Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 074/01
Magdeburg, den 1.
Juni 2001
Landesregierung
und Gewerkschaften ver-di Sachsen-Anhalt und GEW Sachsen-Anhalt schießen
Vereinbarung zur Personalentwicklung an den Hochschulen des Landes
Sachsen-Anhalt /
Oberster Grundsatz: Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen
Kultusministerium
des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium der
Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
ver-di
Sachsen-Anhalt
GEW Sachsen-Anhalt
GEMEINSAME PRESSEERKLÄRUNG
Die Landesregierung
Sachsen-Anhalt, vertreten durch Kultusminister
Dr. Gerd Harms und Finanzstaatssekretär Rainer Elze, hat am Freitag, dem
1. Juni 2001 mit den Repräsentanten der Gewerkschaften ver-di
Sachsen-Anhalt und GEW Sachsen-Anhalt, Werner Theis und Eva Gerth, nach
mehreren Gesprächsrunden eine Vereinbarung zur Personalentwicklung an den
Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet und sich gleichzeitig auf
eine Erklärungsfrist bis zum
22. Juni 2001, 24 Uhr verständigt. In der Präambel bekräftigen Landesregierung
und beide Gewerkschaften ihre einhellige Auffassung darüber, dass die
Hochschulen des Landes Bedingungen für eine zukunftsfähige Entwicklung
benötigen.
Die zwischen
Landesregierung und Gewerkschaften zustandegekommene Vereinbarung regelt
explizit die Personalentwicklung an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Obwohl die Gewerkschaften die von
der Landesregierung vorgegebenen Zielzahlen zur Personalreduzierung nach wie
vor ablehnen, einigte man sich auf eine Regelung, wie in Folge der Beschlüsse
der Landesregierung und des Senats der Universität Halle die
Personalentwicklung so gestaltet werden kann, dass betriebsbedingte Kündigungen
vermieden werden können. Den betroffenen Beschäftigten sollen alle vorhandenen
und zumutbaren Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung angeboten werden, um eine
sozialverträgliche Personalrückführung zu erreichen. Folgende Möglichkeiten
werden den Beschäftigen unterbreitet:
·
die Übernahme
in eine andere Verwendung im Landesdienst
·
das
sozialverträgliche Ausscheiden von Beschäftigten
·
die Übernahme
in eine andere Rechtsform.
Landesregierung und
Gewerkschaften einigten sich darauf, dass für diejenigen Beschäftigten, die
sich zur Annahme eines dieser Angebote entschließen, betriebsbedingte
Kündigungen ausgeschlossen werden.
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