Studiengänge bei hochschulstart (vormals ZVS)– Wintersemester 2011/ 2012

Auswahlkriterien im Hochschulauswahlverfahren

Im Rahmen des Verfahrens bei hochschulstart werden zum Wintersemester 2011/12 die Studienplätze für die an der Martin-Luther-Universität angebotenen Studiengänge Medizin (Staatsexamen), Pharmazie (Staatsexamen) und Zahnmedizin (Staatsexamen) an folgende Bewerber vergeben:
  • deutsche Studienbewerber,
  • Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens
  • Ausländer mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer) unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Es gelten folgende Regelungen.

Nach Abzug von Studienplätzen für besondere Bewerbergruppen, wie z.B. Zweitstudienbewerber oder Härtefälle, werden die verbleibenden Studienplätze wie folgt vergeben:

  • 20% der Plätze vergibt hochschulstart an die Abiturbesten,
  • 20% der Plätze vergibt hochschulstart nach Wartezeit,
  • 60% werden in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben.

Für die im Rahmen des hochschuleigenen Auswahlverfahrens an der MLU zu vergebenden Studienplätze werden folgende Auswahlkriterien angewandt:

Studienfächer fachspezifische Zugangsvoraussetzungen
Medizin (Staatsexamen) Hochschulstart führt im Auftrag der MLU eine Vorauswahl mit dem Kriterium Ortspräferenz 1-3 durch.

Für die weitere Auswahl der Studierenden bildet hochschulstart zunächst eine Rangliste nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Anschließend wird die Rangliste unter Berücksichtigung der unten stehenden Kriterien wie folgt korrigiert:

  • Ergibt sich aus der Hochschulzugangsberechtigung, dass eines der Fächer Chemie, Physik oder Mathematik Abiturprüfungsfach (mündlich und/oder schriftlich) war und die im Zeugnis ausgewiesene Endnote in diesem Fach mündlich und/oder schriftlich „sehr gut“ (13-15 Punkte) lautet, verbessert sich die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um 0,1.
    Maximal kann die Durchschnittsnote somit um 0,3 verbessert werden.
  • Handelt es sich um Hochschulzugangsberechtigungen, auf die wegen ihrer Besonderheiten die oben genannten Kriterien nicht anwendbar sind, entscheidet eine vom Vorstand der Medizinischen Fakultät der MLU eingesetzte Auswahlkommission unter Anwendung vergleichbarer Maßstäbe nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, ob die genannten Kriterien zur Notenverbesserung erfüllt sind.
  • Sind die festgelegten Kriterien für die Verbesserung der Durchschnittsnote aus den durch die Bewerberinnen und Bewerber vorgelegten Dokumenten nicht eindeutig ersichtlich, obliegt es der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller, durch geeignete Belege fristgemäß nachzuweisen, dass die Kriterien erfüllt sind. Anderenfalls finden diese Kriterien keine Berücksichtigung.

Entsprechende Nachweise sind mit den Bewerbungsunterlagen bei hochschulstart einzureichen.

Bei Ranggleichheit in der erstellten endgültigen Rangliste gelten die Bestimmungen des § 18 der Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die zentrale Vergabe von Studienplätzen.

Hochschulstart erstellt und versendet die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide im Auftrag der MLU entsprechend der endgültigen Rangplatzeinordnung.

Mit Fragen zur Anwendung der genannten Auswahlkriterien wenden Sie sich bitte direkt an das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät.

Pharmazie (Staatsexamen) Die Auswahl der Studierenden erfolgt durch hochschulstart nach der Abiturdurchschnittsnote.
Zahnmedizin (Staatsexamen) Hochschulstart führt im Auftrag der MLU eine Vorauswahl mit dem Kriterium Ortspräferenz 1-3 durch.

Für die weitere Auswahl der Studierenden bildet hochschulstart zunächst eine Rangliste nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Anschließend wird die Rangliste unter Berücksichtigung der unten stehenden Kriterien wie folgt korrigiert:

  1. Ergibt sich aus der Hochschulzugangsberechtigung, dass eines der Fächer Chemie, Physik oder Mathematik Abiturprüfungsfach (mündlich und/oder schriftlich) war und die im Zeugnis ausgewiesene Endnote in diesem Fach mündlich und/oder schriftlich „sehr gut“ (13-15 Punkte) lautet, verbessert sich die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um 0,1.
    Maximal kann die Durchschnittsnote somit um 0,3 verbessert werden.
  2. Wird eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der unten stehenden Ausbildungsberufe nachgewiesen, verbessert sich die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um 0,2. Diese Verbesserung wird nur einmal gewährt, auch wenn mehrere dieser Abschlüsse nachgewiesen werden. Die Rangliste wird unter Berücksichtigung dieses Kriteriums korrigiert.
    • Zahnmedizinische/r Prophylaxehelfer/in;
    • Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r;
    • Zahnmedizinische/r Fachassistent/in;
    • Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in;
    • Zahntechniker/in.
  • Insgesamt kann die Hochschulzugangsberechtigung somit um maximal 0,5 verbessert werden.
  • Handelt es sich um Hochschulzugangsberechtigungen, auf die wegen ihrer Besonderheiten die unter 1.) genannten Kriterien nicht anwendbar sind, entscheidet eine vom Vorstand der Medizinischen Fakultät der MLU eingesetzte Auswahlkommission unter Anwendung vergleichbarer Maßstäbe nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, ob die genannten Kriterien zur Notenverbesserung erfüllt sind.
  • Sind die festgelegten Kriterien für die Verbesserung der Durchschnittsnote aus den durch die Bewerberinnen und Bewerber vorgelegten Dokumenten nicht eindeutig ersichtlich, obliegt es der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller, durch geeignete Belege fristgemäß nachzuweisen, dass die Kriterien erfüllt sind. Anderenfalls finden diese Kriterien keine Berücksichtigung.

Entsprechende Nachweise sind mit den Bewerbungsunterlagen bei hochschulstart einzureichen.

Bei Ranggleichheit in der erstellten endgültigen Rangliste gelten die Bestimmungen des § 18 der Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die zentrale Vergabe von Studienplätzen.

Hochschulstart erstellt und versendet die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide im Auftrag der MLU entsprechend der endgültigen Rangplatzeinordnung.

Mit Fragen zur Anwendung der genannten Auswahlkriterien wenden Sie sich bitte direkt an das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät.

Alle notwendigen Informationen zur Bewerbung bei hochschulstart finden Sie auf der Homepage von hochschulstart.de.


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Dr. Kessler
, 11.02.2011