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| Newsletter 10/05 |
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27.10.2005
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| Ringvorlesung "Familie und Gemeinschaft" |
| Erste Veranstaltung am 3. November 2005 |
Zum Themenjahr "Familie und Gemeinschaft" bietet die
Philosophische Fakultät der Martin-Luther-Universität im Wintersemester
2005/06 eine eigene fächerübergreifende Vorlesungsreihe
an. Es beteiligen sich Historiker, Rechts- und Kunsthistoriker, Politologen,
Soziologen und Psychologen, Theologen und Philologen. Die Vorlesungen
finden jeweils donnerstags, um 18.00 Uhr im Löwengebäude
(Universitätsplatz) statt. Am 3. November 2005 hält
Prof. Dr. Burkard Schnepel (Institut für Ethnologie) die erste
Vorlesung zum Thema: "Familie, Verwandtschaft und Heirat im Kulturvergleich".
Interessierte Zuhörer(innen) sind herzlich eingeladen.
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| Aus dem Akademischen Senat |
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Der Akademische Senat der Universität traf sich am 26. Oktober zu
einer Sondersitzung.
Wichtigster Beratungspunkt war die Grundordnung der Martin-Luther-Universität.
Im Juli 2005 verabschiedete der Senat nach drei Lesungen das "Grundgesetz"
der Universität.
Das Kultusministerium erteilte im September dazu die Genehmigung, verband
diese aber mit Auflagen, die erneut im Senat zu beraten waren. Ein großer
Teil der Hinweise des Kultusministeriums bezogen sich auf redaktionelle
Änderungen.
Intensiv wurde von den Senatoren die Frage des Stimmrechts der Gleichstellungsbeauftragten
im Senat und im Fachbereichs- bzw. Fakultätsrat diskutiert. Das Kultusministerium
geht in seiner Rechtsauffassung davon aus, dass ein Stimmrecht für
die Gleichstellungsbeauftragte nach dem novellierten Hochschulgesetz in
den o. g. Gremien nicht mehr gegeben ist und deshalb die entsprechenden
Paragraphen der im Juli verabschiedeten Grundordnung zu ändern sind.
Im Interesse der Universität - insbesondere der Etablierung der neuen
Fakultätsstruktur - entschieden die Senatoren nach tiefgründiger
Diskussion, die Grundordnung im Sinne der Auflagen zu ändern. Damit
gilt die Genehmigung der Grundordnung durch das Kultusministerium als
erteilt. Die geänderte Fassung ist ab 1. November 2005 im Internet
nachzulesen. Sie wird nach Veröffentlichung im Ministerialblatt des
Landes in Kraft treten.
Da der Senat die Rechtsauffassung des Kultusministeriums hinsichtlich
des Stimmrechts der Gleichstellungsbeauftragten im Senat und im Fakultätsrat
nicht teilt, beschlossen die Senatoren den Rektor zu beauftragen, diese
Frage gerichtlich klären zu lassen.
Auf der Tagesordnung standen des Weiteren die Geschäftsordnung
des Akademischen Senats und die Wahlordnung.
Die Geschäftsordnung des Akademischen Senats wird im November in
2. Lesung nochmals behandelt.
Die Wahlordnung wurde mit redaktionellen Änderungen verabschiedet
und wird demnächst im Amtsblatt der Universität veröffentlicht.
Im Juli trafen die Senatoren den Beschluss, in Vorbereitung auf den Prozess
der Neuschneidung von Fakultäten "Gemeinsame Kommissionen"
zu bilden. In diesem Zusammenhang waren alle an diesem Prozess beteiligten
Bereiche aufgefordert, Personen zu benennen, die in den "Gemeinsamen
Kommissionen" mitwirken sollen.
Auf der Grundlage der von den Fachbereichen und Fakultäten bestätigten
Vorschläge stimmte der Senat der Zusammensetzung der "Gemeinsamen
Kommissionen" zu.
Zur Unterstützung der Arbeit dieser Kommissionen gab das Rektorat
dem Senat eine Mustervereinbarung zur Kenntnis, die als Handlungsanleitung
dienen und zwischen den Dekanen der beteiligten Bereiche und dem Rektorat
abgeschlossen werden soll.
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