Numerus clausus - Grenzwerte (Hauptverfahren),Wintersemester 2019/20

Masterstudiengänge

Zur Erklärung der folgenden Übersicht:

Die Studienplätze werden für jeden einzelnen Studiengang bzw. jedes Studienfach in bestimmten Quoten (mit Überbuchungen) vergeben.
Zunächst erfolgen in festgelegten Quoten vorab u.a. die Zulassung ausländischer Studienbewerber*innen, ggf. von Bewerber*innen für ein Zweitstudium sowie bevorzugte Zulassungen auf Grund eines früheren Zulassungsanspruchs.

Danach erfolgt die Zulassung in den unten abgebildeten Quoten:

  • Zunächst werden in der Regel 20% der Studienplätze nach der Leistung (Note des ersten Abschlusses bzw. der eingereichten Fächer- und Notenübersicht) vergeben. Bei Ranggleichheit (gleicher Durchschnittsnote) erfolgt die Ranglistenbildung in dieser Quote unter Einbeziehung der Anzahl der Wartesemester als nachrangiges Auswahlkriterium.
  • In der zweiten Quote erfolgt die Auswahl nach der Zahl der Wartesemester (20% der Studienplätze). Bei Ranggleichheit (gleicher Anzahl von Wartesemestern) dient in dieser Quote die Note des ersten Abschlusses als nachrangiges Auswahlkriterium.
  • In der dritten Quote ist die Auswahl nach fachspezifischen Auswahlkriterien möglich (60% der Studienplätze). Sind in dieser Quote keine spezifischen Auswahlkriterien vorgesehen, erfolgt die Vergabe der entsprechenden Plätze nach der Note des ersten Abschlusses.

Besteht danach in den einzelnen Quoten noch Ranggleichheit, entscheiden ggf. als nachrangige Auswahlkriterien ein geleisteter Dienst und zuletzt das Los.

Die Tabelle enthält für die Quoten "Leistung", "Wartezeit" und "fachspezifische Kriterien" jeweils den entsprechenden Wert des letzten in dieser Quote noch zugelassenen Bewerbers (ggf. sind auch die nachrangigen Auswahlkriterien angegeben).

In die Auswahlverfahren wurden nur Anträge von Bewerber*innen einbezogen, die nachweislich die Zulassungsvoraussetzungen und ggf. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen (siehe Studienangebot) erfüllen.

Diese Seite wird in Abhängigkeit von weiteren durchgeführten Vergabeverfahren laufend ergänzt.

Masterstudiengänge/-programme Zahl der Studienplätze Vorabquoten
(ohne
Ausländer)
Quote Leistung Quote Wartezeit Quote
fachspezifische Auswahlkriterien
bis
Listenplatz
Grenzwert bis
Listenplatz
Grenzwert bis
Listenplatz
Grenzwert
Accounting, Taxation and Finance 120 LP
21
alle Bewerber*innen zugelassen
Angewandte Sportpsychologie 120 LP
9
Zweitstudium: 1
(10 Punkte/ Los)
4
1,3/ 0 Wartesemester
4
2 Wartesemster/ 1,9/ Los
11
1,7/ Los
Berufsorientierte Linguistik im Interkulturellen Kontext (BLIK) 45/75 LP
7
-
1
1,4/ 0 Wartesemester
1
1 Wartesemester/ 2,4
4
2,0
Betriebswirtschaftslehre 120 LP
11
-
6
1,8/ 2 Wartesemester
6
2 Wartesemster/ 2,1
17
148 Punkte/ Dienst
Biochemie 120 LP
54
alle Bewerber*innen zugelassen
Biologie 120 LP
60
alle Bewerber*innen zugelassen
Empirische Ökonomik und Politikberatung 120 LP
10
alle Bewerber*innen zugelassen
Ernährungswissenschaften 120 LP
50
alle Bewerber*innen zugelassen
Erziehungswissenschaft 120 LP
26
-
13
1,4/ 0 Wartesemester
13
0 Wartesemester/ 1,5
38
170 Punkte
Europäische und internationale Wirtschaft 120 LP
10
alle Bewerber*innen zugelassen
Gesundheits- und Pflegewissenschaften 120 LP
25
alle Bewerber*innen zugelassen
Human Resources Management 120 LP
21
alle Bewerber*innen zugelassen
Medizin - Ethik -Recht - 120 LP
15
alle Bewerber*innen zugelassen
Medizinische Physik 120 LP
20
alle Bewerber*innen zugelassen
Pharmaceutical and Industrial Biotechnology 120 LP
30
Ausländerquote: 50%
alle deutsche Bewerber*innen zugelassen
Psychologie 120 LP
25
Zweitstudium: 2 (13 Punkte)
Härtefälle: 1
10
1,1/ 0 Wartesemester
10
3 Wartesemester/ 2,0
28
1,2/ Los
Soziologie 120 LP
25
alle Bewerber*innen zugelassen
Sport und Ernährung 120 LP
9
alle Bewerber*innen zugelassen
Sprechwissenschaft 120 LP
15
Zweitstudium: 1
6
1,4/ 0 Wartesemester
6
0 Wartesemester/ 1,4
20
2,1
Wirtschaftsinformatik 120 LP
10
alle Bewerber*innen zugelassen
Wirtschaftsrecht/ Business Law and Economic Law 60 LP
25
alle Bewerber*innen zugelassen

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, 27.08.2019