| Der Begriff "Gewerblicher Rechtsschutz" faßt
die Gesetze zusammen, die dem Schutz des geistigen Schaffens auf gewerblichem
Gebiet dienen. Er umfaßt das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-,
Marken- und Wettbewerbsrecht.
Auf dem Gebiet der Natur- und Technikwissenschaften sind vor allem das Patent- und das Gebrauchsmusterrecht von Bedeutung , die technische Erfindungen schützen. Bei Einhaltung bestimmter Formalitäten, zu denen insbesondere die Anmeldung der Erfindung beim Patentamt gehört, wird für eine bestimmte Zeit ein bestimmtes Recht an der Erfindung gewährt. Dem Inhaber des Schutzrechts
kommt einerseits
die Befugnis zu, den Erfindungsgegenstand
herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen und zu gebrauchen;
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17.11.98