Ein-Fach-Master
A-C |
Zugangsvoraussetzungen /
einzureichende Unterlagen bzw. Nachweise |
Bewerbung/ Einschreibung |
Accounting,
Taxation and Finance
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
Der Studiengang vertieft und erweitert den Bachelor-Studiengang
"Betriebswirtschaftslehre (Business Studies)"
- erfolgreich mindestens mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium
oder eine als gleichwertig angerechnete Prüfung in einem
wissenschaftlichen wirtschaftsorientierten Studiengang mit der
Examensnote "Gut" (2,5) oder besser bzw. einem wissenschaftlichen
juristischen Studiengang mit einer Examensbewertung von mindestens
7 Punkten
Mit den Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
- das Bachelorabschlusszeugnis bzw. ein äquivalenter Bildungsnachweis in Form beglaubigter Abschriften oder beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzungen, falls die Originale nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind.
- ein in deutscher Sprache verfasster Lebenslauf;
- eine schriftliche Darstellung, aus der sich die Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers für die Aufnahme dieses Studiengangs und ihre bzw. seine Studienziele erkennen lassen;
- Nachweise über die Sprachkenntnisse in Englisch und, sofern die Muttersprache nicht Deutsch ist, in Deutsch;
- geeignete Unterlagen zum Nachweis besonderer Kenntnisse wie Praktikumsnachweise oder Empfehlungsschreiben.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS; zum SS in gerade
FS
Uni-NC
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Agrarwissenschaften
Master 120 LP
(konsekutiv, forschungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Abschlusses in einem Bachelor-Studiengang Agrarwissenschaften mit mindestens 180 LP oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung. Über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss. Bei Bewerbern mit einem verwandtem Bachelor-Abschluss kann der Studien- und Prüfungsausschuss die Absolvierung von Brückenmodulen auferlegen.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)
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Angewandte
Geowissenschaften (Applied Geosciences)
Master 120 LP
(konsekutiv, eher anwendungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Bachelor-Abschlusses Angewandte Geowissenschaften
(180 LP) oder gleichwertiger Abschlüsse mit der Examensnote „Gut“ (2,5) oder besser;
Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS; zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Angewandte Sportpsychologie
Master 120 LP (nicht-konsekutiv, vorrangig anwendungsorientiert, gebührenpflichtig)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studiengang Sportwissenschaft oder Psychologie. Fächerkombinationen in Zwei-Fach-Bachelor-Studiengängen setzen voraus, dass entweder ein Abschluss in Sportwissenschaft oder Psychologie vorliegt. Möglich sind auch andere berufsqualifizierende Abschlüsse einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland oder einer ausländischen Hochschule, die die Fächer Sportwissenschaft oder Psychologie zum Gegenstand haben. Über die Anerkennung der Abschlüsse entscheidet die Auswahlkommission. Dabei muss die Abschlussnote mindestens 2.5 oder besser sein.
- Mit dem Antrag auf Zulassung sind außerdem folgende Unterlagen einzureichen:
- Schriftlicher Bericht - in Maschinenschrift - im Umfang von ca. zwei DIN-A4 Seiten, in dem die persönlichen sowie fachspezifischen Gründe für die Bewerbung zum Studiengang Angewandte Sportpsychologie aufgeführt sind und in dem die Wahl des angestrebten Studiengangs begründet wird;
- Lebenslauf mit Darstellung der besonderen Eignung;
- Sämtliche Zeugnisse und Dokumente in Abschrift oder Kopie, die den bisherigen Werdegang belegen. Hierzu zählen insbesondere auch Nachweise über berufliche Ausbildungen, frühere Studien, eigene Trainings- und Wettkampferfahrungen, sportliche Leistungen, Übungsleiter- und Trainerlizenzen, Praktika, besondere Befähigungen oder Auslandsaufenthalte.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS, zum SS in gerade FS
Uni-NC
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Angloamerikanische Literatur, Sprache und Kultur
Master
120 LP (konsekutiv, eher forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Abschlusses im BA-Programm Anglistik und Amerikanistik (90 LP), eines anderen Bachelor-Studienprogramms mit mindestens 90 LP oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung; in Zweifelsfällen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss über dessen Vergleichbarkeit.
- Nachweis von Vorkenntnissen in der englischen Sprache auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Bachelor-Zeugnisses Anglistik/Amerikanistik (mindestens 90 LP) mit der Note gut (bis 2,5);
Absolventen eines nicht-anglistisch-amerikanistischen Studiengangs weisen ihre englischen Sprachkenntnisse durch einen international anerkannten Sprachtest (nicht älter als zwei Jahre) nach, und zwar im Einzelnen durch:
- University of Cambridge ESOL Examinations: Certificate of Proficiency in English (Note: A-C);
- Test of English as a Foreign Language (TOEFL): Paper: 625-680, Computer: 263- 300, iBT [Internet-based Test] 113-120;
- International English Language Testing System (IELTS): Band 7,5 – 9
- The European Language Certificates (TELC): Niveau C 2
- UNIcert IV
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Aufklärung-Religion-Wissen
Master 120 LP (nicht-konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines guten bis sehr guten Abschlusses (mind. 2,4) in mindestens einem der BA-Programme Anglistik und Amerikanistik, Deutsche Sprache und Literatur, Erziehungswissenschaft, Ethnologie, Evangelische Theologie, Frankoromanistik, Geschichte, Hispanistik, Italianistik, Interkulturelle Europa- und Amerikastudien (IKEAS), Judaistik/Jüdische Studien, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Philosophie, Politikwissenschaft, Romanistik sowie Soziologie (mit mindestens 90 LP), eines vergleichbaren Bachelor-Studienprogramms aus den Fachbereichen Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft, Anglistik, Erziehungswissenschaft, Ethnologie, Ev. Theologie, Germanistik, Geschichte, Judaistik, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Philosophie, Politikwissenschaft, Romanistik sowie Soziologie (mit mindestens 90 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in vergleichbaren Fachrichtungen; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
- Nachweis Lesekenntnisse in zwei Fremdsprachen (Englisch und eine romanische oder biblische Sprache oder Latein) durch das Abitur oder entsprechende Zertifikate (z.B. Graecum/Hebraicum/Latinum) bei Studienbeginn nachgewiesen oder für eine der Sprachen, ausgenommen Englisch, bis spätestens zum Ende des 2. Semesters erworben und nachgewiesen werden. In Zweifelsfällen kann der Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs eine Bescheinigung über das Vorhandensein ausreichender Sprachkenntnisse erstellen.
Mit dem Antrag auf Zulassung zum Studiengang muss außerdem Folgendes eingereicht werden:
- ein schriftlicher Bericht - in Maschinenschrift - im Umfang von ca. drei DIN-A4 Seiten, in dem die persönlichen sowie fachlichen Gründe für die Bewerbung für den Studiengang aufgeführt sind und in dem die Wahl des gewünschten Studiengangs begründet wird.
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zum WS/ SS in das 1. - 4. FS,
zulassungsfrei
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Betriebswirtschaftslehre
(Business Studies)
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- ein erfolgreich mindestens mit einem Bachelor abgeschlossenes
Hochschulstudium oder eine als gleichwertig angerechnete Prüfung
in einem wissenschaftlichen wirtschaftsorientierten Studiengang
mit der Examensnote "Gut" (2,5) oder besser;
- nicht zugelassen wird, wer eine Bachelor-Prüfung, eine
Master-Prüfung, eine Diplom-Vorprüfung oder eine Diplomprüfung
oder eine vergleichbare Prüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen
Studiengang bzw. das erste juristische (Staats-) Examen an einer
Hochschule endgültig nicht bestanden hat.
Mit den Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
- das Bachelorabschlusszeugnis bzw. ein äquivalenter Bildungsnachweis in Form beglaubigter Abschriften oder beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzungen, falls die Originale nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind;
- ein in deutscher Sprache verfasster Lebenslauf;
- eine schriftliche Darstellung, aus der sich die Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers für die Aufnahme dieses Studiengangs und ihre bzw. seine Studienziele erkennen lassen;
- Nachweise über die Sprachkenntnisse in Englisch und, sofern die Muttersprache nicht Deutsch ist, in Deutsch;
- geeignete Unterlagen zum Nachweis besonderer Kenntnisse wie Praktikumsnachweise oder Empfehlungsschreiben.
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zum WS/SS in das 1.-4. Fachsemester
Uni-NC
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Biochemie
Master 120 LP (konsekutiv, stark forschungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
Der Studiengang wendet sich vor allem an Absolventen des Bachelor-Studiengangs Biochemie (180 LP) oder eines vergleichbaren Studienabschlusses mit biowissenschaftlicher Ausrichtung.
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- in der Regel der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einem biowissenschaftlich ausgerichteten Studiengang mit mindestens 180 LP oder eines anderen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung. Über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Dringender Hinweis: Das Master-Studium Biochemie verlangt Grund- und erweiterte Kenntnisse in Mathematik, Physik, Chemie, Biochemie und molekularer Biologie. Aktive Kenntnisse der englischen Sprache sind ebenfalls eine wesentliche Voraussetzung.
- die besondere Eignung für den Studiengang gilt als nachgewiesen, wenn die oben genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllt und die Abschlussnote 2,5 oder besser ist, falls Notengrade entsprechend § 21 Absatz 5 der Allgemeinen Bestimmungen zu den Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der MLU vergeben wurden. Wurde die Abschlussnote gemäß eines anderen Bewertungsschemas ermittelt, so stellt die Auswahlkommission fest, ob die Anforderung an die Abschlussnote sinngemäß erfüllt ist.
- zum Eignungsfeststellungsverfahren zugelassene Bewerber(innen), die nicht die oben genannten Nachweise führen können, müssen sich einem gesonderten Verfahren der Leistungsüberprüfung unterziehen.
Mit den Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich einzureichen:
- das Zeugnis über einen berufsqualifizierenden Bachelor-Hochschulabschluss in Biochemie, Biologie, Chemie oder verwandten Studienfächern oder einen anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem verwandten Studiengang;
- ein tabellarischer Lebenslauf.
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zum WS und zum SS in das 1.-4. FS
Uni-NC
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Bioinformatik
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
Der Studiengang wendet sich vor allem an Absolventen eines Bachelor-Studiengangs Bioinformatik 180 LP.
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis qualifizierter Abschlusses in einem Bachelor-Studiengang oder ein mindestens gleichwertiger anderer erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit mindestens der Abschlussnote "2,7"; über die Vergleichbarkeit und Ausnahmen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss;
- geeignete Nachweise über die erforderlichen Kenntnisse entsprechend Anlage "Übersicht über die erforderlichen Vorkenntnisse zur Aufnahme eines Masterstudiums Bioinformatik" der StPO;
über Ausnahmen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss
- Unzureichende Vorkenntnisse müssen durch zusätzliche Lehrveranstaltungen während des Studiums ausgeglichen werden. Der dafür erforderliche Stundenumfang ist nicht Bestandteil dieses Studienganges. Die Zulassung kann durch den Prüfungsausschuss mit entsprechenden Auflagen verbunden werden. Die Zulassung ist zu versagen, wenn der Umfang zusätzlicher Lehrveranstaltungen 30 LP übersteigen würde. Der Nachweis über die Erfüllung der Auflagen ist bis zum Ende des ersten Studienjahres zu erbringen. Über die Erfüllung der Auflagen und eventuelle Fristverlängerungen entscheidet ebenfalls der Prüfungsausschuss
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)
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Biologie
Master 120 LP (konsekutiv, stark forschungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
Der Studiengang wendet sich vor allem an Absolventen des Bachelor-Studiengangs Biologie (180 LP) oder eines vergleichbaren Studienabschlusses mit biowissenschaftlicher Ausrichtung.
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- in der Regel Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einem biowissenschaftlich ausgerichteten Bachelor-Studiengang mit mindestens 180 LP oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Dringender Hinweis: Das Master-Studium Biologie verlangt Grundkenntnisse in organismischer und molekularer Biologie, aktive Kenntnisse der englischen Sprache sowie Grundkenntnisse in Chemie, Physik und Statistik.
Mit den Bewerbungsunterlagen ist einzureichen:
- ein Motivationsschreiben, aus dem insbesondere ersichtlich werden soll, warum der Bewerber oder die Bewerberin einen Masterabschluss im Studienfach Biologie anstrebt, warum er oder sie diesen Abschluss an der MLU machen möchte, und welche Projektmodule er zum Zeitpunkt der Bewerbung bevorzugt
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zum WS und zum SS in das 1.-4. FS
Uni-NC
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Biomedical
Engineering
Master 90 LP, Aufbaustudium
3 Fachsemester
WS, gemeinsamer Studiengang mit der HS Anhalt |
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Immatrikulation zunächst an der Hochschule
Anhalt |
Business Law and Economic Law
LL.M.oec. - 60 LP (nicht-konsekutiv,
forschungsorientiert, gebührenpflichtig)
2/ 4 Fachsemester |
Informationen zur Bewerbung, zu den Zulassungs- und Zugangsvoraussetzungen und zu den zur Bwerbung einzureichenden Unterlagen finden Sie unter http://studiengang.wirtschaftsrecht.uni-halle.de/de/studiengang/bewerbung |
WS/ SS
Uni-NC
Nach der Online-Bewerbung senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfristen bitte an folgende Adresse:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Wirtschaftsrecht
Universitätsplatz 5
06099 Halle (Saale) |
Chemie
Master 120 LP (konsekutiv, forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Bachelor-Abschlusses Chemie (180 LP)
oder gleichwertiger Abschlüsse;
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zum WS in das 1./ in ungerade FS; zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Ein-Fach-Master
D-H |
Zugangsvoraussetzungen /
einzureichende Unterlagen bzw. Nachweise |
Bewerbung/ Einschreibung |
Denkmalpflege
Master 120 LP (nicht-konsekutiv, anwendungsbezogen,
gebührenpflichtig)
4 Fachsemester,
gemeinsamer Studiengang mit der HS Anhalt unter Beteiligung des Landesamts
für Denkmalpflege |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität
im Fach Kunstgeschichte oder einem archäologischen Fach
oder
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums in den Architektur- oder
Ingenieurwissenschaften an einer Universität, Fachhochschule
oder Kunsthochschule (Akademie) verfügen;
- In Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, können auch Bewerber mit gleichwertigen
Abschlüssen aus angrenzenden Gebieten zugelassen werden;
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zum WS in das 1./ in ungerade FS; zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Deutsch-Japanische Interkulturelle Studien
Master 120 LP
(binationaler, deutsch- und japanisch-sprachiger, integrierter Doppel-Master-Studiengang mit der Keio Universität, Tokyo; konsekutiv, forschungsorientiert)
4 Fachsemester
Der Studiengang wird in drei Vertiefungsrichtungen angeboten:
- Interkulturelle Japanstudien/Japanische Sprache
- Interkulturelle Deutschlandstudien/Deutsche Sprache und Literatur
- Interkulturelle Deutschlandstudien/Media and Governance
Die Zulassung für die beiden letztgenannten Vertiefungsrichtungen erfolgt an der Keio Universität. |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
Vertiefungsrichtung Interkulturelle Japanstudien/ Japanische Sprache – fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines abgeschlossenen Bachelor-Studiengangs bzw. Studienprogramms oder eines entsprechend vergleichbaren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, in dem mindestens 90 LP in einem Fachgebiet, das inhaltlich aus Modulen besteht, die dem Fachgebiet Japanologie zuzuordnen sind. In Zweifelsfällen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss;
- zugelassen werden kann nur, wer in dem Bachelor-Studiengang/Studienprogramm bzw. in den anderen Studiengängen die Abschlussnote "gut" (2,0) erlangt hat;
- in Ausnahmefällen können Absolventen eines Bachelor-Studienganges, die weniger als 90 LP in Modulen mit japanwissenschaftlicher Ausrichtung erbracht haben, oder Absolventen nicht japanwissenschaftlicher Studiengänge zugelassen werden. Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen entscheidet der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss.
Mit dem Zulassungsantrag und Nachweisen über die Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Abiturzeugnis und Bachelorabschlusszeugnis bzw. äquivalente Bildungsnachweise in Form beglaubigter Abschriften oder beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzungen, falls die Originale nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind;
- ein in deutscher Sprache verfasster, vollständiger und unterschriebener Lebenslauf;
- eine in deutscher Sprache verfasste schriftliche Darstellung, aus der sich die Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers für die Aufnahme dieses Studiengangs und ihre bzw. seine Studienziele erkennen lassen.
- Nachweise über die Sprachkenntnisse - sofern die Muttersprache nicht Deutsch ist, in Deutsch.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
Uni-NC
Die Bewerbung erfolgt bei der Studienstiftung des deutschen Volkes
Ausführliche Informationen zur Bewerbung |
Deutsche
Sprache und Literatur
Master 120 LP (konsekutiv, fachvertiefend und forschungsorientiert)
4 Fachsemester
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geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines BA-Abschlusses Deutsche Sprache und Literatur
oder eines BA-Abschlusses Germanistik oder eines vergleichbaren
Studiengangs bzw. Studienprogramms;
- Lesekenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen; nachzuweisen
durch Abitur oder entsprechende Zertifikate; alternativ: Lesekenntnisse
einer modernen Fremdsprache und Latinum;
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zum WS in das 1./ in ungerade FS; zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Empirische
Ökonomik und Politikberatung (Empirical Economics and Policy Consulting)
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- BA-Abschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen
Studiengang;
- mindestens mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium
oder eine als gleichwertig angerechnete Prüfung in einem
wissenschaftlichen wirtschaftsorientierten Studiengang mit der
Examensnote "Gut" (2,5) oder besser;
- TOEFL-Test oder vergleichbare Sprachprüfung;
BewerberInnen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: DSH oder
Bachelor-Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des
HRG oder eine äquivalente Bescheinigung;
- nicht zugelassen wird, wer eine Bachelor-Prüfung, eine
Master-Prüfung, eine Diplom-Vorprüfung oder eine Diplomprüfung
oder eine vergleichbare Prüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen
Studiengang bzw. das erste juristische (Staats-) Examen an einer
Hochschule endgültig nicht bestanden hat
- zur Bewerbung sind zusätzlich einzureichen:
- ein in deutscher Sprache verfasster Lebenslauf,
- eine schriftliche Darstellung, aus der sich die Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers für die Aufnahme dieses Studiengangs und ihre bzw. seine Studienziele erkennen lassen,
- geeignete Unterlagen zum Nachweis besonderer Kenntnisse wie Praktikumsnachweise oder Empfehlungsschreiben.
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WS/ SS 1.-4. Fachsemester
Uni-NC
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Ernährungswissenschaften
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studiengang Ernährungswissenschaften (mit mindestens 180 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung wie zum Beispiel Ökotrophologie/Oecotrophologie, Haushalts- und Ernährungswissenschaften, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Ernährung- und Lebensmittelwissenschaften
Über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS; zum SS in gerade
FS
Uni-NC
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Erneuerbare Energien
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
Der Studiengang wendet sich vor allem an Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiengangs Physik, Chemie oder Ingenieurwissenschaften.
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines qualifizierten Abschlusses in einem Bachelor-Studiengang Physik oder Chemie mit mindestens 180 LP, eines vergleichbaren Bachelorstudiengangs mit mindestens 180 LP oder eines anderen vergleichbaren Studienabschlusses
- Nachweis über die Eignung durch überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse auf folgenden Gebieten:
- Höhere Mathematik für Naturwissenschaftler/ Ingenieure;
- Mechanik, Thermodynamik, Elektrodynamik, Quantenmechanik;
- Organische Chemie, Anorganische Chemie, Physikalische Chemie.
Mit den Bewerbungsunterlagen ist ein Motivationsschreiben einzureichen. |
zum WS 2012 in das 1. FS
zulassungsfrei |
Erziehungswissenschaft
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
BewerberInnen reichen innerhalb der Bewerbungsfrist (15.7.2013) die vollständigen Unterlagen zusammen mit diesem ergänzenden Formular (PDF) beim Immatrikulationsamt ein.
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm Erziehungswissenschaft (mit mindestens 90 LP), eines anderen fachlich einschlägigen Bachelor-Studienprogramms (mit mindestens 90 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung mit einer Abschlussnote von grundsätzlich 2,5;
über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
- Nachweis über fundierte Kenntnisse in qualitativen oder quantitativen Forschungsmethoden im geistes- oder sozialwissenschaftlichen Bereich im Umfang von mindestens 5 LP (modularisierte Studiengänge) bzw. mindestens 6 SWS (nicht-modularisierte Studiengänge).
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zum WS in das 1./ in ungerade FS; zum SS in gerade
FS
Uni-NC
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Ethnologie/ Social and Cultural Anthropology
Master 120 LP (konsekutiv, forschungsorientiert, bilingual deutsch/ englisch)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm oder -Studiengang Ethnologie (mit mindestens 60 LP) bzw. in einem anderen Bachelor-Studiengang oder der Nachweis eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung. Die Abschlussnote in den genannten Studiengängen soll mindestens 2,3 sein. Über die Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
- Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf dem Niveau UNIcert Stufe II oder vergleichbar (entfällt ab Wintersemester 2013/14 - vorbehaltlich der Zustimmung des Senats der MLU).
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zum WS in das 1./ in ungerade FS; zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Europäische Integration und regionale Entwicklung
Master 120 LP (konsekutiv, primär forschungsorientiert)
4 Fachsemester
Trilingualer Studiengang (Englisch, Deutsch, Italienisch) mit Doppelabschluss; gemeinsam mit der Università Cattolica del Sacro Cuore in Mailand |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Bachelorabschlusses oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in der Regel in einem wirtschafts-, rechts- oder sozialwissenschaftlichen Studiengang oder in einer vergleichbaren Fachrichtung; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss;
- Nachweise über Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau von UNIcert Stufe 2 und in Italienisch auf dem Niveau UNICert 1;
- Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen die Beherrschung der deutschen Sprache durch die DSH, einen Bachelorabschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder durch eine äquivalente Bescheinigung nachweisen
- Unzureichende Vorkenntnisse müssen durch zusätzliche Lehrveranstaltungen vor und während des Studiums ausgeglichen werden; Die Zulassung zum Masterstudiengang kann durch den Prüfungsausschuss mit entsprechenden Auflagen verbunden werden. Der Nachweis über die Erfüllung der Auflagen ist bis zum Ende des ersten Studienjahres zu erbringen; über die Erfüllung der Auflagen entscheidet der Prüfungsausschuss. Sind die Leistungen nicht eindeutig zu beurteilen, so kann der Prüfungsausschuss die Teilnahme an einem schriftlichen oder mündlichen Test verlangen.
- fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die Beherrschung der deutschen und der englischen Sprache in Wort und Schrift unbedingt erforderlich. Vorkenntnisse der italienischen Sprache sind von Vorteil, jedoch nicht Zulgangsvoraussetzung;
- zur Bewerbung sind zusätzlich einzureichen:
- ein Lebenslauf in deutscher oder italienischer oder englischer Sprache;
- eine schriftliche Darstellung, aus der sich die Motivation der Bewerber für die Aufnahme dieses Studiengangs und ihre bzw. seine Studienziele erkennen lassen;
- Geeignete Unterlagen zum Nachweis besonderer Kenntnisse wie Praktikumsnachweise oder Empfehlungsschreiben.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS; zum SS in gerade
FS
Uni-NC
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Geographie
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis fundierter Grundkenntnisse der Geographie, die einem Bachelor-Abschluss in einem raumrelevanten Studiengang entsprechen; fundierter Kenntnisse in Statistik, Erfahrung im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Beherrschung der deutschen und der englischen Sprache in Wort und Schrift;
- die für den Masterstudiengang erforderlichen Kenntnisse werden in der Regel nachgewiesen durch ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder durch einen anderen vergleichbaren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit der Examensnote "Gut" (2,5) oder besser oder eine als gleichwertig angerechnete Prüfung in einem wissenschaftlichen raumorientierten Studiengang mit der Examensnote "Gut" (2,5) oder besser. Die Gleichwertigkeit wird von dem Studien- und Prüfungsausschuss festgestellt.
Bei nicht Vorliegen der fachlichen Zugangsvoraussetzungen kann die Zulassung zum Master-Studiengang mit entsprechenden Auflagen verbunden werden. Die Auflagen erteilt der Studien- und Prüfungsausschuss. Der Nachweis über die Erfüllung der Auflagen ist bis zum Ende des ersten Studienjahres zu erbringen.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Gesang und Gesangspädagogik
Master 120 LP (konsekutiv, stärker anwendungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Bachelor-Abschlusses „Gesang und Gesangspädagogik“
(mit mindestens 120 LP in fachspezifischen Modulen)
oder eines vergleichbaren Bachelor-Studienprogramms (mit mindestens 120 LP in fachspezifischen Modulen) oder eines anderen vergleichbaren Studienabschlusses.
Über die Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.
- Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS; zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Geschichte
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Bachelor-Abschlusses Geschichte mit mindestens
60 LP oder eines vergleichbaren Studiengangs bzw.
Studienprogramms; über die Gleichartigkeit der Abschlüsse
entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss;
- Nachweis von Vorkenntnissen in Englisch, Latein und einer weiteren modernen Fremdsprache, die zum wissenschaftlichen Arbeiten befähigen, bei Studienbeginn oder bis spätestens zum Ende des 2. Semesters; Der Nachweis erfolgt durch das Abiturzeugnis oder durch Bescheinigungen der Universität oder außeruniversitärer Einrichtungen, sofern diese Bescheinigungen vom Studien- und Prüfungsausschuss als äquivalent anerkannt werden. Als ausreichend gelten in der Regel Fremdsprachenkenntnisse, die in erfolgreich absolvierten Sprachkursen eines Umfangs von mindestens 60 Unterrichtsstunden erlernt worden sind und im Falle moderner Fremdsprachen mindestens einem Niveau von UNIcert 1 oder vergleichbarem Nachweis entsprechen. Über Ausnahmen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS; zum SS in gerade
FS;
zulassungsfrei
(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)
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Gesundheits-
und Pflegewissenschaften
Master 120 LP (konsekutiv, forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines ersten berufsbefähigenden Hochschulabschlusses der Gesundheits- oder Pflegewissenschaft, des -managements,
der -pädagogik, des Hebammenwesens, der Ergotherapie, Logopädie,
Physiotherapie, Psychologie und Soziologie sowie weiterer inhaltlich
vergleichbarer Studiengänge.oder eines anderen Abschlusses
eines vergleichbaren Studienganges bzw. Studienprogramms;
Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet
der Studien- und Prüfungsausschuss; die Entscheidung ist ebenfalls den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
- Nachweis einer abgeschlossene berufliche Ausbildung in einem der folgenden
Gesundheits- und Pflegeberufe: Altenpflege, Arzthelfer/in, (redaktionelle
Anmerkung: Dieser Beruf ändert gerade seine Bezeichnung.),
Diätassistenz, Ergotherapie, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege,
Gesundheits- und Krankenpflege, Hebammenwesen, Logopädie,
Medizin (Approbation), Medizinisch-technische Assistenz Labor/
Radiologie/Funktionsdiagnostik, Pharmazeutisch-technische Assistenz,
Physiotherapie, Psychotherapie.
Über die Anerkennung weiterer, hier nicht benannter Gesundheitsberufe mit mindestens dreijähriger Ausbildung als Zugangsvoraussetzung entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss
- die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis des ersten berufsbefähigenden Hochschulabschlusses sowie zum Nachweis der abgeschlossenen beruflichen Ausbildung sind bis zum 30. Juni des Jahres beim Prüfungsamt einzureichen; die Entscheidung des Studien- und Prüfungsausschusses wird den Bewerbern schriftlich mitgeteilt.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS; zum SS in gerade FS
Uni-NC
Weitere
wichtige Informationen zur Bewerbung finden Sie hier! |
Historische und Vergleichende Sprachwissenschaft
Master 120 LP (konsekutiv, fachvertiefend, forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines BA-Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm "Alte Welt" (90 LP)oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung;
über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
- Nachweis Lesekenntnisse in zwei modernen europäischen Fremdsprachen durch das Abitur oder entsprechende Zertifikate; alternativ wird auch zugelassen, wer Lesekenntnisse einer modernen Fremdsprache auf Abiturniveau besitzt und das Latinum abgeschlossen hat; Nachweis erfolgt durch das Abitur und/oder durch eine Bescheinigung der ausbildenden Schule;
wird das Latinum nicht bei der Zulassung nachgewiesen, muss es im Laufe des Studiums nachgeholt und bis zum Ende des 3. Semesters nachgewiesen werden.
Das Erfüllen dieser besonderen Zugangsvoraussetzungen überprüft der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)
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Human
Resources Management
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
Der Studiengang setzt fundierte Kenntnisse in VWL und BWL,
Wirtschaftsrecht oder den Sozialwissenschaften voraus, die einem
Bachelor-Abschluss in Wirtschafts-, Sozial- oder Rechtswissenschaften
entsprechen
- ein erfolgreich mindestens mit einem Bachelor abgeschlossenes
Hochschulstudium oder eine als gleichwertig angerechnete Prüfung
in einem wissenschaftlichen wirtschaftsorientierten Studiengang
mit der Examensnote "Gut" (2,5) oder besser bzw. einem
wissenschaftlichen juristischen Studiengang mit einer Examensbewertung
von mindestens 7 Punkten;
- zum Studium wird nicht zugelassen, wer eine Bachelor-Prüfung,
eine Master-Prüfung, eine Diplom-Vorprüfung oder eine
Diplomprüfung oder eine vergleichbare Prüfung in einem
wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang bzw. das erste juristische
(Staats-) Examen an einer Hochschule endgültig nicht bestanden
hat.
Mit den Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
- das Bachelorabschlusszeugnis bzw. ein äquivalenter Bildungsnachweis in Form beglaubigter Abschriften oder beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzungen, falls die Originale nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind;
- ein in deutscher Sprache verfasster Lebenslauf;
- eine schriftliche Darstellung, aus der sich die Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers für die Aufnahme dieses Studiengangs und ihre bzw. seine Studienziele erkennen lassen;
- geeignete Unterlagen zum Nachweis zusätzlicher Qualifikationen und Kompetenzen (wie z. B. vorangegangene Berufsausbildung, Empfehlungsschreiben, Sprachnachweise, Praktikumsnachweise, ehrenamtliches Engagement).
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
Uni-NC
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Ein-Fach-Master
I-M |
Zugangsvoraussetzungen /
einzureichende Unterlagen bzw. Nachweise |
Bewerbung/ Einschreibung |
Informatik
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester
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geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
Der Studiengang wendet sich vor allem an Absolventen eines Bachelor-Studiengangs Informatik 180 LP
- qualifizierter Abschluss in einem Bachelor-Studiengang oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss mit mindestens der Abschlussnote "2,7".; mit den Bewerbungsunterlagen ist der Nachweis über den qualifizierenden Hochschulabschluss inklusive Zeugnis sowie eine Übersicht über die Endnoten der absolvierten Module (Transcript of Records, Diploma Supplement) einzureichen;
- geeignete Nachweise über die erforderlichen Informatik-Kenntnisse;
- Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen sowie über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Unzureichende Vorkenntnisse müssen durch zusätzliche Lehrveranstaltungen während des Studiums ausgeglichen werden. Der dafür erforderliche Stundenumfang ist nicht Bestandteil dieses Studienganges. Die Zulassung zum Master-Studiengang kann durch den Prüfungsausschuss mit entsprechenden Auflagen verbunden werden. Die Zulassung ist zu versagen, wenn der Umfang zusätzlicher Lehrveranstaltungen 30 LP übersteigen würde. Der Nachweis über die Erfüllung der Auflagen ist bis zum Ende des ersten Studienjahres zu erbringen. Über die Erfüllung der Auflagen und eventuelle Fristverlängerungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)
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Instrumentalpädagogik/ Gitarre
Master 120 LP (konsekutiv, stärker anwendungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm Instrumentalpädagogik Gitarre (mit mindestens 120 LP in fachspezifischen Modulen), eines vergleichbaren Bachelor-Studienprogramms (mit mindestens 120 LP in fachspezifischen Modulen) oder eines anderen vergleichbaren Studienabschlusses;
- Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Instrumentalpädagogik/ Klavier
Master 120 LP (konsekutiv, stärker anwendungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Bachelor-Abschlusses „Instrumentalpädagogik/
Klavier“ (mit mindestens 120 LP in fachspezifischen
Modulen) oder eines vergleichbaren Studiengangs bzw. Studienprogramms;
- Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung an der MLU.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Interkulturelle Europa- und Amerikastudien (IKEAS)
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester
studiert werden jeweils die Sprachdomänen A, B und C/Optionalbereich:
- Angloamerikanische Studien (als Sprachdomäne A oder B),
- Frankreichstudien (als Sprachdomäne A, B oder C),
- Italienstudien (als Sprachdomäne A, B oder C),
- Lateinamerikastudien (als Sprachdomäne A, B oder C),
- Russlandstudien (als Sprachdomäne A, B oder C),
- Polenstudien (als Sprachdomäne B oder C)
- Südosteuropastudien (als Sprachdomäne B oder C)
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geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Abschlusses im BA-Studiengang IKEAS mit mindestens 120 LP, eines vergleichbaren Bachelor-Studiengangs (Kulturstudien mit mindestens 120 LP) oder eines anderen vergleichbaren Studienabschlusses mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
- es müssen folgende sprachliche Vorkenntnisse bei Studienbeginn nachgewiesen werden:
- für Sprachdomäne A - Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
(mit Ausnahme von Englisch )
- Bei der Wahl Angloamerikanische Studien mit der Sprachdomäne A wird das Niveau C2 in Englisch vorausgesetzt. Der Nachweis erfolgt durch das Bachelorzeugnis oder durch die Bescheinigung eines international anerkannten Sprachtests (nicht älter als zwei Jahre), und zwar im Einzelnen durch:
- University of Cambridge ESOL Examinations: Certificate of Proficiency in English (Note: A-C)
- IELTS (International English Language Testing System): Band 7,5 – 9
- TOEFL: Paper: 625 – 680, Computer: 263 – 300, iBT: 113 – 120
- TELC (The European Language Certificates): Niveau C2
- UNIcert IV
- für Sprachdomäne B - Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (mit Ausnahme von Englisch)
- Bei der Wahl Angloamerikanische Studien mit der Sprachdomäne B wird das Niveau C1 in Englisch vorausgesetzt. Der Nachweis erfolgt durch das Bachelorzeugnis oder durch die Bescheinigung eines international anerkannten Sprachtests, und zwar im Einzelnen durch:
- University of Cambridge ESOL Examinations: Certificate in Advanced English (Note: A-C)
- IELTS (International English Language Testing System): Band 6,5
- TOEFL: Paper: 575 – 600, Computer: 232 –250, iBT: 90 – 107
TELC [The European Language Certificates]: Niveau C 1
- UNIcert III
- für Sprachdomäne C (bei der Wahl von Französisch oder Spanisch) - Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
- Wird als Sprachdomäne C Französisch oder Spanisch gewählt, so sind für diese Sprachen Vorkenntnisse mindestens auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.
(a) Für Französisch erfolgt dieser Nachweis im Regelfall durch das Bachelorzeugnis, den Nachweis über eine Durchschnittsnote von 11 Punkten im Fach Französisch in den Schuljahren 12 und 13 bzw. 11 und 12 (wenn Schulabschluss nach Klasse 12), eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an "DELF A 2", den Nachweis von UNICERT I bzw ein sonstiges Zeugnis, das der Studienbewerberin bzw. dem Studienbewerber Kenntnisse der französischen Sprache mindestens auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind Studienbewerberinnen oder Studienbewerber mit französischer Muttersprache, Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die in einem französischsprachigen Land als ordentliche Studierende mindestens zwei Semester erfolgreich studiert haben und Studienbewerberinnen oder Studienbewerber mit einem französischen Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung.
(b) Für Spanisch erfolgt der Nachweis im Regelfall durch das Bachelorzeugnis, den Nachweis von drei Jahren Schulspanisch mit der Durchschnittsnote von mindestens "gut" bzw. ‚11 Punkte, oder durch die Durchschnittsnote von mindestens 11 Punkten im Fach Spanisch in den letzten beiden Schuljahren vor Erlangung der Hochschulreife, eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an "DELE Inicial", den Nachweis von UNICERT I bzw. ein sonstiges Zeugnis, das dem Studienbewerber/der Studienbewerberin Kenntnisse der spanischen Sprache mindestens auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt.
Ausgenommen aus diesen Regelungen sind Studienbewerberinnen oder Studienbewerber mit spanischer Muttersprache; Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die in einem spanischsprachigen Land als ordentliche Studierende mindestens zwei Semester erfolgreich studiert haben und Studienbewerberinnen oder Studienbewerber mit in Spanien bzw. in einem spanischsprachigen Land Lateinamerikas erworbenem Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung.
Der Nachweis erfolgt jeweils durch das Bachelorzeugnis, entsprechende Sprachzertifikate oder durch einen sprachlichen Eingangstest zu Studienbeginn (gilt für Studierende mit muttersprachenähnlichen Voraussetzungen). Für Italienisch, Polnisch, Russisch, Bosnisch, Kroatisch und Serbisch als Sprachdomäne C müssen keine Vorkenntnisse nachgewiesen zu werden. |
zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
Geben Sie bei der Online-Bewerbung die Sprachdomäne A an!
Bitte fügen Sie den Bewerbungsunterlagen eine formlose Mitteilung bei, aus der eindeutig die von Ihnen gewählte Rangfolge der drei Sprachdomänen hervorgeht, die Sie studieren möchten.
Erforderliche Sprachzeugnisse oder sonstige Bescheinigungen über sprachliche Vorkenntnisse sollten nach Möglichkeit einen Bezug zu den Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen enthalten. |
International Area Studies
Master 120 LP
(konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein anderer vergleichbarer berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit der Examensnote "Gut" (2,5) oder besser; die Gleichwertigkeit wird vom Studien- und Prüfungsausschuss festgestellt; bei nicht Vorliegen der fachlichen Zugangsvoraussetzungen kann die Zulassung mit entsprechenden Auflagen verbunden werden; die Auflagen erteilt der Studien- und Prüfungsausschuss; der Nachweis über die Erfüllung der Auflagen ist bis zum Ende des ersten Studienjahres zu erbringen;
- Nachweis fundierter Kenntnisse in Statistik, Erfahrung im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien;
- Nachweis der Beherrschung der deutschen und der englischen Sprache ( 6 Jahre Schulunterricht oder Vergleichbares) in Wort und Schrift.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Internationales Finanzmanagement (International Financial
Management)
Master 120 LP (konsekutiv, vorwiegend forschungsorientiert),
binationaler Studiengang mit der Wirtschaftsuniversität Bratislava
4 Fachsemester |
Bewerbung/ Immatrikulation an der Wirtschaftsuniversität
Bratislava |
WS,
Uni-NC |
Kunstgeschichte und Archäologien Europas
Master 120 LP (konsekutiv, interdisziplinär, vorwiegend forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- der Studiengang ist primär auf die AbsolventInnen des Bachelor-Studienprogramms Kunstgeschichte und Archäologien Europas zugeschnitten;
zugelassen werden kann auch, wer ein Bachelorstudium an anderen Universitäten in einer Kombination von Kunstgeschichte mit Prähistorischer Archäologie bzw. Ur-/Vor- und Frühgeschichte, Klassischer und Provinzialrömischer Archäologie oder Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit absolviert hat oder wer einen anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer vergleichbaren Fachrichtung nachweisen kann;über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
- Nachweis von Vorkenntnissen in zwei modernen Fremdsprachen bei Studienbeginn oder bis spätestens zum Ende des 4. Semesters;
die Erfüllung dieser besonderen Zugangsvoraussetzungen überprüft der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss;
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Kunstgeschichte
Master 120 LP (konsekutiv, vorwiegend forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- abgeschlossenes Bachelorstudium der Kunstgeschichte im Mindestumfang von 90 LP an der MLU oder an einer anderen Universität;
zugelassen werden kann auch, wer einen anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer vergleichbaren Fachrichtung nachweisen kann; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
- Nachweis von Vorkenntnissen in zwei modernen Fremdsprachen bei Studienbeginn oder bis spätestens zum Ende des 2. Semesters (UNIcert Stufe II).
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Künstlerisches Aufbaustudium, Hauptfach Gesang
Konzertexamen, Aufbaustudium
4 Fachsemester |
Zulassungsvoraussetzung: Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung |
WS/ SS
zulassungsfrei
Bewerbung bis 30.09. zum WS, bis 31.03. zum SS |
Künstlerisches Aufbaustudium, Hauptfach Gitarre
Konzertexamen, Aufbaustudium
4 Fachsemester |
Zulassungsvoraussetzung: Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung |
WS/ SS
zulassungsfrei
Bewerbung bis 30.09. zum WS, bis 31.03. zum SS |
Künstlerisches Aufbaustudium, Hauptfach Klavier
Konzertexamen, Aufbaustudium
4 Fachsemester |
Zulassungsvoraussetzung: Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung |
WS/ SS
zulassungsfrei
Bewerbung bis 30.09. zum WS, bis 31.03. zum SS |
Management natürlicher Ressourcen
Master 120 LP (konsekutiv, forschungsorientiert)
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geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studiengang Management natürlicher Ressourcen (mit mindestens 180 LP), eines anderen Bachelor-Studienprogramms einer vergleichbaren Fachrichtung (mit mindestens 180 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung.; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Management von Bildungseinrichtungen
Master 60 LP (weiterbildend, stärker anwendungsorientiert, gebührenpflichtig;
berufsbegleitendes bzw. berufsintegrierendes Teilzeitstudium
)
4 Fachsemester |
Ausführliche Informationen zum Studiengang und zur Bewerbung finden Sie auf dieser Website. |
zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)
(keine Vorabprüfung)
Informationen zur Bewerbung |
Mathematik mit Anwendungsfach
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis Bachelor Mathematik oder mindestens gleichwertiger, berufsbefähigender Hochschulabschluss mindestens mit Abschlussnote 3,0;
Der Studien-
und Prüfungsausschuss kann die Zulassung zum Masterstudium von zusätzlichen Leistungsnachweisen und Modulprüfungen aus dem Bachelorstudiengang abhängig machen;
- keine Zulassung, wenn
ein Master-Studiengang Mathematik oder ein verwandter Studiengang an einer Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes "endgültig nicht bestanden" wurde;
-
ein "Transcript of Records" über die bestandenen Module des Bachelor-Studiums oder ein als gleichwertig anzuerkennendes Dokument ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
In anderen Fällen entscheidet der Studien-
und Prüfungsausschuss. |
zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Medien- und Kommunikationswissenschaft
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm Medien- und Kommunikationswissenschaften (mit mindestens 90 LP), eines anderen Bachelor-Studienprogramms (mit mindestens 60 LP im Bereich der Medien- und Kommunikationswissenschaften) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung. Über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
- Nachweis über das erfolgreich absolvierte Eignungsfeststellungsverfahren (siehe unten)
Eignungsfeststellungsverfahren:
- Es findet ein Eignungsfeststellungsverfahren statt. Der formlose Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren ist bis 30. April des angestrebten Immatrikulationsjahres (Ausschlussfrist) beim Dept. für Medien- und Kommunikationswissenschaften der MLU einzureichen.
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- ein schriftlicher Bericht - in Maschinenschrift - im Umfang von ca. zwei DIN-A-4 Seiten, in dem die persönlichen sowie fachspezifischen Gründe für die Bewerbung zum Masterstudiengang "Medien- und Kommunikationswissenschaft" aufgeführt sind und in dem die Wahl des angestrebten Studiengangs begründet wird
- ein ausgefüllter Biographischer Fragebogen (Anlage)
- sämtliche Zeugnisse und Dokumente in Abschrift oder Kopie, die den bisherigen Werdegang belegen; hierzu zählen insbesondere auch Nachweise über berufliche Ausbildungen, frühere Studien, Praktika, besondere Befähigungen oder Auslandsaufenthalte
Weitere Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren finden Sie in der Studiengangbeschreibung. |
zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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Medizin
- Ethik - Recht
Master 60 LP, 120 LP (nicht-konsekutiv, stärker
forschungsorientiert, gebührenpflichtig)
2/ 4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Der Master-Studiengang mit 120 LP wendet sich an Absolventen mit einem Bachelorabschluss von 180 LP in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswirtschaftslehre, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen.
- Der Master-Studiengang mit 60 LP wendet sich an Absolventen eines Staatsexamens-, Diplom- bzw. Master-Studiengangs in den Fächern Medizin, Theologie, Rechtswissenschaft oder ähnlichen Qualifikationen.
- Die Zulassung zum Master-Studiengang „Medizin-Ethik-Recht“ setzt über den durchschnittlichen Anforderungen liegende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbständigen Arbeiten voraus.
Diese Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt bei erfolgreichem Abschluss:
-
eines deutschen rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums (Erstes Juristisches Staatsexamen, erste juristische (Staats-)Prüfung oder Master-Abschluss) oder des zweiten juristischen Staatsexamens, der zweiten juristischen (Staats-)Prüfung mit dem Prädikat "vollbefriedigend" (mindestens neun Punkte, bei einem Masterabschluss eine vergleichbare Note) oder einem gleichwertigen Abschluss eines gleichwertigen rechtswissenschaftlichen Studiums im Ausland oder einem Staatsexamen in Medizin mit einem gleichwertigen Abschluss oder einem gleichwertigen Abschluss eines gleichwertigen Studiums in Medizin im Ausland;
-
eines Universitätsstudiums (Diplom oder Master-Abschluss) in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswirtschaftslehre, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen mit dem Prädikat "gut" (mindestens 75 Fachpunkte, bei einem Masterabschluss eine vergleichbare Note) oder einem gleichwertigem Abschluss eines gleichwertigen Studiums im Ausland;
- eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums mit einem Bachelor in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswirtschaftslehre, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen mit dem Prädikat „gut“ (mindestens 75 Fachpunkte) oder einem gleichwertigem Abschluss eines gleichwertigen Studiums im Ausland.
zur Bewerbung sind zusätzlich einzureichen:
- tabellarischer Lebenslauf mit Passbild;
- Begründung für die Wahl des Studienganges;
- weitere für den Studiengang relevante Unterlagen.
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Bewerbung für den Master 60 LP zum Sommersemester bis
15.01.;
für den Master 120 LP zum Wintersemester bis
zum 15.07.
Uni-NC
Nach der Online-Bewerbung senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfristen bitte an folgende Adresse:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht
Dr. Kerstin Junghans
06099 Halle |
Medizinische Physik
Master 120 LP, konsekutiv, stärker forschungsorientiert
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines qualifizierten Abschlusses in einem universitären Bachelor-Studiengang Medizinische Physik oder Physik, eines vergleichbaren universitären Bachelor-Studiengangs mit mindestens 180 LP oder eines anderen Studienabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung. Für den Studiengang müssen in entsprechendem Maß Vorkenntnisse in Experimenteller und Theoretischer Physik, Mathematik sowie über die naturwissenschaftlichen Grundlagen der Medizin (Physiologie, Anatomie, Biochemie) nachgewiesen werden;
Bewerber mit fehlenden Vorkenntnissen in den naturwissenschaftlichen Grundlagen der Medizin (Physiologie, Anatomie, Biochemie) können in Ausnahmefällen zugelassen werden, wenn die entsprechenden Ausbildungskapazitäten im Bachelor-Studiengang Medizinische Physik eine Nachqualifikation ermöglichen;
- Englischkenntnisse auf Abiturniveau, alternativ nachgewiesen durch Testergebnisse entsprechend UNIcert Niveau II oder TOEFL mit 570 Punkten (paper-based) oder 230 Punkten (computer-based), die die Teilnahme an englischsprachigen Veranstaltungen ermöglichen. Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen entscheidet der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss oder eine für diesen Zweck vom Studien- und Prüfungsausschuss bestimmte Kommission.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
Uni-NC
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MultiMedia
& Autorschaft
Master 120 LP (konsekutiv, stärker anwendungsorientiert: wissenschaftlich und anwendungsbezogen definiert, interdisziplinär)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
Der Studiengang wendet sich vor allem an AbsolventInnen kultur-, geistes-,
oder sozialwissenschaftlicher BA-Programme.
- Nachweis eines Bachelor-Abschlusses oder vergleichbarer Studienabschlüsse;
- Nachweis Englischkenntnisse auf dem Niveau einer ersten Fremdsprache
im Abitur;
- Nachweis über das Bestehen der Eignungsfeststellungsprüfung;
Der (formlose) Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellung muss mit den folgenden
Unterlagen für das jeweilige Wintersemester bis spätestens
15. April des Jahres (Ausschlussfrist) beim Prüfungsamt
der Philosophischen Fakultät II vorliegen. Einzureichen sind dazu:
- ein schriftlicher Bericht (in Maschinenschrift) im Umfang von
ca. zwei DIN-A 4 Seiten, in dem die persönlichen sowie fachspezifischen
Gründe für die Bewerbung zum Studiengang aufgeführt
sind und in dem die Wahl des angestrebten Studiengangs begründet
wird;
- ein biographischer Fragebogen (Formular);
- ein tabellarischer Lebenslauf;
- sämtliche Zeugnisse und Dokumente in Abschrift oder Kopie,
die den bisherigen Werdegang belegen; hierzu zählen insbesondere
auch Nachweise über berufliche Ausbildungen, frühere
Studien, Praktika, besondere Befähigungen und Auslandsaufenthalte.
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zum WS jedes ungeraden Jahres in das 1. FS;
zulassungsfrei |
Musikwissenschaft (mit wissenschaftlicher Schwerpunktbildung)
Master 120 LP (konsekutiv, fachvertiefend, wissenschaftlich orientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- BA-Abschluss mit Schwerpunkt Musikwissenschaft (120 LP) oder ein abgeschlossenes Studium, das mindestens einem Bachelorstudium Musikwissenschaft im Umfang von 90 LP entspricht oder ein anderer erster berufsqualifizierender Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)
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Ein-Fach-Master
N-R |
Zugangsvoraussetzungen /
einzureichende Unterlagen bzw. Nachweise |
Bewerbung/ Einschreibung |
Nutzpflanzenwissenschaften
Master 120 LP (konsekutiv, forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Abschlusses in einem Bachelor-Studiengang Agrarwissenschaften, Biologie oder Biochemie mit mindestens 180 LP oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)
|
ONLINE RADIO
Master 60 LP (weiterbildend, stärker anwendungsorientiert, gebührenpflichtig;
berufsbegleitendes Teilzeitstudium
)
4 Fachsemester |
Der Studiengang wendet sich vor allem an Absolventinnen und Absolventen kultur-, geistes- und sozialwissenschaftlicher Studiengänge bzw. -programme.
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Bachelor-Abschlusses mit mindestens 240 LP bzw. eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit einem Umfang von mindestens äquivalent 240 LP oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung;
- In begründeten Ausnahmefällen kann der Studien- und Prüfungsausschuss vom Erfordernis des Nachweises eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses abweichen, sofern erbrachte Studienleistungen im Umfang von mindestens äquivalent entsprechend der Stufe 1 des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse (Beschluss BMBF und KMK 21.4.2005) nachgewiesen werden.)
- Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in den Bereichen Rundfunk, Journalismus, Autorschaft, Multimedia oder in einem vergleichbaren Berufsfeld,
- Nachweise über die Eignung für das Studium im Studiengang ONLINE RADIO durch überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse und die Fähigkeit zum selbstständigen Umgang mit medienbezogenen Fragestellungen. Dies umfasst beispielsweise Kenntnisse u.a. auf folgenden Gebieten:
- Institutionelle Strukturen des Rundfunkmarktes bzw. des Online-Marktes
- Grundlagen der Rundfunkgeschichte bzw. der Online-Medien
- Interview- und journalistische Recherchetechniken
- Radiojournalistische bzw. Multimediale Beitrags- und Sendungsformen
- Radiojournalistische bzw. Multimediale Produktions- und Redaktionspraxis
- Techniken der Texterstellung und des radiojournalistischen Schreibens bzw. Projektentwicklung & -leitung im Multimediabereich.
- Mit den Bewerbungsunterlagen ist außerdem einzureichen:
Absolventen eines Studiums mit weniger als äquivalent 240 LP, aber mindestens 180 LP können zugelassen werden, wenn sie anrechenbare berufspraktisch erworbene Qualifikationen und Kompetenzen nachweisen können; über die Anrechnung entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Masterstudienganges. |
zum WS in das 1. FS;
zulassungsfrei
Bewerbung bis 31.08. zum WS
Nach der Online-Bewerbung senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfristen bitte an folgende Adresse:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Medien, Kommunikation und Sport
Dept. für Medien und Kommunikation ONLINE RADIO
Mansfelder Str. 56
06108 Halle |
Pharmaceutical Biotechnology
Master 120 LP (nicht-konsekutiv, stärker forschungsorientiert, englischsprachig)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
Der Studiengang wendet sich vor allem an AbsolventInnen eines universitären Bachelor-Studienprogramms in (Bio-) Chemie, Biologie, Biotechnologie oder (Bio-) Ingenieurwissenschaften; es können auch AbsolventInnen eines vergleichbaren Studienganges bzw. Studienprogramms wie z. B. Pharmazie zugelassen werden.
- Nachweis eines qualifizierten Abschlusses (grundsätzlich Note gut, d. h. besser als 2,5) in einem Bachelor-Studienprogramm (Bio-) Chemie, Biotechnologie, oder (Bio-) Ingenieurwissenschaften mit mindestens 180 LP oder eines vergleichbaren Studienganges bzw. Studienprogramms;
- ausreichende Englischkenntnisse
- TOEFL: iBT (mindestens 90/120) oder CBT (235/300) oder PBT (580/677)
- oder IELTS (mindestens band 6.5)
- oder Unicert II (Schreiben und Sprechen);
- Für den Studiengang müssen in ausreichendem Maß Vorkenntnisse in Biochemie (chemische, physikalische und molekularbiologische Grundlagen von Lebensvorgängen in Organismen, experimentelle Fähigkeiten), Biotechnologie (Up- und Downstream Processing, Protein- und Enzymtechnologie, experimentelle Fähigkeiten), oder Biologie (Grundlagen der Zell- und Molekularbiologie, experimentelle Fähigkeiten) nachgewiesen werden. Grundkenntnisse in den jeweils anderen Disziplin sowie vertiefte Kenntnisse in Mathematik (Differential- und Integralrechnung), Physik (Experimentalphysik, Optik, Atom- und Molekülphysik) und Chemie (allgemeine/ anorganische, organische und physikalische Chemie, präparative Fertigkeiten, chemisches Rechnen) sind zusätzlich erforderlich.
Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen entscheidet der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss oder eine für diesen Zweck vom Studien- und Prüfungsausschuss bestimmte Kommission.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
Uni-NC
Ausländische Studienbewerber, die Deutschen nicht gleichgestellt sind, bewerben sich für das WS bis 31.03. eines jeden Jahres
und für das SS bis zum 30.09. des Vorjahres bei Uni-Assist.
Information for Foreign Applicants |
Physik
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines qualifizierten Abschlusses in einem universitären Bachelor-Studienprogramm Physik mit mindestens 180 LP, eines vergleichbaren universitären Bachelor-Studienprogramms mit mindestens 180 LP oder eines anderen vergleichbaren Studienabschlusses. Bewerber, die den Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss noch nicht vorlegen können, fügen an dessen Stelle den Bewerbungsunterlagen eine vom zuständigen Prüfungsamt ausgestellte Fächer- und Notenübersicht über 2/3 der innerhalb des Gesamtstudiums zu erbringenden Leistungen bei; In diesem Fall hat die für die Eignungsfeststellung zuständige Kommission das Recht, zusätzliche Unterlagen einzufordern.
- Nachweis Vorkenntnisse in Experimenteller und Theoretischer Physik sowie Mathematik in entsprechendem Maß;
- Englischkenntnisse auf Abiturniveau, alternativ nachgewiesen durch Testergebnisse entsprechend UNIcert Niveau II oder TOEFL mit 570 Punkten (paper-based) oder 230 Punkten (computer-based), die die Teilnahme an englischsprachigen Veranstaltungen ermöglichen.
Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen entscheidet der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss oder eine für diesen Zweck vom Studien- und Prüfungsausschuss bestimmte Kommission.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
(in begründeten Ausnahmefällen, über die der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet, auch zum SS in das 1. FS)
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Politikwissenschaft - Parlamentsfragen und Zivilgesellschaft
Master 120 LP (konsekutiv, eher anwendungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines mit mindestens dem Prädikat "gut" bewerteten Abschlusses in den Bachelorstudiengängen/-programmen Politikwissenschaft, Soziologie und Kommunikationswissenschaft ab 90 Leistungspunkten bzw. vergleichbarer Studiengänge und Studienprogramme. Über die Vergleichbarkeit entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss;
- Vorkenntnisse in der englischen Sprache (vergleichbar mit dem Sprachzertifikat UNIcert Stufe 2)
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei |
Polymer Materials Science
Master 120 LP (nicht-konsekutiv, stärker forschungsorientiert, englischsprachig)
4 Fachsemester
Spezialisierungsrichtungen:
- Polymerchemie
- Polymerphysik
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geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
Der Studiengang wendet sich vor allem an AbsolventInnen eines universitären
Bachelor-Programms in Physik (Biophysik) oder Chemie (Biochemie). Es können
Studierende mit Abschluss in den Ingenieurwissenschaften und der
Pharmazie zugelassen werden, wenn Sie über äquivalente
Leistungsnachweise verfügen.
- Nachweis eines qualifizierten Abschlusses (mindestens entsprechend
der Note gut, d. h. besser als 2,5) in einem Bachelor-Studienprogramm
Chemie oder Physik mit mindestens 180 LP oder eines vergleichbaren
Studienganges bzw. Studienprogramms;
- Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (TOEFL: 230/550 Punkte oder
Unicert II)
- Für den Studiengang müssen in ausreichendem Maß
Vorkenntnisse in Physik (Grundlagen der Experimentalphysik, Optik,
Atom- und Molekülphysik, Festkörperphysik, experimentelle
Fertigkeiten) oder Chemie (allgemeine/anorganische, organische
und physikalische Chemie, präparative Fertigkeiten) nachgewiesen
werden. Grundkenntnisse in der jeweils anderen Disziplin sowie
vertiefte Kenntnisse in Mathematik (Differential- und Integralrechnung)
sind zusätzlich erforderlich.
- Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen entscheidet
der zuständige Studien-
und Prüfungsausschuss.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS; zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
(Vermerken Sie bitte handschriftlich auf dem Bewerbungsformular die gewünschte Spezialisierungsrichtung!)
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Psychologie
Master 120 LP (konsekutiv, forschungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
Der Studiengang wendet sich vor allem an AbsolventInnen des BA-Studiengangs Psychologie in einem Ein-Fach-Bachelorstudiengang.
- Nachweis eines Abschlusses in einem BA-Studiengang Psychologie mit mindestens 180 LP oder eines anderen gleichwertigen Hochschulabschlusses mit mindestens 180 LP Psychologie;
- Neben dem Antrag auf Zulassung und den Nachweisen zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Persönliche Argumentation in schriftlicher Form (maximal 2 DIN-A4 Seiten), in der allgemeine und fachspezifische Gründe für die Bewerbung dargelegt werden (Motivationsschreiben);
- Lebenslauf;
- Sämtliche Zeugnisse (beglaubigt) und Dokumente, die den bisherigen Werdegang belegen, insbesondere Hochschulzugangsberechtigung, Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen und Studienleistungen;
- ggf. Nachweise über eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit oder weitere Studienleistungen in einem benachbarten Fach;
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
Uni-NC
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Rechtswissenschaft
LL.M. - Aufbaustudium für AbsolventInnen eines ausländischen
rechtswissenschaftlichen Studiums |
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zulassungsfrei
Informationen
zur Bewerbung/ Einschreibung |
Ein-Fach-Master
S-Z |
Zugangsvoraussetzungen /
einzureichende Unterlagen bzw. Nachweise |
Bewerbung/ Einschreibung |
Slavische Sprachen, Literaturen und Kulturen im europäischen Kontext
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
Der Studiengang wendet sich vor allem an Absolventen der BA-Programme "Slavische Sprachen, Kulturen und Literaturen 120 LP" und "Russistik 90 LP" sowie an Absolventen mit gleichwertigen Studienabschlüssen mit einem deutlichen Bezug zur Slavistik oder osteuropäischen Geschichte.
- Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm Slavistik bzw. Slavische Sprachen, Literaturen und Kulturen mit mindestens 120 LP, eines fachlich einschlägigen Bachelor-Studienprogramms (mit mindestens 90 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren fachlichen Ausrichtung; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
- es müssen in einer der slavischen Sprachen, die im Studiengang relevant sind, also in Sprache A (= Russisch) oder Sprache B (= Polnisch bzw. Serbisch/Kroatisch/Bosnisch) – in Abhängigkeit von der jeweils im Bewerbungszeitraum relevanten Kombination – Vorkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (bzw. entsprechend dem russischen Zertifizierungssystem Russisch als Fremdsprache auf dem Niveau TRKI-1) bei Studienbeginn nachgewiesen werden. Dieser Nachweis erfolgt durch das Bachelorzeugnis , durch entsprechende Sprachzertifikate oder eventuell durch einen sprachlichen Eingangstest zu Studienbeginn. (Letzteres gilt besonders für Studieren-den mit muttersprachenähnlichen Voraussetzungen). Die jeweils andere slavische Sprache, die Gegenstand des Masterstudiums ist, kann auch ohne Vorkenntnisse, bzw. mit Niveau B1 (= Basisstufe nach TRKI) begonnen werden.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS,
zulassungsfrei
Die Immatrikulation erfolgt zum WS 2012/13 in folgende Kombinationen:
- Russistik/ Südslavistik,
- Russistik/ Polonistik.
Vermerken Sie bitte die gewünschte Kombination handschriftlich im Antrag auf Zulassung und fügen Sie die geforderten Nachweise bei! |
Soziologie
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines sozialwissenschaftlichen Bachelor-Abschlusses oder eines vergleichbaren Bachelor-Studienganges mit mindestens 60 LP Soziologie oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung, in der Regel mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,7; über die Vergleichbarkeit entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.
- Nachweis von Vorkenntnissen der Methoden der empirischen Forschung (Datenerhebung, elementare statistische Analyseverfahren), sofern dieser Nachweis nicht schon im Bachelorzeugnis enthalten ist.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
Uni-NC
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Sport und Ernährung
Master 120 LP (konsekutiv, anwendungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
Der Studiengang wendet sich in erster Linie an AbsolventInnen, die ein sportwissenschaftliches Studium (Bachelor, Lehramt, Diplom, Magister) abgeschlossen haben.
- Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studiengang Sportwissenschaft oder eines anderen vergleichbaren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (vgl. oben) mit der Note mindestens 2,5;
- erwünscht sind Kenntnisse in einem naturwissenschaftlichen Fach (Biochemie, Biologie, Ernährungswissenschaft), die 60 LP in einem Bachelorstudium in einer dieser Fachrichtungen entsprechen;
- Mit dem Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Persönliche Argumentation in schriftlicher Form (Umfang von ca. zwei DIN-A4 Seiten), in dem allgemeine und fachspezifischen Gründe für die Bewerbung zum Master-Studiengang aufgeführt sind.
- Lebenslauf mit Darstellung der besonderen Eignung;
- Sämtliche Zeugnisse (beglaubigt) und Dokumente, die den bisherigen Werdegang belegen. Hierzu zählen insbesondere auch Nachweise über berufliche Ausbildungen, eigene Trainings- und Wettkampferfahrungen, Übungsleiter- und Trainerlizenzen, Praktika, besondere Befähigungen oder Auslandsaufenthalte
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zum WS in das 1.FS/ in ungerade FS;
zum SS in gerade FS
Uni-NC
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Sprachen, Literaturen und Kulturen der Romania (Romania integrativ)
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Abschlusses im BA-Studienprogramm Romanistik (120 LP), im BA-Studiengang Romanistik (180 LP), eines anderen Bachelor-Studienprogramms mit mindestens 90 LP oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung; in Zweifelsfällen entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss über dessen Vergleichbarkeit;
- Nachweis Sprachkenntnisse in zwei der romanischen Sprachen Französisch, Italienisch, Spanisch bei Studienbeginn, davon eine (1. Sprachdomäne) auf dem Niveau C1, die andere (2. Sprachdomäne) auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Nachweis erfolgt durch das Bachelorzeugnis oder andere geeignete Sprachzeugnisse.
- Wird als 3. Sprachdomäne Französisch oder Spanisch gewählt, so sind für diese Sprachen Vorkenntnisse mindestens auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.
- Für Französisch erfolgt dieser Nachweis im Regelfall durch das Bachelorzeugnis, den Nachweis über eine Durchschnittsnote von 11 Punkten im Fach Französisch in den Schuljahren 12 und 13 bzw. 11 und 12 (wenn Schulabschluss nach Klasse 12), eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an "DELF A 2", den Nachweis von UNICERT I bzw ein sonstiges Zeugnis, das dem Bewerber Kenntnisse der französischen Sprache mindestens auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind Bewerber mit französischer Muttersprache, Bewerber, die in einem französischsprachigen Land als ordentliche Studierende mindestens zwei Semester erfolgreich studiert haben und Bewerber mit einem französischen Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung.
- Für Spanisch erfolgt der Nachweis im Regelfall durch das Bachelorzeugnis, den Nachweis von drei Jahren Schulspanisch mit der Durchschnittsnote von mindestens "gut" bzw. "11 Punkte", oder durch die Durchschnittsnote von mindestens 11 Punkten im Fach Spanisch in den letzten beiden Schuljahren vor Erlangung der Hochschulreife, eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an "DELE Inicial", den Nachweis von UNICERT I bzw. ein sonstiges Zeugnis, das dem Bewerber Kenntnisse der spanischen Sprache mindestens auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt
Ausgenommen aus diesen Regelungen sind Bewerber mit spanischer Muttersprache; Bewerber, die in einem spanischsprachigen Land als ordentliche Studierende mindestens zwei Semester erfolgreich studiert haben und Bewerber mit in Spanien bzw. in einem spanischsprachigen Land Lateinamerikas erworbenem Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung.
- Für das Studium des Italienischen, Katalanischen, Portugiesischen als 3. Sprachdomäne sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
Bitte fügen Sie den Bewerbungsunterlagen eine formlose Mitteilung bei, aus der eindeutig die von Ihnen gewählte Rangfolge der drei Sprachdomänen hervorgeht, die Sie studieren möchten.
Erforderliche Sprachzeugnisse oder sonstige Bescheinigungen über sprachliche Vorkenntnisse sollten nach Möglichkeit einen Bezug zu den Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen enthalten. |
Sprechwissenschaft
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
Der Studiengang wendet sich vor allem an Absolventen des Bachelor-Studiengangs Sprechwissenschaft 180 LP. Es können nach Entscheidung der Studien- und Prüfungskommission auch Absolventen linguistisch, sprechkünstlerisch, rhetorisch bzw. kommunikationswissenschaftlich, stimm- und sprachtherapeutisch, phonetisch oder ähnlich orientierter Studiengänge zugelassen werden (erster berufsqualifizierender Abschluss);
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis eines Abschlusses im Bachelor-Studienprogramm Sprechwissenschaft (mit mindestens 120 LP), eines anderen Bachelor-Studienprogramms (mit mindestens 120 LP) oder eines anderen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung; über die Vergleichbarkeit entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss;
- auf Beschluss der Studien- und Prüfungskommission kann die Vorlage eines gültigen phoniatrischen Gutachtens eingefordert werden;
- Die Prüfungskommission kann verfügen, dass ein Bewerber während des Studiums bestimmte Lehrveranstaltungen des Bachelor-Studiengangs Sprechwissenschaft (180 LP) besuchen muss, um für das Masterstudium notwenige Lehrinhalte nachzuarbeiten.
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zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
Uni-NC
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Volkswirtschaftslehre
(Economics)
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert) |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- ein erfolgreich mindestens mit einem Bachelor abgeschlossenes
Hochschulstudium oder eine als gleichwertig angerechnete Prüfung
in einem wissenschaftlichen wirtschaftsorientierten Studiengang
mit der Examensnote "Gut" (2,5) oder besser;
- zum Studium wird nicht zugelassen, wer eine Bachelor-Prüfung,
eine Master-Prüfung, eine Diplom-Vorprüfung oder eine
Diplomprüfung oder eine vergleichbare Prüfung in einem
wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang bzw. das erste juristische
(Staats-) Examen an einer Hochschule endgültig nicht bestanden
hat.
Mit den Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
- ein in deutscher Sprache verfasster Lebenslauf;
- eine schriftliche Darstellung, aus der sich die Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers für die Aufnahme dieses Studiengangs und ihre bzw. seine Studienziele erkennen lassen;
- Nachweise über die Sprachkenntnisse in Englisch und, sofern die Muttersprache nicht Deutsch ist, in Deutsch;
- geeignete Unterlagen zum Nachweis besonderer Kenntnisse wie Praktikumsnachweise oder Empfehlungsschreiben.
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zum WS/SS in das 1.-4. Fachsemester
Uni-NC
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Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems)
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- ein erfolgreich mindestens mit einem Bachelor abgeschlossenes
Hochschulstudium oder eine als gleichwertig angerechnete Prüfung
in einem wissenschaftlichen wirtschaftsorientierten Studiengang
mit der Examensnote "Gut" (2,5) oder besser;
- zum Studium wird nicht zugelassen, wer eine Bachelor-Prüfung,
eine Master-Prüfung, eine Diplom-Vorprüfung oder eine
Diplomprüfung oder eine vergleichbare Prüfung in einem
wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang bzw. das erste juristische
(Staats-) Examen an einer Hochschule endgültig nicht bestanden
hat.
Mit den Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
- ein in deutscher Sprache verfasster Lebenslauf;
- eine schriftliche Darstellung, aus der sich die Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers für die Aufnahme dieses Studiengangs und ihre bzw. seine Studienziele erkennen lassen;
- Nachweise über die Sprachkenntnisse in Englisch und, sofern die Muttersprache nicht Deutsch ist, in Deutsch;
- geeignete Unterlagen zum Nachweis besonderer Kenntnisse wie Praktikumsnachweise oder Empfehlungsschreiben.
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zum WS/SS in das 1.-4. Fachsemester
Uni-NC
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Wirtschaftsmathematik
Master 120 LP (konsekutiv, stärker forschungsorientiert)
4 Fachsemester |
geforderte Nachweise zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelor Wirtschaftsmathematik oder mindestens gleichwertiger,
berufsbefähigenden Hochschulabschluss mit mindestens Abschlussnote
3.0;
- ein "Transcript of Records" über die bestandenen
Module des Bachelor-Studiums oder ein als gleichwertig anzuerkennendes
Dokument ist bei der Einschreibung vorzulegen
- keine Zulassung, wenn ein Master-Studiengang Wirtschaftsmathematik
oder ein verwandter Studiengang an einer Universität im Geltungsbereich
des GG "endgültig nicht bestanden" wurde.
In anderen Fällen entscheidet der Studien-
und Prüfungsausschuss. |
zum WS in das 1./ in ungerade FS;
zum SS in gerade
FS
zulassungsfrei
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