Geschäftsverteilungsplan 

des Rektorats der 

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

Das Rektoratskollegium hat gemäß § 79 Abs. 2 HG LSA für die Amtszeit vom 01.09.2003 bis zum 31.08.2006 folgende Aufgabenverteilung festgelegt:

Rektor

1.         Leitung des Rektorats

2.         Vorbereitung von Entscheidungen zu Berufungen, apl.-Professoren und Honorarprofessoren

3.        Vorbereitung von Entscheidungen, die sich aus dem Delegationserlass ergeben 

4.        Universitätsverbund Halle-Jena-Leipzig

Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen

1. Mitwirkung im Rektoratskollegium

2. Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen

3. Leitung der Berufungsprüfungskommission

4. Struktur- und Entwicklungsangelegenheiten der Universität, d. h. Vorbereitung von mittel- und langfristigen Planungen und Entscheidungen über:  

  • die Gliederung der Universität

  • die Aufgaben und Ausbauschwerpunkte

  • die Standortpolitik

  • Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Hochschuleinrichtungen

  • Interdisziplinäre Wissenschaftliche Zentren, Sonderforschungsbereiche, An-Institute u.ä.  

5. Vorbereitung des Hochschulentwicklungsplanes gemäß § 116 Abs. 4 HG LSA.

6. Neuzuordnung von Stellen (gemäß § 77 Abs. 3 Ziffer 8 HG LSA zur Vorbereitung einer Beschlußfassung im Senat nach Beratung im Rektorat)

7. Bestätigung von Änderungen des Stellenplanes auf der Grundlage akademischer Entscheidungen

8. Mitwirkung bei der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfs für den Hochschulbereich

9. Vorbereitung von Entscheidungen über die Aufteilung der Finanzmittel auf die Fakultäten, Fachbereiche und zentralen Einrichtungen des Hochschulbereiches

10. Bearbeitung, Bewilligung, Weiterleitung von Finanzanträgen, die im Zuständigkeits­bereich der akademischen Gremien gemäß Senatsbeschluß zu verteilen sind (Tgr. 71, Tgr. 69, 427 21, HSP3 - Nachfolgeprogramme)

11. Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung

Folgende Kommissionen unterstehen dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Struktur­entwicklung und Finanzen:  

  • Kommission für Strukturentwicklung und Finanzen

  • Berufungsprüfungskommission

Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Strukturentwicklung und Finanzen arbeiten weiterhin die: 

  • Bibliothekskommission  

  • Gerätekommission

Prorektor für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und internationale Beziehungen

  1. Mitwirkung im Rektoratskollegium  

  2. Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen in Absprache mit dem Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen              

  3. ego-Beauftragter der Universität

  4. Vorbereitung von Entscheidungen zur Festlegung von Prioritäten hinsichtlich des  Forschungsprofils und zur Bildung von Forschungsschwerpunkten

  5. Forschungsevaluierung

  6. Förderung der Forschungskooperation innerhalb der Universität sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Universitäten (national und interna­tional)

  7. Vorbereitung und Redaktion des Forschungsberichtes der Universität 

  8. Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von For­schungsfördermitteln und Zuschüssen zur Pflege internationaler Beziehungen 

  9. Mitwirkung bei der Einrichtung von Sonderforschungsberei­chen, Forschergruppen, Graduiertenkollegs u.ä. 

  10. Förderung von Wissens- und Technologietransfer 

  11. Begleitung der Evaluierung der Interdisziplinären Wissen­schaftlichen Zentren und Vorbereitung diesbezüglicher   Senatsbeschlüsse. 

  12. Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Graduiertenstipendien  

  13. Graduiertenkollegs, Promotionsstudium, Graduate School

  14. Mitwirkung in der Jury zur Vergabe des Forschungspreises des Landes Sachsen-Anhalt

  15. Mitwirkung in der Vergabekommission für Forschungsstipendien zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses im Land Sachsen-Anhalt

  16. Mitwirkung in der Vergabekommission für das Martin-Luther-Stipendium  

  17. Mitwirkung in Gremien zur Begutachtung von Forschungsverbünden (Sonderforschungsbereiche, Forschergruppen, Graduiertenkollegs und anderen)  

  18. Allgemeine Fragen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 

  19. Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung

Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Forschung. wissenschaftlichen Nachwuchs und internationale Beziehungen: 

  • Forschungskommission 

Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Forschung , wissenschaftlichen Nachwuchs und internationale Beziehungen arbeiten weiterhin die: 

  • Kommission zur Vergabe von Universitätspreisen

  • Graduiertenförderungskommission

  • Kommission zur Vergabe des Martin-Luther-Stipendiums

  • Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

  • Kommission für internationalen Austausch 

Prorektor für Studium und Lehre

  1. Mitwirkung im Rektoratskollegium 

  2. Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen in Abstimmung mit dem Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen  

  3. Initiativen zur Studienreform 

  4. Internationale Studienangelegenheiten 

  5. Medienangelegenheiten in Studium und Lehre 

  6. Evaluation von Studium und Lehre u.a. im Hochschulverbund Halle-Jena-Leipzig

  7. Vorbereitung von Entscheidungen zu Studien- und Prüfungsordnungen 

  8. Studien- und Lehrangebote einschließlich Kapazitäten und Immatrikulationsangelegenheiten in Abstimmung mit der Universitätsverwaltung. 

  9. Vorbereitung des Lehrberichtes nach § 8 HG LSA 

  10. Schulpartnerschaften 

  11. wissenschaftliche Weiterbildung 

  12. Lehrerbildung 

  13. Exkursionsangelegenheiten 

  14. Beauftragter des Rektorats für die Alumni-Arbeit 

  15. Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung.   

Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Studium und Lehre : 

  • Kommission für Studium und Lehre 

Im Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Studium und Lehre arbeiten weiterhin die Kommissionen: 

  • Kommission für Informationstechnologien und Multimedia

  • Lehrerbildung

  • Kommission für Wissenschaftliche Weiterbildung

Kanzler

  1. Mitwirkung im Rektoratskollegium

  2. Führung der Geschäfte der Verwaltung 

  3. Beauftragter des Haushalts und ständiger Vertreter des Rektors in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten 

  4. Verantwortlich für die Wirtschafts- und Personalverwaltung 

  5. Führen des Stellenplanes

  6. Vorgesetzter des Verwaltungspersonals der Hochschule

  7. Führung von Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen in Abstimmung mit dem für die akademischen Belange  zuständigen Dekan und dem Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen bzw. einem zuständigen Prorektor bzw. dem Rektor  

  8. Vertretung der Dienststelle Martin-Luther-Universität im Sinne des § 7 Pers. VG LSA gegenüber den Personalvertretungen (In dieser Funktion wird er gegenüber der Perso­nalvertretung der Medizinischen Fakultät durch den Verwaltungsdirektor der Medizi­nischen Fakultät vertreten.) Hiervon bleibt das Recht des Rektors und der Prorektoren unberührt, nach gemeinsamer Abstimmung im Rektorat, an den Personalratssitzungen teilzunehmen.  

Folgende Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Kanzlers:

  • Baukommission 

Prof. Dr. Wilfried Grecksch


Nicole Weber, Oktober 2003