|
Der Akademische Senat der Universität trat am 9. März zu
seiner 23. Sitzung zusammen. Die Beschlüsse und Informationen
sind im Folgenden zusammengefasst:
Informationen des Rektorats
Kuratorium: Am 2. Juni 2005 wird die konstituierende Sitzung
des Kuratoriums der Martin-Luther-Universität stattfinden. Mitglieder
des Kuratoriums sind:
Prof. Dr. Rita Süssmuth (ehem. Präsidentin des Deutschen
Bundestages), Prof. Dr. Volker ter Meulen (Präsident der Leopoldina),
Prof. Dr. Hans Joachim Meyer (ehem. Minister für Wissenschaft
und Kunst des Landes Sachsen), Gerd Köhler (GEW Vorstandsbereich
Hochschule und Forschung Frankfurt a. M.), Manfred Aumann (Geschäftsführer
DOW Olefinverbund Schkopau). Der Senat wählte die Mitglieder im Juli
bzw. November 2004.
Forschungsranking
Prorektor Prof. Dr. Reinhard Neubert führte zum jüngst veröffentlichten
Forschungsranking
vom CHE aus, dass dies nicht auf neuen Daten beruhe. Indikatoren
waren Drittmittelaufkommen, Publikationen und Promotionen auf der Grundlage
der zwischen 1999 und 2001 ermittelten Daten. Diese Tatsache erklärt
das Abschneiden der halleschen Universität beim Forschungsranking.
Wesentliche Verbesserungen werden sich ergeben, wenn sich die Daten auf
das derzeitige Drittmittelaufkommen beziehen, das deutlich gestiegen ist.
Besetzung der Koordinierungsstelle Bachelor und Master
Zum 1. April 2005 wird die Koordinierungsstelle wieder besetzt.
Damit steht den Fachbereichen und Fakultäten ein spezieller Ansprechpartner
für die Einführung der gestuften Studiengänge zur Verfügung.
Eine allgemeine Studien- und Prüfungsordnung zur neuen Studienstruktur
wird gegenwärtig erarbeitet und dem Senat demnächst zur Diskussion
vorgelegt.
Gemeinsame Ergänzungsvereinbarung über die Musikausbildung
Der Rektor der halleschen Universität, der Rektor der Universität
Magdeburg und der Kultusminister unterzeichneten am 17.02.2005
die Ergänzungsvereinbarung über die Musikausbildung.
Der Senat erörterte diese bereits in seiner November-Sitzung und
gab die grundsätzliche Zustimmung zur Unterschrift. Kernpunkte der
Vereinbarung sind insbesondere, dass:
- an der Martin-Luther-Universität durch Vereinigung des Instituts
für Musikwissenschaft und des Instituts für Musikpädagogik
ein Institut für Musik gebildet wird;
- zum Sommersemester 2007 die Ausbildung in den Studiengängen
(LA im Fach Musik, Musikwissenschaft, Instrumental- und Gesangspädagogik
und künstlerischer Aufbaustudiengang) von der Universität Magdeburg
an die Universität Halle verlagert werden;
- den Studierenden der Universität Magdeburg zugesichert wird, das
Studium unter vollständiger Anerkennung der bisher erbrachten
und nachgewiesenen Studienleistungen an der Universität Halle fortsetzen
zu können.
In der Folge gilt es nun, diese Zielvereinbarung an der Universität
umzusetzen.
Aufteilung der Finanzen
In der Dezember-Senatssitzung erörterte der Akademische Senat die
Grundsätze der Aufteilung der finanziellen Mittel für das Jahr
2005. Im Nachgang zu dieser Senatssitzung beschloss das Rektorat unter
Einbeziehung der aufgeworfenen Aspekte verbindlich zu den Grundsätzen.
Auf dieser Grundlage wurde nach Berechnung des Prorektorats für Strukturentwicklung
und Finanzen nun die genaue Finanzaufteilung für die Fachbereiche
und Fakultäten und die Einrichtungen der Universität ermittelt
und dem Senat erneut vorgelegt.
Das Rektorat wird sich nach dieser Erörterung nochmals mit der Aufteilung
befassen und den Senat über verbindliche Entscheidungen informieren.
Rahmenordnung zur Regelung des Vergabeverfahrens
in zulassungsbeschränkten Studiengängen
Das Rektorat hatte den Senat bereits in der vorhergehenden Sitzung über
geänderte Verfahren bei der Vergabe von Studienplätzen informiert
(Hintergrund: Änderung der bundes- als auch landesgesetzlichen Regelungen).
Den Hochschulen wird nun die Möglichkeit gegeben, das Verfahren sowohl
hinsichtlich der Aspekte einzelner Studiengänge als auch im Hinblick
auf organisatorische und finanzielle Gegebenheiten zu steuern. Die Universität
ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, der ZVS bis zum 15.03.05 das
Vergabeverfahren für das Wintersemester 2005/2006 mitzuteilen. Außerdem
muss das Bewerbungsverfahren für das WS 05/06 - ab diesem Zeitpunkt
erfolgt die Anwendung des neuen Vergabeverfahrens erstmalig - bis zum
31.05. abgeschlossen sein. Nach Abstimmung mit den einzelnen Fächern,
deren Studienplatzvergabe bisher durch die ZVS erfolgte, soll die Auswahlentscheidung
für das WS 05/06 noch einmal ausschließlich nach dem durch
die Hochschulzulassungsberechtigung nachgewiesenen Grad der Qualifikation
festgelegt werden.
Mit der Verabschiedung der Rahmenordnung in der Senatssitzung am 9. März
2005 wird ab dem SoSe 2006 für zulassungsbeschränkte Studiengänge
die Möglichkeit eröffnet, ihre Entscheidung auch nach Auswahlkriterien
zu treffen, die in der Rahmenordnung im § 1 Abs. 3 definiert sind.
Das Auswahlverfahren ist dann von den jeweiligen Bereichen in der vorgegebenen
Frist durchzuführen. Die ZUV wird die Erstellung der Ranglisten vornehmen
und die Bescheide verschicken.
Ordnungen
Die Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung
für den Diplomstudiengang Evangelische Theologie und die Vierte
Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät
fanden Zustimmung im Senat.
Graduiertenkolleg
Mit der Bestätigung des Antrags auf Einrichtung und Förderung
eines DFG-Graduiertenkollegs "Kolloidale Arzneiträgersysteme
zur Verbesserung der peroralen Bioverfügbarkeit" an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg könnte bei Befürwortung
durch die DFG ein viertes Graduiertenkolleg entstehen. Sprecher dieses
Kollegs soll Prof. Dr. Karsten Mäder (FB Pharmazie) sein.
Berufungen/Berufungskommission
Der Akademische Senat verabschiedete folgende Berufungslisten der Medizinischen
Fakultät:
W2 "Physiologische Chemie"
W2 "Physiologie"
W2 "Experimentelle und molekulare Pathologie"
und eine Vertretungsprofessur, die sich ebenfalls auf den Bereich der
Medizin bezieht.
Befürwortet wurde außerdem der Antrag auf Änderung der
Zusammensetzung der Berufungskommission für die W3 "Bürgerliches
Recht, Zivilprozessrecht, Handelsrecht".
|