Studienprogramme 45/75 LP im Zwei-Fach-Masterstudiengang - fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Studienjahr 2013/14


Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Bewerbungstermine

Online-Bewerbung

Foreign Student Applicants

Fachstudienberater

Hinweise zu dieser Seite

Informationen zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf einer gesonderten Website, aber auch in dem am Ende der Online-Bewerbung auszudruckenden Merkblatt.

Hier informieren wir über die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für einzelne Masterstudiengänge. Entsprechende Nachweise sowie ggf. weitere unten genannte Unterlagen müssen Sie mit Ihrem Bewerbungsantrag, den Sie am Ende der Online-Bewerbung zusammen mit dem Datenblatt ausdrucken, einreichen.

Angaben zu Zulassungsbeschränkungen erfolgen vorbehaltlich der Genehmigung durch das Misterium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt..

Termin zur Vorabprüfung: Einreichung geforderter Unterlagen nach erfolgter Dateneingabe im Bewerberportal bis 01.06.
Nach dem 01.06. bzw. bei Studiengängen, für die keine Vorabprüfung vorgesehen ist, sind in jedem Fall innerhalb der Bewerbungsfristen vollständige Unterlagen einzureichen!

Ein Zwei-Fach-Masterstudiengang an der MLU besteht immer aus zwei Masterstudienprogrammen zu jeweils 45/75 Leistungspunkten. Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Master-Programme
A-C
Zugangsvoraussetzungen /
einzureichende Unterlagen bzw. Nachweise
Bewerbung/ Einschreibung
Alte Geschichte
Master 45/75 LP (konsekutiv, überwiegend forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

Das Studienprogramm wendet sich vor allem an AbsolventInnen des BA-Programms Klassisches Altertum (180 / 120 / 90 LP) der MLU oder, bei festgestellter Vergleichbarkeit, anderer altertumswissenschaftlich oder althistorisch orientierter BA-Programme oder an Personen mit anderen vergleichbaren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlüssen im Fach Alte Geschichte oder verwandten Fächern.

  • Nachweis eines Abschlusses im BA-Programm Klassisches Altertum (mit mindestens 90 LP), eines o.g. vergleichbaren BA-Programms oder eines anderen vergleichbaren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses; über die Vergleichbarkeit entscheidet der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss;
  • Nachweis Vorkenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen (mindestens eine durch Eintrag im Abiturzeugnis mit Note „ausreichend“ nach mindestens 3 Schuljahren oder einen vergleichbaren Abschluss, die zweite alternativ  durch erfolgreichen Besuch eines Sprachmoduls im Rahmen der ASQ oder eines vergleichbaren universitären Testats), in Latein (Latinum oder gleichrangige ausländische Qualifikation) und Altgriechisch(Graecum oder gleichrangige ausländische Qualifikation) bei Studienbeginn oder bis spätestens zum Ende des 1. Semesters;
    Das Erfüllen dieser besonderen Zugangsvoraussetzungen überprüft der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)

 

 

Arabistik/ Islamwissenschaft
Master 45/75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Abschlusses im BA-Programm Arabistik/ Islamwissenschaft mit mindestens 60 LP, eines vergleichbaren BA-Programms (Islamwissenschaft mit mindestens 60 LP oder Arabistik mit mindestens 60 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung;
    Über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)

Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit
Master 45/75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

 

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

Das Studienprogramm wendet sich vor allem an Bachelor-AbsolventInnen der Archäologien Europas, der Prähistorischen Archäologie und der Vor- bzw. Urgeschichte

  • Nachweis eines Abschlusses in einem der o.g. einschlägigen BA-Programme der MLU mit mindestens 90 LP, des Abschlusses eines anderen gleichwertigen BA-Programms mit mindestens 90 LP oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden gleichwertigen Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung;
    über die Vergleichbarkeit entscheidet im Zweifelsfalle der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen Orients
Master 45/75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

gewählt wird eine der folgenden Vertiefungsrichtungen:

  • Ägypten,
  • Vorderasien,
  • Mittelasien,
  • Später Orient

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Abschlusses mit einer Abschlussnote von mindestens 2,5 (gut) im BA-Programm Archäologie und Kunstgeschichte des vorislamischen Orients (mit 60 bzw. 90 LP), eines fachlich verwandten anderen Bachelor-Studienprogramms (mit 60, 90 oder 120 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung;
    über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;

Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Vertiefungsrichtungen:

  • für Ägypten bzw. Vorderasien: Lektürefähigkeit in Englisch und Französisch, nachzuweisen durch das Abiturzeugnis oder mindestens zweisemestrige Universitätskurse; 
  • für Mittelasien: Lektürefähigkeit in Englisch, Französisch und Russisch, nachzuweisen durch das Abiturzeugnis oder mindestens zweisemestrige Universitätskurse;
  • für Später Orient: Latinum; Lektürefähigkeit in Englisch, Französisch und einer weiteren modernen (Italienisch, Neugriechisch, Türkisch, Arabisch) oder antiken (Altgriechisch) Fremdsprache, nachzuweisen durch Abiturzeugnis oder mindestens zweisemestrige Universitätskurse.

zum WS und SS in das 1.-4. FS
zulassungsfrei

Den Bewerbungsunterlagen legen Sie bitte eine formlose Mitteilung über die gewünschte Vertiefungsrichtung sowie die dafür geforderten Nachweise bei, aus denen hervorgeht, dass Sie die jeweiligen spezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Berufsorientierte Linguistik im Interkulturellen Kontext (BLIK)
Master 45/75 LP (konsekutiv, forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Bachelor-Abschlusses BLIK oder eines vergleichbaren Studienganges bzw. Studienprogramms. Die hierbei erreichte Abschlussnote soll mindestens 70 Prozent der maximal erzielbaren Abschlussnote sein. Ist die Abschlussnote niedriger als 70 Prozent der maximal erzielbaren Abschlussnote, aber höher als 60 Prozent dieser, so ist die Zulassung nur nach Bestehen einer mündlichen fachlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer möglich.
  • Liegt kein Abschluss im Bachelor-Studienprogramm BLIK 90 LP der MLU vor und ist der entsprechende Nachweis dem jeweiligen Abschluss nicht eindeutig zu entnehmen, so ist in einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer die Fähigkeit zum Analysieren von Fragestellungen aus dem Gebiet der Kommunikationswissenschaften sowie Kenntnisse in der Allgemeinen Sprachwissenschaft (Grammatik und Sprachstruktur) auf einem Niveau nachzuweisen, das dem des Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm BLIK entspricht.
  • Lesekenntnisse in zwei modernen europäischen Fremdsprachen, nachzuweisen durch das Abitur oder entsprechende Zertifikate; alternativ Lesekenntnisse einer modernen europäischen Fremdsprache auf Abiturniveau und Latinum.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
Uni-NC

(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS - gilt nur, wenn das Programm keinen NC hat)

 

 

Master-Programme
D-H
Zugangsvoraussetzungen /
einzureichende Unterlagen bzw. Nachweise
Bewerbung/ Einschreibung
Deutsch als Fremdsprache (DaF)
Master 45/75 LP (konsekutiv, wissensvertiefend)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


Das Studienprogramm wendet sich vor allem an Bachelor-Absolventen der Neuphilologie oder verwandter Fächer (z.B. Sprechwissenschaft)
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines BA-Abschlusses in einem neuphilologischen Studiengang oder -programm oder einem vergleichbaren Studiengang bzw. -programm;
  • Lesekenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen; nachzuweisen durch das Abitur oder entsprechende Zertifikate; alternativ: Lesekenntnisse einer modernen Fremdsprache und Latinum; in Zweifelsfällen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss über den Nachweis.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
Uni-NC

Deutsche Literatur und Kultur
Master 45/75 LP (konsekutiv, forschungsorientiert)

nicht kombinierbar mit Komparatistik: Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines BA-Abschlusses Deutsche Sprache und Literatur (90 und 60 LP) oder eines vergleichbaren Studienganges bzw. Studienprogrammes;
  • Lesekenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, nachzuweisen durch das Abitur oder entsprechende Zertifikate; alternativ: Lesekenntnisse einer modernen Fremdsprache und Latinum.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

Englische Sprache und Literatur
Master 45/ 75 LP (konsekutiv, eher anwendungsorientiert)
4 Fachsemester

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Abschlusses im BA-Programm Anglistik und Amerikanistik (90 LP), eines anderen Bachelor-Studienprogramms mit mindestens 90 LP oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung; in Zweifelsfällen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss über dessen Vergleichbarkeit.
  • Nachweis von Vorkenntnissen in der englischen Sprache auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens
    Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Bachelor-Zeugnisses Anglistik/Amerikanistik (mindestens 90 LP) mit der Note gut (bis 2,5);
    Absolventen eines nicht-anglistisch-amerikanistischen Studiengangs weisen ihre englischen Sprachkenntnisse durch einen international anerkannten Sprachtest (nicht älter als zwei Jahre) nach, und zwar im Einzelnen durch:
    • University of Cambridge ESOL Examinations: Certificate of Proficiency in English (Note: A-C)
    • Test of English as a Foreign Language (TOEFL): Paper: 625-680, Computer: 263- 300, iBT [Internet-based Test] 113-120
    • International English Language Testing System (IELTS): Band 7,5 – 9
    • The European Language Certificates (TELC): Niveau C 2
    • UNIcert IV.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

Ethnologie
Master 45/75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

    • Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm oder –Studiengang Ethnologie, eines anderen Bachelor-Studienprogramms oder eines anderen ersten berufsqualifizierten Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung;
      über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)

Evangelische Theologie
Master 45/75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm Evangelische Theologie (mit mindestens 60 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
  • Nachweis von Kenntnissen in Altgriechisch, Hebräisch oder Latein auf dem Niveau der Abiturergänzungsprüfung (Graecum, Hebraicum bzw. Latinum) bei Studienbeginn; andernfalls muss ein begründeter Antrag beim Studien- und Prüfungsausschuss gestellt werden, dass diese Sprachkenntnisse bis zum Ende des 2. Semesters erworben und dann nachgewiesen werden können. In diesen Fällen erhalten die Bewerber eine bedingte Zulassung mit der Auflage, den Nachweis beim zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss bis zum Ende des 2. Semesters zu führen.

zum WS/ SS in das 1. - 4. FS,
zulassungsfrei

Frankoromanistik
Master 45/75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm Romanistik (180 LP), im Bachelor-Studienprogramm Romanistik (120 LP) mit Französisch als 1.  oder 2. Sprachdomäne, im Bachelor-Studienprogramm Frankoromanistik (90 LP), eines anderen Bachelor-Studienprogramms (mit mindestens 60 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung. In Zweifelsfällen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät II über die Vergleichbarkeit.
  • Nachweis von Vorkenntnissen des Französischen auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bei Studienbeginn durch das Bachelorzeugnis oder andere geeignete Sprachzeugnisse.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

Geschichte
Master 45/75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Abschlusses im BA-Programm Geschichte mit mindestens 60 LP oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss;
  • Nachweis von Vorkenntnissen in Englisch, Latein und einer weiteren modernen Fremdsprache, die zum wissenschaftlichen Arbeiten befähigen, bei Studienbeginn oder bis spätestens zum Ende des 2. Semesters; Der Nachweis erfolgt durch das Abiturzeugnis oder durch Bescheinigungen der Universität oder außeruniversitärer Einrichtungen, sofern diese Bescheinigungen vom Studien- und Prüfungsausschuss als äquivalent anerkannt werden. Als ausreichend gelten in der Regel Fremdsprachenkenntnisse, die in erfolgreich absolvierten Sprachkursen eines Umfangs von mindestens 60 Unterrichtsstunden erlernt worden sind und im Falle moderner Fremdsprachen mindestens einem Niveau von UNIcert 1 oder vergleichbarem Nachweis entsprechen. Über Ausnahmen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)

Gräzistik
Master 45/75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

Das Studienprogramm wendet sich vor allem an AbsolventInnen der BA-Programme Klassisches Altertum (90 LP, Schwerpunktwahl Gräzistik), Klassisches Altertum (120 LP) und des BA-Studiengangs Klassisches Altertum (180 LP) an der MLU, aber auch an AbsolventInnen anderer gräzistischer BA-Programme bzw. –studiengänge (mit mindestens 90 LP) oder anderer erster berufsqualifizierender Hochschulabschlüsse im Fach Gräzistik oder verwandter Fächer.

  • Nachweis eines Abschlusses in den oben genannten Studienprogrammen/-gängen bzw. ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlüssen;
  • besondere Zugangsvoraussetzungen:
    • Graecum oder eine diesem gleichwertige ausländische Qualifikation;
    • Latinum oder eine diesem gleichwertige ausländische Qualifikation bei einem altertumswissenschaftlichen Schwerpunkt im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss;
    • Englisch mit mindestens drei aufsteigenden Schuljahren;
      Die Erfüllung der besonderen Zugangsvoraussetzungen überprüft der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

 

Hispanistik
Master 45/ 75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm Romanistik (180 LP), im Bachelor-Studienprogramm Romanistik (120 LP) mit Spanisch als 1.  oder 2. Sprachdomäne, im Bachelor-Studienprogramm Hispanistik (90 LP), eines anderen Bachelor-Studienprogramms (mit mindestens 60 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung. In Zweifelsfällen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät II über die Vergleichbarkeit.
  • Nachweis von Vorkenntnissen des Spanischen auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bei Studienbeginn durch das Bachelorzeugnis oder andere geeignete Sprachzeugnisse.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

Historische und Vergleichende Sprachwissenschaft
Master 45/75 LP (konsekutiv, fachvertiefend, forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines BA-Abschlusses im BA-Programm „Alte Welt“ (90 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
  • Nachweis Lesekenntnisse in zwei modernen europäischen Fremdsprachen durch das Abitur oder entsprechende Zertifikate;
    alternativ: Nachweis Lesekenntnisse einer modernen Fremdsprache auf Abiturniveau und Latinum durch das Abitur und/oder durch eine Bescheinigung der ausbildenden Schule.
    das Erfüllen dieser besonderen Zugangsvoraussetzungen überprüft der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss;
    Wird das Latinum nicht bei der Zulassung nachgewiesen, muss es im Laufe des Studiums nachgeholt werden und bis zum Ende des 3. Semesters nachgewiesen werden.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)

Master-Programme
I-M
Zugangsvoraussetzungen /
einzureichende Unterlagen bzw. Nachweise
Bewerbung/ Einschreibung
Indologie
Master 45/75 LP (konsekutiv, überwiegend forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Abschlusses im BA-Programm Indologie (mit 90 LP), eines vergleichbaren BA-Programms (mit einem angemessenen Anteil von Leistungspunkten in Sanskrit oder anderen vormodernen Sprachen Indiens) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung;
    Über die Vergleichbarkeit und Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen in Zweifelsfällen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.
zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei
Interdisziplinäre Polenstudien
Master 45/ 75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

Das Studienprogramm wendet sich vor allem an Absolventinnen und Absolventen mit einem ersten berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in Studiengängen mit Anteilen der Geschichte, der Polonistik/Westslavistik, der Politikwissenschaften oder der Sozial- und Kulturwissenschaften mit mindestens 60 LP.

  • Nachweis eines Bachelor-Studiengangs oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, aus dem hervorgeht, dass mindestens 60 Leistungspunkte im Fach Geschichte oder Polonistik/Westslavistik oder Politikwissenschaften oder Sozial- und Kulturwissenschaften erbracht worden sind;
    über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
  • Nachweis von Vorkenntnissen in Englisch, die mindestens einem Niveau von UNIcert 2 entsprechen, bei Studienbeginn oder bis spätestens zum Ende des 2. Semesters.

 

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

Italianistik
Master 45/ 75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm Romanistik (180 LP), im Bachelor-Studienprogramm Romanistik (120 LP) mit Italienisch als 1.  oder 2. Sprachdomäne, im Bachelor-Studienprogramm Italianistik (90 LP), eines anderen Bachelor-Studienprogramms (mit mindestens 60 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung.
    In Zweifelsfällen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät II über die Vergleichbarkeit.
  • Nachweis von Vorkenntnissen des Italienischen auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen durch das Bachelorzeugnis oder andere geeignete Sprachzeugnisse.

 

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

Japanologie
Master 45/75 LP (konsekutiv, fachvertiefend und forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • wendet sich in erster Linie an AbsolventInnen eines japanwissenschaftlichen BA-Studienganges (mindestens 90 LP) oder eines entsprechend vergleichbaren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses;
  • zugelassen werden kann in der Regel nur, wer in dem BA-Studiengang bzw. in den anderen Studiengängen mindestens die Abschlussnote „gut“ erlangt hat;
  • in Ausnahmefällen werden AbsolventInnen in japanwissenschaftlichen BA-Studiengängen mit weniger als 90 LP Umfang und Absolventinnen und AbsolventInnen nicht-japanwissenschaftlicher Studiengänge zugelassen.
  • Nachweis über das Bestehen einer Sprachprüfung entsprechend dem Sprachmodul „Japanisch 4“ des BA-Studienganges Japanologie.
    Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen entscheidet der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

Judaistik/ Jüdische Studien
Master 45/75 LP (konsekutiv, überwiegend forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Abschlusses im BA-Programm Judaistik/Jüdische Studien oder Nahost (mit mindestens 60 Leistungspunkten) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung;
    über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
  • Nachweis von Vorkenntnissen in Klassischem Hebräisch (Niveau: Hebraicum) und Modernem Hebräisch (mind. 8 SWS) sowie einer zweiten für das Fach relevanten Sprache (z.B. Aramäisch, Ladino, Jiddisch, Griechisch, Latein, Arabisch, Äthiopisch, Polnisch, Russisch, Tschechisch, Bulgarisch, Rumänisch, Spanisch, Italienisch, mind. 4SWS);
    Die Erfüllung dieser besonderen Zugangsvoraussetzungen überprüft der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS

(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)

Klassische Archäologie
Master 45/75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines BA-Abschlusses Klassisches Altertum oder Archäologien Europas der MLU mit mindestens 90 LP bzw. von vergleichbaren BA-Programmen anderer Universitäten, die mindestens drei Module zu Themen der Klassischen Archäologie obligatorisch enthalten; ebenso können AbsolventInnen mit anderen Hochschulabschlüssen im Fach Klassische Archäologie dieses Studienprogramm studieren;
  • der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss muss mindestens mit der Note 2,5 erfolgt sein;
    Über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
  • Nachweis Latinum und Kenntnisse in der griechischen Sprache durch universitäre Sprachkurse von mindestens 4 SWS;
  • Nachweis der Teilnahme an einem oder mehreren Praktika auf archäologischen Ausgrabungen oder/und in Museen im In- oder Ausland mit einer Gesamtlaufzeit von mindestens vier Wochen; das Praktikum kann bis spätestens zum Ende des 3. Semesters nachgeholt werden.
    die Erfüllung der genannten besonderen Zugangsvoraussetzungen überprüft der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss;

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

(in begründeten Ausnahmefällen auch zum SS in das 1. FS)

Komparatistik: Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
Master 45775 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

nicht kombinierbar mit Deutsche Literatur und Kultur 45/75

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

Das Studienprogramm wendet sich vor allem an Absolventen vergleichbarer Bachelor-Studienprogramme aus den Bereichen der Literatur- Kultur- und Sozialwissenschaften.

  • Nachweis eines Abschlusses in einem einschlägigen Bachelor-Studienprogramm mit mindestens 60 bzw. 90 LP  oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
  • Nachweis der Lesefähigkeit in zwei modernen Fremdsprachen durch das Abitur oder entsprechende Zertifikate; das Latinum ist erwünscht; Nachweis erfolgt durch das Abitur und/oder durch eine Bescheinigung der ausbildenden Schule.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

Kunstgeschichte
Master 45/75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Abschlusses im BA-Programm Kunstgeschichte (mit mindestens 90 LP), eines anderen BA-Programms (mit mindestens 90 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung.
    Über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

Latinistik
Master 45/75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

Das Studienprogramm wendet sich vor allem an der BA-Programme Latein Europas (90 LP), Klassisches Altertum (90 LP, Schwerpunktwahl Latinistik) Klassisches Altertum (120 LP) und des BA-Studiengangs Klassisches Altertum (180 LP) an der MLU, aber auch an Absolventen anderer latinistischer Bachelor-Studienprogramme bzw. –gänge (mit mindestens 90 LP) oder anderer erster berufsqualifizierender Hochschulabschlüsse im Fach Latinistik oder verwandter Fächer.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Abschlusses in den oben genannten Studienprogrammen/-gängen bzw. ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlüssen; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
  • Nachweis Latinum oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation;
  • Nachweis Graecum oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation bei einem altertumswissenschaftlichen Schwerpunkt im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss;
  • Nachweis von Kenntnissen in mindestens einer älteren Stufe der germanischen oder romanischen Sprachen bei einem mittel-/neulateinischen Schwerpunkt im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss;
  • Nachweis Englisch mit mindestens drei aufsteigenden Schuljahren;
  • Nachweis Kenntnisse in mindestens einer romanischen Sprache, nachzuweisen durch Zeugnisse oder ASQ;
  • Nachweis des erfolgreich absolvierten Besuchs von mindestens einem Modul / einer Lehrveranstaltung zur lateinischen Grammatik mit besonderer Berücksichtigung der deutsch-lateinischen Übersetzungspraxis.
    Die Erfüllung dieser besonderen Zugangsvoraussetzungen überprüft der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

Master-Programme
N-Z
Zugangsvoraussetzungen /
einzureichende Unterlagen bzw. Nachweise
Bewerbung/ Einschreibung
Philosophie
Master 45/75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Abschlusses im BA-Programm Philosophie (mit mindestens 60 LP), eines anderen BA-Programms in einer vergleichbaren Fachrichtung (mit mindestens 180 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung;
    über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
  • Nachweis Vorkenntnisse in Latein oder Altgriechisch bei Studienbeginn oder bis spätestens zum Ende des 2. Semesters im Umfang des Latinums oder Graecums oder aber mindestens  „ausreichende“ Sprachkenntnisse in einer der beiden Sprachen;
    "Ausreichende Kenntnisse" im Lateinischen oder Altgriechischen sind dann nachgewiesen, wenn ein Modul erfolgreich (mindestens mit "ausreichend" benotet) absolviert wurde;
    begründete Ausnahmen unterliegen der Genehmigung durch den Studien- und Prüfungsausschuss;

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

(in begründeten Ausnahmefällen auch zum SS in das 1. FS)

Politikwissenschaft
Master 45/75 LP (nicht-konsekutiv, überwiegend anwendungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines mit mindestens dem Prädikat „gut“ bewerteten Bachelor-Abschlusses in einem sozialwissenschaftlichen oder kommunikationswissenschaftlichen oder einem vergleichbaren Bachelor-Studienprogramm mit mindestens 90 LP Politikwissenschaft oder der Nachweis eines anderen, mit mindestens dem Prädikat „gut“ bewerteten ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
  • Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines Moduls oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung eines Bachelor-, Master- oder gleichwertigen anerkannten Studienganges oder -programms, das bzw. die sozialwissenschaftliche/politikwissenschaftliche Methodenausbildung zum Gegenstand hat;
  • Nachweis von mit dem Sprachzertifikat UNIcert Stufe 2 vergleichbaren Vorkenntnissen in der englischen Sprache bei Studienbeginn.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

Prähistorische Archäologie
Master 45/75 (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

Das Studienprogramm wendet sich vor allem an BA-Absolventen der Archäologien Europas, der Prähistorischen Archäologie und der Vor- bzw. Urgeschichte

  • Nachweis eines Abschlusses in einem der o.g. Studienprogramme der MLU mit mindestens 90 LP, des Abschlusses eines anderen gleichwertigen BA-Studienprogramms mit mindestens 90 LP oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden gleichwertigen Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung; über die Vergleichbarkeit entscheidet im Zweifelsfalle der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

Soziologie
Master 45/75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines sozialwissenschaftlichen Bachelor-Abschlusses oder eines vergleichbaren Bachelor-Studienganges mit mindestens 60 LP Soziologie oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung, in der Regel mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,7;
    über die Vergleichbarkeit entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss;
  • Nachweis von Vorkenntnissen der Methoden der empirischen Forschung (Datenerhebung, elementare statistische Analyseverfahren) sofern dieser Nachweis nicht schon im Bachelorzeugnis enthalten ist.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
Uni-NC

Südasienkunde/ South Asian Studies
(mit gesellschaftlich-kulturellem bzw. sprachlich-kulturellem Schwerpunkt)

Master 45/75 LP (konsekutiv; in Abhängigkeit von der Schwerpunktwahl stärker anwendungsorientiert bzw. stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines BA-Abschlusses mit Südasienkunde als Studieninhalt. Als Nachweis dient ein Abschluss im BA-Programm Südasienkunde / South Asian Studies (90 LP) der MLU, ein Abschluss in einem vergleichbaren BA-Programm mit mindestens 90 LP oder ein anderer vergleichbarer erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit entsprechender inhaltlicher Ausrichtung;
  • Wurde der Abschluss nicht im BA-Programm Südasienkunde / South Asian Studies (90 LP) der MLU erworben, so entscheidet in Zweifelsfällen und über die Vergleichbarkeit der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss in Zusammenarbeit mit der Fachvertretung für das Master-Studienprogramm;
  • die Abschlussnote im erwähnten Studienprogramm, das die Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studienprogramm bildet, soll mindestens 70% der maximal erzielbaren Abschlussnote sein. Ist die Abschlussnote niedriger als 70% der maximal erzielbaren Abschlussnote, aber höher als 60% dieser, so ist die Zulassung nur nach Bestehen einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten Dauer möglich, die den Nachweis einschlägiger Fachkenntnisse auf dem Niveau des abgeschlossenen BA-Programms Südasienkunde (90 LP) der MLU erbringt.
  • Liegt kein Abschluss im BA-Programm Südasienkunde (90 LP) der MLU vor und ist der Nachweis erforderlicher südasiatischer Sprachkenntnisse dem Abschlusszeugnis nicht eindeutig zu entnehmen, so sind in einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer die Fähigkeit zum selbständigen Lesen und Analysieren von schriftlichen Erzeugnissen in zwei modernen südasiatischen Sprachen sowie Kenntnisse der Grammatik und Struktur dieser Sprachen auf dem Niveau des abgeschlossenen BA-Programms Südasienkunde / South Asian Studies (90 LP) der MLU nachzuweisen. Bei den beiden modernen südasiatischen Sprachen muss es sich um solche handeln, die im Lehrangebot des Master-Programms enthalten sind;
  • Liegt kein Abschluss im BA-Programm Südasienkunde (90 LP) der MLU vor und ist der Nachweis englischer fachbezogener Sprachkenntnisse dem Abschlusszeugnis nicht eindeutig zu entnehmen, so ist dieser Nachweis in einem englischsprachigen Vorstellungsgespräch von mindestens 30 Minuten Dauer über einschlägige Fachkenntnisse auf dem Niveau des abgeschlossenen BA-Programms Südasienkunde (90 LP) der MLU zu führen.

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)

Wissenschaft vom Christlichen Orient
Master 45/75 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)

geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen


fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:

  • Nachweis eines Abschlusses im BA-Programm Wissenschaft vom Christlichen Orient  bzw. eines anderen BA-Programms oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung; insbesondere sind hier Studierende der Byzantinistik, Arabistik, Islamwissenschaften, Sprachwissenschaften, Theologie, Allgemeinen Religionswissenschaft, Altertumswissenschaften, Orientalischer Archäologie und Kunst und ggf. historischer und gesellschaftswissenschaftlicher Fächer, soweit sie entsprechende Vorkenntnisse erworben haben, angesprochen.
    Über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
  • Nachweis über Vorkenntnisse in einer Sprache des Christlichen Orients (vorrangig Altgriechisch, Armenisch oder Arabisch) bei Studienbeginn;
  • Wenn im Studienprogramm die Masterarbeit abgelegt werden soll, muss der Nachweis über Kenntnisse in einer 2. Sprache des Christlichen  Orients (z.B. Hebräisch, Griechisch, Arabisch, Armenisch, Syrisch) bis spätestens zum Beginn der Masterarbeit nachgewiesen werden.
    In der jeweiligen Sprache muss ein Nachweis über Universitätskurse im Umfang von mindestens 15LP oder der Nachweis von entsprechenden Prüfungen (z.B. Graecum, Hebraicum) erfolgen.
    Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen (z.B. Kenntnisse in anderen christlich-orientalischen Sprachen/ Erwerb der Kenntnisse im außerschulischen und -universitären Bereich) entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss. 

zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
zulassungsfrei

(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)

 


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Dr. Kessler
, 22.05.2013