Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 074/01

 

 

Magdeburg, den 1. Juni 2001

 

Landesregierung und Gewerkschaften ver-di Sachsen-Anhalt und GEW Sachsen-Anhalt schießen Vereinbarung zur Personalentwicklung an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt /
Oberster Grundsatz: Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen

 

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

ver-di Sachsen-Anhalt

GEW Sachsen-Anhalt

 

GEMEINSAME PRESSEERKLÄRUNG

 

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt, vertreten durch Kultusminister
Dr. Gerd Harms und Finanzstaatssekretär Rainer Elze, hat am Freitag, dem
1. Juni 2001 mit den Repräsentanten der Gewerkschaften ver-di
Sachsen-Anhalt und GEW Sachsen-Anhalt, Werner Theis und Eva Gerth, nach mehreren Gesprächsrunden eine Vereinbarung zur Personalentwicklung an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet und sich gleichzeitig auf eine Erklärungsfrist bis zum
22. Juni 2001, 24 Uhr verständigt. In der Präambel bekräftigen Landesregierung und beide Gewerkschaften ihre einhellige Auffassung darüber, dass die Hochschulen des Landes Bedingungen für eine zukunftsfähige Entwicklung benötigen.

 

Die zwischen Landesregierung und Gewerkschaften zustandegekommene Vereinbarung regelt explizit die Personalentwicklung an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Obwohl die Gewerkschaften die von der Landesregierung vorgegebenen Zielzahlen zur Personalreduzierung nach wie vor ablehnen, einigte man sich auf eine Regelung, wie in Folge der Beschlüsse der Landesregierung und des Senats der Universität Halle die Personalentwicklung so gestaltet werden kann, dass betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden können. Den betroffenen Beschäftigten sollen alle vorhandenen und zumutbaren Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung angeboten werden, um eine sozialverträgliche Personalrückführung zu erreichen. Folgende Möglichkeiten werden den Beschäftigen unterbreitet:

·           die Übernahme in eine andere Verwendung im Landesdienst

·           das sozialverträgliche Ausscheiden von Beschäftigten

·           die Übernahme in eine andere Rechtsform.

 

Landesregierung und Gewerkschaften einigten sich darauf, dass für diejenigen Beschäftigten, die sich zur Annahme eines dieser Angebote entschließen, betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden.

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium

Pressestelle

Turmschanzenstr. 32

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-3710

Fax: (0391) 567-3695

Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de