Geschäftsverteilungsplan
des Rektorats der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Das
Rektoratskollegium hat gemäß § 79 Abs. 2 HG LSA für die Amtszeit vom
01.09.2003 bis zum 31.08.2006 folgende Aufgabenverteilung festgelegt:
Rektor
1.
Leitung des Rektorats
2.
Vorbereitung von Entscheidungen zu Berufungen, apl.-Professoren und Honorarprofessoren
3.
Vorbereitung von Entscheidungen, die sich aus dem Delegationserlass
ergeben
4.
Universitätsverbund Halle-Jena-Leipzig
Prorektor
für Strukturentwicklung und Finanzen
1. Mitwirkung im Rektoratskollegium
2. Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen
3. Leitung der Berufungsprüfungskommission
4. Struktur- und Entwicklungsangelegenheiten der Universität, d. h.
Vorbereitung von mittel- und langfristigen Planungen und Entscheidungen über:
-
die Gliederung der Universität
-
die Aufgaben und Ausbauschwerpunkte
-
die Standortpolitik
-
Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Hochschuleinrichtungen
-
Interdisziplinäre Wissenschaftliche Zentren, Sonderforschungsbereiche,
An-Institute u.ä.
5.
Vorbereitung des Hochschulentwicklungsplanes gemäß § 116 Abs. 4 HG LSA.
6. Neuzuordnung von Stellen
(gemäß § 77 Abs. 3 Ziffer 8
HG LSA zur Vorbereitung einer Beschlußfassung im Senat nach Beratung im
Rektorat)
7. Bestätigung von Änderungen des Stellenplanes auf der Grundlage
akademischer Entscheidungen
8. Mitwirkung bei der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfs für den
Hochschulbereich
9. Vorbereitung von Entscheidungen über die Aufteilung der Finanzmittel auf
die Fakultäten, Fachbereiche und zentralen Einrichtungen des
Hochschulbereiches
10. Bearbeitung, Bewilligung, Weiterleitung von Finanzanträgen, die im
Zuständigkeitsbereich der akademischen Gremien gemäß
Senatsbeschluß zu verteilen sind (Tgr. 71, Tgr. 69, 427 21, HSP3 -
Nachfolgeprogramme)
11. Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit
mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung
Folgende
Kommissionen unterstehen dem Verantwortungsbereich des Prorektors für
Strukturentwicklung und Finanzen:
Im
Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Strukturentwicklung und Finanzen
arbeiten weiterhin die:
-
Bibliothekskommission
-
Gerätekommission
Prorektor
für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und internationale
Beziehungen
-
Mitwirkung im Rektoratskollegium
-
Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen
in Absprache mit dem Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen
-
ego-Beauftragter der Universität
-
Vorbereitung von Entscheidungen zur Festlegung von Prioritäten
hinsichtlich des Forschungsprofils
und zur Bildung von Forschungsschwerpunkten
-
Forschungsevaluierung
-
Förderung der Forschungskooperation innerhalb der Universität sowie
mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Universitäten (national und international)
-
Vorbereitung und Redaktion des Forschungsberichtes der Universität
-
Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von Forschungsfördermitteln
und Zuschüssen zur Pflege internationaler Beziehungen
-
Mitwirkung bei der Einrichtung von Sonderforschungsbereichen,
Forschergruppen, Graduiertenkollegs u.ä.
-
Förderung von Wissens- und Technologietransfer
-
Begleitung der Evaluierung der Interdisziplinären Wissenschaftlichen
Zentren und Vorbereitung diesbezüglicher Senatsbeschlüsse.
-
Vorbereitung von Entscheidungen über die Vergabe von
Graduiertenstipendien
-
Graduiertenkollegs, Promotionsstudium, Graduate School
-
Mitwirkung in der Jury zur Vergabe des Forschungspreises des Landes
Sachsen-Anhalt
-
Mitwirkung in der Vergabekommission für Forschungsstipendien zur Förderung
des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses im Land Sachsen-Anhalt
-
Mitwirkung in der Vergabekommission für das Martin-Luther-Stipendium
-
Mitwirkung in Gremien zur Begutachtung von Forschungsverbünden
(Sonderforschungsbereiche, Forschergruppen, Graduiertenkollegs und anderen)
-
Allgemeine Fragen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
-
Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit
mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung
Folgende
Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors für
Forschung. wissenschaftlichen Nachwuchs und internationale Beziehungen:
Im
Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Forschung , wissenschaftlichen
Nachwuchs und internationale Beziehungen arbeiten weiterhin die:
-
Kommission zur Vergabe von Universitätspreisen
-
Graduiertenförderungskommission
-
Kommission zur Vergabe des Martin-Luther-Stipendiums
-
Ständige
Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
-
Kommission für internationalen Austausch
Prorektor
für Studium und Lehre
-
Mitwirkung im Rektoratskollegium
-
Mitwirkung und Mitzeichnung bei Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen
in Abstimmung mit dem Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen
-
Initiativen zur Studienreform
-
Internationale Studienangelegenheiten
-
Medienangelegenheiten in Studium und Lehre
-
Evaluation von Studium und Lehre u.a. im Hochschulverbund
Halle-Jena-Leipzig
-
Vorbereitung von Entscheidungen zu Studien- und Prüfungsordnungen
-
Studien- und Lehrangebote einschließlich Kapazitäten und
Immatrikulationsangelegenheiten in Abstimmung mit der Universitätsverwaltung.
-
Vorbereitung des Lehrberichtes nach § 8 HG LSA
-
Schulpartnerschaften
-
wissenschaftliche Weiterbildung
-
Lehrerbildung
-
Exkursionsangelegenheiten
-
Beauftragter des Rektorats für die Alumni-Arbeit
-
Bearbeitung aller einschlägigen Geschäftsvorgänge in Zusammenarbeit
mit den Gremien, Fakultäten, Fachbereichen und der Universitätsverwaltung.
Folgende
Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Prorektors für Studium
und Lehre :
Im
Zuständigkeitsbereich des Prorektors für Studium und Lehre arbeiten weiterhin die Kommissionen:
Kanzler
-
Mitwirkung im Rektoratskollegium
-
Führung der Geschäfte der Verwaltung
-
Beauftragter des Haushalts und ständiger Vertreter des Rektors in
Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten
-
Verantwortlich für die Wirtschafts- und Personalverwaltung
-
Führen des Stellenplanes
-
Vorgesetzter
des Verwaltungspersonals der Hochschule
-
Führung von Berufungs- und Rufabwehrverhandlungen in Abstimmung mit dem
für die akademischen Belange zuständigen Dekan und dem Prorektor für Strukturentwicklung und Finanzen bzw.
einem zuständigen Prorektor bzw. dem Rektor
-
Vertretung der Dienststelle Martin-Luther-Universität im Sinne des § 7
Pers. VG LSA gegenüber den Personalvertretungen (In dieser Funktion wird er
gegenüber der Personalvertretung der Medizinischen Fakultät durch den
Verwaltungsdirektor der Medizinischen Fakultät vertreten.) Hiervon bleibt das
Recht des Rektors und der Prorektoren unberührt, nach gemeinsamer Abstimmung im
Rektorat, an den Personalratssitzungen teilzunehmen.
Folgende
Kommission untersteht dem Verantwortungsbereich des Kanzlers:
Prof.
Dr. Wilfried Grecksch
Nicole Weber, Oktober
2003
|