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Ministerialblatt LSA Nr. 39/1999 vom 8.12.1999
Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in den
Dienststellen der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt
RdErl. des MF vom 29.10.1999 - V 25-04101-1
Im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt erläßt
das Ministerim der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt folgende Regelung:
1. Einführung einer Kosten- und Leistungsrechung (KLR)
Gemäß § 7 der Landeshaushaltsordnung vom 30.4.1991 (GVBl.
LSA S. 35), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung
der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt und der Gemeindeordnung
vom 21.12.1998 (GVBl. LSA S. 499), ist in geeigneten Bereichen der Landesverwaltung
eine Kosten- und Leistungsrechung einzuführen.
Vor der Einführung der KLR ist durch das jeweils zuständige
Fachministerium dem Ministerium der Finanzen ein detailliertes Konzept
zur Genehmigung vorzulegen. Dieses Konzept ist auf der Grundlage der Richtlinie
Kosten- und Leistungsrechnung Sachsen-Anhalt vom 29.10.1999, Az.: V 25-04101-1
(n. v.). zu erstellen.
Das Konzept muß mindestens die in der Anlage genannten Inhalte
bearbeiten.
Die "Richtlinie Kosten- und Leistungsrechnung Sachsen-Anhalt" kann bezogen
werden bei:
Ministerium der Finanzen
des Landes Sachsen-Anhalt
Referat V 2
Olvenstedter Straße 1 - 2
39108 Magdeburg.
2. Inkrafttreten
Dieser RdErl. tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft und ist
auf fünf Jahre befristet.
An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Anlage
Inhalte eines Grobkonzeptes für die Einführung einer
Kosten- und Leistungsrechnung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt
-
Ziele, Grundsätze und Leitlinien der KLR
-
Projektorganisation
-
Planung des Projektverlaufes
-
Inhalte der KLR
-
Kostenrechungssystem,
-
Kostenartenrechnung mit Kostenartenplan,
-
Kostenstellenrechnung mit Kostenstellenplan,
-
Kostenträgerrechung mit Produktkatalog und Kalkulationsverfahren
-
Nebenbuchhaltungen
-
Personalbuchhaltung,
-
Anlagenbuchhaltung
-
Kostenerfassung und Aufgabenverteilung
-
Kostenumlagen und -verrechnung
-
Informationstechnik (IT) Konzept
-
Schulungskonzept
-
Berichtswesen
-
Realisierung der Abgrenzungs- und Überführungsrechnung
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