven in der gegenwärtigen Hochschullandschaft
und den prognostizierten Bedarfs- und Nachfrageänderungen, die u.a. mit dem
demografischen Wandel auf die Hochschulen zukommen. Insofern dienen die
vorgesehenen Strukturänderungen auch unabhängig von der Frage, wie viel Geld
damit im Einzelnen tatsächlich eingespart werden kann (zunächst auch unabhängig
von aktuellen Auslastungsquoten), vor allem der Konzentration von Potenzialen,
die an ihren gegenwärtigen Standorten nicht auf Dauer wettbewerbsfähig sind.
Wettbewerbsfähigkeit hat dabei nicht allein das Land Sachsen-Anhalt zum
Maßstab, sondern Deutschland und Europa. Hier rechtzeitig Weichenstellungen
vorzunehmen, ist eine wichtige Aufgabe der Zukunftssicherung des Systems.
Nachhaltige Effizienz der Hochschulstrukturen setzt voraus, dass kooperations-
und konkurrenzfähige Standortprofile entstehen, Stärken gestärkt und
Schwachstellen beseitigt oder überwunden werden.
In diesem Sinne hat die Landesregierung
im Februar 2003 gemäß § 116 Abs. 5 des Hochschulgesetzes mit den Hochschulen
Zielvereinbarungen abgeschlossen. Zielvereinbarungen wurden dabei nicht primär
als ein Instrument des Sparens aufgefasst, sondern der Modernisierung des
Hochschulwesens und des Kooperationsverhältnisses von Hochschule und Staat.
Die Hochschulen haben mit den
Zielvereinbarungen feste Finanzierungszusagen, damit Planungssicherheit über
einen längeren Zeitraum (hier drei Jahre) und eine weitgehende Bewirtschaftungsfreiheit
der verfügbaren Mittel erhalten. Im Gegenzug sichern sie Qualität auf einem ausgehandelten
Profilierungspfad entlang ihrer jeweiligen Entwicklungskonzeption zu.
Die Zielvereinbarungen basieren auf dem
Finanzierungsmodell “90 + x”: Den Hochschulen werden 90% der Haushaltsansätze
von 2003 auch für die Folgejahre 2004 und 2005 garantiert, die verbleibenden 10
% aber werden an Auflagen gebunden, die sich einerseits an den Entwicklungskonzeptionen
der einzelnen Hochschulen orientieren, andererseits aber auch die Hochschulen
verpflichten, an der Entwicklung eines neuen Hochschulstrukturplanes für Sachsen-Anhalt
mitzuwirken. Damit ist ein zeitliches und finanzielles Plateau für nötige
Strukturveränderungen und Neuplanungen geschaffen worden, das die Hochschulen
in die Lage versetzt, trotz einem ab
2006 um etwa 10 Prozent verringerten Budget weiterhin erfolgreich zu arbeiten.
Von diesem Zeitpunkt an werden die Studierendenzahlen auf Grund der
demografischen Situation allmählich sinken. Auch deshalb ist es wichtig,
rechtzeitig mit dem Umbau der Strukturen zu beginnen, um zu einer Verdichtung
und sinnvollen Konzentration der Angebote innerhalb der Hochschullandschaft zu
gelangen.
Dass damit den Hochschulen bis
einschließlich 2005 ein Höchstmaß an Stabilität unter äußerst fragilen
finanzpolitischen Rahmenbedingungen garantiert wurde, ist ein Zeichen für ihren
prominenten Stellenwert in der Politik der Landesregierung. Ein solches
Privileg ist bisher keinem anderen öffentlichen Sektor eingeräumt worden. Zudem
wird den Hochschulen weitreichende Autonomie in der Bewirtschaftung ihrer
Einnahmen und Ausgaben gewährt.
Eine strukturelle Anpassung der
Hochschullandschaft des Landes ist aus verschiedenen Gründen erforderlich:
1.
Dem
Wissenschaftssystem wohnt der Zwang zur ständigen Selbstüberprüfung inne.
2.
Die Hochschulen haben
Inhalte und Formen von Lehre und Studium hinsichtlich neuer Entwicklungen in
Wissenschaft, Forschung, Technik, Kultur sowie der beruflichen Praxis ständig
zu überprüfen und fortzuführen (§ 3 Abs. 2 HSG LSA).
3. Durch ihre
rechtliche Einbindung in die öffentliche Haushalte können angesichts der
schwierigen Haushaltslage auch die Hochschulen nicht vom Konsolidierungsprogramm
der Landesregierung ausgenommen werden.
Entsprechende Planungen müssen
quantitative und qualitative Prognosen zu den benötigten Hochschulabsolventen
für die Wirtschaft und den öffentlichen Sektor, zur Studiennachfrage
(Studienanfängerprognosen, Wanderungsverhalten), zur Anpassungsfähigkeit der
Personalstruktur an die Anforderungen des Wissenschaftssystems (Qualifikationsstellen,
Wissenschaftstarifvertrag) und zu den Anforderungen an das Hochschulsystem als
Standortfaktor (Bildungsniveau, Qualifikation, Wissens- und
Technologietransfer) einbeziehen. In den neuen Ländern sind die Hochschulen
zudem mit der besonderen Erwartung konfrontiert, Beiträge für die
Zukunftssicherung und Wettbewerbsfähigkeit und derzeit noch überwiegend
strukturschwacher Regionen zu leisten.
Den
beschriebenen Ansprüchen können die Hochschulen nur dann gerecht werden, wenn unter
den Bedingungen limitierter Budgets
§
eine deutlich
stärkere fachliche Profilierung und Schwerpunktbildung erfolgt,
§
hinsichtlich der
Finanzierung der Strukturen mittelfristige Planungssicherheit besteht,
§
die
Kooperationsformen des Wissenschaftssystems intern und extern einschließlich
des Kooperationsverhältnisses von Hochschule und Staat optimiert werden,
§
die Autonomie der
Hochschulen entschieden gestärkt wird,
§
die dem
Wissenschaftssystem zur Verfügung gestellten bzw. von ihm selbst erwirtschafteten
Mittel mit höchstmöglicher Effizienz und Flexibilität eingesetzt werden.
Die den aktuellen Prozess begleitenden
hochschulpolitischen Ziele und Leitlinien werden durch die folgenden Stichworte
charakterisiert, die in die Entwicklung des Hochschulraumes in einer
erweiterten Europäischen Union eingebettet sind.
Profilbildung
/ Schwerpunktsetzung / Konzentration
§
Entwicklung von
untereinander abgestimmten und überregional wahrnehmbaren Eigenprofilen der
Hochschulen in Forschung und Lehre (Leitbild der Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts)
§
Abbau von Doppel- und
Mehrfachentwicklungen durch Profilierung und Konzentration (Abgleichung der
Studiengänge, Forschungsverbünde, komplementäre Kooperation)
§
Orientierung an
internationalen Qualitätsstandards für die einzelnen Disziplinen und ihre Studienangebote
(Akkreditierung, Evaluation, Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen,
Erhöhung der Drittmittel)
§
fächerübergreifende
Kooperation der wissenschaftlichen Disziplinen (Interdisziplinäre Zentren,
Interdisziplinäre Studiengänge, Forschungskollegs, Förderung durch integrative
Mittelzuweisung)
§
Überwindung der
Kooperationsbarrieren zwischen den Hochschultypen (Lehrkooperation durch
gestufte und modulare Studiengänge, gemeinsame Nachwuchsförderung durch kooperative
Promotionen, Forschungs- und Dienstleistungscluster)
§
Überwindung
kleinteiliger Fachbereichs- und Institutsstrukturen durch strukturelle Reformen
an den Einzelstandorten und darüber hinaus (“Departments”, Kompetenzzentren, Forschungs-
und Lehrverbünde, länderübergreifende Kooperation in Hochschulverbünden)
Kooperation /
Wettbewerb / Wirtschaftlichkeit
§
Regionale und
überregionale strategische Allianzen (zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen,
Kommunen und Unternehmen, public private partnership)
§
Konzentration auf
regionale und überregionale hochschulübergreifende Schwerpunkte und
Kooperationsformen (Clusterbildung)
§
Gemeinsame Studien-
und Forschungsschwerpunkte zwischen den Hochschultypen (Abstimmung von
Studienmodulen, gestufte Studienangebote, Weiterbildung, Centers of Advanced Studies,
Graduate Schools usw.)
§
Akzentsetzungen in
der Differenzierung des Hochschulsystems (Erweiterung des Studienangebotes an
den Fachhochschulen, stärker forschungsorientierte Ausbildung und Qualifizierung
des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Universitäten)
§
Entwicklung von
Forschungs- und Lehrverbünden mit außerhochschulischen Forschungseinrichtungen
(Kooperationsverträge, gemeinsame Berufungen, gemeinsame Schwerpunkte in
Forschung und Lehre, Centers of Excellence)
§
Ausgründungs- und
Ansiedlungsoffensive für Absolventen im Umfeld der Hochschulen (Existenzgründeroffensive,
Technologietransfer)
§
Flexibilisierung der
Personalentwicklung (Personalautonomie, Wissenschaftstarifvertrag.
Hochschulautonomie
/ Hochschulfinanzierung / Hochschulmanagement
§
Stärkung der
Leitungsstrukturen der Hochschulen (Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse der
Rektorate, strategische Planung und Führung, Personal- und Organisationsautonomie,
Gremienreform und Verwaltungsmodernisierung)
§
Optimierung der
Auslastung vorhandener Ressourcen (Flexibilisierung, schnellere Anpassung der
Angebotsstrukturen an veränderte Nachfragen)
§
Ausbau der Finanz-
und Wirtschaftsautonomie (mittelfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit,
Globalzuschuss, Budgetierung, Kostenrechnung, Berichtswesen, Übertragung der
Liegenschaftsverwaltung, Eigenerwirtschaftung von Mitteln)
§
Auf- und Ausbau eines
leistungsorientierten Systems der internen Mittelverteilung (interne
Zielvereinbarungen, Anreizsysteme)
§
Regelmäßige
wissenschaftsinterne Evaluierung von Forschung und Lehre
§
Entwicklung von
Marktstrategien für die Angebote, Leistungen und Produkte der Hochschulen (Aus-
und Weiterbildungsangebote, Auftragsforschung, Technologie- und Wissenstransfer,
Beratungs- und Serviceleistungen)
§
Mobilisierung der
Alumni für strategische Ziele der Hochschulen (Bildung von Netzwerken,
Fördervereinen, Stiftungen)
Modernisierung
des Studiums / Internationalisierung / Formen der Wissensvermittlung
§
Flexibilisierung und
Modularisierung des Studienangebotes (allgemeine Einführung von credit points,
Modernisierung der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen)
§
Neue Formen der
Wissensvermittlung (Digitalisierung, “virtual university”, Medienstrategien in
Forschung, Lehre, Management und Hochschulmarketing)
§
Verstärkung
fremdsprachiger Ausbildungsmodule
§
Stärkere Öffnung der
Hochschulen im Zuge der EU-Osterweiterung (Erhöhung der Auslastung,
Kompensation demographischer Schwankungen)
Um die nötige Strukturreform der
Hochschulen in Gang zu setzen, wurde vom Kultusminister im April 2003 ein
Planungsanstoß veröffentlicht und eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Unter dem
Vorsitz des langjährigen Generalsekretärs des Wissenschaftsrates, Dr. Winfried
Benz, hat diese Arbeitsgruppe die Hochschulstrukturen im Land kritisch
analysiert und Überlegungen zu einer neuen Hochschulstrukturplanung angestellt.
Der Arbeitsgruppe gehörten alle Hochschulrektoren, als externes Mitglied Frau
Ruth Kretschmer (Geschäftsführerin von DOW Chemical Central Germany) und der
Kultusminister des Landes an.
Die Arbeitsgruppe war keine Planungsgruppe im Sinne des § 57 Personalvertretungsgesetz des Landes, sondern ein Gremium, dessen Aufgabe darin bestand, das Kultusministerium zu beraten, die Ergebnisse einer Analyse des status quo zu reflektieren, den Planungsanstoß kritisch zu bewerten, Informationen bereitzustellen und Alternativen zu prüfen. Empfehlungen, Entscheidungen oder Beschlüsse sind durch die Arbeitsgruppe nicht formuliert bzw. getroffen worden. Als wesentliche Bezugspunkte der Arbeit wurden neben dem Planungsanstoß einschlägige Empfehlungen des Wissenschaftsrates sowie Bericht und Empfehlungen der Arbeitsgruppe Wissenschaftsstruktur der Vorgängerregierung vom April 2001 herangezogen. Die Hochschulen sind im Rahmen der Arbeitsgruppe ihrer Verpflichtung, an der Entwicklung einer neuen Hochschulstrukturplanung für Sachsen-Anhalt in der beschriebenen Weise mitzuwirken, nachgekommen. Der Bericht des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe, der mit den Mitgliedern abgestimmt ist, liegt der Hochschulstrukturplanung als Anlage bei.
Aufgabenkritik
und Situationsanalyse durch die eingesetzte Arbeitsgruppe haben gezeigt, dass
es ungeachtet vieler guter Beispiele Mängel und erhebliche Effizienzreserven an
den einzelnen Hochschulstandorten gibt. Erwähnt seien zu viele Mehrfachangebote
bei gleichzeitiger Unterauslastung, zu wenig hochschulübergreifende
Kooperationen und eine beträchtliche Anzahl von Studiengängen mit niedrigen
Studierendenzahlen, während die Ausstattung stark nachgefragter Studiengänge
oft zu wünschen übrig lässt. Die vorgelegte Hochschulstrukturplanung folgt
daher einem Bild von Hochschulen, denen es gelingt, wissenschaftliche Exzellenz
mit Wirtschaftlichkeit zu verbinden, sich über erkennbare Schwerpunkte und
Profile in der Region gut zu verankern, miteinander zu kooperieren und sich in
moderner Weise selbst zu verwalten und zu bewirtschaften. Die beste
Zukunftssicherung für die Hochschulen ist ein entsprechend
qualitätsorientiertes und plausibles Entwicklungs- und Strukturkonzept für die
Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts.
Die Vorschläge zur Entwicklung des Hochschulsystems stützen
sich auf eine kritische Analyse des status quo und zielen auf qualitative
(hochschulpolitische Leitlinien) und quantitative (Auslastung) Verbesserungen.
Dabei werden auf der Basis von Daten zu Studierendenzahlen, Personalstellen,
Kosten sowie baulichen Voraussetzungen (Flächen) Indikatoren abgeleitet, die
für die inhaltlich-strukturelle Diskussion die Grundlage bilden.
Die Entwicklungsfähigkeit der Hochschulen des Landes
wird nicht allein durch eine inhaltliche Debatte bestimmt, sondern wesentlich
auch durch die Kostenfrage. Das Land finanziert im Vergleich zu den anderen
neuen Ländern in überdurchschnittlichem Umfang seine Ausgaben, auch die des
Hochschulsystems, durch Kredite. Das ist nicht zuletzt wegen des ab 2008 beginnenden,
gravierenden Rückgangs von Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich problematisch.
Die Verschuldung des Landes ist bedrohlich. Hinzu kommt, dass das Land in der
letzten Dekade einen der höchsten Bevölkerungsverluste unter den neuen
Bundesländern zu verzeichnen hatte. Das Hochschulsystem ist von dieser
Situation sowohl im Hinblick auf die Finanzkraft des Landes als auch auf die
Zahl der Hochschulzugangsberechtigten nach 2008 in negativer Weise betroffen.
Der Finanzbedarf des Hochschulsystems in
unveränderter Struktur ist gemessen an den Finanzierungsperspektiven des Landes
nicht zu bewältigen. Wenngleich die Innovations- und Wirtschaftskraft
entscheidend von den Leistungen des Wissenschaftssystems abhängig sind, liegt
es im langfristigen Interesse der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die
Erwartungen an öffentliche Mittel auf eine realistische Einschätzung der
Haushaltsentwicklung des Landes zu gründen. Das ist eine wichtige Voraussetzung
für die notwendige Planungssicherheit. Es ist allerdings immerwährend zu
prüfen, inwieweit eine Absenkung der Aufwendungen für den Hochschulbereich im
Vergleich zu den Ausgaben anderer Ressorts den Ansprüchen einer
Innovationspolitik gerecht werden kann.
Eine Kostensenkung im Hochschulbereich erfordert,
Leistungspotential und Aufgabenerfüllung der Hochschulen durch überzeugende
Maßstäbe vergleichbar zu machen. Das liegt im Interesse aller an der finanz-
und wissenschaftspolitischen Debatte Beteiligten: Parlament, Hochschulen,
Administration und Öffentlichkeit. Dazu werden die Informationsangebote
verschiedener, vor allem staatlicher Stellen genutzt, um z.B. Vergleiche der
Hochschulen verschiedener Länder zu ermöglichen.
Bei Vergleichen des
Finanzierungsniveaus und der Leistungsfähigkeit der Hochschulsysteme[1]
wird einigen Indikatoren besondere Aufmerksamkeit geschenkt:
1.
Bei den Ausgaben[2]
je Studierenden im Jahr 2000 nimmt
Sachsen-Anhalt mit jährlich 13.089 € in Deutschland den ersten Platz ein. Bei
Betrachtung der Ausgaben pro Einwohner aber
wird das Defizit an Studierenden deutlich, das für nahezu alle neuen
Bundesländer mit Ausnahme von Brandenburg gilt. Hier wendet Sachsen-Anhalt mit
190 € zur Zeit deutschlandweit mit am wenigsten auf (Platzziffer 12). Unter den
neuen Ländern (mit Hochschulmedizin) belegt es den letzten Platz. Die scheinbar widersprüchlichen Befunde erklären
sich in einer relativ geringen Studierendenzahl. In Sachsen-Anhalt ist nach wie
vor eine niedrige Studierendenquote, zugleich aber auch ein geringer Anteil von
Langzeitstudierenden zu verzeichnen. Bei einem unverändert hohen negativen
Wanderungssaldo Studierwilliger und Studierender (-19%) und der demographischen
Prognose zu den Studierendenzahlen würde die Studierendenzahl nach einem
Maximum um 2008 sogar wieder sinken und sich der Indikator “Ausgaben je
Studierende” noch verschlechtern.
2.
Die
Betreuungsrelationen (das Verhältnis von Studierendenzahl zur Anzahl
wissenschaftlichen Personals) an den Hochschulen des Landes und mehr oder
weniger in allen neuen Bundesländer weisen im bundesweiten Vergleich auf einen
deutlich höheren Personaleinsatz hin.
Ergänzend zu solchen Vergleichen mit externen
Referenzen hat das Kultusministerium für die Analyse und Bewertung des
Hochschulsystems einen formelmäßigen Bewertungs- und Vergleichsmaßstab
eingesetzt, der sich auf den Zusammenhang von Art bzw. Anzahl der Studienplätze
und Personalbedarf (Ausbildungskapazität) gründet. Dabei werden Parameter wie
Curricularnormwert, Lehrdeputat, Personalkostenrichtsätze etc. genutzt. Die
Formeln und kapazitätsrelevanten Parameter sind in Anlehnung an bundesweit
genutzte Konzepte (Kapazitätsverordnung; BLK) festgelegt worden, die auf
umfangreichen statistischen Untersuchungen beruhen. Dadurch wird die
Budgetbemessung als ein weiteres, differenzierteres Referenzsystem nutzbar. Es
werden auf der Basis des Bedarfs für die Ausbildung von Studierenden Kosten
geschätzt, die normale Aufwendungen für die Forschung mit umfassen. Durch Vorgaben
zu einer zweckmäßigen Aufteilung von Personal-, Sach- und Investitionsmitteln
können über die Stellenbedarfe hinaus die Gesamtkosten für Hochschulen und ihre
Fachbereiche abgeschätzt werden. Dieser Zusammenhang zwischen Kosten,
Studierendenzahlen, Stellen und Flächen erlaubt es, das Hochschulsystem in
unterschiedlichen Kontexten (Hochschulplanung, Referenzvergleiche, Hochschulbauplanung,
staatliche Mittelzuweisung etc.) in konsistenter Weise zu beschreiben. Der
Modellcharakter der Bemessungsgrundlage stellt ein geeignetes, vergleichbares
und transparentes Werkzeug zur Kostenbewertung dar, das sich der Diskussion zu
den Hochschulstrukturen im Regelfall gut zu Grunde legen lässt.
Ausgangspunkt der Hochschulplanungen im Land
Sachsen-Anhalt sind die 1992 gesetzten 44.000 flächenbezogenen Studienplätze.
Mit Entscheidung der Landesregierung im Jahr 2000 erfolgte eine Reduzierung auf
33.000. Zumindest für die Hochschulbauplanungen wurden diese verbindlich als
flächenbezogene Studienplätze interpretiert. Diesen entsprechen rechnerisch
35.200 personalbezogene Studienplätze. Die Unterscheidung wurde in den letzten
Jahren nicht konsequent genug vollzogen. Nicht zuletzt aus diesem Grunde sind die
noch geltenden flächenbezogenen Studienplätze planerisch nicht in Balance zu
den aus dem IST-Personal abgeleiteten 39.250 personalbezogenen Studienplätzen
(IST-Personal 2002/ 2003). Bei dem niedrigen Realisierungsgrad für die
erforderlichen Flächen durch Neubau und Sanierung erschien es zunächst
verzichtbar, den erforderlichen Flächenbestand auf die geplanten personalbezogenen
Studienplätze abzustimmen. Dies zu erreichen, wird künftig unumgänglich sein,
zumal der Realisierungsgrad von erforderlichen Flächen durch weitere
Baumaßnahmen und die Neustrukturierung sich beträchtlich erhöhen wird.
Die in Tabelle 1 ausgewiesenen Daten geben das
Dilemma einer auf Landesebene auszumachenden Unterauslastung der vorhandenen
personalbezogenen Studienplätze wieder.
Tabelle 1:
Studienplätze
|
Universitäten |
Fachhochschulen |
Gesamt |
Flächenbezogene Studienplätze |
18.050 |
12.900 |
30.9501) |
personalbezogene Studienplätze |
21.815 |
13.411 |
35.226 |
Studierende IST 2002 / 03 in RSZ 2) |
18.832 |
13.745 |
32.577 |
personalbezogene Studienplätze 2002/03 |
27.000 |
12.252 |
39.252 |
Auslastung |
|
112% |
|
1) Ergibt mit denen der Hochschulmedizin 33.000 fl. bez. SPL,
Beschluss der Landesregierung im Jahre 2000
2) Studierende in der Regelstudienzeit
Die Unterauslastung erweist sich indes – von
bestimmten Fachbereichen abgesehen – nicht als ein Problem der Fachhochschulen
(112%), sondern, mit graduellen Unterschieden, als Problem der Universitäten
(70%). Die Auslastung – Ist-Situation – ist in den Fächergruppen sehr unterschiedlich
ausgeprägt. Profilbestimmende universitäre Fächergruppen bzw. Fachbereiche,
z.B. Agrarwissenschaft, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften, partiell
aber auch die Geisteswissenschaften weisen im Gesamtdurchschnitt eine geringe
Nachfrage auf. Eine in Zukunft zurückgehende Nachfrage von Studierenden wird
die Befunde verschärfen.
Die Vorschläge zu Veränderungen im Hochschulsystem
des Landes sind das Resultat von Analysen unter einer inhaltlich-strukturellen
und einer quantitativen, die Ausbildungskapazitäten, Stellen und Kosten
berücksichtigenden Perspektive.
4.4.1 Strukturänderungen
Die Vorschläge zu Strukturveränderungen haben sich
an folgenden Grundsätzen orientiert:
§
Profile sind zu
entwickeln, Schwerpunkte zu stärken, erforderliche Konzentrationen zu befördern;
§
Die
Ausbildungskapazität ist an der mittelfristigen Entwicklung zu orientieren.
Studiengänge, die wenig nachgefragt werden, sind bezüglich der Weiterführung zu
überprüfen und Ausbildungskapazitäten sind auslastungsorientiert und
profilbezogen festzusetzen (durch Erhöhung bzw. Absenkung);
§
Struktureinheiten,
die mit ihrem Personalbestand eine große Ausbildungskapazität vorhalten, in den
letzten Jahren aber nur in geringem Umfang nachgefragt wurden, sind zur Disposition
zu stellen (dasselbe gilt für Studiengänge, die auf wenige Studienanfänger angelegt
sind);
§
Das Verhältnis von
Studienanfängern an Universitäten und Fachhochschulen ist weiter zugunsten der
Fachhochschulen (Fortsetzung einer hochschulpolitischen Leitlinie seit 1992) zu
verschieben. Diese Verschiebung ist nicht allein auslastungsorientiert
begründet, sondern durch eine gezielte Differenzierung der Angebote beider
Hochschularten, verbunden mit der Festlegung eines örtlichen Numerus Clausus.
Diese Steuerung der Studienangebote und der Nachfrage ist Teil der Strategie,
das berufsorientierte Profil der Fachhochschulausbildung, die Kapazitäten,
Auslastung und Kosten sachgerecht zu korrigieren, um einer höheren Studierquote
und dem Bedarf des Beschäftigungssystems gerecht zu werden (spezifischer
Bildungsauftrag der Fachhochschulen). Die durch dieses Umsteuern freigesetzten
Potentiale sind zum einen teilweise den Universitäten für eine bessere Förderung
des wissenschaftlichen Nachwuchses zur Verfügung zu stellen, zum anderen sollen
sie einem Ausbau der Fachhochschulkapazitäten dienen. Auf diese Weise ist die
hochschulpolitisch gewollte Differenzierung der Hochschularten zu befördern.
4.4.2 Weitere Planungsziele
Ansonsten sind folgende Planungsvoraussetzungen
verändert worden:
§
Der Anteil von
Lehraufträgen an der Lehrkapazität ist zu konsolidieren. Für Fachhochschulen
hat der Wissenschaftsrat im Jahre 2002 als Obergrenze 20 % empfohlen; für die
Universitäten sind max. 5% anzusetzen. Diese Obergrenzen sollen künftig
Regelfall werden;
§
Der Anteil der Sach-
und Investitionsmittel bei den Fachhochschulen ist auf 18 % zu reduzieren, die
freizusetzenden Mittel sind im Sinne eines Anreizsystems innerhalb der Finanzierung
der Fachhochschulen zu belassen und damit eine gerechtfertigte Ausweitung der
Ausbildungskapazität zu finanzieren;
§
Die Aufwendungen für die
zentralen Bereiche, z.B. Hochschulsport, Akademische Auslandsämter,
Liegenschaftsverwaltung etc. sind in Relation zu den sonstigen strukturbedingten
Einsparungen um 10 % abzusenken;
Insbesondere die Strukturveränderungen in den
einzelnen Fachbereichen bzw. die Anstöße zur Verbesserung der Kooperation
zwischen den Hochschulen sind als die Kernelemente der Hochschulstrukturplanung
und damit angestrebten Umgestaltung der Hochschullandschaft im folgenden (4.5)
zusammengefasst. Von ihnen kann ein konkreter und umsetzbarer Effekt der
Budgetentlastung erwartet werden, der im Einzelnen ausgewiesen ist. Diese
Vorschläge sind in ein Gesamtreformkonzept einzubetten, das einen Wandel gemäß
der hochschulpolitischen Leitlinien zu vollziehen hilft.
Die Universität schärft ihr naturwissenschaftlich geprägtes Profil durch Reduzierung der Ingenieurwissenschaften auf die Schwerpunktbereiche Material- und Biowissenschaften. Sie überführt ihre kleinteiligen Strukturen in den Geisteswissenschaften, aber auch in den Naturwissenschaften in größere Struktureinheiten. Mit der Konzentration der Lehrerausbildung in Halle und der Reform der Magisterfächer (Reduzierung) soll durch gleichzeitige verstärkte Kooperation und Vernetzung im Universitätsverbund Leipzig / Halle / Jena der Auslastungsgrad der vorhandenen Kapazität erhöht werden. Durch Einführung jeweils eines oder mehrerer gemeinsamer Studiengänge der Agrarwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des landwirtschaftlichen Fachbereiches der Hochschule Anhalt (FH) einerseits sowie der Ingenieurwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Fachhochschule Merseburg andererseits werden freie Kapazitäten gebunden. Die genannten Bereiche können auch gemeinsame Schwerpunkte der angewandten Forschung im mitteldeutschen Raum gestalten. Die Universität orientiert sich durch eine umfassende Reform der Verwaltung und der zentralen Einrichtungen auf die durch die neuen Instrumente der Hochschulsteuerung anstehenden Herausforderungen für die Dienstleistungsbereiche.
Einzelne Fachbereiche
FB Ingenieurwissenschaften: Die ingenieurwissenschaftlichen
Studiengänge werden in der bisherigen Form nicht fortgeführt. Ihre
profiIbestimmenden Forschungsfelder werden in die Schwerpunkte Material- und
Biowissenschaften integriert und ggf. gemeinsamen Studiengängen mit der FH
Merseburg zugrundegelegt. Neuorganisation mit Hilfe externer Beratung;
Kooperation mit der Hochschule Merseburg im Rahmen der regionalen
Anforderung (Chemie- und
Umweltingenieurwesen)
E.: -2,8 Mio. €
Landwirtschaftliche
Fakultät:
Einsparungen durch hochschulübergreifende gemeinsame Forschung und Lehre,
Abstimmung mit HAh; möglicherweise integrative Strukturen mit IAMO
E.: -3,14 Mio. €
Philosophische Fakultät: Übernahme der Lehrerbildung der OvG ohne Stellenzuführung
durch die MLU (Kompensation der Unterauslastung); Reorganisation des stark
gegliederten Studienangebotes;
E.: -4,45 Mio. €
Theologische Fakultät: Trotz der
profilbestimmenden Bedeutung der Fakultät wird ein Effizienzbeitrag
(Auslastung) gefordert; die strukturellen Bindungen (Denomination) durch den
Kirchenvertrag ist zu berücksichtigen.
E.: -0.2 Mio. €
Bildung grösserer Fachlicher Einheiten - Schwerpunkte - Kooperation
Materialwissenschaften: [M&I, PHY, CHE, GEO, ING]
E.: -1,69 Mio. €
Biowissenschaften: [BCH, PHA, BIO, CHE, LAW, ING]
E.: -1,41 Mio. €
Rechts-
und Wirtschaftswissenschaften: [JUR, WIW, LAW[3]]
E.: -1,02 Mio. €
Die Otto-von-Guericke-Universität verstärkt ihre Profilierung im ingenieurwissenschaftlichen Bereich und nimmt hier die Funktion einer Leiteinrichtung im Land ein. Hierzu gehört die engere Abstimmung von Studien- und Forschungsinhalten mit der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH), Standort Magdeburg. Der technische Schwerpunkt wird durch die alleinige Ausbildung von Berufsschullehrern abgerundet, während die Ausbildung von Lehrern für allgemeinbildende Schulen in Halle konzentriert wird. Abgesehen von der Berufsschullehrerausbildung konzentriert sich die Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften verstärkt auf die Auseinandersetzung der Geisteswissenschaften mit den Herausforderungen einer technisch geprägten Wissensgesellschaft und trägt zu den Fragestellungen des fächerübergreifenden Schwerpunktes Neurowissenschaften bei. Durch eine Zusammenführung von Strukturen in den technischen Disziplinen wird deren Kooperation und die Auslastung der Kapazitäten erhöht. Die Sportwissenschaften konzentrieren sich auf die Ausbildung im Lehramt an Berufsschulen, die Magisterausbildung und die Diplomausbildung. Die Musikausbildung wird in Halle konzentriert.
Einzelne Fachbereiche
Fakultät
für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften: Abgabe der (allgemeinbildenden)
Lehrerbildung; Fortsetzung der Profilierung durch Verknüpfung geistes-, natur-
und ingenieurwissenschaftlicher Disziplinen in Forschung und Lehre mit Betonung
der Schnittstellen und eines kombinierten Angebotes in der Lehre in Anlehnung
an das “Chemnitzer Modell”
E.: -1,7 Mio. €
Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät: Der
momentanen Überlast an Studienanfängern sollte durch Kooperation (modulare
Lehrangebote) mit Fachhochschulen begegnet werden.
E.: -0,1 Mio. €
Bildung grösserer Fachlicher Einheiten - Schwerpunkte - Kooperation
Naturwissenschaften,
Mathematik und Informatik [MA, IN, NW]
E.: -1,31 Mio. €
Neuordnung
der Ingenieurwissenschaften [MB, VST, ET]
E.: -4,5 Mio. €
Die Burg Giebichenstein Hochschule für Kunst und Design Halle konzentriert ihre Grundlagenausbildung und verstärkt ihre Kooperation mit der Universität Halle (Kunstwissenschaften) und den Fachhochschulen (Design). Das Studienangebot wird mit dem Ziel einer besseren Durchlässigkeit und Studierbarkeit überprüft, so weit wie möglich modularisiert und auf eine Dauer von 10 Semestern Regelstudienzeit festgelegt (außer Lehrerbildung). Die interne Kooperation der beiden Fachbereiche in affinen Fächern wird verstärkt. Die zentralen Einrichtungen und die Verwaltung werden zu Dienstleistungseinrichtungen für die Lehre und die strategische Steuerung an der Hochschule entwickelt.
Einzelne Fachbereiche
FB
Kunst:
Durchsetzen einer einheitlichen Regelstudienzeit von 10 Semestern; Reform der
Grundlagenausbildung; Kooperation mit MLU (Lehrangebote)
E.: -0,34 Mio. €
FB
Design:
Durchsetzen einer einheitlichen Regelstudienzeit von 10 Semestern (außer
Lehramt); Reform der Grundlagenausbildung; Kooperation mit Fachhochschulen
E.: -0,56 Mio. €
Mit der Neustrukturierung der Hochschule Anhalt können im Zusammenspiel mit zwei anderen Fachhochschulen des Landes wesentliche hochschulpolitische Forderungen wie Profilierung, Schwerpunkbildung, Abbau von Mehrfachangeboten etc. erfüllt werden. Sie ist eine überwiegend ingenieurwissenschaftlich geprägte Hochschule mit einem starken traditionell orientierten Maschinenbau und Elektrotechnik. Bestimmend sind eine moderne Verfahrenstechnik und eine leistungsfähige Biotechnologie. Architektur und Design sind künftig konsequent mit den Bauhaus zu verknüpfen. Die Landwirtschaft wird künftig die Aufgabe einer praxisorientierten Ausbildung für den gesamten Mitteldeutschen Raum in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erfüllen. Die Profilierung des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften ist in Abstimmung mit vergleichbaren Fachbereichen der anderen Fachhochschulen fortzusetzen, Schwerpunkte dabei sind: Controlling, Wirtschaftsrecht, Existenzgründung.
Einzelne Fachbereiche
FB
Landwirtschaft/ Ökotrophologie/ Landespflege: Kooperation MLU – Abbau einer Professoren-Stelle
E.: -0,42 Mio. €
FB
Wirtschaft:
Abbau mindestens einer Stelle durch Etablierung des Fachvertretungsprinzips
E.: 0,05 Mio. €
FB
Architektur/ Bauingenieurwesen: Schließung des
Studienganges Bauingenieurwesen in Dessau, Integration des Vermessungswesens
VWG in einen neu zustrukturierenden Fachbereich
E.: -0,62 Mio. €
FB
Design: Einsparungen
durch Kooperation bei Lehrangebot mit HKD, HMd
E.: -0,26 Mio. €
FB
Elektrotechnik: Kooperation mit HMe nach Übernahme
des Studienganges Elektrotechnik
E.: -0,05 Mio. €
FB
Lebensmitteltechnologie/ Biotechnologie/ Verfahrens- und Umwelttechnik: Schließung des Studienganges Verfahrens-
und Umwelttechnik und Neuorganisation eines Studienganges Verfahrenstechnik in
diesbezüglicher Profilabstimmung mit der HMe
E.: -0,25 Mio. €
FB
Maschinenbau/ Wirtschaftsingenieurwesen: Abbau von Stellen durch Etablierung des
Fachvertretungsprinzips; Übernahme der Studierenden des Studienganges Maschinenbau
der HMe;
E.: -0,3 Mio. €
FB
Informatik/ Fachübersetzen: Abbau von Stellen durch Anwendung des Fachvertretungsprinzips;
Verlagerung des Studienganges Fachkommunikation nach Magdeburg
E.: -0,25 Mio. €
Bildung grösserer Fachlicher Einheiten - Schwerpunkte - Kooperation
§
Informatik und Elektrotechnik zu einer Einheit
zusammenfassen
§
Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen,
Lebensmittel- und Biotechnologie / Verfahrenstechnik zu einer Einheit verbinden
§
Architektur und Vermessungswesen zusammenführen
Die Hochschule verfügt über drei Säulen: Wirtschaftswissenschaften, Angewandte Informatik / Automatisierungstechnik und Verwaltungswissenschaften. Ein großes, noch nicht erschlossenes Potential steckt in den Verwaltungswissenschaften. Hier ist es von größter Wichtigkeit, den Bereich auszubauen, inhaltlich stärker in die Hochschule zu integrieren und die Angebotstruktur auf die Anforderungen an moderne Verwaltungswissenschaften im mitteldeutschen Raum abzustimmen. Dabei müssen die Ressourcen der beiden anderen Fachbereiche wesentlich stärker in Anspruch genommen werden. Die Standort- und Fachbereichsgrenzen dürfen diesen Prozess nicht länger behindern. Ein weiteres Entwicklungspotential steckt in der Schwerpunktbildung Tourismuswirtschaft, der mittlerweile aber in starker Konkurrenz zu anderen Fachhochschulen Deutschlands entwickelt werden muss.
Einzelne Fachbereiche
FB
Automatisierung und Informatik: Neuorganisation der Lehre des Fachbereiches
E.:- 0,05 Mio. €
FB
Wirtschaft: Schwerpunktsetzung
Tourismuswirtschaft
E.: -0,2 Mio. €
FB
Verwaltungswissenschaften: Personalwirtschaftliche Maßnahmen (Altersteilzeit) für Lehrkräfte für
besondere Aufgaben (derzeit mit kw-Vermerken versehen)
E.: -0,15 Mio. €
Bildung grösserer Fachlicher Einheiten - Schwerpunkte - Kooperation
Eine langfristige Entwicklung muss die Größe und Leistungsfähigkeit der Fachbereiche ausbalancieren helfen und die Fachbereiche über die Standortgrenzen hinweg bei Anwendung des Fachvertretungsprinzips zur stärkeren Kooperation führen. Informatik, BWL und Rechtswissenschaften müssen für alle Fachbereiche zu Kooperationspartnern werden; dadurch kann das Profil der Hochschule entscheidend gestärkt werden. Der Fachbereich Verwaltungswissenschaften ist durch Zusammenführung der Studiengänge Non-Profit-Management und Verwaltungsökonomie / Öffentliches Dienstleistungsmanagement zu stärken. Die bisher in mehreren Fachbereichen angesiedelten Informatikstudiengänge sind im entsprechend zu profilierenden Fachbereich Informatik / Automatisierungstechnik anzusiedeln.
Die Entwicklung der Hochschule hängt sehr stark von der künftigen Entwicklung der neu am Standort Stendal zu etablierenden Fachbereiche BWL und Rehabilitation ab, weil die Ressourcen und die Angebote an beiden Standorten durch die Verlagerungen und Verstärkungen künftig viel stärker verknüpft sind. Sozial- / Gesundheitswesen bzw. Rehabilitation und Ingenieurwissenschaften sind zwei Schwerpunktbereiche. Der Fachbereich Fachkommunikation / Medien hat sich noch zu etablieren. Der Standort Magdeburg ist in besonderer Weise geeignet, eine die Ressourcen auslastende Kooperation zwischen Fachhochschule und Universität insbesondere in den Ingenieurwissenschaften zu gestalten.
Einzelne Fachbereiche
FB
Maschinenbau:
Verlagerung der BWL-Professuren zum neuen Fachbereich BWL / Stendal; Nutzung
der Kooperationsmöglichkeiten mit den Ingenieurwissenschaften der OvG
E.: -0,76 Mio. €
FB
Elektrotechnik: Nutzung der Kooperationsmöglichkeiten mit den Ingenieurwissenschaften
der OvG
E.: -0,29 Mio. €
FB
Sozial- und Gesundheitswesen (incl. Musik): Verlagerung von Studiengängen, insbesondere Heilpädagogik,
in den Fachbereich Rehabilitation/Stendal; Reduktion der Aufnahmekapazität von
Studiengängen des Sozialwesens; kein grundständiger Studiengang Musiktherapie
mehr, statt dessen evtl. gebührenpflichtiger Weiterbildungsstudiengang
E.: -1,8 Mio. €
FB
Chemie/ Pharmatechnik: Schließung des Fachbereiches, z.T. Verlagerung nach Merseburg und
Köthen
E.: -1,0 Mio. €
FB
Wasserwirtschaft: Zuordnung von zwei Professuren aus Fachbereich Chemie
E.: +0,39 Mio. €
FB
Bauwesen: Schließung
des Fachbereiches Architektur
E.: -0,55 Mio. €
FB
Gestaltung/Industriedesign: Konzentration auf Industriedesign, Kooperation mit OvG
E.: -0,1 Mio. €
FB
Medien und Fachkommunikation: Zuführung von Ressourcen zum Ausbau des Fachbereiches
Medien/Fachkommunikation, der an den Standort Magdeburg verlagert wird.
Zugleich sind die entsprechenden Schwerpunkte am Standort Merseburg zu
berücksichtigen; Zuführung von Ressourcen der Hochschule Anhalt (FH), Hochschule
für angewandte Wissenschaften
(Fachübersetzen) und durch Umverteilung
E.: +0,58 Mio. €
FB
Betriebwirtschaftslehre: Schaffung des neuen Fachbereiches BWL am Standort Stendal; Zuführung
der Professuren aus Fachbereich Maschinenbau
E.: +0,42 Mio. €
FB
Rehabilitation: Schaffung des neuen Fachbereiches Rehabilitation/Heilpädagogik am
Standort Stendal; Zuführung der Professuren aus Fachbereich Sozial- und Gesundheitswissenschaften
E.: +1,38 Mio. €
Bildung grösserer Fachlicher Einheiten - Schwerpunkte - Kooperation
Maschinenbau, Design und Elektrotechnik sind in einem Fachbereich zusammenzufassen, da diese Bereiche sich auch wegen der Nachfrageschwankungen stärker in gemeinsamen Studienangeboten finden müssen. Design hat nur in der Kooperation mit dem Maschinenbau im Landesmaßstab eine langfristige Entwicklungsperspektive. Durch die Zusammenführung werden Studienangebote inhaltlich verbessert und die Voraussetzungen für die Kooperation mit der OvG geschaffen. In gleicher Weise ist die Wasserwirtschaft mit dem Bauwesen zu verschränken und in der Kooperation ein neuer profilscharfer Schwerpunkt zu entwickeln.
Von den drei Schwerpunkten verdient im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Hochschullandschaft der Bereich Chemie und Umweltingenieurwesen besondere Beachtung. Angesichts der beabsichtigten Reduzierung der Ingenieurwissenschaften an der MLU bietet sich hier für die Hochschule eine große Profilierungschance, die in Kooperation mit den verbleibenden universitären Ressourcen wahrzunehmen ist. Die beiden anderen Bereiche Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und der Medien- bzw. kulturwissenschaftliche Bereich sind nicht ohne Abstimmung mit entsprechenden Bereichen an anderen Fachhochschulen zu entwickeln und auszubauen.
Einzelne Fachbereiche
FB Informatik: Abstimmung
der Schwerpunkte mit anderen Fachhochschulen mit dem Ziel der Konzentration;
Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
E.: -0,18 Mio. €
FB Chemie- und Umweltingenieurwesen: Verlagerung von Ressourcen aus Magdeburg (Chemie) und
Umwelttechnik der Hochschule Anhalt (FH), Hochschule für angewandte
Wissenschaften mit dem Ziel der
Stärkung des regionalpolitisch bedeutsamen Schwerpunktes; das vorhandene
Studienangebot ist umzustrukturieren, um eine bessere Nachfrage zu erreichen;
dazu ist vor dem regionalen Hintergrund die Kooperation mit der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zu forcieren; Alleinstellungsmerkmal
im Umwelttechnikbereich ist für die Standortstärkung zu nutzen
E.: +0,12 Mio. €
FB
Maschinenbau:
Verlagerung der Ressourcen und des Studienganges Maschinenbau zur HAh
E.: - 0,55 Mio. €
FB
Elektrotechnik: Verlagerung der Ressourcen und des Studienganges Elektrotechnik zur
HAh
E.: -0,40 Mio. €
FB
Sozialwesen:
Reduzierung der Aufnahmekapazität im grundständigen Studiengang Sozialarbeit /
Sozialpädagogik
E.: -0,29 Mio. €
Bildung grösserer Fachlicher Einheiten - Schwerpunkte - Kooperation
Die vier bestehenden Fachbereiche Ingenieurwissenschaften sind zur Stärkung und Profilierung dieser profilbestimmenden Fächer zu einem Fachbereich Natur- und Technikwissenschaften zusammenzufassen.
Die strukturellen Veränderungen und die sie
hinsichtlich der Budgetentlastung ergänzenden Veränderungen der Planungsansätze
sind durch das Bemessungsmodell quantitativ beurteilt worden, um die Konsistenz
der Vorschläge unter Berücksichtigung der Anforderungen und
hochschulplanerischen Indikatoren überprüfen zu können. Diese
hochschulplanerische Analyse zeigt z.B. erhebliche Abweichungen von einer
ausgewogenen Verteilung des Personals (Durchschnittswerte bundesdeutscher
Hochschulen) auf Stellen für wissenschaftliches und für nichtwissenschaftliches
Personal mit hieraus resultierenden strukturellen und finanziellen Effekten.
Diese Abweichungen verursachen einerseits Kosten und berühren andererseits die
Funktionsfähigkeit der Fachbereiche. Deshalb sind sie an allen Hochschulen in
unterschiedlichem Umfang bei der Planung struktureller Eingriffe und deren
Umsetzung zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse der Analyse und der Bewertung der
Strukturveränderungen bzw. der Veränderung der Planungsansätze, die auf den
zuvor dargestellten Befunden zur IST-Situation aufbauen, sind im Folgenden
dokumentiert und bewertet.
Festzuhalten
ist – siehe Tabelle 2 - dass nach dem Bemessungsmodell diese Strukturveränderungen
mit der Umsetzung eine Reduzierung von 10 % ab 2006 (bezogen auf den Gesamtansatz
aller Hochschulen des Jahres 2003) erbringen.
Tabelle 2 zeigt, dass die strukturellen
Veränderungen in den finanziellen Auswirkungen für die einzelne Hochschule
absichtsvoll von den linearen 10%-Werten abweichen, die als Richtschnur für die
Reduzierung dienen. Die empfohlenen Strukturveränderungen orientieren sich also
nicht an einer proportionalen Absenkung der einzelnen Hochschulbudgets. Die
Unterschiede in der Auslastung der Ausbildungskapazitäten legen ohnehin
differenzierte Interventionen nahe. Aus hochschulpolitischen Erwägungen und
wegen der Auslastungsunterschiede der beiden Hochschularten sind – siehe
Tabelle 2 – die Fachhochschulen in geringerem Maße von den Reduzierungen
betroffen als die Universitäten. Die Übersicht unter 4.5. enthält auch die
finanziellen Entlastungen, die als Resultate für Strukturveränderungen der
Fachbereiche berechnet worden sind.
Tabelle 2:
Finanzielle Auswirkungen struktureller und sonstiger Maßnahmen
Hochschulen |
Haushalt
2003 |
“plus
x”-Mittel |
Abgeschätzte
finanzielle Auswirkungen der Neustrukturierung |
|
[Mio €] |
[Mio €] |
[Mio €] (%)1) |
MLU |
122 |
12.2 |
14,7 (12,0%) |
OvG |
75 |
7,5 |
7.6 (10,1%) |
HKD |
12 |
1,2 |
0,9 (7,5%) |
Hah |
29 |
2,9 |
2,2 (7,6%) |
HHz |
12 |
1,2 |
0,4 (3,3%) |
HMd |
22 |
2,2 |
1,7 (7,7%) |
Hme |
16 |
1,6 |
1,3 (8,1%) |
Gesamt |
288,2 |
28,8 |
29,0 (10%) |
1)
bezogen auf die Höhe des Haushaltansatzes 2003
Neben den Strukturänderungen (28,8 Mio. €) erbringen auch die geänderten Planungsansätze (Anteil der Sach- und Investitionskosten, Aufwendungen für die zentralen Bereiche und Erhöhung des Anteils der Lehraufträge) nominell eine Entlastung. Allerdings bringt eine Änderung der Strukturen nicht nur Einsparungen, sondern verursacht - insbesondere im Hinblick auf eine wettbewerbsfähige Ausbildung und Ausstattung von Profilen und Schwerpunkten auch Kosten. Die dafür erforderlichen Mittel sollen im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses (Maßnahmen gem. Ziff. 4.4.1 und 4.4.2) gewonnen werden.
In den Fachhochschulen soll damit die Schaffung von
weiteren ausgelasteten und vom Beschäftigungssystem nachgefragten
Studienplätzen (bis zu 980) ermöglicht werden. Bei den Universitäten besteht forschungspolitisch
Veranlassung, den im Vergleich zu bundesdeutschen Verhältnissen geringen
Sachkostenanteil (nicht das Budget absolut) zu erhöhen. Aus diesen Mitteln
werden u.a. Aufwendungen für die Drittmittelforschung bestritten. So wird ein
Anreizsystem für besondere Forschungsleistungen etabliert. Insgesamt wird damit
hochschulpolitisch den differenzierten Leistungsanforderungen an beide
Hochschularten entsprochen.
Nach
der Realisierung der beabsichtigten Strukturänderung wird eine höhere
Auslastung für alle Hochschulen vorliegen - siehe Tabelle 3. Die MLU wäre
allerdings noch immer beträchtlich unterausgelastet. Die Fachhochschulen
müssten durch die Überlast motiviert sein, durch die Umverteilung von Mitteln,
die durch wirtschaftlicheres Agieren freigesetzt werden, aber den Hochschulen
verbleiben, bis zu 980 zusätzliche Studienplätze (siehe Tabelle 4) zu schaffen.
Die personalbezogene Ausbildungskapazität liegt nach
der vorgesehenen Strukturänderung mit knapp 34.000 deutlich unter den noch
geltenden 39.250 (siehe Tabelle 1) und ist damit momentan in Balance mit den
Zahlen „Studierende in der Regelstudienzeit“. Die künftige Entwicklung der
Studierendenzahlen wird zeigen, ob diese Gesamtausbildungskapazität einer
weiteren Korrektur bedarf. Die strukturellen Veränderungen sind so konzipiert
worden, das sich Auslastungsunterschiede verringern. Bei den Fachhochschulen
ist das gelungen.
Die Transparenz, die über die Ausstattung des
Hochschulsystems hergestellt wird, ist für alle an der Diskussion über die
Effizienz Beteiligten und den Budgetgeber von Nutzen. Die Budgets der
Hochschulen des Landes sind damit gegenüber der Öffentlichkeit und dem
Parlament viel besser begründbar.
Die Unterschiede in den Auslastungen zwischen den
beiden Universitäten und vor allem zwischen den beiden Hochschularten können
mit den vorgesehenen Strukturänderungen noch nicht zufriedenstellend abgebaut
werden. Das zu erreichen, wird Gegenstand einer längerfristigen Umsteuerung
durch das Kultusministerium sein. Die neue Anzahl der flächenbezogenen
Studienplätze liegt mit nunmehr 29.700 nur wenig unter der bisher geltenden
(siehe Tabelle 1), ist in Balance mit den 33.850 personalbezogenen
Studienplätzen der neuen Hochschulstruktur des Landes und muss künftig auch der
zu revidierenden Hochschulbauplanung zugrunde gelegt werden. Es wird deutlich,
dass sich die flächenbezogenen Studienplätze der Fachhochschulen gegenüber den
alten, seit 1992 geltenden Zielzahlen deutlich verringern, während sich die der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg moderat, die der
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg stärker erhöhen.
Angesichts der dann immer noch bestehenden
Unterauslastung kann das als unproblematisch angesehen werden, für die
Universitäten bedeutet es aber, dass die für die Forschung zu nutzenden Flächen
auch nach der Neustrukturierung noch fehlen.
Tabelle 3:
Vergleich der Ausbildungskapazitäten (personalbezogene Studienplätze) und ihre
Auslastung (Studierende in RSZ 2002/03 strukturangepasst)
Hochschule |
IST-
Situation |
Nach
Strukturplanung 2003 |
|
MLU |
16.340 (64%) |
13.710 (76%) |
|
OvG |
9.732 (78%) |
8.307 (91%) |
|
HKD |
927 (83%) |
846 (100%) |
|
Universitäten gesamt |
27.000 (70 %) |
22.863 (82 %) |
|
HAh |
3.943 (114%) |
3.736 (126%) |
|
HHz |
1.964 (113%) |
1.824 (122%) |
|
HMd |
3.933 (109%) |
3.503 (120%) |
|
HMe |
2.411 (113%) |
2.115 (121%) |
|
Fachhochschulen gesamt |
12.252 (112%) |
11.178 (123%) |
|
insgesamt |
39.251 (83%) |
34.041 (96%) |
|
980 zusätzliche Studienplätze |
|
12.158
(113%] |
|
1) zusätzliche, durch eingesparte und intern umverteilte Mittel
für Fachhochschulen zu schaffende Studienplätze
Durch die Neustrukturierung und die Neufestsetzung
des Anteils der Sach- und Investitionskosten bei den Fachhochschulen kommt es
dort zu einer deutlichen Reduzierung der Kosten pro Studierenden in der
Regelstudienzeit. Im Landesdurchschnitt betrachtet, sinken diese Kosten pro
Studierenden um 11,5 %. Im Hinblick auf den oben betrachteten, für bundesweite
Vergleiche nutzbaren Indikator “Kosten pro Studierender”, kann mit einer
deutlichen Absenkung gerechnet werden. Das Land Sachsen-Anhalt wird dann bei
Ländervergleichen bezüglich dieses Indikators einen Mittelplatz einnehmen.
Tabelle 4 gibt abschließend einen Überblick über die
an verschiedenen Indikatoren ablesbaren Auswirkungen der Neustrukturierung.
Diese quantitativen Aussagen zeigen eine im Hinblick auf die Kosten- und
Leistungsbilanz wesentlich verbesserte Hochschullandschaft. Auf diese Weise ist
auch eine solide Basis für das Controlling des komplizierten und von
Auseinandersetzungen sicher nicht freien Umsetzungsprozesses gegeben.
Tabelle 4:
Hochschullandschaft vor und nach der Neustrukturierung
|
IST- Situation 2002 / 03 |
Nach der |
Gesamtbudget für die Hochschulen |
288,2 Mio. € |
259,4 Mio.€ |
Studierende IST 2002 / 03 in RSZ 2) |
32.577’ |
-- |
personalbezogene Studienplätze |
39.251 |
33.850 |
Zusätzliche |
|
|
Studienplätze an den Fachhochschulen (Auslastung) |
12.252 |
12.120 3) |
Flächenbezogene Studienplätze |
30.9501) |
29.578) |
Verhältnis der Studienanfänger 1.HS |
|
|
Kosten je Studierenden4 in RSZ (2002 /03) |
8.700 € p. a. |
7.700 € p.a |
Kosten je pers.bez. Studienplatz |
7200 € p.a. |
7.100 € p.a |
Flächenbestand
IST u. Flächenbedarf [m2] 5 |
287.422 |
294.024 |
1) Ergibt mit denen der Hochschulmedizin 33.000 fl. bez. SPL ,
sind als Planzahl zu interpretieren
2) Studierende in der Regelstudienzeit
3) Vermehrung ausgelasteter Kapazität durch Umverteilung
4) bezogen auf Budgets der Hochschulen
5) nutzungstaugliche Ist-Fläche für Fachbereiche (ohne
zentrale Einrichtungen) nach Meldung der Hochschulen im April 2003
Die quantitative Beschreibung der
Hochschullandschaft ist im Zusammenhang mit den Strukturmaßnahmen zu sehen
(Siehe Übersicht “Strukturveränderungen in und Anstöße zur Verbesserung der
Kooperation zwischen den Hochschulen”). Die Hochschullandschaft wird in der Folge,
wie aus der Übersicht ablesbar ist, auch strukturell gewinnen:
§
Das Profil der
Hochschulen wird durch Abbau der Mehrfachangebote geschärft;
§
Die Schwerpunkte
werden innerhalb der Hochschule stärker ins Bewusstsein gerückt. Das wird
künftig besser gestatten, intern Formen der leistungsorientierten
Mittelverteilung zu installieren, zumal diese nunmehr auch besser durch die
Formen der externen Mittelzuteilung (Budgetierung) unterstützt werden können.
§
Die Diskussion in der
Arbeitsgruppe “Hochschulstrukturplan” (siehe Abschlußbericht) hat von Beginn an
hohe Potentiale zur Verbesserung der direkten Kooperation zwischen Hochschulen
und sogar über die Grenzen der Hochschularten hinweg aufgezeigt: Im Wettbewerb
um die knapperen Ressourcen werden neue Allianzen entstehen. So arbeiten beispielsweise
künftig die Universität Magdeburg und die Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) /
Standort Magdeburg in den Ingenieurwissenschaften zusammen. Dabei kann auf der
universitären Seite die Unterauslastung und auf der Fachhochschulseite die
Überauslastung der Kapazitäten kompensiert werden.
§
Bei den
erforderlichen Reduzierungen des Budgets ist ein Strukturabbau nicht gänzlich
zu vermeiden. Das kann gewachsene Kooperationsbeziehungen z.B. in existierenden
bzw. entstehenden Clustern anwendungsorientierter Forschung berühren. Es
zeichnen sich aber Möglichkeiten der Kompensation ab, in dem die Kooperation in
der Lehre zur Pflege des wissenschaftlichen Nachwuchses und in der Forschung
verstärkt wird. Gemäß einer Verabredung zwischen den Rektoraten der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Merseburg wird
dies u.a. im Raum Halle/Merseburg geschehen. Die Fachhochschule selbst begreift
sich in der Verantwortung für das Chemieingenieurwesen im südlichen Raum
Sachsen-Anhalts und wird das Profil stärker auf die ingenieurwissenschaftlichen
Bedürfnisse der ortsansässigen Wirtschaft und die sonstigen Kooperationspartner
abzustimmen haben. Diese geschieht in Kooperation mit den verbleibenden ingenieurwissenschaftlichen
Ressourcen an der Universität Halle.
Von Hochschulen gehen im Unterschied zu anderen
regionalen Infrastruktureinrichtungen eine Vielzahl positiver Wachstumseffekte
aus[4].
Diese Effekte lassen sich in kurzfristige Einkommenseffekte und langfristige
Kapazitätseffekte unterscheiden.
Die kurzfristigen Einkommenseffekte, also jene
Effekte, die zu einer höheren Wertschöpfung und mehr Beschäftigung in der
Region führen, basieren auf der größeren Nachfrage, welche durch die mit der
Hochschule verknüpften Zahlungsströme entsteht. Studierende aus anderen
Regionen lassen sich zumindest für die Dauer des Studiums am Hochschulort
nieder und sind dort Konsumenten. Auch durch die Finanzierung von Forschungsprojekten
und Investitionen an den Hochschulen fließen Mittel in die Region, die
letztlich in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Die steigende Nachfrage kann zu
einer Erhöhung der regionalen Produktion und damit in der Regel auch zur
Schaffung weiterer Arbeitsplätze in der Region führen.
Die raumwirtschaftliche Bedeutung von Hochschulen
erschöpft sich jedoch nicht in den Nachfrage- und Beschäftigungsimpulsen.
Weitaus wichtiger sind die langfristigen Kapazitätseffekte, die aus der
Ausbildung junger Menschen und der Forschungstätigkeit an Hochschulen resultieren.
Gegenwärtig vollziehen Regionen dann eine erfolgreiche Entwicklung, wenn die
dort ansässigen Unternehmen durch innovative Produkte und Verfahren auf
überregionalen Märkten erfolgreich sind. Hierfür müssen den Unternehmen
hochqualifizierte Arbeitskräfte bereitstehen. Hochschulen sind eine wichtige
Voraussetzung für die qualitative und quantitative Verbesserung des
Arbeitsangebotes in der Region.
Neben der Bereitstellung von Humankapital im Rahmen
der Lehre ist die Forschung und damit die Schaffung neuer Erkenntnisse bzw.
neuen Wissens Aufgabe der Hochschulen. Gelingt es, die Forschungsergebnisse für
die Unternehmen zeitnah nutzbar zu machen, können weitere Vorteile im
Innovationsprozess erlangt werden. Die raumwirtschaftliche Forschung geht heute
davon aus, dass stabile Kooperationsbeziehungen zwischen den Unternehmen einer
Region und den dortigen Hochschulen in besonderem Maße innovations- und
wachstumsfördernd sind. Sollen sich sogenannte Innovationsnetzwerke in einer
Region bilden, sind Hochschulen als Wissensträger ein unverzichtbarer
Bestandteil.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig
der dargestellte Austausch zwischen Hochschule und Wirtschaft gerade auch für
strukturschwache Regionen ist. Sachsen-Anhalt als Untersuchungsregion weist im
Vergleich zu den alten Bundesländern, aber auch im Vergleich zu einigen neuen
Länder noch immer erhebliche Infrastrukturdefizite auf. Um so wichtiger ist die
Bildung von Humankapital an Hochschulen und die Produktion von Wissen als
Voraussetzung für Innovationen.
Die Förderung der Hochschullandschaft ist
wesentliche Voraussetzung für eine Innovationspolitik. Die Forschungspotentiale
der Hochschulen spielen in den bestehenden Innovationsverbünden und der
Herausbildung von Innovationszentren eine wichtige Rolle. Insofern wird der Prozess
der Konzentrierung, Profilierung und Schwerpunktbildung an den Hochschulen wesentlich
die Leistungsfähigkeit von Innovationsclustern bestimmen und diese selbst zu
einer Schwerpunktbildung führen. Das wird das Spektrum der Innovationsfelder
notwendigerweise einengen, aber die Leistungsfähigkeit der auf Schwerpunkt
basierenden Innovationscluster erhöhen Die Kooperationspotentiale der
Hochschulen scheinen noch nicht im vollen Maße ausgenutzt; das gilt weitaus
stärker für die Kooperation in Clustern, die über den Hochschulbereich hinauswirken.
Dies ist künftig stärker zu nutzen.
Die Strukturmaßnahmen (Übersicht Anlage 3) sind in
einem komplexen und sicher nicht leicht zu bewerkstelligenden Prozess
umzusetzen. Nur dann wird die Hochschullandschaft das dargestellte Profil
gewinnen und unter dem gegebenen Finanzierungsniveau die erwartete Leistung
erbringen.
Die Ziele der Umsetzungsmaßnahmen sind oben im
Einzelnen dargelegt. Die Hochschulen haben sich in den Zielvereinbarungen
verpflichtet, sich an der Umsetzung des Hochschulstrukturplans mit folgenden
Maßnahmen zu beteiligen:
Ø
Mitwirkung
an einem mit den Hochschulen abgestimmten Hochschulstrukturkonzept
Ø
Vorlage
eines verbindlichen Zeit- und Maßnahmeplans jeder Hochschule
Ø
Nachweis
der zeitgerechten Umsetzung durch die Hochschulen
Diese Maßnahmen sind die Voraussetzung für die
Zuweisung zentral veranschlagter Mittel für die Hochschulen (“plus x – Mittel”).
Die Verpflichtung zur Mitwirkung der Hochschulen an der Umsetzung des
Hochschulstrukturplans des Landes wurde durch den Landtag im Haushaltsgesetz
2003 festgeschrieben.
Die Rektoren haben trotz verständlicher Vorbehalte
gegenüber der Budgetkürzung versichert, an der Umsetzung einer vom
Kultusministerium vorgegebenen Hochschulstrukturplanung mitzuwirken, da die
Limitierung der Budgets ab 2006 ohne strukturelle Maßnahmen die Leistungsfähigkeit
der Hochschulen unkalkulierbar einschränken würde. Den flankierenden
personalwirtschaftlichen Maßnahmen kommt bei einem Budgetanteil der
Personalkosten von ca. 80% in der Umsetzung prioritäre Bedeutung zu. Aus diesem
Grunde ist die Bearbeitung personalwirtschaftlicher Maßnahmen aller Hochschulen
gemeinsam mit dem Kultusministerium zu bündeln und in die Gesamtstrategie des
Landes zur Reduzierung von Personalstellen im öffentlichen Dienst des Landes
einzubeziehen.
Die Strukturmaßnahmen berücksichtigen u.a. die
demographische Entwicklung der Studienanfänger ab 2008 (theoretisch steht eine
Abnahme auf etwa 65% der Werte von 2003 bevor). Obwohl die
Studienanfängerzahlen in den nächsten Jahren (2004 bis 2007) noch ansteigen
werden, müssen die Strukturen der Hochschulen – und wegen der Langfristigkeit
der Entscheidungen insbesondere die Personalstruktur – bereits jetzt auf die
Reduzierung der Nachfrage eingestellt werden. Für die Jahre 2004 bis 2007 muss
dafür ein gewisses Maß an Überlast in Kauf genommen werden, das aber
Maximalwerte anderer deutscher Universitäten nicht erreichen wird.
Die Entwicklung der Finanzlage des Landes erlaubt es
nicht, die Hochschulen von den erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen
auszunehmen. Deshalb ist die Reduzierung der Hochschulbudgets um insgesamt 10%
bis zum Jahre 2006 nicht abzuwenden, sie ist mit dem ohnehin nach 12 Jahren
Hochschulentwicklung des Landes erforderlichen Strukturmaßnahmen auf der Basis
einer kritischen Analyse der Leistungsbilanzen der Hochschulen in Koinzidenz zu
bringen.
Die vorgegebenen strukturellen Maßnahmen können in
einem kommunikativen Prozess zwischen den Hochschulen und dem Kultusministerium
(Anpassung der Zielvereinbarungen) weiter optimiert werden. Die rechnerisch
vorgegebene Reduzierung der Budgets muss jedoch eingehalten werden.
Die sich hieraus notwendigerweise ergebenden
personalwirtschaftlichen Maßnahmen müssen von den Hochschulen
eigenverantwortlich vorbereitet werden (Strukturentscheidung durch die Rektoren
als Dienstvorgesetzte und durch Senatsbeschlüsse; Sozialauswahl etc.). Ziel der
Personalmaßnahmen und der strukturellen Umgestaltung muss eine flexiblere
Personalstruktur der Hochschulen sein, die den Herausforderungen zukünftiger
Nachfrageschwankungen besser begegnen kann. Bei der Durchsetzung sind wirksame
Methoden der Begleitung durch das Kultusministerium zu entwickeln (das
Kultusministerium hat bereits eine Task Force “Personalentwicklung”
gebildet; die Landesrektorenkonferenz ist einzubeziehen; Vorbereitung von Abstimmungen
auf verschiedenen Ebenen der Landesverwaltung sind vorzubereiten; Einbeziehung
der Personalvertretungen; des Personal Service Centers, etc.).
Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht
auszuschließen, alle sonstigen Möglichkeiten eines sozialverträglichen Stellenabbaus
sind jedoch auszuschöpfen (Altersteilzeitregelungen, Abfindungen, Versetzungen
in andere Bereiche der Landesverwaltung, Versetzung in den vorzeitigen
Ruhestand, tarifliche Arbeitszeitverkürzungen, etc.).
1. Phase (2003 bis 2004): Vorbereitung detaillierter struktureller und
personalwirtschaftlicher Maßnahmen auf der Basis des Kabinettsbeschlusses zu
einer Hochschulstrukturplanung (Fusion oder Schließung von Struktureinheiten
und Studiengängen, Verwaltungsreform, Kooperationsverträge, Verträge mit den
Gewerkschaften bzw. Übereinkünfte mit Personalvertretungen etc.). Festlegungen
zum Verteilungsmodus für 10% des Budgets 2003 in den Jahren 2004 und 2005;
Entwicklung des Abbaukonzeptes im Rahmen der Strukturmaßnahmen.
2. Phase (2005 bis 2006): Mit der Haushaltsplanaufstellung 2005/2006
(voraussichtlich Doppelhaushalt) ist der konkrete Stand des Umsetzungs- und
Maßnahmeplanes hochschulkonkret auszuweisen. Haushaltsplanaufstellung 2005/06.
3. Phase (2007 bis 2008): Vollständige Umsetzung der Personalmaßnahmen im Rahmen
des mittelfristigen Abschlusses der Strukturmaßnahmen (Detailfestlegungen in
Zielvereinbarungen).
Ab dem Jahr 2008 ist der absehbaren Entwicklung der
Studierendenzahlen durch geeignete Maßnahmen der Strukturanpassung zu
entsprechen. Bis dahin sind die Verfahren der externen bzw. internen
Mittelzuweisungen so zu qualifizieren, dass sie diese Strukturanpassung flankieren
können.
Für die Umsetzungsmaßnahmen ist ein Netzwerk der
handelnden Akteure zu bilden, das es erlaubt, jederzeit Fallgruppen und
Einzelfälle der Umsetzung der Strukturplanung kurzfristig zu analysieren und
Lösungsvarianten zu präsentieren. Eine wichtige Rolle kommt hierbei der Landesrektorenkonferenz
als Plattform der hochschulübergreifenden Abstimmung zu, da das Ziel der
Maßnahmen, die hochschulübergreifende Profilierung und Schwerpunktbildung durch
Koordination, Kooperation und Konzentration der Potenziale der
Einzelhochschulen erreicht werden soll. Als wichtigste Akteure im Prozess der
Umsetzungen seien genannt:
§
Kultusministerium
(Strukturkonzept, Personalmaßnahmen, Rechtssetzungen, Haushalt....)
§
Kabinett
(Beschlüsse, Ressortabstimmungen, Anpassungen und Nachsteuerungen...)
§
Landtag
(Gesetzgebungsverfahren, Öffentlichkeit, Anhörungen...)
§
Hochschulen
(Gremienbeschlüsse, Gruppenvertretungen, Verwaltung....)
§
Landesrektorenkonferenz
(Koordination und Moderation hochschulübergreifender Maßnahmen)
§
Personalvertretungen
(ÖPR; AHPR; Gewerkschaften; Abstimmungen, Verträge.....)
§
Außerhochschulische
Forschungseinrichtungen (Abstimmungen zu spezifischen Bedarfen; gemeinsame
Schwerpunktsetzungen; Übernahme von geeignetem Personal.....)
Bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans 2004 haben
die Hochschulen ihre Hochschulentwicklungspläne gemäß § 116 Abs. 4 Satz 3 HSG
LSA den neuen Erfordernissen anzupassen und (Vorwort zum Einzelplan 06 des
Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 Buchst. D, Ziff. 6.1) einen Zeit- und
Maßnahmeplan für die Umsetzungen vorzulegen. Bis zur Verabschiedung des
Haushaltsplans 2004 sind die Zielvereinbarungen zu aktualisieren bzw. durch
Anlagen zu präzisieren, dass die Umsetzungsmaßnahmen des Hochschulstrukturplans
des Landes aufgenommen werden. Als Grundlage hierfür dient die Zustimmung der
Hochschulen in den Zielvereinbarungen zur Mitwirkung am Strukturierungsprozess.
Die Anlage zur Zielvereinbarung sollte bis zur Erzielung der für die jeweilige
Hochschule zu erbringenden Reduzierungssumme zumindest folgende Maßnahmen
enthalten:
§
Prioritätensetzung
von Berufungen (Wettbewerbsfähigkeit der Schwerpunkte)
§
Keine
Neubesetzung der durch Ruhestand frei werdenden Professuren (außerhalb der
Schwerpunkte zeitweilig Überschreitung der üblichen Anteile von Lehraufträgen)
§
Immatrikulationsstop
für auslaufende Studiengänge
§
Genereller
Einstellungsstop (Ausnahmen für Schwerpunktbereiche)
§
Genereller
Investitionsstop (Ausnahmen für Schwerpunktbereiche und Notfälle)
§
Installation
von Anreizsystemen bei Überschreitung der Reduzierung von 10%
§
Anpassung
der HBFG-Planung (34. Rahmenplan) an die neue Hochschulstrukturplanung
§
Freigabe
von EFRE-Mitteln nur für Schwerpunktbereiche
Die Umsetzung der Strukturmaßnahmen erfordert den
Ausbau geeigneter controlling-Instrumente an den Hochschulen und zwischen
Hochschulen und Kultusministerium (Hochschulstrukturplanung des Landes,
Entwicklungspläne der Hochschulen, Budgetermittlungsverfahren,
Zielvereinbarungen, Kostenrechnung, Berichterstattung). Einzelne Schritte der
Umsetzung der Strukturplanung erfolgen über den Abschluss aktualisierter
Zielvereinbarungen. Das oben vorgestellte Bemessungsmodell (Planung) sowie die
auf gleicher Grundlage entwickelte Budgetermittlung (Budgetierung) werden
schrittweise zu einem einheitlichen Controlling-Instrument für alle Hochschulen
ausgebaut. Dadurch sind die Perspektiven der Hochschulplanung mit denen der
Budgetierung und Haushaltsführung zu vereinen. Dies wird die Steuerungsmöglichkeiten
des Kultusministeriums zur Verfolgung des Ziels einer abgestimmten
Hochschulplanung angemessen verbessern und von der Detailsteuerung fort- und
zur strategischen Steuerung hinführen. Schon etablierte, im Zusammenwirken von
Kultusministerium und Hochschulen zu verbessernde Instrumente dieses
Controlling sind:
·
Hochschulplanung
des Landes (Kultusministerium)
·
Hochschulentwicklungspläne
(Hochschulen)
·
Hochschulbauplanung
(Hochschulen, Kultusministerium, Bund, EU)
·
Budgetermittlung/Budgetzuweisung
(Hochschulen, Kultusministerium)
·
Zielvereinbarung
(Hochschulen/Kultusministerium)
·
Integrative
Mittelzuweisung (Kultusministerium, LRK)
·
Qualitätsmanagement
(Hochschulen, Kultusministerium, Evaluierungsagenturen)
·
Berichtswesen
(Hochschulen/Kultusministerium,/Parlament)
Von entscheidender Bedeutung wird bei der
Prozesssteuerung die Weiterentwicklung der Elemente des Zusammenwirkens von
Hochschulen und Kultusministerium sein.
Die wichtigsten Eckwerte der Neustrukturierung der
Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts sollen in einem Hochschulstrukturgesetz
(HSStrG) zusammengefasst werden, um den Rechtsrahmen für die Entwicklung der
nächsten Jahre zu setzen. Parallel dazu werden aktuelle hochschulpolitische
Entwicklungen durch eine Novellierung des Hochschulgesetzes des Landes (HSG
LSA) zu berücksichtigen sein.
Im HSStrG werden Normen für die Umsetzung der strukturellen
Maßnahmen gesetzt, die teilweise in das HSG LSA übernommen, teilweise aber
temporärer Natur sind und durch die Novellierung des HSG LSA für den Fall der
erfolgreichen Umsetzung wieder außer Kraft gesetzt werden können. Die folgenden
Inhalte werden das Gesetzgebungsverfahren bestimmen:
Inhalte
Hochschulstrukturgesetz (bzw. einer Novellierung des Hochschulgesetzes)::
§
Aufzählung
der “großen” Strukturmaßnahmen je Hochschule (Schließung von FB; Schließung von
Studiengängen; Verlagerung von Struktureinheiten; Fusion von Struktureinheiten....)
§
Verpflichtung
der Professoren, an zweiten Standorten bzw. zweiten Hochschulen Lehrverpflichtungen
im Rahmen ihres Lehrdeputats zu übernehmen
§
Weitgehende
Öffnung der Möglichkeiten, Einnahmen in allen der Hochschule zugänglichen
Tätigkeitsfeldern zu erwirtschaften (Ausnahme: Studium bis zum ersten
berufsqualifizierenden Abschluss).
§
Ermächtigung
für Kultusministerium, Sanktionen gegen Langzeitstudierende zu erlassen.
§
Sonderregelungen
zur Ausübung der Hochschulautonomie bis zum Abschluss der Umsetzung der
Strukturmaßnahmen (Beantragung der Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen;
Genehmigungsvorbehalt des Kultusministeriums für den Erlass von Studien- und
Prüfungsordnungen; Maßnahmen im Haushaltsvollzug; Einschränkung von Berufungen
und Stellenbesetzungen; Beschränkung von Investitionsmaßnahmen;...)
Inhalte Hochschulgesetz:
§
Stärkung
der internen Leitungsstrukturen der Hochschulen unter Berücksichtigung des
Prinzips der Verantwortung vor Ort, das sowohl ein mit weitgehenden Befugnissen
ausgestattetes Rektorat als auch eigenverantwortlich agierende Fachbereiche
erfordert. Festlegung möglicher Alternativen mit den jeweiligen Befugnissen
sowie den dazu gehörigen Beratungs- und Kontrollgremien und deren Befugnissen.
§
Festlegung
der Elemente der neuen Steuerung (Landes-Hochschulstrukturplanung, Hochschulentwicklungspläne,
Zielvereinbarungen, Budgetierung, Kostenrechnung, Berichtswesen)
§
Klare
und erweiterte Regelungen zur Übertragung der Dienstvorgesetzteneigenschaften an
die Hochschulen
§
Grundsätzliche
Übertragung der Bau- und Liegenschaftsverwaltung an die Hochschulen mit der
Auflage hochschulübergreifende Möglichkeiten der Kooperation zu suchen
§
Liberalisierung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Hochschulen
(Optimierung der Liegenschaftsnutzung zur Erzielung von Einnahmen;
unternehmerische Tätigkeit zum Nutzen der Hochschulaufgaben; Bildung
strategischer Allianzen zur Erhöhung der Eigeneinnahmen; Rücklagenbildung;
Beteiligung am Kapitalmarkt; Erprobung neuer Rechtsformen)
Die Novellierung des
Hochschulgesetzes wird seitens des Kultusministeriums intensiv vorbereitet. Die
parlamentarische Behandlung ist für den Beginn 2004 vorgesehen.
1. Planungsanstoß des Kultusministers vom 17. April 2003
2. Bericht des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe
Hochschulstrukturen vom 9. Juli 2003
[1] BMBF (2002) Grund- und Strukturdaten 2001/2002
[2] Ausgaben für Wissenschaft und Forschung insgesamt; mehr als
nur die Hochschulbudgets
[3] Agrarökonomie
[4] Das
Kultusministerium hat 2001 Forschungsprojekte zu folgenden Themen gefördert:
· ”Ökonomische
Analyse der Wirkung und Effekte der Forschungsförderung im Land Sachsen-Anhalt”
(V.: Prof. Weimann, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg)
·
“Was bringt die Wissenschaft für die Wirtschaft in einer Region”
– Eine Untersuchung am Beispiel der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in
der Region (V.: Prof. Rosenfeld Halle, Institut für Wirtschaftsforschung)
· Regionale Entwicklungsimpulse von Hochschulen – Wirkungen und Effekte der Hochschulen Harz und Anhalt mit ihren Standorten Wernigerode, Halberstadt, Köthen, Bernburg und Dessau (V.: Prof. Assenmacher, Hochschule Harz (FH))