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Der Akademische Senat der Universität trat am 13. Juli 2005
zu seiner 27. Sitzung zusammen. Die Beschlüsse und Informationen
sind im Folgenden zusammengefasst:
Grundordnung verabschiedet
Wesentlicher Punkt der Beratungen in der Senatssitzung war die Verabschiedung
der Grundordnung. (Die Neufassung ist hier
ab 15. Juli abrufbar). Auf der Grundlage der Empfehlungen der Grundordnungskommission
und der Lesungen des Entwurfs im Senat im April und Juni beschlossen die
Senatoren mit 22 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen die Grundordnung der Martin-Luther-Universität.
In die Diskussion war auch die Universitätsöffentlichkeit einbezogen.
Die Änderung der Grundordnung wurde im Zusammenhang mit dem im vergangenen
Jahr verabschiedeten Hochschulgesetz und der zu vollziehenden strukturellen
Veränderung notwendig. Die neue Grundordnung sieht entsprechend der
Neustrukturierung ab dem 1. September 2006 anstelle der bisher existierenden
18 Fachbereiche/Fakultäten die folgenden 9 Fakultäten vor:
Theologische Fakultät
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Medizinische Fakultät
Philosophische Fakultät I
Sozialwissenschaften und historische Kulturwissenschaften
Philosophische Fakultät II
Philologien, Kommunikations- und Musikwissenschaften
Philosophische Fakultät III
Erziehungswissenschaften
Naturwissenschaftliche Fakultät I
Biowissenschaften
Naturwissenschaftliche Fakultät II
Chemie und Physik
Naturwissenschaftliche Fakultät III
Agrar- und Geowissenschaften, Mathematik und Informatik
Neben diesen Fakultäten wird es die zusätzliche Organisationseinheit
"Zentrum für Ingenieurwissenschaften" im Sinne von
§ 75 Abs. 1 Satz 1 HSG LSA geben. Das Zentrum dient der Sicherung
von Forschung und Lehre der auslaufenden Studiengänge des zum 1.
September 2006 gemäß der "Verordnung zur Neuordnung von
Fachbereichen und Studiengängen an staatlichen Hochschulen"
vom 3. Januar 2005 aufgelösten Fachbereichs Ingenieurwissenschaften.
Die Grundordnung erhält nun das Kultusministerium zur Genehmigung.
Bildung gemeinsamer Kommissionen
In Vorbereitung auf den Prozess der Neuschneidung von Fakultäten
beschlossen die Senatoren die Bildung von gemeinsamen Kommissionen. Diese
haben die Aufgabe, unter anderem über die Etablierung von Wahlbereichen
zu diskutieren. Über die Zusammensetzung der gemeinsamen Kommissionen
wird der Senat auf der Grundlage der Vorschläge aus den Bereichen
in seiner nächsten Sitzung entscheiden.
Die Informationen des Rektorats bezogen sich auf die letzte Ministerdienstberatung,
in der über die Prämissen zur Aushandlung der Zielvereinbarungen
Verständigung erzielt wurde. Nach Darstellung des Rektors ist eine
Laufzeit für die Zielvereinbarungen von fünf Jahren vorgesehen.
Außerdem sollen die Mittel, die im Zusammenhang mit den Tariferhöhungen
stehen, den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Im Herbst wird sich der Senat mit dem Thema Zielvereinbarung verstärkt
befassen.
Der Prorektor für Forschung berichtete aus der Mitgliederversammlung
des DAAD und legte eine Förderbilanz vor. Im Vergleich mit anderen
Hochschulen schneidet die Martin-Luther-Universität bei der Förderung
von Projekten durch den DAAD mit 1,2 Mio. Fördersumme gut ab. Dennoch
bestehen noch Reserven. Deshalb forderte Prof. Dr. Reinhard Neubert dazu
auf, sich über das Programmangebot des DAAD unter folgender
Internetadresse zu informieren.
Erbringung der Einsparauflage
Der Senat hatte das Rektorat dazu aufgefordert, regelmäßig
über die Haushaltssituation zu informieren. Dieser Informationspflicht
kam das Rektorat unter dem Tagesordnungspunkt: "Haushaltskonsolidierung
zur Erbringung der Einsparauflage" nach. Der Prorektor für
Strukturentwicklung und Finanzen legte eine Vorausschau vor, die deutlich
machte, dass die Einsparauflagen des Landes bis 2009 erbracht werden können.
Konkret heißt das, entsprechend den Berechnungen des Rektorats können
in den Jahren 2006 und 2007 je 6,8 Mio. €, und 2008 und 2009 jeweils
10,7 Mio. € an Einsparungen vorgenommen werden. Voraussetzungen dafür
sind aber, dass 100 % der Personalverstärkungsmittel durch das Land
getragen werden, keine weiteren Budgetkürzungen erfolgen und weiterhin
im Personalmanagement ein restriktiver Kurs gefahren wird. Aus den Darlegungen
ergaben sich dann die Konsequenzen für das Stellenmanagement 2006.
Danach können so viele Stellen besetzt werden, wie im Jahr 2006 frei
werden.
Zur Thematik interne Mittelvergabe lag dem Senat ein Diskussionspapier
vor, das entsprechend der Übereinkunft im Senat weiter diskutiert
werden sollte. Dazu wurden alle Senatsmitglieder aufgefordert, ihre Meinungen
bis Ende August an den Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen
zu übermitteln.
Exzellenzförderung
Der Prorektor für Forschung informierte den Senat über die Umsetzung
der Bundesinitiative zur Exzellenzförderung an der Martin-Luther-Universität.
Im Rahmen einer Erklärung, die bis zum 1. August 2005 abzugeben ist,
soll deutlich gemacht werden, dass die Exzellenznetzwerke Orientwissenschaften,
Materialwissenschaften und Biowissenschaften die Grundlage für das
Antragsverfahren sein sollen. Zur Frage der Einrichtung einer Graduiertenschule
Bio- und Nanowissenschaften gibt es noch Klärungsbedarf. In dem dazu
erfolgten Gespräch mit dem Kultusministerium wurde dieser Standpunkt
mitgeteilt und deutlich gemacht, dass Quotierungen bei der Antragstellung
seitens des Landes nicht von der Universität akzeptiert werden.
Die Leitlinien zur strukturellen Verankerung von Qualifikationsstellen
- Promotion- Habilitation - Juniorprofessuren wurden nicht abschließend
behandelt. Damit wird sich der Senat in seiner Septembersitzung erneut
befassen.
Studien- und Prüfungsordnungen
Die Senatoren beschlossen die Einrichtung des Bachelor-Studiengangs Sportwissenschaft
und verabschiedeten die dazu vorgelegte fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung
für das Studienprogramm. Die Neueinrichtung des Studiengangs erfolgte
auf der Grundlage der Ergänzungsvereinbarung zur Zielvereinbarung,
die vorsah, die Studiengänge Sportwissenschaft für Rehabilitations-,
Therapie- und Behindertensport (Diplom Aufbaustudium) Sportwissenschaft
für Breiten- und Wettkampfsport (Diplom Aufbaustudium) und Sportwissenschaft
(Magisterhauptfach, Magisternebenfach) zum WS 05/06 zu schließen
und im Rahmen der neuen Studienstruktur neue Angebote zu konzipieren.
Die Immatrikulation in diesen Studiengang soll einmalig zum WS 05/06 für
46 Studierende erfolgen.
Des weiteren sprachen sich die Senatoren unter diesem TOP für die
Novellierung der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang
Gesang und die Satzungsänderung für die Diplomprüfungsordnung
Politikwissenschaft aus.
Neues An-Institut
Die Senatsmitglieder fassten den Beschluss zur Gründung eines An-Instituts
und bestätigten den dazu vorgelegten Kooperationsvertrag. Nach dem
Willen des Senats kann damit das Institut für Leistungsdiagnostik
und Gesundheitsförderung die Bezeichnung Institut an der Universität
tragen. Das Institut befasst sich mit Forschungs- und Dienstleistungen
in den Bereichen Leistungs- und Gesundheitssport und der betrieblichen
Gesundheitsförderung. Dazu führt es selbständige Untersuchungen
und wissenschaftliche Erhebungen durch, gibt wissenschaftliche Veröffentlichungen
heraus und arbeitet mit anderen Forschungseinrichtungen im In- und Ausland
zusammen.
Weitere Entscheidungen des Senates bezogen sich auf:
- die Aufhebung des Sperrvermerks im Rahmen der Berufungsliste W3 "Politik-
und Institutionen im Agrarbereich" (gemeinsame Berufung mit dem IAMO),
- Beendigung der Berufungsverfahren W3 "Bürgerliches Recht,
Zivilprozessrecht und Handelsrecht" und W3 "Religionspädagogik",
- den Fortsetzungsantrag (4. Förderperiode) des SFB 418
Struktur und Dynamik nanoskopischer Inhomogenitäten in kondensierter
Materie,
- den Fortsetzungsantrag (2. Förderperiode) für das Graduiertenkolleg
894 "Selbstorganisation durch koordinative und nichtkovalente
Wechselwirkungen",
- die Anträge auf Einrichtung und Förderung von DFG-Graduiertenkollegs:
"Schwermetalle als Spurenelemente und Zellgifte",
"Molekulare Signale des Alterns und der Regeneration: vom Organismus
zum Organ",
"Landwirtschaft ohne Subventionen",
- die Einrichtung eines Sektors "Asien- und Afrikastudien"
an der International Graduate School der Martin-Luther-Universität
(Graduiertenzentrum im Exzellenznetzwerk Asien- und Afrikastudien),
- Änderung der Satzung der International Graduate School (InGraS)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
- die Freigabe der W2 "Bioinformatik" zur Ausschreibung
und
- die Zusammensetzung bzw. Änderung von Berufungskommissionen.
Außerdem beschlossen die Senatsmitglieder die Verabschiedung
der Berufungslisten für die W2 "Naturstoffbiochemie"
und W3 "Biochemie". Bestätigt wurden auch der Antrag auf
Verleihung einer Honorarprofessur im Bereich der Geowissenschaften
und die Ergänzung der Liste der Vertretungsprofessuren für das
WS 05/06.
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