Urheberrecht

    Urheberpersönlichkeitsrechte

      Veröffentlichungsrecht: Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist

      Anerkennung der Urheberschaft: Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk

      Entstellung des Werkes: Recht, eine Entstellung oder andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.


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    (0345) 55 21 384 // E-Mail: G.Wissenbach@, 17.11.98