27.10.2005
 
Ringvorlesung "Familie und Gemeinschaft"
Erste Veranstaltung am 3. November 2005

Zum Themenjahr "Familie und Gemeinschaft" bietet die Philosophische Fakultät der Martin-Luther-Universität im Wintersemester 2005/06 eine eigene fächerübergreifende Vorlesungsreihe an. Es beteiligen sich Historiker, Rechts- und Kunsthistoriker, Politologen, Soziologen und Psychologen, Theologen und Philologen. Die Vorlesungen finden jeweils donnerstags, um 18.00 Uhr im Löwengebäude (Universitätsplatz) statt. Am 3. November 2005 hält Prof. Dr. Burkard Schnepel (Institut für Ethnologie) die erste Vorlesung zum Thema: "Familie, Verwandtschaft und Heirat im Kulturvergleich". Interessierte Zuhörer(innen) sind herzlich eingeladen.

 
Aus dem Akademischen Senat


Der Akademische Senat der Universität traf sich am 26. Oktober zu einer Sondersitzung.
Wichtigster Beratungspunkt war die Grundordnung der Martin-Luther-Universität.
Im Juli 2005 verabschiedete der Senat nach drei Lesungen das "Grundgesetz" der Universität.
Das Kultusministerium erteilte im September dazu die Genehmigung, verband diese aber mit Auflagen, die erneut im Senat zu beraten waren. Ein großer Teil der Hinweise des Kultusministeriums bezogen sich auf redaktionelle Änderungen.
Intensiv wurde von den Senatoren die Frage des Stimmrechts der Gleichstellungsbeauftragten im Senat und im Fachbereichs- bzw. Fakultätsrat diskutiert. Das Kultusministerium geht in seiner Rechtsauffassung davon aus, dass ein Stimmrecht für die Gleichstellungsbeauftragte nach dem novellierten Hochschulgesetz in den o. g. Gremien nicht mehr gegeben ist und deshalb die entsprechenden Paragraphen der im Juli verabschiedeten Grundordnung zu ändern sind.
Im Interesse der Universität - insbesondere der Etablierung der neuen Fakultätsstruktur - entschieden die Senatoren nach tiefgründiger Diskussion, die Grundordnung im Sinne der Auflagen zu ändern. Damit gilt die Genehmigung der Grundordnung durch das Kultusministerium als erteilt. Die geänderte Fassung ist ab 1. November 2005 im Internet nachzulesen. Sie wird nach Veröffentlichung im Ministerialblatt des Landes in Kraft treten.
Da der Senat die Rechtsauffassung des Kultusministeriums hinsichtlich des Stimmrechts der Gleichstellungsbeauftragten im Senat und im Fakultätsrat nicht teilt, beschlossen die Senatoren den Rektor zu beauftragen, diese Frage gerichtlich klären zu lassen.

Auf der Tagesordnung standen des Weiteren die Geschäftsordnung des Akademischen Senats und die Wahlordnung.
Die Geschäftsordnung des Akademischen Senats wird im November in 2. Lesung nochmals behandelt.
Die Wahlordnung wurde mit redaktionellen Änderungen verabschiedet und wird demnächst im Amtsblatt der Universität veröffentlicht.

Im Juli trafen die Senatoren den Beschluss, in Vorbereitung auf den Prozess der Neuschneidung von Fakultäten "Gemeinsame Kommissionen" zu bilden. In diesem Zusammenhang waren alle an diesem Prozess beteiligten Bereiche aufgefordert, Personen zu benennen, die in den "Gemeinsamen Kommissionen" mitwirken sollen.
Auf der Grundlage der von den Fachbereichen und Fakultäten bestätigten Vorschläge stimmte der Senat der Zusammensetzung der "Gemeinsamen Kommissionen" zu.
Zur Unterstützung der Arbeit dieser Kommissionen gab das Rektorat dem Senat eine Mustervereinbarung zur Kenntnis, die als Handlungsanleitung dienen und zwischen den Dekanen der beteiligten Bereiche und dem Rektorat abgeschlossen werden soll.

 
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