VorwortAm 29. Januar 1998 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt die Novelle zum Hochschulgesetz. Auf der Grundlage des neuen Gesetzes beriet und beschloß das Konzil unserer Universität am 12. Februar 1998 und am 15. Juli 1998 zwei Änderungen zur Grundordnung. Beide Novellen wurden durch die vom Konzil unter der Federführung von Herrn Prof. Dr. Hans Lilie gebildete Grundordnungskommission vorbereitet, der an dieser Stelle für ihre intensive und konstruktive Arbeit nochmals gedankt sei. Außerdem wurden alle Universitätsmitglieder aufgerufen, sich an der Diskussion zur Neufassung der Grundordnung zu beteiligen und Hinweise und Anregungen zu geben. Von dieser Möglichkeit wurde rege Gebrauch gemacht.
Die erste kleine Änderung (im Konzil im Februar 1998 beschlossen)
bezog sich in Vorbereitung der damals anstehenden Hochschulwahlen im wesentlichen
auf die Zusammensetzung der Gremien. Mit der im Juli 1998 verabschiedeten
großen Novelle sprach sich das Konzil für die Beibehaltung der
kollegialen Rektoratsverfassung aus. Die Amtszeiten und die Wiederwählbarbarkeit
wurden neu geregelt, und das Amt des Rektors wurde als hauptberufliches
Amt bestimmt. Darüber hinaus wurde die Position des Rektors und der
Dekane gegenüber den Gremien durch ein aufschiebendes Vetorecht gestärkt.
Diesen wurde im Gegenzug die Möglichkeit des konstruktiven Mißtrauensvotums
eingeräumt. Teilweise mußte bei diesen Neuerungen die Experimentierklausel
gemäß § 123 HSG-LSA in Anspruch genommen werden.
Mit der Novellierung unserer Grundordnung wurden gute Grundlagen für
die Erfüllung der Aufgaben unserer Universität in Forschung,
Lehre und Studium geschaffen, die es nun zu nutzen gilt.
Prof. Dr. Reinhard Kreckel
Nicole Teichert, 21. Mai 1999 |