Vorwort

Am 29. Januar 1998 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt die Novelle zum Hochschulgesetz. Auf der Grundlage des neuen Gesetzes beriet und beschloß das Konzil unserer Universität am 12. Februar 1998 und am 15. Juli 1998 zwei Änderungen zur Grundordnung. Beide Novellen wurden durch die vom Konzil unter der Federführung von Herrn Prof. Dr. Hans Lilie gebildete Grundordnungskommission vorbereitet, der an dieser Stelle für ihre intensive und konstruktive Arbeit nochmals gedankt sei. Außerdem wurden alle Universitätsmitglieder aufgerufen, sich an der Diskussion zur Neufassung der Grundordnung zu beteiligen und Hinweise und Anregungen zu geben. Von dieser Möglichkeit wurde rege Gebrauch gemacht.

Die erste kleine Änderung (im Konzil im Februar 1998 beschlossen) bezog sich in Vorbereitung der damals anstehenden Hochschulwahlen im wesentlichen auf die Zusammensetzung der Gremien. Mit der im Juli 1998 verabschiedeten großen Novelle sprach sich das Konzil für die Beibehaltung der kollegialen Rektoratsverfassung aus. Die Amtszeiten und die Wiederwählbarbarkeit wurden neu geregelt, und das Amt des Rektors wurde als hauptberufliches Amt bestimmt. Darüber hinaus wurde die Position des Rektors und der Dekane gegenüber den Gremien durch ein aufschiebendes Vetorecht gestärkt. Diesen wurde im Gegenzug die Möglichkeit des konstruktiven Mißtrauensvotums eingeräumt. Teilweise mußte bei diesen Neuerungen die Experimentierklausel gemäß § 123 HSG-LSA in Anspruch genommen werden.
[Zu den einzelnen Änderungen siehe auch Kommentierung, S. 14ff. ]

Mit der Novellierung unserer Grundordnung wurden gute Grundlagen für die Erfüllung der Aufgaben unserer Universität in Forschung, Lehre und Studium geschaffen, die es nun zu nutzen gilt.
 
 

Prof. Dr. Reinhard Kreckel
Rektor
der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg



Nicole Teichert, 21. Mai 1999