1. Gewerblicher Rechtsschutz
    Der Begriff "Gewerblicher Rechtsschutz" faßt die Gesetze zusammen, die dem Schutz des geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet dienen. Er umfaßt das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht.
    Auf dem Gebiet der Natur- und Technikwissenschaften sind vor allem das Patent- und das Gebrauchsmusterrecht von Bedeutung , die technische Erfindungen schützen. Bei Einhaltung bestimmter Formalitäten, zu denen insbesondere die Anmeldung der Erfindung beim Patentamt gehört, wird für eine bestimmte Zeit ein bestimmtes Recht an der Erfindung gewährt.

    Dem Inhaber des Schutzrechts kommt einerseits die Befugnis zu, den Erfindungsgegenstand herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen und zu gebrauchen;
    andererseits hat der Berechtigte die Möglichkeit, Nachahmungen und Ausbeutungen des geschützten Gegenstandes abzuwehren, indem er andere von der Benutzung ausschließen und gegen Rechtsverletzungen mit Schadenersatz- und Unterlassungsklage vorgehen kann.

      Ein gewerbliches Schutzrecht sichert dem Inhaber eine zeitlich begrenzte Monopolstellung zur Verwertung seiner Ergebnisse.

      Durch gewerbliche Schutzrechte lassen sich Forschungs- und Entwicklungsergebnisse absichern und ein Wettbewerbsvorsprung ausnutzen. Sie sind Ansatzpunkte für Lizenzverhandlungen.


    2. Urheberrecht

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