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Der Senat traf sich zu zwei Sitzungen. Zur 16. Sitzung, am 5. Juli
2004, war die Erörterung der Zielvereinbarung vorgesehen.
Diese Sitzung wurde jedoch unterbrochen und am 7. Juli fortgesetzt. Hintergrund
der Unterbrechung war, dass es keine ausreichende Substanz für die
Erörterung der Zielvereinbarung gab. Am 5. Juli lag den Senatoren
lediglich ein Entwurf für die Zielvereinbarung seitens der Universität
vor, der aber noch nicht mit dem Kultusministerium abgestimmt war.
Am 7. Juli lag eine Fassung des Entwurfs der Ergänzungsvereinbarung
zur Zielvereinbarung vor, die den Senatsmitgliedern wegen der erst am
Vorabend erfolgten Abstimmung mit dem Kultusministerium kurzfristig zuging.
Aus den Reihen der Statusgruppe der Studierenden bzw. der wissenschaftlichen
Mitarbeiter wurde der Antrag gestellt, dass der Senat beschließen
solle, dem Rektorat zu empfehlen, die vorliegende Ergänzungsvereinbarung
zur Zielvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der Martin-Luther-Universität
nicht zu unterschreiben.
In namentlicher Abstimmung votierten die Senatoren mit 12 Ja-Stimmen,
12 Nein-Stimmen und ohne Stimmenthaltung, was bedeutete, dass der Antrag
abzulehnen war.
Nach einer gemeinsamen Erklärung der Statusgruppenvertreter der wissenschaftlichen
Mitarbeiter, Studierenden und sonstigen Mitarbeiter verließen die
Vertreter dieser Gruppen geschlossen die Sitzung.
Auch die Vertreter der Ingenieurwissenschaften im Senat verließen
vorzeitig die Sitzung.
Danach erörterte der Senat das vorliegende mit dem Kultusministerium
abgestimmte Papier.
Der Rektor beendete die Sitzung mit dem Hinweis, dass es nun Sache des
Rektorats sei, wie die Diskussionsergebnisse im Senat in den Verhandlungen
mit dem Kultusministerium berücksichtigt werden.
Zur 17. Sitzung traten die Senatoren am 14. Juli 2004 zusammen.
Der Rektor informierte über den Fortgang zur Zielvereinbarung:
Das Rektorat entschied am 8. Juli 2004, die Zielvereinbarung in der Fassung
zu unterschreiben, wie sie den Senatsmitgliedern als Tischvorlage vorgelegt
wurde. Am 9. Juli stellten drei Mitglieder des Senats den Antrag auf eine
einstweilige Anordnung, die darauf abzielt, dem Rektor zu untersagen,
die Ergänzungsvereinbarung zur Zielvereinbarung zwischen der Martin-Luther-Universität
und dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt zu unterzeichnen.
Vor dem Hintergrund eines schwebenden Rechtsstreites äußerte
sich der Rektor dazu jedoch nicht näher, sondern gab nur den Termin
einer voraussichtlichen Entscheidung, Freitag, 16. Juli 2004, bekannt.
Eckwertepapier
Wesentlicher Diskussionsgegenstand der Senatssitzung war das vom Prorektorat
für Studium und Lehre eingereichte Eckwertepapier zur Modularisierung
und zur gestuften Studienstruktur an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg.
Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Senatskommission für Studium
und Lehre und wissenschaftlichen Mitarbeitern des Instituts für Hochschulforschung
erarbeitete das vorliegende Papier. Außerdem berücksichtigt
es Hinweise aus den Fachbereichen und Fakultäten, die im Diskussionsprozess
ergangen sind. Inhalt des Eckwertepapiers sind Rahmenvorgaben, um Kompatibilität
und Kombinierbarkeit der Studienfächer im Rahmen der gestuften Studiengänge
an der gesamten Universität zu gewährleisten.
Zur Erinnerung: Der Akademische Senat hatte bereits am 17.12.2003
beschlossen, sich am Prozess der Einführung des zweistufigen Studiensystems
in allen dafür geeigneten Bereichen zu beteiligen und das Prorektorat
beauftragt, verbindliche Rahmenvorgaben für die Einführung gestufter
Studiengänge zu erarbeiten.
Mit geringen Modifikationen verabschiedete der Senat das Eckwertepapier.
Ordnungen
Verabschiedet wurden von den Senatoren folgende Ordnungen:
- Studienordnung LA Biologie an Gymnasien und Sekundarschulen,
- Studienordnung LA Physik an Gymnasien und Sekundarschulen,
- Satzungsänderung zur Studien- und Prüfungsordnung Ingenieurwissenschaften
- Vertiefung Ingenieurinformatik,
- Studienordnung Ethnologie,
- Satzungsänderung Magisterprüfungsordnung,
- Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technischen
Fakultät,
- Satzungsänderung der Ethikkommission und
- Ergänzung der Entgeltordnung der ULB.
Berufungen
Außerdem befürworteten die Senatsmitglieder die Berufungslisten
für folgende C-Stellen:
C4-Professur "Gynäkologie und Geburtshilfe",
C3-Professur "Geburtshilfe" und
C4-Professur "Hals-Nasen-Ohrenheilkunde".
Anträge zu Apl.- bzw. Honorarprofessuren aus den Bereichen Medizin,
Sprach- und Literaturwissenschaften und Landwirtschaft sowie die Liste
der Vertretungsprofessuren für das Wintersemester 2004/2005 passierten
ebenfalls den Senat.
Kuratorium der Universität
Einen ersten Austausch gab es zur Besetzung des Kuratoriums. Das Rektorat
unterbreitete Vorschläge für die Nominierung der Kandidaten,
die durch die Universität gestellt werden können.
Das Kuratorium setzt sich auf der Grundlage des neuen Hochschulgesetzes
aus fünf Mitgliedern zusammen, wobei vier von der Universität
und ein Mitglied vom Kultusministerium nominiert und vom Senat gewählt
werden.
Als besonderes Organ der Hochschule berät und unterstützt es
die Universität in allen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung,
Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
In nichtöffentlicher Sitzung am 21. Juli 2004 wird sich der
Senat (wahrscheinlich abschließend) mit den Vorschlägen der
Universität zum Kuratorium befassen.
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